Privathaftpflicht- und weitere Haftpflichtversicherungen
Die Privathaftpflicht und weitere Haftpflichtversicherungen
Die Privathaftpflicht und weitere Haftpflichtversicherungen
Kartei Details
Karten | 63 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Finanzen |
Stufe | Universität |
Erstellt / Aktualisiert | 23.08.2013 / 24.02.2019 |
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Was sind Nutztiere?
Polizeihund, Wachhund, Blindenhund, Landwirtschaftliche Viehhaltung
Was ist in der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung versichert?
»Die gesetzliche Haftpflicht des Tierhalters von z.B. Hunden
(aber keine „Kampfhunde“) und Pferden »Ebenso gilt wie in der PHV der Tierhüter (derjenige, der den Hund ausführt oder
das Pferd reitet) als mitversichert. Hierbei sind sogar Ansprüche des Tierhüters
gegenüber dem Tierhalter gedeckt »Versichert sind in der Pferdehalter-Haftpflicht z.B. auch Kutschfahrten, das „Fremdreiterrisiko“ sowie die Teilnahme an Reitturnieren oder Reiterspielen
(keine Pferderennen) Info: In der PHV gilt das Halten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren mitversichert – vgl. Folien 42 + 43.
Wofür haftet der Haus- und Grundbesitzer (+Beispiele)?
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für eingetretene Schäden aus
vermutetem Verschulden – vgl. Folie 25.
z.B. (Verkehrssicherungspflichten)
Winterstreu- und Reinigungspflicht vergessen
Schäden an Zufahrten und Wegen nicht beseitigt, z.B. hochstehende Platten und Schlaglöcher als Stolper- und Reifenfallen
Hochglanztreppenhäuser, die zum Ausrutschen einladen
Mangelnde Beleuchtung führt zu Sturzgefahr
Abstürzende Dachteile, Pfannen beschädigen parkende Fahrzeuge
Was ist in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert?
Versichert sind:
»Die gesetzliche Haftpflicht aus den Folgen der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten »Mitversichert ist ebenfalls der Nießbraucher, beauftragte Personen zur Betreuung des Objektes, der nicht gewerbliche Besitz einer Photovoltaikanlage sowie Sachschäden durch häusliche Abwässer, die im Gebäude selbst anfallen »
Für die nicht mehr selbst genutzten, sondern vermieteten Wohnungen oder Häuser ist der Abschluss einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung erforderlich.
Zur Erinnerung: In der PHV sind nur einzelne Räume und 1 vermietete Einliegerwohnung mitversichert, also z.B. schon kein Zweifamilienhaus mehr. Ansonsten beschränkt sich der Versicherungsschutz auf selbstbewohnte Häuser und Wohnungen – vgl. Folien 44 + 45.
Was sind die Haftungsgrundlage und die Pflichten des Bauherren?
Haftung:
Die Haftungsgrundlage ist in der Regel § 823 BGB
Haftungsmöglichkeiten ergeben sich z.B.
aus dem Besitz / Einrichten einer Baustelle
Aus Regress der Berufsgenossenschaften
Pflichten:
Dem Bauherren obliegen gewisse Pflichten, z.B. Verkehrssicherungspflichten
Auswahl- und Überwachungspflicht (Haftung z.B. auch dann, wenn die ausführenden Handwerker eine Baustelle nicht richtig absichern)
Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten
Was ist in der Bauherren-Haftpflichtversicherung alles versichert?
Versichert sind:
»Die gesetzliche Haftpflicht des VN als Bauherr für die Folgen der Verletzung von z.B. den Verkehrssicherungspflichten. Ab Vertragsbeginn
besteht Versicherungsschutz über die Bauherren-HV.
»Sofern Eigenleistungen erbracht werden, muss dieses Risiko zusätzlich mit eingeschlossen werden.
Zur Erinnerung: In der PHV sind Bauarbeiten bis zu einer Bausumme von 50.000,- € mitversichert – vgl. Folie 45. Übersteigt das Bauvorhaben diese Summe, ist für den gesamten Betrag eine separate Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Wofür haftet der Öltankbesitzer?
Gelangen aus einer Anlage, die bestimmt ist, Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten, derartige Stoffe in ein Gewässer, ohne in dieses eingebracht oder eingeleitet zu sein, so ist der Inhaber der Anlage zum Ersatz des daraus einem anderen entstehenden Schadens verpflichtet.
Gefährdungshaftung ohne eine Summenbegrenzung
= Haftung, allein schon aus dem Besitz eines Öltanks zur Hausbeheizung
Nur bei höherer Gewalt (bspw. Erdbeben) --> Keine Haftung
Was sind in der Gewässerschaden-Haftpflicht-versicherung versichert?
Versichert sind:
»Die gesetzliche Haftpflicht des VN als Inhaber des Öltanks für Schäden durch
auslaufendes Öl an z.B. Gewässern und am Grundwasser»
Versichert sind
auch Schäden an unbeweglichen Sachen des VN
(z.B. die Gebäudewände); ausgenommen die Tankanlage selbst – mit einer Eigenbeteiligung von 250 € je Schadenfall
Zur Erinnerung:
Die PHV bietet für derartige Umweltanlagen im Rahmen der Besonderen Bedingungen keinen Versicherungsschutz (wurde bislang auch noch nicht erwähnt).Was kann man machen, wenn während der Laufzeit des Vertrages, das versicherte Risiko verändert oder ein neues Risiko hinzukommt?
Risikoerhöhung Risikoerweiterung Vorsorgeversicherung
Was versteht man unter Risikoerhöhung`?
Risiko: Qualitative Vergrößerung des bestehenden Risikos.
Bsp: Kunde rüstet von einem oberirdischen auf
einen unterirdischen Heizöltank um.
Zeitliche Deckung: ab Eintritt, jedoch auch hier Anzeige innerhalb eines Monats nach Aufforderung - meist mit der Beitragsrechnung - erforderlich.
Höhe der Deckung: es gelten die vereinbarten Deckungssummen des bestehenden Vertrages.
Prämie: VR hat Anspruch auf die Mehrprämie ab Änderung.
(Nachforderung)
Was versteht man unter Risikoerweiterung?
Risiko: Quantitative Vergrößerung des bestehenden Risikos.
Bsp: Kunde bekommt zu seinem versicherten Hund einen zweiten Hund hinzu.
Zeitliche Deckung: ab Eintritt, jedoch auch hier Anzeige innerhalb eines Monats nach Aufforderung – meist mit der Beitragsrechnung - erforderlich.
Höhe der Deckung: es gelten die vereinbarten Deckungssummen des bestehenden Vertrages.
Prämie: VR hat Anspruch auf die Mehrprämie ab Änderung.
(Nachforderung)
Was versteht man unter der Vorsorgeversicherung?
Ein neues, bisher noch nicht versichertes Risiko kommt hinzu (gilt auch für gewerbliche Risiken – z.B. der Kunde eröffnet einen Kiosk).
Ab Eintritt des neuen Risikos, jedoch muss der VN das neue Risiko innerhalb eines Monats nach Aufforderung dem VR mitteilen.
Die höhe der Deckung richtet sich bei Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden nach den Risikobeschreibungen die im Versicherungsschein genannten, nach den AHB gelten eingeschränkte Deckungssummen
VR hat keinen Anspruch auf Prämie und auf Vertragsabschluss, wenn eine vertragliche Vereinbarung über das neue Risiko nicht zustande gekommen ist.
Welche Einschränkungen und Ausschlüsse gibt es in der Vorsorgeversicherung?
Keine Vorsorge in der Gewässerschaden-HV
Nicht für kurzfristige Risiken, wie z.B. Veranstaltungen von wenigen Tagen (Schützenfeste, Karnevalsumzüge, Straßenfeste, Ausstellungen...)
– wohl aber für Bauvorhaben!
Jagdrisiko und andere versicherungspflichtige Risiken
Keine sogenannten „Kampfhunde“
Keine Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge mit Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht
Was versteht man unter der Beitragsangleichung?
Zum 01.07. eines jeden Jahres wird ermittelt, um welchen %-Satz sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen gegenüber dem Vorjahr erhöht oder vermindert hat. Dieser ermittelte %-Satz wird auf die nächst kleinere durch 5 teilbare Zahl abgerundet.
Im Falle einer Erhöhung ist der VR berechtigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbeitrag um den entsprechenden %-Satz zu verändern.
Die Beitragsangleichung gilt für die vom 01.07. an fälligen Folgebeiträge.
Liegt die Veränderung unter 5 %, entfällt eine Angleichung, die Veränderung wird jedoch im folgenden Jahr berücksichtigt.
Welche Steuervorteile gibt es?
Die Beiträge für eine Haftpflichtversicherung können in der Lohn oder Einkommenssteuererklärung als absetzbare Ausgaben eingesetzt werden.
Als sonstige Vorsorgeaufwendungen lassen sie sich steuerlich geltend machen.
Was bedeutet Haftpflicht?
„Haftpflicht“ bedeutet, einen angerichteten Schaden wieder gutzumachen. Haftpflicht ist also die Verpflichtung zum Schadensersatz.
Eine Summenbegrenzung gibt es nicht. Man haftet mit seinem ganzen Vermögen, auch mit dem, das erst in der Zukunft erworben wird.
Wofür kann man haftbar gemacht werden?
Für das eigene Handeln: Der Kunde verletzt durch Unachtsamkeit mit dem Fahrrad eine Person im Straßenverkehr.
Für das Unterlassen: Der Kunde sieht eine verletzte Person am Straßenrand und geht einfach weiter – unterlassene Hilfeleistung!
Für fremdes Handeln oder Unterlassen:
Die Kinder unseres Kunden beschädigen ein Auto, weil dieser nicht sorgfältig genug auf seine Kinder aufgepasst hat.
Wofür steht dann die Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflicht versicherung soll den Schutz = die Deckung für die Fälle bieten, für die der Kunde haften muss.
Dies kann die Haftpflicht versicherung aber nicht leisten, da alleine schon keine unbegrenzte Versicherungssumme zur Verfügung steht und zudem Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen zur
Anwendung kommen.
Wie stehen der Versicherungsschutz
(Deckung) und die Haftung unseres Kunden zueinander?
Der Idealfall wäre, wenn für den angerichteten Schaden, für den unser Kunde haften muss, auch eine 100 %-ige Deckung aus seiner Haftpflichtversicherung besteht. Der Schutz aus dem Versicherungsvertrag „deckt“ die Haftung unseres Kunden zu. Dies ist nicht immer möglich, jedoch sollte je nach Bedarf des Kunden der Versicherungsschutz umfassend gestaltet sein. Hierfür ist es wichtig, sich mit den Inhalten der einzelnen Haftpflichtzweige, wie z.B. der Privathaftpflicht oder der Tierhalterhaftpflicht vertraut zu machen.
Was ist der Unterschied zwischen Haftung und Deckung?
Haftung und Deckung sind klar zu unterscheiden. Nicht für alles, wofür jemand haften muss, bekommt er
auch Versicherungsschutz = Deckung. Das einfachste Beispiel hierfür sind die Vorsatztaten.
Selbstverständlich muss jemand für vorsätzlich begangene Taten haften;
die Haftpflichtversicherung wird hierfür aber niemals Versicherungsschutz gewähren. Dennoch ist es umso wichtiger, auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten, damit möglichst viele Haftungstatbestände auch tatsächlich abgesichert sind.
Welche 3 Beteiligten gibt es im Schadensfall?
Versicherungsnehmer (VN) = Schädiger Anspruchsteller (AS) = Geschädigter Versicherer (VR)
Wie siehen die Beziehungen zwischen Anspruchsteller, Versicherungsnehmer und Versicherer aus?
Die Rechtsbeziehung zwischen VN und AS ergibt sich aus den verschiedenen Gesetzen, die eine Haftung begründen. Die Rechtsbeziehung zwischen VN und VR ergibt sich daraus, dass der VN einen Versicherungsvertrag abschließt und der VR die notwendige Deckung bietet, während der VN hierfür seine Prämie zahlt (Versicherungsschutz).
Wie sieht der Umfang der gesetzlichen Haftung aus?
Die Haftung des VN kann aufgrund eines Verschuldens eintreten, aber auch ohne Verschulden. 3 Haftungsarten sind zu unterscheiden:
- Mit Verschulden
- Verschuldens-haftung
- Haftung aus vermutetem Verschulden
- Ohne Verschulden
- Gefährdungshaftung
Was versteht man unter Verschuldungshaftung?
Unter Verschuldenshaftung versteht der Gesetzgeber Haftung für Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Die Beweislast liegt in der Regel beim Geschädigten. Voraussetzung für die Haftung ist demnach das Verschulden. Grundlage der Verschuldenshaftung ist häufig „§ 823 Abs. I BGB“ Beispiele: 1.Ein Radfahrer achtet nicht auf die „rote Ampel“ und verursacht einen Verkehrsunfall. 2. Während des Umzuges werden Kleinmöbel kurz- zeitig auf dem Bordstein vor dem Haus abgestellt. Ein Passant stolpert darüber, stürzt, bricht sich einen Arm und beschädigt seine Jacke.
Was enthält der § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)?
Die gesetzliche Grundlage für die Verschuldenshaftung ist der § 823 I BGB: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."
Es gibt 5 wesentliche Voraussetzungen, die alle erfüllt sein müssen, damit es zu einer
Haftung – also zu einer Verpflichtung zum Schadenersatz – kommt.
- Deliktsfähigkeit
- Ursächlichkeit
- Widerrechtlichkeit
- Rechtsgutverletzung
- Verschulden
Wie differenziert und unterteilt man Fahrlässigkeit und Vorsatz?
Leichte Fahrlässigkeit: fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt... (Ball fliegt beim Fußballspielen versehentlich in
die Scheibe des Nachbarn)
Grobe Fahrlässigkeit: grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer Acht lässt... (Fußballspielen in einem Wintergarten und dabei wird eine Scheibe zerstört)
Bedingter Vorsatz: bedingt vorsätzlich handelt, wer einen Schadeneintritt billigend in Kauf nimmt... (Eine Fensterscheibe wird als Tor genommen)
Direkter Vorsatz: vorsätzlich handelt, wer bewusst und absichtlich einen Schaden herbeiführt. (Ein Ball wird gegen eine Fensterscheibe geschossen, um sie absichtlich zu zerstören)
Was versteht man unter der Rechtsgutverletzung?
Natürlich muss ein Schaden entstanden sein.
Ohne Schaden keine Haftung. Der Schaden muss einem Dritten entstanden sein
– also keine Eigenschäden.
Der Schaden liegt in der Verletzung der benannten Rechtsgüter wie Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum etc. Was unter den einzelnen Rechten zu verstehen ist, ergibt sich aus den Begriffen. Geschädigte Rechtsgüter lassen sich zusammenfassen in Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Beispiele lassen sich aus dem täglichen Leben ableiten. Ein echter Vermögensschaden kann z.B. dann vorliegen, wenn der Kunde personenbezogene Daten missbraucht oder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt (er verweigert die Vermietung eines Zimmers an einen Schwarzafrikaner wegen dessen Hautfarbe).
Was ist ein Rechtsgut?
Gut, das von der Rechtsordnung geschützt wird, weil in ihm Lebensinteressen des einzelnen und der Allgemeinheit verkörpert sind (z.B. Leben, Gesundheit, Freiheit, Körper, Eigentum). der sachliche Inhalt eines subjektiven Rechts. Weiter versteht man darunter ein durch gesetzliche Sanktionen geschütztes Lebensgut der Allgemeinheit oder des Einzelnen. Das R. z. B., welches in § 242 StGB (Diebstahl) geschützt wird, ist das Eigentum. § 823 BGB (-unerlaubte Handlung) schützt durch zivilrechtliche Sanktionen die Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Eigentum und alle anderen absoluten Rechte, nicht aber z.B. das Vermögenals solches (etwa ein Forderungsrecht, Schuldverhältnis). Wird letzteres verletzt, kann § 823 BGB nicht angewendet werden.
Was versteht man unter Widerrechtlichkeit?
Dies bedeutet nichts anderes, als dass man „wider dem Recht“ handeln muss, sprich man darf keinem anderen
einen Schaden zufügen.
Ich darf keinen Verkehrsunfall verursachen, ich darf keinem anderen die Videokamera zerstören und, und, und....
Wir müssen demnach die Frage anders formulieren und sie wie folgt stellen:
Was wäre denn nicht widerrechtlich?
Was für schädigende Handlungen sind also erlaubt?
Wann kann ich jemandem einen Schaden zufügen, ohne dafür haften, ohne dafür „bezahlen“ zu müssen?
Hierfür gibt es die sogenannten Rechtfertigungsgründe.
Welche zwei Rechtfertigungsgründe gibt es bei der Widerrechtlichkeit?
Notwehr Jemand wird angegriffen, wehrt sich und der andere fällt aufgrund der Gegenwehr zu Boden und bricht sich den Arm. Wurde widerrechtlich gehandelt? Hätte derjenige sich nicht gewehrt, hätte dieser noch einen viel größeren Schaden erleidet! Verständlich, dass die Gerichte hier zugunsten des Angegriffenen entscheiden. Dieses wird als Notwehr bezeichnet und schließt die Widerrechtlichkeit aus. Damit ist eine der fünf Voraussetzungen nach § 823 BGB nicht gegeben. Daher ist auch keine Haftung gegeben und der Angegriffene muss für den verletzten Arm nicht aufkommen! Einwilligung Jeder Arzt holt sich im Normalfall vor einer Operation die Einwilligung seiner Patienten ein. Macht er dies nicht, läuft er Gefahr, von den Patienten erfolgreich auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld verklagt zu werden. Mit dieser Einwilligung schließt er die Widerrechtlichkeit für sich aus.
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