Grundkurs 2008


Kartei Details

Karten 20
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 26.03.2011 / 04.11.2024
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Wann wird eine Person rechtsfähig und wann endet die Rechtspersönlichkeit?

ZGB 31 Abs. 1

Beginn: Leben nach vollendeter Geburt

Ende: Tod

Welche Voraussetzungen muss eine Person erfüllen, um handlungsfähig zu sein?

ZGB 13

Mündigkeit und Urteilsfähigkeit

was bedeutet der Begriff

Art. 20 ZGB

Das Rechtsverhältnis zwischen Personen

-infolge Bluts- oder Adoptivverwandtschaft

- infolge Abstammung von gemeinsamen Voreltern(-teilen).

Kann die Schwägerschaft aufgehoben werden? ZGB 21

Was bedeutet im rechtlichen Sinn

Heimat = Bürgerrecht ARt 22 ZGB

Wo befindet sicher der zivilrechtliche Wohnsitz einer Person

am Ort der Absicht des dauernden Verbleibs (ARt. 23 Abs. 1 ZGB)

also wo er seine Familie, Kleider, Zahnbürste, soziales Umfeld hat.

Definition Personenrecht:

Regelung des Verhältnisses der einzelnen Menschen untereinander und zu ihren Familienangehörigen.

- Regelung von Rechten und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen.

Wo befinden sich die gesetzlichen Grundlagen zum Personenrecht?

Art. 11 - 89 ZGB

Gehört das Personenrecht zum öffentlichen oder zum Privatrecht?

Privatrecht

Was definiert das Personenrecht?

Regelung des Verhältnisses der einzelnen Menschen untereinander und zu ihren Familienangehörigen

- Regelung von Rechten und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen

Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen des Personenrechts?

ZGB __ - __

ZGB 11 - 89

Die natürliche Person gem. Art. 11 - 38 ZGB:

Rechtsfähig:

Definiere den Begriff der gem. ZGB 11 / 31 - 38 ZGB:

Definition Verwandschaft:

Rechtsverhältnis beruhend auf Blutgemeinschaft zwischen zwei Personen

Schwägerschaft

ZGB 21

Heimat

ZGB 22

Wo sind die gesetzlichen Grundlagen im ZGB zum Wohnsitz zu finden?

ZGB Art <___ - ___>

23 - 26

Wo sind im ZGB die Bestimmungen über die Beurkundung des Personenstandes zu finden?

ZGB Art. <___ - ____>

39 - 49

Erkläre den Begriff "Personenstand". Was gehört alles dazu?

1. die eine Person unmitelbar betreffenden Zivilstandstatsachen wie die Geburt, die Heirat, der Tod

2. die personen- und familienrechtliche Stellung einer Person wie die Mündigkeit, die Abstammung, die Ehe

3. die Namen; 4. die Kantosn- und Gemeindebürgerrecht

5. die Staatsangehörigkeit