Huber


Kartei Details

Karten 38
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 05.04.2012 / 27.12.2017
Weblink
https://card2brain.ch/box/privatrecht
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/privatrecht/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

def: dispositives Recht

gesetzliche Regelungen, von denen im Einzelfall durch Vertrag abgewichen werden kann

ded: Zwingendes Recht

Rechtsnormen, die nicht durch vertragliche Vereinbarung geändert oder aufgehoben werden kann, sondern allgemeine Geltung hat.

def: Gläubiger

derjenige der etwas verlagen kann

def: Schuldner

derjeniger, der etwas leisten muss

Durchsetzung eines Anspruchs

-welche Schritte sind zu unternehmen, wenn der Schuldner zum Fälligkeitszeitpunkt nicht leistet?

1. Mahnung

2. Klage, Zivilprozess, Urteil

3. Zwangsvollstreckung

wann bedarf es einer Mahnung?

wenn die Fälligkeit nicht kalendermäßig fixiert ist

Vorraussetzungen für eine Insolvenz

- Zahlungsunfähigkeit

- Überschuldung

def: Zahlungsunfähigkeit

--> ist eine Liquiditätsgröße

der Schuldner verfügt nicht über genügend liquide Mittel

def: Zahlungsunfähigkeit

negatives Eigenkapital

Passiva sind größer als Aktiva

Folgen einer Insolvenz für die Gläubiger

jeder Gläubiger, insofern er nicht besonders vorgesorgt hat, wird im gleichen Maße befriedigt mit derselben Quote, welche häufig bei 5 bis 10% liegt.

Zwangvollstreckungen enden mit der Insolvenz (Prinzip der Gleichmäßigen Befriedigung)

Folgen einer Insolvenz für den Schuldner

das gesamte Vermögen geht durch den Insolvenzbeschlag an den Insolvenzverwalter über, welcher entscheidet was mit dem Vermgen des Schuldners passiert. Der Verwalter entscheidet auch über die Fortführung eines Vertrags

def: Restschuldbefreiung

Schuldner kann nach einer Wohlverhaltensphase einen Neustart machen, ist also entschuldet

def: Verbraucherinsolvenz

vereinfachtes Insolvenzverfahren

--> nach einer Wohlverhaltensphase von 6 Jahren kommt es zu Tilgung sämtlicher Verbindlichkeiten, unabhängig davon, wie viel der Schuldner bis dahin gezahlt hat

Def: Eigentumsvorbehalt

die Ware wird dem zukünftigen Erwerber übergeben, er ist somit Besitzer der Sache, das Eigentum, also das Vollrecht an der Sache geht auf ihn aber erst über wenn er den Kaufpreis vollständig bezahlt hat. (Bei Insolvenz kann sich Gläubiger sachen wiederholen)

def: Hypothek, Grundschuld

dingliche rechte an unbeweglichen Sachen, wie z.B.: Grundstücke und Gebäude

Unterschied Bürgschaft / Garantie

Bürgschaft: akzessorisch

Grantie: abstrakt

def: Rechtsfähigkeit

jeder Mensch ist rechtsfähig von Geburt bis zum (Hirn-) Tod

Handlungsfähigkeit --> Unterscheidungen

- Geschäftsfähigkeit

- Deliktfähigkeit

def: Geschäftsfähigkeit

Fähigkeit, sich durch rechtsgeschäftliche Erklärungen wirksam zu berechtigen und zu verpflichten

>7 Jahre: Nicht Geschäftsfähig

7-18 Jahre: beschränkt Geschäftsfähig (Messwert: Taschengeld)

ab 18 Jahre: Geschäftsfähig

def: Deliktsfähigkeit

Fähigkeit, durch schuldhaftes Handeln Verantwortung zu tragen

(7-18 Jahre: Einsichtsfähigkeit entscheidend)

Beispiel für eine juristische Person

Voraussetzung: Eintrag in ein Register!

- Verein

- Stiftung

- Aktiengesellschaft

- Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Unterschied Verein / Stiftung

- Verein: Zusammenschluss mehrer Personen steht im Fordergrund

- Stiftung: das Vermögenssubstrat dominiert

Inhalt Satzung

- Zweck

- Sitz

- Organe

Grundsätze der Privatautonomie

1. Abschlussfreiheit - Kotrahierungszwang

2. Gestaltungsfreiheit - Grenzen

3. Formfreiheit - Durchbrechungen

def: Abschlussfreiheit

es besteht individuelle Freiheit einen Vertrag abzuschliessen oder auf den Vertragsabschluss zu verzichten

def: Kontrahierungszwang

Monopolbetriebe, die lebensnotwendige Leistungen anbieten sind ausnahmweise dazu verpflichtet, ihre Leistung jedermann anzubieten, der sich mit ihren Vertragsbedingugen einverstanden erklärt, also insbesondere die geforderte Gegenleistung erbringt.

Grundsatz der Formfreiheit

Ein Vertrag ist grundsätzlich wirksam, auch wenn er bloß mündlich abgeschlossen worden ist; es bestehen allenfalls Beweisschwierigkeiten.

def: Durchbrechung der Formfreiheit

Eine Formpflicht kennt die Rechtsordnung ausnahmsweise, wenn es sich für einen oder beide Vertragspartner um gefährliche oder besonders bedeutsame Verträge handelt.

Vorraussetzungen einer Stellvertretung

1. Bestehen von Vertretungsmacht

2. Handeln im fremden Namen

def: relative Rechte

sind solche, die nur gegenüber einer bestimmten Person durchgesetzt werden können. (z.B. Käufer - Verkäufer)

def: absolute Rechte

sind Rechte , die gegen Jedermann durchgesetzt werden können.

def: Gestaltungsrechte

Eine Person kann einseitig dem Vertrag eine andere Wendung geben. (z.B. Kündigung mit Kündigugsfrist)

Einteilung des BGB

1.) Allgemeiner Teil (1.Buch)

2.) Schuldrecht (2. Buch

3.) Sachenrecht (3. Buch)

4.) Familienrecht (4. Buch)

5.) Erbrecht (5.Buch)

Zwangsvollstreckung

Schuldner zahlt trotzt Urteil nicht

Es werden so viele Vermögensstücke gepfändet das aus dem Verkauf die Schuld beglichen werden kann

Kahlpfändung ist unmöglich (Existenzminimum bleibt erhalten)

Def. Insolvenz

Konstellation in der fest steht das es eine Vielzahl von Gläubigern gibt dessen Forderungen der Schuldner nicht vollständig befriedigen kann

Wichtig: Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden mit der Insolvenzeröffnung eingestellt!

Rangfolge der Auszahlung bei Insolvenz

1.) Kosten des Insolvenzverfahren (Kosten des Verfahrens + Honorar Insolvenzverwalter)

2.) Dinglich besichterte Gläubiger

3.) normale Gläubiger

Recht der freien Nachforderrung

Recht das den Gläubigern einräumt auch nach dem Insolvenzverfahren die Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen

Def. Verjährungsrecht

Ein Gläubiger muss innerhalb einer bestimmten Frist sein Forderungsrecht geltend machen.

Tut er dies nicht tritt das Verjährungsrecht in Kraft, wodurch der Staat seinen Zwangsdurchführungsappart nichtmehr zur Verfügung stellt.