Privatrecht
Huber (ab S. 16)
Huber (ab S. 16)
Fichier Détails
Cartes-fiches | 38 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 11.04.2012 / 25.02.2017 |
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Arten von Leitungsstörungen
- Verzug
- Unmöglichkeit
- Verletzung von Nebenpflichten
def: Verzug
Ein Vertragspartner leistet zum Fälligkeitzeitpunkt nicht und dies ist im vorwerfbar
def: Unmöglichkeit
Ein Vertragpartner kann nicht mehr leisten, weil die Erbringung der Leistung an faktischen oder rechtlichen Gründen scheitert
def: Forderungsabtretung
Forderungen könnnen an Dritte abgetreten werden
--> nicht mehr der bisherige Vertragspartner ist Gläubiger, sondern der Dritte. Es kann nur noch an den neuen Glubiger schuldbefreiend geleistet werden. Der Schuldner muss dies hinnehmen!
def: Schuldübernahme
Der Schuldner kann nicht ohne Einverständnis des Gläubigers gewechselt werden
Nenne die wichtigsten Verträge
- Kaufvertrag
- Werksvertrag
- Mietvertrag
- Darlehen
- Unentgeltliche Verträge: Schenkung, Auftrag, Leihe
def Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag liegt dann vor, wenn es zu einem Leistungsaustausch zwischen zwei Sachen kommt, von denen eine Geld ist und die andere nicht.
Typen von Sachmangeln
- Falschlieferung
- Zuweniglieferung
- mangelhafte Montage
def Werksvertrag
Die Vertragspartner heissen Besteller und Unternehmer, wobei der Unternehmer derjenige ist, der die Werksleistung schuldet und der Bestellerderjenige, der ein Entgeld schuldet
def Mietvertrag
Die Vertragspartner werden Vermieter und Mieter genannt. Inhalt die Mietvertrags ist die Gebrauchsüberlassung gegen Entgeld.
Klassische Probleme beim Darlehen
- Höhe des Zinssatzes
- Vorfälligkeitsentschädigung
- Problem der drittfinanzierten Geschäfte
def : Vorfälligkeitsentschädigung
vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist möglich, jedoch muss der Nachteil, der der Bank gegebenen Falls entsteht, dadurch dass sie das Geld nun nur zu einem niedrigeren Zinssatz anlegen kann abgegolten werden.
Beispiele unentgeltlicher Verträge
- Schenkung
- Auftrag
- Leihe
Eigenschaften Schenkung
noterielle Beurkundung des Schenkungsversprechen ist nötig
def: Auftrag
unentgeltliche Geschäftbesorgung
def: Leihe
eine Sache wwird zum unentgeldlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.
Die Identische Sache wird am Ende zurückgegeben.
def: Leistung
Leistung ist eine bewusste, zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens, die vornehmlich erbracht wird zur Erfüllung von Verträgen
def: Zivilrechtliches Deliktsrecht
Rechtsfolge des Zivilrechtlichen Deliktsrecht ist die Verpflichtung, den beim Geschädigten verursachten Schaden auszugleichen
def Strafrechtliches Deliktsrecht
Rechtsfolge des Strafrechtlichen Deliktsrecht ist die Verhängung einer Strafe durch den Staat
Funktion Haftpflichtversicherung
hat die Funktion den Schädiger von der Ersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten freizustellen
Funktion Sozialversicherung
im Falle einer Verletzung erhält der Sozialversicherte von seinem Sozialversicherungträger die entstandenen Heilungskosten, sowie als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Krankengeld (bestimmter Prozentsatz seines bisherigen Erwerbseinkommens)
ist er auf Dauer nicht mehr erwerbsfähig, so erhält er Sozialvericherungsrente.
def: unbewegliche Sache
Sache, die nicht ohne Zerstörung ihrer Substanz von einem zum anderen Ort bewegt werden kann
def: Eigentum
Vollrecht an einer Sache, das die Befugnis beinhaltet mit der Sache beliebig umzugehen und jeden Dritten davon auszuschließen
Unterschied Besitz / Eigentum
Eigentum: rechtliche Kategorie--> Vollrecht an einer Sache
Besitz: tatschliches Phänomen--> Besitz besteht, wenn eine Person tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache hat
def Publizitätsprinzip
- es soll offenkundig sein wem welche Sachen gehören
- es soll für Dritte erkennbar sein, wenn sich daran etwas ändert
Rechtsgeschäfte beim Alltagsgeschäft
- (schuldrechtliches) Verpflichtungsgeschäft, --> Kaufvertrag
- ( sachenrechtliches) Verfügungsgeschäft bzgl. der Kaufsache
- ( sachenrechtliches) Verfügungsgeschäft bzgl. des Kaufpreises
Besonderheit bei beiderseitigen Handelskauf
1.der Käufer muss die Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und gegebenen Falls Mängel unverzüglich anzeigen(Mangelrüge). Unterlässt er die Prüfung entfallen seine Gewährleistungsrechte
2. Die Schriftformerfordernis bei einem Bürgschaftsvertrag entfällt (somit ist z.B. auch eine mittels Fax übermittelte Bürgschaftserklärung eines Kaufmannes wirksam)
def: deklaratorisch
rechtsklarstellend
def: konstitutiv
rechtsbegründend
def Muss- bzw. Ist-Kaufmann
Kaufmann ist derjenige dessen Gewerbe eine bestimmte Größe erreicht hat.
Gemessen wird das an Umsatz, Zahl der Mitarbeiter, Art des Verrechnungssystems, Einsatz von EDV, etc.
def: Kann-Kaufmann
ist man laut Kriterien kein Kaufmann, hat man ein Wahlrecht, kann sich also ins Handelssregister eintragen, oder es lassen
def: Firma
Name des Handelsgewerbes
Rechte und Pflichten von Kaufmännern
- Firma, also Name des kaufmännischen Unternehmens
- Führung von Büchern
- Prokura --> besonders weitreichende Art der Vollmacht, welche ebenfalls ins Handelsregister eingetragen sein muss
Synallagmatische Verträge
Gegenseitige Verträge
Jeder Vertragspartner hat eine Leistung zu erbringen und ist somit Schuldner und Gläubiger
def. Verzug
Ein Vertragspartner leistet zum Fälligkeitszeitpunkt nicht
Def: Nießbrauch
Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen.
Def: Dienstbarkeit
Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.
z.B.: Wegerecht
--> wird ins Grundbuch eingetragen
Def: Grundpfandrechte
Grundpfandrechte sind vertragliche Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten.
--> werden ins Grundbuch eingetragen