Personenrecht 2 - Der Persönlichkeitsschutz

Bieri/Morand/Müller/Perren, Übungsbuch Personenrecht und Einleitungsartikel, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2015 Allgemeines, interner Schutz nach ZGB 27, externer Schutz nach ZGB 28, Klagemöglichkeiten, Gegendarstellungsrecht, vorsorgliche Massnahmen

Bieri/Morand/Müller/Perren, Übungsbuch Personenrecht und Einleitungsartikel, 2. Aufl., Orell Füssli, Zürich 2015 Allgemeines, interner Schutz nach ZGB 27, externer Schutz nach ZGB 28, Klagemöglichkeiten, Gegendarstellungsrecht, vorsorgliche Massnahmen


Kartei Details

Karten 84
Lernende 24
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.01.2016 / 01.06.2025
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https://card2brain.ch/box/personenrecht_2_der_persoenlichkeitsschutz
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81. Ist eine Sicherheitsleistung durch den Gesuchsteller (bei einer vsM) zwingend?

Nur auf gerichtliche Anordnung hin (ZPO 264 Abs. 1)

Das Gericht kann Sicherheitsleistung verlangen, wenn die Gefahr besteht, dass der Gesuchsgegner durch die vorsorgliche Massnahme geschädigt wird.

82. Wie werden vorsorgliche Massnahmen vollstreckt?

Gericht trifft auch erforderliche Vollstreckungsmassnahmen (kein separates Vollstreckungsgesuch/-verfahren)

vsM fallen dahin, wenn der Gesuchsteller nicht innert gerichtlich festgesetzter Frist Klage erhebt (ZPO 263)

83. Was muss der Gesuchsteller nach Erlass einer vorsorglichen Massnahme unternehmen?

Die vorsorgliche Massnahme muss im ordentlichen Porzess prosequiert werden.

Für die Einreichung einer entsprechenden klage ist gemäss ZPO 263 vom Gericht eine entsprechende Frist zu setzen. Wird die Klage nicht innert dieser Frist eingereicht, fällt die vorsorgliche Massnahme dahin.

84. Geht der Gesuchsteller beim Begehren um vorsrogliche Massnahme ein finanzielles Risiko ein?

Ist dem Gesuchsgegner durch die vorsorgliche Massnahme ein Schaden entstanden, kann er vom Gesuchsteller hierfür Ersatz verlangen. Allerdings ist die Bezifferung des Schadens in einem derartigen Falle zumeist schwierig.