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Fichier Détails
Cartes-fiches | 47 |
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Utilisateurs | 13 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Finances |
Niveau | Autres |
Crée / Actualisé | 03.08.2016 / 13.08.2024 |
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Gründe für eine Fusion
Zunehmender Kapitalbedarf, Synergien, Verschärfter Wettbewer, Monopolstreben, Ausschalten der Konkurrenz, Prestige / Machtstreben
Indirekte Teilliquidation (Grundlage, Voraussetzung, Besteuerung)
Weiterverkauf des Unternehmens an Dritte, um private steuerfreie Kapitalgewinne zu erzielen und keine steuerbaren Dividendenerträge. Geregelt in DBG und StHG
Bedingungen: Wechsel von Nennwert- ind Buchwertprinzip aus Privatvermögen in Geschäftsvermögen, Verkauf oder Übertragung von mindestens 20% innerhalb von 5 Jahren (auch gestaffelte Verkäufe). Ausschüttung unter Mitwirkung des Verkäufers (wissen, dass Mittel entzogen werden, Darlehen an Käufer, etc.), Vorhandensein von nicht betriebsnotwendigem Vermögen, Darlehen werden gleich gestellt.
Besteuerung: Verkaufspreis, Ausschüttbare Reserven, Substanzdividende, nicht betriebsnotwendiges Vermögen (kleinster der Beträge), Verkaufsgewinn wird aufgerechnet und zum übrigen Einkommen gezählt
Sonderprüfung
(Regelung, Vorgehen, Prüfgegenstand)
OR 697, Gewährleistung Kontrollrechte der Aktionäre
Jeder Aktionär kann an GV verlangen, wenn er Auskunftsrechte nicht erhalten hat. Wenn GV ablehnt: 10% oder MCHF 2 am AK können direkt zu Richter gehen, der Sonderprüfer einsetzt
Voraussetzung: Bezug auf klar umschriebenen Sachverhalt, Zusammenhang mit Ausübung der Aktionärsrechte und dafür erforderlich, Auskunft und Einsicht bereits ausgeübt
Prüfgegenstand: alle Tatsachen, die Einfluss auf wirtschaftliche und finanzielle Lage der Gesellschaft haben können
Prüfer: WP, Berater, Treuhänder, etc. je nach Sachverhalt
Ablauf: Beschluss GV, Richter setzt Sonderprüfer ein, Abklärung des Sachvherlats, Anhörung der Gesellschaft, Berichterstattung, Stellungnahme Gesellschaft, Bekanntgabe Bericht an GV
Rechte und Pflichten Sonderprüfer: Einsichts- und Auskunftsrecht soweit für Prüfung relevant, Richter benachrichtigen, wenn keine Auskünfte. Weisungsbefolgungspflicht vom Richter, Treuepflicht, Aktenrückgabepflicht, Schweigepflicht
Bericht: Konkrete Beschreibung des Auftrags, Ergebnis der Prüfung, beteiligte Personen, kein persönliches Urteil
Berichterstattung bei WP nach PS
Verein/Stiftung / FER 21
Gründung, Wahl, Buchführung , Revision, Aufsicht
- Beides in ZGB geregelt, Gründung V schriftliche Statuten, kein Kapital, kein HR Eintrag. S Vermögen gewidmet oder geschenkt, Errichtung durch öffentliche Urkunde, Eintrag in HR
Wahl: Vereinsversammlung, Stiftungsrat
Buchführung: V: Einnahmen / Ausgaben, wenn zu HR Eintrag verpflichtet, kaufmännische Buchführung. S: Buchführung kaufmännisches Gewerbe nach Aktienrecht (selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, dauernder Erwerb)
NRLR: Rechtsformneutral, somit für alle Pflicht, die in HR eintragen zu lassen sind
Revision: V: nur Prüfung (ordentlich) wenn 10/20/50, sonst freiwillig, keine Pflicht zur eingeschränkten. S: Vorschrift Aktienrecht, keine Option-out Möglichkeit
Aufsicht: V: keine, S: je nach Art evtl. BVG
Steuerbefreiung für gemeinnützige Zwecke möglich
FER 21: Vorgaben für NPO, true and fair view, Bilanz, Betriebsrechnung, GFR, Kapitalveränderung, Anhang und Leistungsbericht (keine Prüfpflicht). Fondskapital zusätzlich zu anderen Bilanzen (zweckgebundene und freie Fonds).
Auflösung: V: Vereinsbeschluss, Zahlungsunfähigkeit. S: Zuständige Behörde
Sanierung (Kritische Positionen, Sanierung, Kapitalerhöhung)
Gesellschaft ist überschuldet
Kritische Bilanzpositionen: FlüMi (Verhältnis zu Fremdkapital, Liquidität), Forderungen (starke Abnahme oder Zunahme), Vorräte (Starke Zunahme, nicht mehr verkaufen -> Werthaltigkeit), AiA (POC, Verlustsituation), Finanzanlagen (Darlehen an Aktionär), Sachanlagen (Abschreibungen, Privatnutzung), Immatrielle Anlagen (Patente, Werthaltigkeit), kfr Verbindlichkeiten (Nahestehende, Rangrücktritt möglich), langfristige Verbindlichkeiten (Covenants)
Sanierung: Echte: Forderungsverzicht, Cashzufluss, Kapitalerhöhung; Unechte: Bilanzsanierung (Umsandlung FK in EK, Rangrücktritt)
Kapitalerhöhung Bareinlage, Sacheinlage, etc.
Business Plan (was ist Businessplan, Verwendungsmöglichkeiten, Erstellung, Gliederung)
Gründung Unternehmung, Suche nach Investoren, Unternehmszusammenschlüsse, Kauf/Verkauf vonUnternehmen, Sanierung/Reorganisation, Finanzierung, Akquisition eines Grosskunden, Anwerbung von Managern, Infrmation der Gesellschafter, Planungsinstrument Management
Was beachten bei Erstellung: kurz und bündig (20-30 Seiten), Allumfassende Infromationen, Details im Anhang, gebunden, Sprache, Aufbau und Gliederung, Prognosen durch Zahlen unterlegen, nicht nur optimistisch, SWOT
Inhalt: Executive Summary, Unternehmen (Geschichte, Geschäftsidee, Vision, Strategie, Beteiligungen, Partner, Schlüsselkennzahlen, Stärken/Schwächen), Management/Personal, Liefer- und Leistungsprofil, Märkte, Konkurrenz, Marketing, Standorte, Produktion, Risikoanalyse; Finanzen (Kapitalbedarfsplan, Plan-ER, GFR, Liquiditätsplan, Betriebswirtschaftliche Kennzahlen, Finanzierung, Anhang/Beilagen
Businessplan bei Sanierung: Kurzfristige und langfristige Massnahmen, plausibilisierung
OR 680
Aktionär hat kein Recht, eingezahlten Betrag zurückzufordern
OR 680 Abs. 2 versagt dem Aktionär das Recht, den einbezahlten Betrag zurückzufordern. Verbot ausserhalb von Kapitalrückzahlung im Rahmen Kapitalherabsetzung und Liquidation
Darlehen an nahestehende können Verstossen, wenn nicht willens und in Lage zurückzuzahlen. Darlehen grösser als Differenz zwischen freien Mitteln und gebundenem AK. Drittvergleich (Vertrag, Zinsen, Rückzahlungen, Sicherheiten, etc.)
latente Risiken: verdeckte Gewinnausschüttung, Verrechnungssteuer, Haftung VR, evtl. Wertberichtigung notwendig und dann allenfalls Kapitalverlust/Überschuldung