Planung GZ
Prüfungsfragenkatalog zur Vorlesung Planung Grundzüge an der ETH Zürich
Prüfungsfragenkatalog zur Vorlesung Planung Grundzüge an der ETH Zürich
Fichier Détails
Cartes-fiches | 57 |
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Utilisateurs | 45 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Géographie |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 07.07.2011 / 01.08.2020 |
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41. Sie arbeiten im Büro X. Ihr Büro erhält vom Grossverteiler Y den Auftrag, eine Filiale im Gebiet Eschenbüel (Reservezone) in Uster zu errichten. Ist das Projekt realisierbar und wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
Reservezone: Zone ausserhalb der Bauzone deren Nutzung noch nicht bekannt ist oder deren bestimmte Nutzung erst später zum Tragen kommen wird. Grundsätzlich kann in der Reservezone nicht gebaut werden. Wenn sich die neue Nutzung und die vorgesehenen Zweckbestimmungen des Richtplans nicht widersprechen, kann diese bewilligt werden.
42. Was ist eine Reservezone (RZ)? (nach Zürcherischem Recht)
Die RZ ist eine Zone ausserhalb der Bauzone, die jene Flächen umfasst, deren Nutzung noch nicht bestimmt ist oder in denen eine bestimmte Nutzung erst später zugelassen werden soll. Die RZ ist ein Instrument der Bauzonenetappierung und der Überbauungsetappierung. lEs dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Ausnahmen: wenn sie den in den Richtplänen vorgesehenen Zweckbestimmungen nicht widersprechen. Der Anspruch der Grundeigentümer auf Überprüfung der Bauzonendimensionierung kann frühestens 8 Jahre nach deren Festsetzung oder der Revision der BZO erhoben werden.
Reservezonen werden festgelegt für:
• Bauentwicklungsgebiete gemäss Richtplan - spätere Umzonung in die Bauzone ist möglich, wenn das Bauentwicklungsgebiet im Richtplan zum Siedlungsgebiet umgeteilt wird & Baulandbedarf nachgewiesen werden kann
• Teile des Siedlungsgebietes bzw. des Baugebietes, die vorerst noch keiner Bauzone zugeteilt werden
• einige weitere (siehe PDF)
43. Was ist eine Planungszone (PZ)? Wann und wie wird dieses Instrument benutzt?
PZ sind befristete Nutzungszonen, in denen nichts unternommen werden darf, was eine laufende Planung erschweren könnte. Ziel: Zeitweilige Verhinderungen von baulichen Veränderungen oder sonstigen Vorkehren, die die im Gange befindlichen Planung erschweren oder ihr widersprechen. Die jeweilige Ordnung wird eingefroren und die Planungsinteressen der öffentlichen Hand werden einseitig geschützt (vorübergehendes Bauverbot / Einschränkungen der Bauweise / Baubewilligungen werden nur durch eine kantonale Behörde erteilt). Einsatz: Bei einer Revision/ Fehlen der Nutzungspläne (Richtpläne) können für genau bestimmte Gebiete Planungszonen bestimmt werden. Sie stellen eine Eigentumsbeschränkung dar, sind aber befristet auf 5 Jahre; das kantonale Recht kann eine einmalige Verlängerung vorsehen. Aufgrund dieser Befristung ist der Tatbestand der materiellen Enteignung in der Regel nicht gegeben. Die PZ werden von der zuständigen Behörde auf begründete Begehren der Gemeinde hin festgesetzt.
44. Was ist ein Gestaltungsplan? Bedeutung, Inhalt? Was bedeutet Reservezone mit Gestaltungsplanpflicht?
Gestaltungspläne sind Bauvorschriften, die für genau bestimmte Gebiete die Art und Weise der Nutzung näher umschreiben und von der Bau-? und Zonenordnung abweichen können. Weiter ordnet der Gestaltungsplan auch die Erschliessung. Es können auch Bestimmungen zur Umgebungsgestaltung enthalten sein. Ziel: Der Gestaltungsplan legt spezielle bauliche Auflagen für einen bestimmten Perimeter fest, die ein öffentliches Interesse berücksichtigen oder schützen. Ein angemessener Projektierungsspielraum muss bestehen bleiben. Gestaltungsplanpflicht: Wenn ein öffentliches Interesse (z.B. Ortsbildschutz, Immissionsschutz, differenzierte bauliche Verdichtung) besteht, kann bei der Zonenplanung für einzelne Zonen oder Teile von Zonen festgelegt werden, dass ein Gestaltungsplan (privater oder öffentlich-rechtlicher) aufgestellt werden muss => Reservezone kann nur überbaut werden, wenn ein Gestaltungsplan vorliegt
45. Was ist ein Quartierplan?
Der Quartierplan ist das Instrument, welches verwendet wird, um in einem Verfahren die Erschliessung und Landumlegung von Bauland zu realisieren und die anschliessende Überbauung eines Gebietes zu ermöglichen. Ermöglicht eine der planungs- und baurechtlichen Ordnung entsprechende Nutzungen im betreffenden Gebiet und enthält die dafür nötigen Anordnungen wie geeignete Parzellierung und Erschliessung. für unbebautes Land, aber auch zur Sanierung von bebauten Gebieten Ziel: Hauptziel ist das Herbeifu?hren der Baureife. D.h. durch die Schaffung überbaubarer und erschlossener Grundstücke die Nutzung gemäss der Bau- und Zonenordnung und gemäss der angestrebten Quartierstruktur zu ermöglichen.
Quartierplanbann: Nach der rechtskräftigen Verfahrenseinleitung bedürfen alle Änderungen an den Grundstücken des Quartierplangebietes der Bewilligung des Gemeinderates. Die Kosten trägt der Grundeigentümer
46. Was ist ein Inventar mit Objekten gemäss dem Gesetz & der Verordnung über den Natur- und Heimatschutz? (Inhalt & Form, Bedeutung, Funktion, Verbindlichkeit, Unterschied eines Bundes- und eines überkommunalen Inventars, was für Inventare gibt es?
Inventare sind einstweilige Verzeichnisse (Listen, Pläne), in die schützenswerte Objekte aufgenommen werden. Inventare sind nicht abschliessend. Sie sind nach Bedarf nachzuführen. Die einzelnen konkreten Objekte werden in der Regel durch eine Verordnung geschützt, das heisst die Verordnung bildet die rechtliche Grundlage zum Schutz der einzelnen Objekte.
Ziel: Schutz und Erhalt der Objekte oder grösstmögliche Schonung
Verbindlichkeit: Je nach Inventar und dessen Anwendung ist es verwaltungsanweisend, behördenverbindlich oder eigentümerverbindlich.
Bundesinventare, Überkommunaleinventare, Kommunale Inventare
47. Für die Umfahrungsstrasse der Gemeinde XY existieren verschiedene Varianten. Auftrag, diese Varianten zu vergleichen, zu bewerten und eine Bestvariante vorzuschlagen. Welches Verfahren erachten Sie dazu als sinnvoll und wie gehen Sie vor?
Prüfung:
• Randbedingungen und Voraussetzungen eingehalten?
• Vollständig?
• Integration in bestehende Systemumwelt möglich?
• Funktionsfähig?
Teil des Problemlösungsverfahren: Auswahl
• Bewertung: Ermitteln des Gegenstands Bewertungskriterien auswählen und gewichten Bewertungsmassstab einführen Synthese: Sach- in Wertdimension überführen für Summation der Kriterien
• Entscheid: Improvisiert (intuitive Entscheidung) Methodisch (bei komplizierteren Entscheidungen)
48. Langfristig sollen zu deponierenden Abfälle, welche im Kanton Solothurn anfallen, auf Kantonsgebiet in einer entsprechenden Deponie gelagert werden. Wie würden sie als Geomatikingenieur vorgehen, wenn sie einen Standort suchen und bewerten müssten?
Problemlösungsverfahren:
1) Situationsanalyse (Zielfindung): Problemmatrix…
2) Zielformulierung (Zielfindung): Zielsystem
3) Synthese (Lösungssuche): kreative Phase, Entwurf einer Lös.
4) Analyse (Lösungssuche): Lösungsansätze werden überprüft auf
a. einhalten von Randbedingungen und Voraussetzungen?
b. Vollständigkeit?
c. Integration in best. Systemumwelt möglich?
5) Bewertung (Auswahl)
6) Entscheid (Auswahl)
49. Wann ist ein Gebiet baureif? Definiere Baubewilligung und Bauzone.
Baureife eines Grundstu?ckes ist Bedingung für die Erteilung der Baubewilligung. In kantonalen Gesetzen ist die Baureife exakt bestimmt - verschieden definiert
ZH Voraussetzungen:
• Erschliessung
• Keine nachteilige Beeinflussung einer noch ausstehenden planungsrechtlichen Festlegung (Bsp. Richtpläne, Quartierpläne, Waldabstandslinien usw.) durch die bauliche Massnahme Ziel: Es soll nur auf Grundstücken gebaut werden, die für diesen Zweck vorgesehen & vorbereitet sind.
Baubewilligung
Zur Errichtung oder zur Änderung von Bauten und Anlagen bedarf es einer behördlichen Bewilligung. Voraussetzungen:
• Zonenkonformität: Die Bauten und Anlagen müssen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen
• Erschliessung: Das Grundstück muss erschlossen sein
Bauzone
Bauzonen sind Nutzungszonen innerhalb des Siedlungsgebiets gemäss Richtplanung. Voraussetzungen: Zone ist
• für Überbauung geeignet
• weitgehend überbaut oder wird innert 15 Jahren benötigt und erschlossen
50. Sie besitzen ein Grundstück und möchten es bebauen. Wie gehen sie vor? Was ist zu beachten?
1) Liegt das Grundstück in der Bauzone (Nutzungsplan)?
• Ja => gehe weiter zu Schritt 3
• Nein => gehe weiter zu Schritt 2
2) Bekomme ich eine Bewilligung um ausserhalb der Bauzone zu bauen?
• Ja ich erfülle die Bedingungen =>Schritt 3
• Nein =>Tja das war‘s dann wohl
3) Beachten der Bauvorschriften der Gemeinde, Gebäude muss zonenkonform sein (Anzahl Geschosse, evtl. Bestimmungen über Dachform, Ausrichtung, Farbe, Fenster,… wegen Dorfbild und so)
4) Ist das Grundstück erschlossen?
• Ja => weiter zu 5
• Nein => tja..
5) Baubewilligung einreichen
6) Warten auf Ergebnis
• Verfügung erteilt => alles ok Bagger können kommen
• Bewilligung nicht erteilt => entweder verbessern und neu einreichen
• Bewilligung erteilt aber Nachbar macht Einsprache => ev. Gericht
51. Welches sind die wichtigsten planerischen Elemente zur Realisierung einer Überbauung?
Erschliessung: Damit ein Grundstück baureif wird, was eine Voraussetzung zur Erteilung der Baubewilligung ist, muss das Grundstück erschlossen sein. Dies kann z.B. mit einem Erschliessungsplan erreicht werden.
Landumlegung: Um aus einer gewissen Anzahl von unbebaubaren Parzellen baureife Grundstücke zu schaffen, die zweckmässig bebaut werden können, wird oft das raumplanerische Instrument Landumlegung verwendet. Die Landumlegung vereint alle öffentlichen Interessen an der Parzellarordnung und schliesst eine Vielzahl von Planungsmassnahmen ein.
Gestaltungs- & Quartierpläne: Mit diesen Instrumenten soll im öffentlichen Interesse eine zweckmässige Überbauung ermöglicht werden.
52. Wozu dient eine Landumlegung und wann wird eine durchgeführt?
Verfahren, das erlaubt, durch wechselseitigen Abtausch von Land eine gegebene alte Parzellenanordnung in eine neue überzuführen.
Merkmale: Realersatzprinzip, Eingriff in das Grundeigentum, Bedingungen für eine Enteignung sind jedoch nicht gegeben, beruht auf Solidarität der Grundeigentümer
Funktion: Rationalisierungs- & Strukturverbesserungsmassnahme, Gestaltungsinstrument der Landschaft, Raumplanerische Funktion: Ausrichtung nach der anzustrebenden Raumordnung und Instrument zur Realisierung der Raumplanung
Zweck: Arrondierung (kompaktere Form, geeigneterer Grenzverlauf), Neuordnung der Nutzungen, Entflechtung privater und öffentlicher Interessen, Erwerb und Zuteilung von Grundstücken für öff. Werke oder Gemeinschaftsbedürfnisse
Umlegungsarten: Baulandumlegung (Erhöhung der Baureifegrade von Grundstücken), Erschliessungsumlegung, Neuordnungs- und Sanierungsumlegung, Güterzusammenlegungen (Melioration) Quartierplanverfahren, Landumlegung und Gestaltungsplan
53. Erläutern sie den Begriff „Erschliessung“. Was heisst Grob- und Feinerschliessung? Welche Bedeutung hat die Erschliessung für eine Bauzone? Was ist ein Erschliessungsplan?
Grundstück Erschlossen, wenn die für die darauf vorgesehenen Bauten und Anlagen nötigen Zu- und Ableitungen (Wasser, Strom, Abwasser, Gas, Telekommunikation) & die erforderliche Zufahrt vorhanden &rechtlich gesichert sind
Erschliessung muss Normalfall und dem Notfall (z.B. Brand) genügen
Groberschliessung: Versorgung eines zu überbauenden Gebiets mit den Hauptsträngen der Erschliessungsanlagen. Die Beiträge der Grundeigentümer zur Groberschliessung werden nach kant. Recht geregelt.
Feinerschliessung: Anschluss der einzelnen Grundstücke an Groberschliessung. Kosten der Feinerschliessung sind ganz oder zum grossen Teil von Grundeigentümern zu tragen.
Erschliessungsplan: enthält die geplanten öff. Werke und Anlagen, die Voraussetzung für die Überbauung der Bauzonen sind, d.h. diejenigen Werke und Anlagen, welche das Gemeinwesen zu erstellen hat (Groberschliessung). Er bestimmt zudem, in welcher Reihenfolge und in welchen Etappen die Anlagen erstellt werden
54. Nutzungsreserven in den Bauzonen, die oft überdimensioniert sind. Bauzonen sind nicht da, wo die Nachfrage nach Bauland am grössten und die Überbauung am zweckmässigsten ist. Es wird nicht gebaut. Was tun? Instrumente?
Überschüssige Nutzungsreserven: Zwang bei Neubau zur Erreichung der Ausnützungsziffer, Senkung der Ausnützungsziffer falls grösserflächig möglich.
Bauzonen am falschen Ort: Rückzonung (inkl. Entschädigung) und Einzonung an optimal gelegenen Orten. (Gesteuert durch Richtplan oder Konzept vom Bund.) =>Landumlegung Einfrierung der Bauzonenfläche wie das die Landschaftsinitiative verlangt.
Unverfügbarkeit des Baulandes: Bauzwang für Eigentümer innerhalb x-Jahre (nur bei Neueinzonung möglich)
Zukünftig könnte der Bund stärker Einfluss nehmen als mit Konzepten (z.B. Verteilung von m2)
55. Unter welchen Umständen ist im Zusammenhang mit Auszonung der Tatbestand der materiellen Enteignung erfüllt? Was bedeutet das für die betreffende Gemeinde?
Wenn der Eigentümer Eigentümer bleibt. Es gibt aber Eigentumsbeschränkungen für den Eigentümer, denn mit der Auszonung gelangt Land einer höher eingestuften Zone in eine tiefer eingestufte Zone (materielle Enteignung) Handelt es sich um eine Bauzone ist die Änderungen im Vermögenswert von der Gemeinde voll zu entschädigen Enteignung
56. Was ist der Unterschied zwischen formeller und materieller Enteignung? Welche Bedingungen müssen für eine Enteignung erfüllt sein?
Bei der formellen Enteignung werden von der Eigentumsgarantie geschützte Rechte im öffentlichen Interesse und gegen Entschädigung durch einen Hoheitsakt ganz oder teilweise entzogen und auf einen Dritten (meistens das Gemeinwesen) übertragen. Die formelle Enteignung wird vor allem bei grossen Bauvorhaben des Bundes (Nationalstrassennetz, Bahn 2000, NEAT etc.) angewendet.
Materielle Enteignung: Die materielle Enteignung unterscheidet sich von der formellen dadurch, dass die Trägerschaft der vermögenswerten Rechte unverändert bleibt; es findet also weder Entzug noch eine Übertragung von Privateigentum an einen neuen Eigentümer statt. Das Gemeinwesen beschränkt aber die Verfügungs- und Nutzungsbefugnisse im Interesse der Allgemeinheit vor allem aus Gründen der Raumplanung und des Umweltschutzes (z.B. Dienstbarkeiten).
Ausführlicher in PDF
57. Wann ist Bauen ausserhalb der Bauzone erlaubt?
Bauten ausserhalb der Bauzonen sind im klassischen Sinne häufig nicht Baureif (Erschliessung, etc.).
In Art 24 RPG werden die Ausnahmen für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone geregelt, die entweder neu errichtet werden oder ihren Zweck ändern. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Der Zweck der Bauten und Anlagen erfordert einen Standort ausserhalb der Bauzone (negativ [kann nicht in Bauzone]oder positiv [muss an diesem Ort] standortgebunden)
• Es stehen keine überwiegenden Interessen entgegen