Grundkurs 2008


B. F.
Diese Lernkarten behandeln das Personenrecht im Zivilstandswesen auf einem fortgeschrittenen Niveau. Sie beleuchten zentrale Begriffe wie die Rechtspersönlichkeit, den Wohnsitz und die Schwägerschaft, sowie die gesetzlichen Grundlagen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB). Die Karteikarten erklären die Definition und Bedeutung von Personenstand, Verwandtschaft und Bürgerrecht, und gehen auf die Rechte und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen ein. Sie richtet sich an Jurastudierende und Fachleute, die sich mit den rechtlichen Grundlagen und praktischen Anwendungen des Personenrechts auseinandersetzen möchten.
Karten
20
Lernende
7
Sprache
Deutsch
Kategorie
Recht
Stufe
Andere
Erstellt / Aktualisiert
26.03.2011 / 04.11.2024

Lernkarten

Wann wird eine Person rechtsfähig und wann endet die Rechtspersönlichkeit?

ZGB 31 Abs. 1

Beginn: Leben nach vollendeter Geburt

Ende: Tod

Welche Voraussetzungen muss eine Person erfüllen, um handlungsfähig zu sein?

ZGB 13

Mündigkeit und Urteilsfähigkeit

was bedeutet der Begriff

Art. 20 ZGB

Das Rechtsverhältnis zwischen Personen

-infolge Bluts- oder Adoptivverwandtschaft

- infolge Abstammung von gemeinsamen Voreltern(-teilen).

Kann die Schwägerschaft aufgehoben werden? ZGB 21

Was bedeutet im rechtlichen Sinn

Heimat = Bürgerrecht ARt 22 ZGB

Wo befindet sicher der zivilrechtliche Wohnsitz einer Person

am Ort der Absicht des dauernden Verbleibs (ARt. 23 Abs. 1 ZGB)

also wo er seine Familie, Kleider, Zahnbürste, soziales Umfeld hat.

Definition Personenrecht:

Regelung des Verhältnisses der einzelnen Menschen untereinander und zu ihren Familienangehörigen.

- Regelung von Rechten und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen.

Wo befinden sich die gesetzlichen Grundlagen zum Personenrecht?

Art. 11 - 89 ZGB

Gehört das Personenrecht zum öffentlichen oder zum Privatrecht?

Privatrecht

Was definiert das Personenrecht?

Regelung des Verhältnisses der einzelnen Menschen untereinander und zu ihren Familienangehörigen

- Regelung von Rechten und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen

Wo finden sich die gesetzlichen Grundlagen des Personenrechts?

ZGB __ - __

ZGB 11 - 89

Die natürliche Person gem. Art. 11 - 38 ZGB:

Rechtsfähig:

Definiere den Begriff der gem. ZGB 11 / 31 - 38 ZGB:

Definition Verwandschaft:

Rechtsverhältnis beruhend auf Blutgemeinschaft zwischen zwei Personen

Schwägerschaft

ZGB 21

Heimat

ZGB 22

Wo sind die gesetzlichen Grundlagen im ZGB zum Wohnsitz zu finden?

ZGB Art <___ - ___>

23 - 26

Wo sind im ZGB die Bestimmungen über die Beurkundung des Personenstandes zu finden?

ZGB Art. <___ - ____>

39 - 49

Erkläre den Begriff "Personenstand". Was gehört alles dazu?

1. die eine Person unmitelbar betreffenden Zivilstandstatsachen wie die Geburt, die Heirat, der Tod

2. die personen- und familienrechtliche Stellung einer Person wie die Mündigkeit, die Abstammung, die Ehe

3. die Namen; 4. die Kantosn- und Gemeindebürgerrecht

5. die Staatsangehörigkeit

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