Pre-MBA

Buchfuehrung - Grundlagen und Organisation

Buchfuehrung - Grundlagen und Organisation


Kartei Details

Karten 10
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.12.2013 / 16.05.2019
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Definition Betriebliches Rechnungswesen

Mit den Methoden des betriebllichen Rechnungswesens werden eingetretene oder erwartete Vorgaenge und Tatbestaende innerhalb des Unternehmens sowie zwischen Unternehmen und Umwelt mengen- oder wertmaessig erfasst. Daneben umfasst das betriebliche Rechnungswesen Verfahren zur Aufbereitung (z. B. Strukturierung und Zusammenfassung) und zur Auswertung (Analyse) der erfassten Daten.

Definition Externes Rechnungswesen

Das externe Rechnungswesen besteht aus Finanzbuchhaltung und Bilanzierung. Es orientiert sich sowohl an Gueterbewegung als auch an Zahlungsvorgaengen.Dabei erstreckt es sich auf die gesamte Unternehmenstaetigkeit.

Definition Internes Rechnungswesen (Kosten- und Leistungsrechnung)

Ein zweites wichtiges Teilgebiet des Rechnungswesens ist das interne Rechnungswesen, die Kosten- und Leistungsrechnung (Betriebsbuchhaltung). Die Kosten- und Leistungsrechnung ist im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung eine interne, betriebszweckbezogene Rechnung, in der nur der Teil des Leistungsprozesses einer Unternehmung zahlenmaessig erfasst wird, der mit dem eigentlichen Betriebszweck zusammenhaengt. Die Kosten- und Leistungsrechnung orientiert sich dabei nicht so stark an Zahlungsvorgaenge wie die Finanzbuchhaltung. Es wird vielmehr, losgeloest von Zahlungsvorgaengen, der leistungsbezogene Gueterverbrauch erfasst und bewertet.

Gesamtergebnis

Die Differenz aus Ertraegen und Aufwendungen in einer Periode gibt das Gesamtergebnis des Unternehmens wieder.

Kosten / Leistung

Die Kosten- und Leistungsrechnung zielt nicht auf die Veraenderung von Gledvermoegen ab, sondern vielmehr auf den leistungsbezogenen Verbrauch und Zufluss an Guetern. Daraus ergeben sich die Begriffe Kosten und Leistung, die folgende Bedeutung haben:

- Kosten sind der Wert aller Wirtschaftsgueter, die fuer die Erstellung der "eigentlichen" betrieblichen Leistung in einer Periode verzehrt werden.

- Leistunge (=Erloes) ist die bewertete, betriebszweckbezogene Entstehung von Wirtschaftsguetern in einer Periode.

Betriebsergebnis

Die Differenz von Leistung und Kosten wird als Betriebsergebnis bezeichnet. Da die Kosten und Leistungen betriebszweckbezogene ermittelt werden, ist das Betriebsergebnis das betriebszweckbezogene Ergebnis, also das in Erfuellung des Betriebszwecks erwirtschaftete Ergebnis

Auszahlung / Einzahlung

Die Bewegung von liquiden Mitteln zwischen Wirtschaftssubjekten wird mit den Begriffen Auszahlung und Einzahlung umschrieben. Die Begriffe haben dabei die folgende Bedeutung:

- Auszahlung: Abgang liquider Mittel

- Einzahlung: Zugang liquider Mittel

Ausgabe / Einnahme

 

Die Begriffe Ausgabe und Einnahme bezeichnen den Wert von zugegangenen Wirtschaftsguetern (Ausgaben) bzw. veraeusserten Wirtschaftsguetern (Einnahme). Durch eine Ausgabe bzw. Einnahme aendert sich das Geldvermoegen.

- Eine Ausgabe ist daher der Abfluss liquider Mittel (Auszahlung) oder eine Erhoehung der Verbindlichkeiten.

- Eine Einnahme is der Zufluss liquider Mittel (Einzahlung) oder eine Erhoehung der Forderung

Aufwand / Ertrag

Ein wichtiger Zweck der Finanzbuchhaltung ist die Ermittlung des Erfolgs einer Unternehmung, bezogen auf eine Abrechnungsperiode (im Allgemeinen: ein Geschaeftsjahr). Deshalb muessen erfolgswirksame Geschaeftsvorfaelle einer bestimmten Abrechnungsperiode zugeordnet werden. Dies erfolgt mithilfe der Begriffe Aufwand und Ertrag.

- Aufwand ist der Werteverzehr in einer Abrechnungsperiode, also eine Ausgabe, die in der betreffenden Periode erfolgseirksam ist.

- Ertrag ist der Wertezufluss in einer Abrechnungsperiode, also eine Einnahme, die in der betreffenden Periode erfolgswirksam ist.

Definition Buchungsrelevanter Sachverhalt

Ein buchungsrelevanter Sachverhalt ergibt sich danach immer, wenn eine Veraenderung bei einem Vermoegenswert auftritt.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Vermogenswert zum rechtlichen Eigentum zaehlt oder (trotz Eigentumsvorbehalt, Sicherungsuebereignung oder Forderungsabtretung [Zession]) nach dem Kriterium der wirtschaftlichen Zugehoerigkeit dem Unternehmen zuzuordnen ist.