PHZH Wirtschaft

Wirtschaft für Beruffachschullehrpersonen: HS 2013. Begriffe und ihre Definition. Quelle: Brunetti, Volkswirtschaftslehre, Lehrmittel für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung, hep-Verlag

Wirtschaft für Beruffachschullehrpersonen: HS 2013. Begriffe und ihre Definition. Quelle: Brunetti, Volkswirtschaftslehre, Lehrmittel für die Sekundarstufe II und die Weiterbildung, hep-Verlag

Kartei Details

Karten 98
Sprache Deutsch
Kategorie VWL
Stufe Berufslehre
Erstellt / Aktualisiert 26.09.2013 / 09.07.2017
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Wettbewerbsbehörde

Staatliche Institutuin, die für einen funktionierenden Wettbewerb sorgt und monopolistische Stellungen und Kartelle bekämpft.

Harte Kartelle

Absprachen, die den Wettbewerb besonders drastisch einschränken. Darunter fallen Preis-, Mengen- und Gebietskartelle.

Wettbewerbskommission

Bezeichnung für die statliche Wettbewerbsbehörde in der Schweiz. Sie ist überall da zuständig, wo Wettbewerb möglich wäre.

Preisüberwachung

Behörde der schweizerischen Wettbewerbspolitik, die für jene Bereiche zuständig ist, bei denen aufgrund natürlicher Monopole oder Regulierungen kein Wettbewerb möglich ist.

Kronzeugenregelung

Strafbefreiung oder Strafreduktion für Unternehmen, die als Mittäter helfen, Verstösse gegen das Kartellgesetz aufzudecken.

Private Kosten

Kosten, die bei der Produktion von Gütern und Dienstleistungen beim Produzenten enfallen.

Soziale Kosten

Gesamte Kosten der Produktion von Gütern und Dienstleistungen, also auch diejenigen, welche aus externen Effekten resultieren.

Nachsorge

In der Regel durch den Staat organisierte, nachträgliche Beseitigung einer Umweltverschmutzung.

Polizeirechtlicher Umweltschutz

Staatliche Vorschriften in Form von Geboten und Verboten, die umweltschädigende Tätigkeiten einschränken solle.

Homo oeconomicus

Verhaltensmodell der VWL, das davon ausgeht. dass sich die Menschen bei Entscheiden rational verhalten und ihren Nutzen maximieren.

Verursacherprinzip

Grundsatz, nach dem die Verursacherin oder der Verursacher einer Umweltverschmutzung die Kosten ihrer Beseitigung zu tragen hat.

Internalisierung

Berücksichtigung der externen Effekte durch die Verursacher.

Lenkungsabgabe

Besteuerung einer umweltschädigenden Tätigkeit mit dem Ziel, die externen Effekte zu internalisieren.

Umweltzertifikate

Handelbares Recht, das dem Inhaber dieses Rechts erlaubt, eine bestimmte Menge an Schadstoffen an die Umwelt abzugeben. Umweltzertifikate werden auch als Emissionsrechte bezeichnet.

Formen von umweltpolitischen Massnahmen

Aufruf zu freiwilligem Umweltschutz

Staatliche Nachsorge

Polizeirechtlicher Umweltschutz (Regulierungen)

Marktwirtschaftlicher Umweltschutz (Lenkungsabgaben, Umweltzertifikate)

Kyoto- Protokoll

Internationale Vereinbarung über verbindliche Reduktionsziele beim Ausstoss von CO2, abgeschlossen 1997 in der japanischen Stadt Kyoto.

CO2- Abgabe

Schweizerische Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe, wie z.B. Heizöl oder Erdgas. Die Einnahmen werden vollständig an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückverteilt.

Klimarappen

Kleine Abgabe pro importierten Liter Benzin oder Diesel. Die Einnahmen der Abgabe werden im Inland und Ausland in Projekte zur Verminderung von Treibhausgasen investiert.