Privatrecht

Huber (ab S. 16)

Huber (ab S. 16)


Kartei Details

Karten 38
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 11.04.2012 / 25.02.2017
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Arten von Leitungsstörungen

- Verzug

- Unmöglichkeit

- Verletzung von Nebenpflichten

def: Verzug

Ein Vertragspartner leistet zum Fälligkeitzeitpunkt nicht und dies ist im vorwerfbar

def: Unmöglichkeit

Ein Vertragpartner kann nicht mehr leisten, weil die Erbringung der Leistung an faktischen oder rechtlichen Gründen scheitert

def: Forderungsabtretung

Forderungen könnnen an Dritte abgetreten werden

--> nicht mehr der bisherige Vertragspartner ist Gläubiger, sondern der Dritte. Es kann nur noch an den neuen Glubiger schuldbefreiend geleistet werden. Der Schuldner muss dies hinnehmen!

def: Schuldübernahme

Der Schuldner kann nicht ohne Einverständnis des Gläubigers gewechselt werden

Nenne die wichtigsten Verträge

- Kaufvertrag

- Werksvertrag

- Mietvertrag

- Darlehen

- Unentgeltliche Verträge: Schenkung, Auftrag, Leihe

def Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag liegt dann vor, wenn es zu einem Leistungsaustausch zwischen zwei Sachen kommt, von denen eine Geld ist und die andere nicht.

Typen von Sachmangeln

- Falschlieferung

- Zuweniglieferung

- mangelhafte Montage

def Werksvertrag

Die Vertragspartner heissen Besteller und Unternehmer, wobei der Unternehmer derjenige ist, der die Werksleistung schuldet und der Bestellerderjenige, der ein Entgeld schuldet

def Mietvertrag

Die Vertragspartner werden Vermieter und Mieter genannt. Inhalt die Mietvertrags ist die Gebrauchsüberlassung gegen Entgeld.

Klassische Probleme beim Darlehen

- Höhe des Zinssatzes

- Vorfälligkeitsentschädigung

- Problem der drittfinanzierten Geschäfte

def : Vorfälligkeitsentschädigung

vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ist möglich, jedoch muss der Nachteil, der der Bank gegebenen Falls entsteht, dadurch dass sie das Geld nun nur zu einem niedrigeren Zinssatz anlegen kann abgegolten werden.

Beispiele unentgeltlicher Verträge

- Schenkung

- Auftrag

- Leihe

Eigenschaften Schenkung

noterielle Beurkundung des Schenkungsversprechen ist nötig

def: Auftrag

unentgeltliche Geschäftbesorgung

def: Leihe

eine Sache wwird zum unentgeldlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt.

Die Identische Sache wird am Ende zurückgegeben.

def: Leistung

Leistung ist eine bewusste, zweckgerichtete Vermehrung fremden Vermögens, die vornehmlich erbracht wird zur Erfüllung von Verträgen

def: Zivilrechtliches Deliktsrecht

Rechtsfolge des Zivilrechtlichen Deliktsrecht ist die Verpflichtung, den beim Geschädigten verursachten Schaden auszugleichen

def Strafrechtliches Deliktsrecht

Rechtsfolge des Strafrechtlichen Deliktsrecht ist die Verhängung einer Strafe durch den Staat

Funktion Haftpflichtversicherung

hat die Funktion den Schädiger von der Ersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten freizustellen

Funktion Sozialversicherung

im Falle einer Verletzung erhält der Sozialversicherte von seinem Sozialversicherungträger die entstandenen Heilungskosten, sowie als Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber ein Krankengeld (bestimmter Prozentsatz seines bisherigen Erwerbseinkommens)

ist er auf Dauer nicht mehr erwerbsfähig, so erhält er Sozialvericherungsrente.

def: unbewegliche Sache

Sache, die nicht ohne Zerstörung ihrer Substanz von einem zum anderen Ort bewegt werden kann

def: Eigentum

Vollrecht an einer Sache, das die Befugnis beinhaltet mit der Sache beliebig umzugehen und jeden Dritten davon auszuschließen

Unterschied Besitz / Eigentum

Eigentum: rechtliche Kategorie--> Vollrecht an einer Sache

Besitz: tatschliches Phänomen--> Besitz besteht, wenn eine Person tatsächliche Herrschaftsgewalt über eine Sache hat

def Publizitätsprinzip

- es soll offenkundig sein wem welche Sachen gehören

- es soll für Dritte erkennbar sein, wenn sich daran etwas ändert

Rechtsgeschäfte beim Alltagsgeschäft

- (schuldrechtliches) Verpflichtungsgeschäft, --> Kaufvertrag

- ( sachenrechtliches) Verfügungsgeschäft bzgl. der Kaufsache

- ( sachenrechtliches) Verfügungsgeschäft bzgl. des Kaufpreises

Besonderheit bei beiderseitigen Handelskauf

1.der Käufer muss die Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und gegebenen Falls Mängel unverzüglich anzeigen(Mangelrüge). Unterlässt er die Prüfung entfallen seine Gewährleistungsrechte

2. Die Schriftformerfordernis bei einem Bürgschaftsvertrag entfällt (somit ist z.B. auch eine mittels Fax übermittelte Bürgschaftserklärung eines Kaufmannes wirksam)

def: deklaratorisch

rechtsklarstellend

def: konstitutiv

rechtsbegründend

def Muss- bzw. Ist-Kaufmann

Kaufmann ist derjenige dessen Gewerbe eine bestimmte Größe erreicht hat.

Gemessen wird das an Umsatz, Zahl der Mitarbeiter, Art des Verrechnungssystems, Einsatz von EDV, etc.

def: Kann-Kaufmann

ist man laut Kriterien kein Kaufmann, hat man ein Wahlrecht, kann sich also ins Handelssregister eintragen, oder es lassen

def: Firma

Name des Handelsgewerbes

Rechte und Pflichten von Kaufmännern

- Firma, also Name des kaufmännischen Unternehmens

- Führung von Büchern

- Prokura --> besonders weitreichende Art der Vollmacht, welche ebenfalls ins Handelsregister eingetragen sein muss

Synallagmatische Verträge

Gegenseitige Verträge

Jeder Vertragspartner hat eine Leistung zu erbringen und ist somit Schuldner und Gläubiger

def. Verzug

Ein Vertragspartner leistet zum Fälligkeitszeitpunkt nicht

Def: Nießbrauch

Der Nießbrauch ist das unveräußerliche und unvererbliche absolute Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen.

Def: Dienstbarkeit

Dienstbarkeit, in Österreich auch Servitut, ist ein dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache.

z.B.: Wegerecht

--> wird ins Grundbuch eingetragen

Def: Grundpfandrechte

Grundpfandrechte sind vertragliche Pfandrechte zur Kreditsicherung an Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten.

--> werden ins Grundbuch eingetragen