Privathaftpflicht- und weitere Haftpflichtversicherungen

Die Privathaftpflicht und weitere Haftpflichtversicherungen

Die Privathaftpflicht und weitere Haftpflichtversicherungen

Jörg Katarlo

Jörg Katarlo

Set of flashcards Details

Flashcards 63
Language Deutsch
Category Finance
Level University
Created / Updated 23.08.2013 / 24.02.2019
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Wie sieht der Geltungsbereich für Auslandsaufenthalte aus?

Versicherungsschutz besteht in der PHV für Auslandsaufenthalte in der ganzen Welt.

Auslandsaufenthalte in Europa und in den außereuropäischen Gebieten, die zur EU gehören, sind ohne eine zeitliche Einschränkung versichert.

Darüber hinaus besteht bis zu 1 Jahr Versicherungsschutz

 

Vorsicht: Wir sprechen von privaten Reisen. Keine beruflichen, wie z.B. das Geschäftsessen in Tokio

 

Welche mitversicherte Besonderheiten gibt es
in der PHV?

Neben der eigenen Aufsichtspflicht der Eltern über ihre eigenen Kinder gilt auch folgendes mitversichert: Die Beaufsichtigung von bis zu fünf zur Betreuung übernommenen minderjährigen Kindern im eigenen Haushalt oder im Haushalt der betreuten Kinder – ohne hierfür Räume angemietet oder gekauft zu haben - einschl. der Aufenthalte auf Spielplätzen oder während etwaiger Ausflüge etc. (Tagesmutter)                                                                                          

Schadenersatzansprüche aus Diskriminierungstatbeständen nach dem AGG bis zu 50.000 € (bspw. als Arbeitgeber einer Putzfrau, Gärtner oder als Vermieter –  vgl. Folie 15 / insbes. Vermögensschäden !!)  

Der nicht gewerbliche Besitz und die nicht gewerbliche Unterhaltung einer Photovoltaikanlage einschl. der Abgabe von Energie an Dritte  

Be- und Entladeschäden bis zu einer Schadensumme von 500 €, nicht aber die Schäden am Ladegut und am selbstbenutzten KFZ (bspw. wird beim Beladen des PKW‘s das daneben stehende Auto mit dem Einkaufswagen beschädigt)   

Was lässt sich in der PHV zu dem Fall deliktsunfähige Kinder ergänzen?

In der Praxis führt die rechtliche Grundlage der Deliktsunfähigkeit von Kindern unter 7 Jahren häufig zu Problemen für mehrere „Betroffene“. Fügt ein deliktsunfähiges Kind einem Dritten einen Schaden zu, hat der Dritte keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die Aufsichtspflicht über dieses Kind nicht verletzt wurde.   Wenn diese Haftungsvoraussetzungen nicht gegeben sind, besteht die Leistung des                             Versicherers im Streitfall darin, den Kunden vor diesen unberechtigten Forderungen zu schützen und solche abzuwehren. (passiver Rechtsschutz)   Die PHV erweitert diesen Versicherungsschutz, indem sie bei Haftpflichtansprüchen gegen mitversicherte minderjährige Kinder im Interesse und auf Wunsch des VN auch dann eine Zahlung an den Geschädigten leistet, wenn diese Haftung des Kindes wegen fehlender Deliktsfähigkeit an sich nicht gegeben ist.                           Die Höchstersatzleitung beträgt in diesen Fällen 5.000 € je Versicherungsfall.                       

Wie sind Gefälligkeitshandlungen versichert?

Gleiches gilt bei Gefälligkeitshandlungen:  
Hilft jemand einem anderen bspw. beim Umzug muss er gemäß Gerichtsentscheidung im Normalfall nicht für verursachte Schäden haften.


Der Versicherer leistet aber auch hier im Interesse des VN aus der PHV, damit der Geschädigte einen Ersatz für seinen Schaden erhält.    

Zahlung von Ansprüchen, obwohl keine Haftung gegeben ist    

Die Höchstersatzleitung beträgt in diesem Fall 15.000 € je Versicherungsfall.   Der Versicherungsnehmer hat von jedem Sachschaden 150 € selbst zu tragen.         

Wie sieht die Fortsetzung der Versicherung nach
dem Tod des VN aus?

Der Versicherungsschutz besteht im Falle des Todes des VN für die mitversicherten Personen bis zur nächsten Hauptfälligkeit fort.

Wird dann die Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten/Lebensgefährten/Lebenspartner eingelöst, so wird dieser neuer VN.

Bis zur Scheidung sind Ehegatten im übrigen über eine PHV versichert.

Was schreibt der Gesetzgeber zur Haftung des Tierhalters?

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Tier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist.

Hier hat der Tierhalter eine Entlastungsmöglichkeit, wenn er bei Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden wäre.“

Was versteht man unter einem Luxushund und wer haftet bei einem Schadensfall?

Luxustier = Gefährdungshaftung
z.B. Spielhund für Kinder
Privates Reitpferd

„Wird durch ein Luxustier ein Mensch getötet, oder verletzt, oder eine Sache beschädigt, so haftet der Tierhalter auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft.“

(Gefährdungshaftung)

Durchschnittlich werden jedes Jahr 300.000 Schäden durch Hunde in Deutschland verursacht!!!

Wie haftet ein Nutztierhalter bei einem Schadensfall?

Haftung aus vermutetem Verschulden

 

Was sind Nutztiere?

Polizeihund, Wachhund, Blindenhund, Landwirtschaftliche Viehhaltung  

Was ist in der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung versichert?

»Die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters von z.B. Hunden
(aber keine „Kampfhunde“) und Pferden »Ebenso gilt wie in der PHV der Tierhüter (derjenige, der den Hund ausführt oder
das Pferd reitet) als mitversichert. Hierbei sind sogar Ansprüche des Tierhüters
gegenüber dem Tierhalter gedeckt »Versichert sind in der Pferdehalter-Haftpflicht z.B. auch Kutschfahrten, das „Fremdreiterrisiko“ sowie die Teilnahme an Reitturnieren oder Reiterspielen
(keine Pferderennen)   Info: In der PHV gilt das Halten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren mitversichert – vgl. Folien 42 + 43.   

 

Wofür haftet der Haus- und Grundbesitzer (+Beispiele)?

Der Haus- und Grundbesitzer haftet für eingetretene Schäden aus
vermutetem Verschulden – vgl. Folie 25.

z.B. (Verkehrssicherungspflichten)

Winterstreu- und Reinigungspflicht vergessen  


Schäden an Zufahrten und Wegen nicht beseitigt, z.B. hochstehende Platten und Schlaglöcher als Stolper- und Reifenfallen  


Hochglanztreppenhäuser, die zum Ausrutschen einladen


Mangelnde Beleuchtung führt zu Sturzgefahr  


Abstürzende Dachteile, Pfannen beschädigen parkende Fahrzeuge  

Was ist in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert?

Versichert sind:

»Die gesetzliche Haftpflicht aus den Folgen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten »Mitversichert ist ebenfalls der Nießbraucher, beauftragte Personen zur Betreuung des Objektes, der nicht gewerbliche Besitz einer Photovoltaikanlage sowie Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen  »

Für die nicht mehr selbst genutzten, sondern vermieteten Wohnungen oder Häuser ist der Abschluss einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.

 

Zur Erinnerung:  In der PHV sind nur einzelne Räume und 1 vermietete Einliegerwohnung mitversichert, also z.B. schon kein Zweifamilienhaus mehr. Ansonsten beschränkt sich der Versicherungsschutz auf selbstbewohnte Häuser und Wohnungen – vgl. Folien 44 + 45.  

Was sind die Haftungsgrundlage und die Pflichten des Bauherren?

Haftung:
Die Haftungsgrundlage ist in der Regel § 823 BGB
Haftungsmöglichkeiten ergeben sich z.B.
aus dem Besitz / Einrichten einer Baustelle
Aus Regress der Berufsgenossenschaften


Pflichten:
Dem Bauherren obliegen gewisse Pflichten, z.B. Verkehrssicherungspflichten

Auswahl- und Überwachungspflicht (Haftung z.B. auch dann, wenn die ausführenden Handwerker  eine Baustelle nicht richtig absichern)

Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten   

Was ist in der Bauherren-Haftpflichtversicherung alles versichert?

Versichert sind:

»Die gesetzliche Haftpflicht des VN als Bauherr für die Folgen der Verletzung von z.B. den Verkehrssicherungspflichten. Ab Vertragsbeginn
besteht Versicherungsschutz über die Bauherren-HV.

»Sofern Eigenleistungen erbracht werden, muss dieses Risiko zusätzlich mit eingeschlossen werden.  

Zur Erinnerung:  In der PHV sind Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000,- € mitversichert – vgl. Folie 45. Übersteigt das Bauvorhaben diese Summe, ist für den gesamten Betrag eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.  

 

Wofür haftet der Öltankbesitzer?

Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet.

Gefährdungshaftung ohne eine Summenbegrenzung

= Haftung, allein schon aus dem Besitz eines Öltanks zur Hausbeheizung

Nur bei höherer Gewalt (bspw. Erdbeben) -->  Keine Haftung 

Was sind in der Gewässerschaden-Haftpflicht-versicherung versichert?

Versichert sind:

»Die gesetzliche Haftpflicht des VN als Inhaber des Öltanks für Schäden durch
auslaufendes Öl an z.B. Gewässern und am Grundwasser»

Versichert sind

auch Schäden an unbeweglichen Sachen des VN
(z.B. die Gebäudewände); ausgenommen die Tankanlage selbst – mit einer  Eigenbeteiligung von 250 € je Schadenfall

 

Zur Erinnerung: 

Die PHV bietet für derartige Umweltanlagen im Rahmen der Besonderen Bedingungen keinen Versicherungsschutz (wurde bislang auch noch nicht erwähnt).    

Was kann man machen, wenn  während der Laufzeit des Vertrages, das versicherte Risiko verändert oder ein neues Risiko hinzukommt?

Risikoerhöhung Risikoerweiterung Vorsorgeversicherung

Was versteht man unter Risikoerhöhung`?

Risiko: Qualitative Vergrößerung des bestehenden Risikos.

Bsp:     Kunde rüstet von einem oberirdischen auf
             einen unterirdischen Heizöltank um.     

Zeitliche Deckung: ab Eintritt, jedoch auch hier Anzeige innerhalb eines Monats nach Aufforderung - meist mit der Beitragsrechnung - erforderlich.

 

Höhe der Deckung: es gelten die vereinbarten Deckungssummen des bestehenden Vertrages.

 

Prämie: VR hat Anspruch auf die Mehrprämie ab Änderung.

(Nachforderung)

Was versteht man unter Risikoerweiterung?

Risiko: Quantitative Vergrößerung des bestehenden Risikos.

 

Bsp:      Kunde bekommt zu seinem versicherten Hund einen zweiten Hund hinzu. 

 

Zeitliche Deckung: ab Eintritt, jedoch auch hier Anzeige innerhalb eines Monats nach Aufforderung – meist mit der Beitragsrechnung - erforderlich.

 

Höhe der Deckung: es gelten die vereinbarten Deckungssummen des bestehenden Vertrages.

 

Prämie: VR hat Anspruch auf die Mehrprämie ab Änderung.

(Nachforderung)

Was versteht man unter der Vorsorgeversicherung?

Ein neues, bisher noch nicht versichertes Risiko kommt hinzu (gilt auch für gewerbliche Risiken – z.B. der Kunde eröffnet einen Kiosk).  

Ab Eintritt des neuen Risikos, jedoch muss der VN das neue Risiko innerhalb eines Monats nach Aufforderung dem VR mitteilen.  

 

Die höhe der Deckung richtet sich bei Personenschäden,  Sachschäden, Vermögensschäden nach den Risikobeschreibungen die im Versicherungsschein genannten, nach den AHB gelten eingeschränkte Deckungssummen      

 

VR hat keinen Anspruch auf Prämie und auf Vertragsabschluss, wenn eine vertragliche Vereinbarung über das neue Risiko nicht zustande gekommen ist.         

 

Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es in der Vorsorgeversicherung?

Keine Vorsorge in der Gewässerschaden-HV  

Nicht für kurzfristige Risiken, wie z.B. Veranstaltungen von wenigen Tagen (Schützenfeste, Karnevalsumzüge, Straßenfeste, Ausstellungen...)    
– wohl aber für Bauvorhaben!  

Jagdrisiko und andere versicherungspflichtige Risiken  

Keine sogenannten „Kampfhunde“  

Keine Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge mit Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht

Was versteht man unter der Beitragsangleichung?

Zum 01.07. eines jeden Jahres wird ermittelt, um welchen %-Satz sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen gegenüber dem Vorjahr erhöht oder vermindert hat. Dieser ermittelte %-Satz wird auf die nächst kleinere durch 5 teilbare Zahl abgerundet.

Im Falle einer Erhöhung ist der VR berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den entsprechenden %-Satz zu verändern.

Die Beitragsangleichung gilt für die vom 01.07. an fälligen Folgebeiträge.

Liegt die Veränderung unter 5 %, entfällt eine Angleichung, die Veränderung wird jedoch im folgenden Jahr berücksichtigt.

Welche Steuervorteile gibt es?

Die Beiträge für eine Haftpflichtversicherung können in der Lohn oder Einkommenssteuererklärung als absetzbare Ausgaben eingesetzt werden.

 

Als sonstige Vorsorgeaufwendungen lassen sie sich steuerlich geltend machen.