PJ
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Set of flashcards Details
Flashcards | 47 |
---|---|
Students | 13 |
Language | Deutsch |
Category | Finance |
Level | Other |
Created / Updated | 03.08.2016 / 13.08.2024 |
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Gründung - Tatbestände qualifiziert
Sacheinlage, Sachübernahme, Gewährung von Gründervorteilen, Liberierung durch Verrechnung
Gründung - Mindestkapital AG
TCHF 100, wovon 20% (min. TCHF 50) einbezahlt werden müssen
Ablauf Gründung
Einigung AK, Stückelung und Aufteilung Kapital, Höhe der Liberierung, Einzahlung Sperrkonto, Annahmeerklärung RS und VR, Entwurf Statuten, öffentlich beurkundeter Errichtungsakt => Entstehung Rechtspersönlichkeit durch Eintrag HR
Gründung - Dokumentation HR
Anmeldung, öffentliche Urkunde über Errichtungsakt, mtlich beglaubigte Statuten, Wahlanname VR und RS, Protokoll VR , Bestätigung Hinterlegung Bareinlagen, Stampa-Erklärung, Erklärung Domizil, geografische Bezeichnung
Gründung - zusätzliche Sicherungsmassnahmen qualifizierte Gründung
Schriftlichkeit, Offenlegung in Statutren, Gründungsbericht (Art und Zustand SA, Bestand und Verrechenbarkeit Schuld, Begründung und Angemessenheit Vorteile), Gründungsprüfung
Gründung - Voraussetzung Sacheinlagefähigkeit
Bilanzierungsfähigkeit/Aktivierbarkeit (wirtschaftlicher Wert feststellbar, Verfügungsgewalt); Verfügbarkeit (kann sofort darüber verfügen); Verwertbarkeit (stellt Haftungssubstrat für die Gesellschaftsgläubiger dar); betrieblicher Nutzen ist KEINE Voraussetzung
Durchführung Gründungsprüfung
Planung, Gründungsbericht als Prüfungsgegenstand (Prüfung formelle und materielle Richtigkeit), Prüfung Sacheinlagen und -übernahmen/Forderungen oder Gründervorteile, Erklärung zum Gründungsbericht
Unterlagen Gründungsprüfung
Gründungsbericht, Statutenentwurf, schriftliche Sacheinlageverträge, Sachübernahmeverträge, Grundbuchauszüge bei Liegenschaften, allfällige Gutachten, Unterlagen zu den einzubringenden SA
Inhalt Gesamturteil Gründungsbericht
Einbringbarkeit der Vermögenswerte, Voraussetzungen Sacheinlage erfüllt, Zulässigkeit und Umfang der Verrechnung, Angemessenheit der Gründervorteile
Prüfung Sacheinlage / Sachübernahme
Angemessenheit der Bewertung: Bewertungszeitpunkt: HR-Eintrag, allgemeine Buchführungsvorschriften sind zu beachten (Unterbewertung für Gründung nicht problematisch, ausser allenfalls steuerlich als verdeckte Kapitaleinlage zu betrachten), Bewertung Marktwerte oder AHK abzüglich Wertminderungen
Kapitalerhöhung - Unterschiedliche Formen
Ordentliche: GV fällt alle wesentlichen Entscheide, Bedingt/genehmigt: GV delegiert Kompetenzen an VR
Ablauf ordentliche Kapitalerhöhung
GV Beschluss (öffentlich beurkundet), durchführung Verfahren der Zeichnung und Liberierung, schriftlicher Bericht vom VR (ähnlich Gründungsbericht), in qualifizierten Fällen: Prüfung, Feststellungsbericht und Statutenänderung, HR Eintrag innerhalb von 3 Monaten
genehmigte Kapitalerhöhung
GV ermächtigt durch Stautenänderung den VR, das AK innerhalb von zwei Jahren zu erhöhen (nach Ermessen VR)
Bedingte Kapitalerhöhung
Meist bei Wandel- oder Optionsrechten, Ermessen der Besitzer der Rechte, keine zeitliche Limiten für Wandlung. Nach Abschluss GJ muss Revision ob Ausübungen stattgefunden haben.
Qualifizierende Tatbestände
Sacheinlage und -übernahme, Liberierung durch Verrechnung (Verrechnung bestehende Forderungen zur Schaffung AK), Kapitalerhöhung aus eigenen Mitteln, Aufhebung oder Beschränkung des Bezugsrechts, Gewährung von Vorteilen
Voraussetzung Verrechnung (Kapitalerhöhung)
Bestand, Verrechenbarkeit, Beseitigung der Überschuldung)
Prüfung bedingte Kapitalerhöhung
Kein Kapitalerhöhungsbericht, jährliche Prüfung Ausgabe Aktien (Nennwert und Art den Statuten entspricht, Aktienbezüger zum Kreis der Berechtigten gehören, Voraussetzungen zur Wandlung erfüllt, Einlagen dem Nennwert entspechen)
Konstitutive Kapitalherabsetzung
Freigabe von Mitteln, steuerrechtliche Teilliquidation, Verminderung Gläubigersicherheit (Abnahme Haftungssubstrat), strenge gesetzliche Vorschriften, Verminderung Nennwert oder Anzahl Aktien
Deklarative Kapitalherabsetzung
keine Freigabe von Mitteln, Beseitigung von Unterbilanz, faktische Verrechnung Unterbilanz mit AK, keine Verschlechterung für Gläubiger
Harmonika
spezielle Ausprägung der deklarativen: Herabsetzung und gleichzeitige Kapitalerhöhung
Kapitalherabsetzung:
Verminderung Nennwert
Verminderung Anzahl Aktien
Vernichtung bisheriger Aktien und Ausgabe von neuen
Rückruf gewisser Aktien und Vernichtung, in der Praxis sehr selten
Abwicklung
konstitutive Kapitalherabsetzung
deklarative
Feststellung im Prüfbericht (zugelassener Revisionsexperte), dass Forderungen der Gläubiger voll gedeckt sind, GV beschliesst Herabsetzung, öffentliche Beurkundung, SHAB Publikation, nach Fristablauf: notarielle Festsetzung
vereinfachtes Verfahren, kein Gläubigeraufruf und zweite öffentliche Beurkundung
Zweck der Prüfung Kapitalherabsetzung, Prüfungszeitpunkt und Besonderheit Bericht
Zwingend zugelassener Revisionsexperte, Nachweis, dass Forderungen der Gläubiger auch nach Herabsetzung voll gedeckt sind
Zeitspanne bis 6 Monate nach Bilanzstichtag akzepabel, wenn grösser Zwischenbilanz
Beilage einer Bilanz mit Angabe zu Werten vor und nach Herabsetzung
Wahl Fusionsprüfer & Unabhängigkeit
mfast immer zugelassener Revisionsexperte, Wahl durch VR, meist gemeinsamer Prüfer durch übernehmende und übernommene Gesellschaft
Gleich hohe Anforderungen wie bei Revision, Problem wenn Prüfer Bestimmung des Umtauschverhältnisses begleitet hat (bspw. Fairness Opinion)
Prüfungspflichten Fusionsprüfung
(KMU, erleichterte Fusion)
Überprüfung der Vertretbarkeit des Umtauschverhältnisses und Angemessenheit der Bewertungsmethode => Minderheitenschutz; Prüfpflicht besteht wenn übernehmende Gesellschaft eine Kapitalgesellschaft ist
KMU: Erleichterung (keine Prüfung) wenn Gesellschaften KMU sind (keine Kotierung, unterhalb der Schwellenwerte)
erleichter: Möglich wenn Mutter-Tochter- (Besitz sämtlicher Aktien) oder Schwesternfusion vorliegt: keine Prüfung des Fusionsvertrags; wenn 100% Beteiligungen; wenn > 90% keine Erstellung Fusionsbericht verlangt, Beschluss durch VR
Inhalt Prüfbericht
vorgesehene Kapitalerhöhung ausreichend, Umtauschverhältnis vertretbar, Methode das Umtauschverhältnis zu bestimmen und aus welchen Gründen angemessen, relative Bedetung der Methode, Besonderheiten bei der Bewertung
=> Werden die Gesellschafter beider Gesellschaften wertmässig gleich behandelt
Arten der Fusion
Absorptionsfusion: übertragende Gesellschaft wird von einer bereits bestehenden übernommen
Kombinationsfusion: sämtliche Aktiven und Passiven auf neue Gesellschaft übertragen (sehr selten, Bsp. Novartis)
Quasifusion: Übernahme auf Beteiligungsbasis (ohne Verschmelzung)
Ablauf Fusion, Inhalt Fusionsvertrag und Bericht
(1) Abschluss F'vertrag, erstellen F'bericht (evtl. Zwischenbilanz); (2) Revision, F'bilanz, F'vertrag, F'bericht; (3) Einsichtsverfahren, Einladung GV; (4) F'beschluss; (5) Eintragung HR; (6) Sicherstellung Gläubigerforderungen auf Verlangen
Vertrag: Vereinbarung der Übertragung Aktiven/Passiven; regelt Umtausch der Anteilsrechte; Basis für weitere Verfahrensschritte (F'bericht, Prüfung, F'beschluss, Vollzug)
Bericht: durch VR zu erstellen, Transaktion wird rechtlich und wirtschaftliche erläutert, Pflichtinhalt gem FusG Art. 14
Definition angemessenheit (Methodenwahl) und Vertretbarkeit (Umtauschverhältnis)
sachlich begründbar, anerkannte Grundsätze der ordnungsmässigen UN-Bewertung, Ergebnis zu vertretbaren Resultaten führen
verwendete Grundlagen sind aktuell und für die angewendete Methode geeignet, Methode richtig angewandt und die UN-Werte sind korrekt berechnet; Vertretbar wenn innerhalb einer Bandbreite von plausiblen Bewertungsgrundsätzen liegen
Prüfungshandlungen Fusion
Durchsicht Fusionsvertrag; Durchsicht verwendete Grundlagen, Beurteilung der Verwendbarkeit Bilanzen, Prüfung der Methoden (korrekt und widerspruchsfrei); Befragung UN-Leitung; weitere relevante Unterlagen (bspw. Fairness Opinion); rechnerische Prüfung Umtauschverhältnis; Beurteilung Kapitalerhöhung; eventuell Beurteilung Ausgleichszahlung
Inhalt und Aufbau RSTB
Empfänger, Einleitung, Verantwortung VR, Verantwortung Prüfer, Prüfungsurteil, Sonstige Angabepflichten (Zulassung, Unabhängigkeit, IKS, Gewinnverwendung), Unterschrift, Datum, Ort
Inhalt UB
Rechnungslegung (Bewertungsbasis, RL-Standard, Qualität, aussergewöhnliche Transaktionen)
IKS (Feststellungen und Empfehlungen)
Durchführung (Unabhängigkeit, Zeitraum P'arbeiten, Prüfansatz & -umfang, etc.) und Ergebnis Revision (P'ergebnisse, Erläuterung zu Hinweisen / Hervorhebung oder Einschränkung, (nicht) korrigierte falsche Darstellungen, Verstösse)
Aufbau RSTB nach ISA 701 revised
- Prüfungsurteil
- Grudnlage für das Prüfungsurtei
- Unsicherheiten bezüglich Going Concern (falls erforderlich)
- Prüfungssachverhalte mit herausragender Bedeutung für Prüfung
- Übrige Informationen im Geschäftsbericht
- Verantwortung des Verwaltungsrats
- Verantwortung Revisionsstelle
- Bericht zu sonstigen gesetzlichen und anderen rechtlichen Anforderungen
Vorgehen betreffend Key Audit Matters
1) Bestimmung der Sachverhalte, die mit VR besprochen werden müssen
2) Auswahl jener Themen mit erhöhten Risiken und daher besondere Aufmerksamkeit des Prüfers benötigen (erhöhtes Risiko, erheblicher Ermessensspielraum, weentliche Ereignisse oder Transaktionen)
3) Auswahl jener Sachverhalte, die herausragende Bedeutung für Prüfung haben
Änderungen ISA 701 revised
- neue Gliederung
- Verantwortung Management und Prüfer bezüglich Unternehmensfortführung ergänzt
- Prüfungssachberhalte mit herausragender Bedeutung (KAM)
Inhalt zu KAMs
1) Grund wieso dem Sachverhalt eine herausragende Bedeutung für die Prüfung beigemessen wird
2) Prüferische Massnahmen, mit welchen der Sachverhalt im Rahmen der Abschlussprüfung abgedeckt wurde. folgende Elemente können dies beinhalten:
- wesentliche Aspekte der prüferischen Antwort
- kurze Übersicht über die vorgenommenen Prüfungshandlungen
- Hinweis auf die Ergebnisse dieser PH
- besondere Feststellungen bezüglich des Sachverhalts für Prüfung
3) Verweis auf die relevanten Offenlegungen im Anhang
Steuerliche Betrachtung der konstitutiven Kapitalherabsetzung
Steuerrechtliche Teilliquidation, Rückzahlung über Nennwert unterliegt der Verrechnungssteuer
OR 670 - Aufwertungsreserve
(Gesetz, Voraussetzung, Positionen, Verbuchung, Höhe, Steuern, Offenlegung, Berichterstattung, Verwendung)
Inhalt Gesetz: OR 670 sieht Aufwertung vor bei Kapitalverlust oder Überschuldung, nur Grundstücke und Beteiligung über Anschaffungskosten
Voraussetzung: Hälftiger Kapitalverlust, Immobilien oder Beteiligungen vorhanden, Bestätigung zugelassener Revisor, Aufwertung bis historische Kosten kein Anwendungsfall OR 670
Bewertung: Nutzwert massgebend, Liquidationswert nur wenn Verkauf bgeplant, Zurückhaltung empfohlen, nicht wie FER/IFRS
Verbuchung: bis historische Kosten: Aktivum/Ertrag, darüber hinaus Aktivum/Aufwertungsreserve (EK)
Höhe: Keine genaue Regelung, (1) Beseitigung OR 725, (2) Herstellung AK (3) Herstellung AK und ges. Reserve
Steuern: Aufwertung Beteiligung: Steuerbar (Beteiligungsabzug, Holdingprivilet), Immobilie: Gewinnsteuer, evtl. Grundstückgewinnsteuer
Offenlegung: Angabe im Anhang über Gegenstand, Aufwertung muss aus Bericht hervorgehen. Aufwertung gemäss NRLR nicht mehr explizit im Anhang, wird aber weiterhin empfohlen
Berichterstattung: separater Bericht an GV, Genehmigung durch GV nur via Verabschiedung JR, Kann in Testat JR integriert werden und nur im Jahr der Aufwertung notwendig
Verwendung: Rückbuchung sobald nicht mehr notwendig, Auflösung bei Verkauf, Umwandlung in AK
BVG (Strukturreform, Unterschiede IAS 19,System BVG, Sanierung)
Umfassender Revisionsbericht, Bestätigung IK, Prüfung Rechtsgeschäft mit Nahestehenden, Loyalität, Unabhängigkeit
IAS 19: wirtschaftliche Betrachtungsweise, gesamte Vorsorgeverbindlichkeit bei Arbeitgeber, Deckungsgrad ist häufig schlechter
Beitrags- und Leistungsprimat, Mindestzinssatz und -umwandlungssatz, Deckungsgrad wird berechnet
Sanierung: Beiträge AG und AN, AGBR mit Verwendungsverzicht, Rentenreduktion, Senkung Mindestzinssatz
Zweck FusG und abgedeckte Sachverhalte
Rechtssicherheit und Transparenz schaffen unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschafter insbesondere Personen mit Minderheitsbeteiligungen, Gläubiger und Arbeitnehmener. Erleichterung im Steuerrecht
Fusion, Spaltung, Umwandlung, Vermögensübertragung