Privatrecht

CUREM MAS Real Estate Vorlesung von Dr. iur. Thomas Wetzel

CUREM MAS Real Estate Vorlesung von Dr. iur. Thomas Wetzel


Set of flashcards Details

Flashcards 74
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 01.06.2015 / 20.04.2025
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Wann ist die öffentliche Beurkundung generell nötig?

  • Geschäfte die zur Eintragung in ein öffentliches Register führen
  • besonders riskante Geschäfte

Was macht einen Vertrag nichtig?

  • Simulation
  • Verstoss gegen Schranken der Vertragsfreiheit (Sittenwidrigkeit) (Art. 20, Abs. 1 OR)
    • widerrechtlicher Inhalt
    • unisittlicher Inhalt
    • unmöglicher Inhalt

Welche Gründe gibt es die einen Vertrag anfechtbar machen?

  • Übervorteilung (OR 21)
  • Irrtum (wesentlicher Irrtum OR 24)
  • absichtliche Täuschung (OR 28)
  • Furchterregung

Was sind die Voraussetzungen für eine wirksame (gültige) Stellvertretung?

OR 32 Abs. 1

  • Vertreter ist zur Vertretung ermächtigt
  • Vertreter handelt im Namen des Vertretenen

Vertretungsmacht kann sich aus dem Gesetz oder aus ein Rechtsgeschäft ergeben.

Wenn ein Vertreter ohne Vollmacht Rechtsgeschäfte im Namen eines anderen abschliesst, dann gilt:

  • es fallen keine Rechtswirkungen beim Vertretenen an
  • der  Vertreter ist Schadenersatzpflichtig (OR 39)

 

Ist die Geschäftsführung ohne Auftrag immer Gesetzeswiedrig?

Nein, nach OR 419 ff. können unter gewissen Voraussetzungen Rechte und Pflichten auch ohne Vertragsverhältnis entstehen - quasivertragliches Verhältnis.

Worin besteht die colpa in contrahendo?

Zwischen zwei Parteien hat ein geschäftsänlicher Kontakt stattgefunden, der bei der verletzten Partei ein erhöhtes Vertrauen hervorgerufen hat. Durch die Pflichtverletzung muss kausal ein Schaden verursacht worden sein. 

Bsp. Offerten einholen und dann ohne sachlichen Grund ablehnen. Offerent hatte guten Grund auf einen Auftrag zu hoffen und hat deshalb Aufwendungen betrieben.

Wann sind AGBs in der Schweiz gültig?

  • wenn sie sich im Rahmen der Rechtssprechung bewegen
  • die Vertragspartei wurde auf die AGBs hingewiesen
  • die AGBs sind nicht ungewöhnlich

Obligationen könne aus zweierlei Arten von unerlaubter Handlung entstehen. Welche?

  • Verschuldungshaftung (Haftung aus Verschulden OR 41)
    •  
  • Kausalhaftung (ohne eigenes Verschulden)
    • Eltern für Schäden ihrer Kinder ZGB 333
    • Geschäftsherr für Schäden seiner Mitarbeiter (OR 55)
    • Tierhalter für Schäden seiner Tiere (OR 56)
    • Werkeigentümer für Schäden seiner Anlage ( OR 58)

 

Was sind die Voraussetzungen für eine Schadehersatzanspruch?

  • Schaden
  • Kausalität
  • Verschulden und
  • Widerrechtlichkeit (bei deliktischer) bzw. Vertragsverletzung (bei vertraglicher Haftung)

Wie wird ein Schaden definiert?

Ein Schaden ist eine unfreiwillige Vermögensminderung durch

  • Verminderung Aktive
  • Vermehrung Passive
  • Entgangenem Gewinn

Welche Arten von Schaden unterscheiden wir?

  • Vermögensschaden (Vermögensminderung)
  • Sachschaden (Beschädigung einer Sache)
  • Personenschaden (Tötung, bzw. Verletzung)

Verschulden kann aus zweierlei Arten von Verhalten entstehen. Welche?

  • Absicht / Vorsatz
    • direkt - "ich will"
    • Eventualvorsatz - "ich nehme in Kauf"
  • Fahrlässigkeit
    • grobe Fahrlässigkeit - "das darf nicht geschehen"
    • leichte Fahrlässigkeit - "das kann vorkommen"

Welche Arten von Leistungsstörung unterscheiden wir?

  • Nichterfüllung
    • Unmöglichkeit der Leistung OR 97 ff. und OR 119
    • Schuldnerverzug (nur wenn Leistung möglich) OR 102 ff.
  • Schlechterfüllung ("nicht gehörige Erfüllung")
    • mangelhafte Leistung (allg. Vorschriften OR 97 ff, spez. Vorschriften OR 197 ff un dOR 208 Abs. 2 u. 3. (Kauf)
  • positive Vertragsverletzung bezüglich Nebenpflichten
    • allg. Vorschriften OR 97 ff, spez. Vorschriften OR 208 Abs. 3 (Kauf)

Worin besteht die Haftung für Hilfspersonen in einer vertraglichen Konstellation?

Nach Art. 101 Abs. 1 OR haftet der Vertragschuldner für Schäden, die eine Hilfsperson in Ausübung seiner geschäfglichen Verrichtungen verursacht. 

Voraussetzung ist, dass die Hilfsperson den Schaden wärend der Erfüllung einer Schuldpflicht verursacht hat.

Worin besteht die Haftung für Hilfspersonen in einer ausservertraglichen Konstellation?

Der Geschäftsherr haftet Gemäss Art. 55 Abs. 1 OR für Schäden, die durch ausservertragliche Hilfspersonen verursacht werden wenn:

  • der Schaden bei der ausführung einer Schuldpflicht verursacht wurde
  • die Hilfsperson in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Geschäftsherr ist
  • Der Schaden muss einen funktionalen Zusammenhang mit der durch die Hilfsperson verrichtete Arbeit haben

Unter welchen Voraussetzungen kann sich ein Geschäftsherr aus der Haftung für Hilfspersonen gemäss Art. 55 befreien?

  • wenn er alle gebotene Sorgfalt zur Schadenvermeidug angewant hat
  • Wenn er bei der Auswahl, Instruktion und Überwachung der Hilfsperson die nötige Sorgfalt angewant hat

Eine wiederrechtliche Vertragsverletzung führt zu......?

Schadenersatzanspruch

Wann ist eine Vertragsverletzung wiederrechtlich?

  • wenn ein absolutes Recht des Geschädigten verlezt wird
  • wenn der Schädiger eine reine Vermögensschädigung durch Verstoss gegen eine entsprechende Schutznorm bewirkt.

Was ist vom Haftunsausschluss ausgeschlossen?

Vertragsparteine dürfen grundsätzlich die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nicht ausschliessen (Art. 100 Abs. 1 OR). Eine solche Freizeichnung ist unwirksam.

Welches sind die nächsten Schritte, wenn bei einem Fixgeschäft(mit Stichtag) nach OR 108 Abs. 1 Schuldenverzug eintritt?

Der Gläubiger kann wählen (Art. 107 Abs. 2 OR) zwischen

  • Beharren auf Lieferung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung (Art. 107 Abs. 2 OR)
  • Verzicht auf Lieferung und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages (Art. 109 OR)
  • Rücktritt vom Vertrag (Vertragsauflösung und Schadenersatz wegen Dahinfallen des Vertrages (Art. 109 OR)

Welches sind die nächsten Schritte, wenn bei einem Verfalltaggeschäft (OR 102 Abs. 2) Schuldenverzug eintritt?

  • Feststellen des Verzuges (OR 102)
  • Setzten einer angemessenen Frist zur nachträglichen Erfüllung (OR 107 Abs. 1)
    • Nachfrist eingehalten - alles i.O
    • Nachfrist nicht eingehalten - 3 Optionen nach OR 107 Abs. 2 (Beharren, Verzicht, Rücktritt)

Was sind die nächsten Schritte wenn bei einem Mahngeschäft (OR 102 Abs. 1) ein Schuldnerverzug eintritt?

  • Mahnung des Gläubigers
  • Feststellen des Verzuges
  • Setzen einer angemessenen Frist
    • Nachfrist eingehalten - alles i.O.
    • Nachfrist nicht eingehalten - 3 Optionen nach OR 107 Abs. 2 (Beharren, Verzicht, Rücktritt)

Wann erlöschen Obligationen?

  • wenn sie erfüllt werden
  • Erlass (Ar. 115 OR)
  • Unmöglichwerten einer Leistung (Art. 119 OR)
  • Verrechnung (Art. 120ff OR)

Welche Verjährungsfristen unterscheidet man?

  • ordentliche - 10 Jahre - OR 127
  • ausserordentliche 
    • 5 Jahre - OR 128 - Dienstleistungen
    • 1 Jahr - OR 67 Abs. 1 oder OR 60 Abs. 1 oder OR 210 Abs.1 (Bereicherung, Delikt, Sachgewährleistung)
  • relative - 1 Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger
  • absolute - 10 Jahre - Beginn ab Zeitpunkt der schädigenden Handlung

Was ist eine Verwirkung und wie unterscheidet sie sich von der Verjährung?

Bei der Verwirkung (Art. 31 Abs. 1, 201 OR) gehen die Rechte nach Ablauf der Verwirkungsfrist unter. 

Als Faustregel gilt: Forderungen verjähren, alle anderen Rechte verwirkten.

Wie kann man eine Verwirkungsfrist unterbrechen?

Mit einer Rüge

Wie kann mann eine Verjährungsfrist unterbrechen?

Mit einer Klage oder durch eine Anerkennung.

Was ist der unterschied zwischen der OR und der SIA Regelung für Rügefristen bei Werkverträgen?

  • OR Art. 370 Abs. 3 sieht vor, dass ab Abnahme sogleich die sofortige Rügeobliegenheit gilt
  • SIA Norm 118 Art. 172 sieht vor, dass in den ersten 2 Jahren zu einem beliebigen Zeitpunkt gerügt werden kann; danach gilt die sofortige Rügeobliegenheit.

Wer haftet für Kostenüberschreitungen?

  • Bei Werkvertragen mit Einheits- oder Regiepreisen werden bis zu 10% (bei Neubau) und 20% bei (Umbau) von BH getragen. Darüber werden die Kosten zwischen BH und Unternehmer geteilt. 
  • Bei Werkverträgen mit Pauschalpreis trägt der Unternehmer alle Kostenüberschreitungen.

Haftet der Architekt auch für Kostenüberschreitungen?

Ja, weil das Bundesgericht davon ausgeht, dass der BH der Kostenschätzung des Architekten trauen darf und sich daraus eine Haftung des Architekten bei Kostenüberschreitungen herableitet. 

Wer haftet für Terminüberschreitungen?

Der Unternehmer, wenn die Ursache der Überschreitung in seinem Bereich liegt. 

Falls der Grund für eine Terminüberschreitung bei BH liegt, muss der Unternehmer diesen sofort abmahnen, damit er nicht später das Risiko eingeht die Terminüberschreitung konkludent zu übernehmen.

Was ist eine Obligation?

Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner. Der Gläubiger hat eine Forderung gegenüber dem Schuldner, der eine entsprechende Leistungspflicht hat.

Welche verschiedene Formvorschriften werden unterschieden?

  • Formfreiheit (Grundsatz)
  • Einfache Schriftlichkeit => Unterschrift = Zession
  • Qualifizierte Schriftlichkeit => Unterschrift und je nach Geschäft spez. Form; Testament= Handschrift; Miete = Formular)
  • Öffentliche Beurkundung => Vertragsabschluss vor Notar (Grundstückkaufvertrag)