Personaladministration, Teil 3 - Personalassistent NbW 2013
6. Arbeitszeugnisse - 7. Arbeitszeiten/Arbeitszeitmodelle
6. Arbeitszeugnisse - 7. Arbeitszeiten/Arbeitszeitmodelle
Kartei Details
Karten | 65 |
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Lernende | 46 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | BWL |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 20.05.2013 / 31.01.2022 |
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Innherhalb wie vieler Stunden - inklusive Pausen und allfälliger Überzeit - muss der Beginn und das Ende der Arbeitszeit eines erwachsenen AN liegen?
14 Stunden
Wie viel darf die betriebliche Tages- und Abendarbeitszeit höchstens betragen, wenn diese zwischen 5.00 Uhr und 24.00 Uhr festgelegt wird?
Höchstens 17 Stunden
Kann Beginn und Ende der Tages- und Abendarbeitszeit auch anders festgelegt werden?
Unter welcher Bedingung darf Abendarbeit eingeführt werden?
Erst nach Anhörung der Arbeitnehmer.
Welche Arbeitszeiten sind bewilligungsfrei?
Tages- und Abendarbeit, d.h. die Zeit zwischen 06.00 Uhr und 23.00 Uhr (17 Std.)
Was gilt als Abendarbeit?
Die Arbeit von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Was gilt als Tagesarbeit?
Die Arbeit von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Welche wöchentlichen Höchstarbeitszeiten (HAZ) unterscheidet das Gesetz und für wen gelten diese?
- 45h/Woche für
- AN industrieller Betriebe,
- Büropersonal und
- technische resp. andere Angestellte,
- Verkaufspersonal in Grossbetrieben des
Detailhandels (über 50 AN)
- 50h/Woche für
- AN in nicht industriellen Betrieben, d.h. für alle in der 1. und 3. Gruppe nicht erwähnten Kategorien
- mehr wie 50h/Woche für
--> für gewisse Gruppe von Betrieben und AN
- Krankenhäuser
- Heime/Internate
- Arzt/Zahnarzpraxen
- Apotheken
- Gastbetriebe
- Garagen
- Zirkusbetriebe
- Bewachungsbetriebe
Was gilt als Arbeitszeit und was nicht?
Als Arbeitszeit gilt die Zeit, in der sich der AN zur Verfügung des AG stellt.
Die Präsenzzeit, während ein AN auf Zuteilung von Arbeit wartet, gilt als Arbeitszeit.
Der Weg zur und von der Arbeit gilt nicht als Arbeitszeit.
Haben AN ein Auskunftsrecht über den Inhalt der erfolgten Referenz?
JA, sowohl gegenüber dem referenzeinholenden wie auch gegenüber dem referenzerteilenden Arbeitgeber
Ist beim Vorliegen einer blossen Arbeitsbestätigung eine Referenzauskunft über Leistung und Verhalten zulässig?
NEIN, die Informationen beschränken sich nur auf den Inhalt dieser Bestätigung.
An welche Regeln muss sich der Umfang und der Inhalt der Referenzauskunft orientieren?
Der Umfang der Auskunft muss sich an den für das Zeugnis aufgestellten Regeln orientieren.
Die Referenz muss:
- wahr
- wohlwollend
- klar
- vollständig
- individuell sein
d.h. was in einem Zeugnis steht, kann auch mittels Referenz weitergegeben werden. --> Es sind jedoch nur arbeitsplatzrelevante Auskünfte über Privates zulässig!
Wann dürfen Referenzauskünfte erteilt werden?
wenn MA der Auskunftserteilung zugestimmt hat (explizit oder implizit) und den bisherigen AG dazu autorisiert hat.
Für welche Fälle und aufgrund welcher Gesetzesgrundlage dürfen AG Referenzen einholen?
Laut OR 328b darf der AG nur dann Referenzauskünfte einholen, wenn die Referenzinformationen über den AN dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betrifft oder zur Durchführung dieses notwendig ist.
Wann verjährt der Anspruch auf ein Zeugnis?
Der Anspruch verjährt nach 10 Jahren, gerechnet ab dem Austrittsdatum.
Bemerkung:
Qualifizierte Beurteilung immer schwieriger je länger Arbeitsverhältnis zurückliegt --> rudimentäres Vollzeugnis oder einfach Bestätigung.
Keine Einigung in der Rechtssprechung bzgl. Verjährungsfrist:
--> Berufung auf Aktenaufbewahrungspflicht im OR <--> nach 5 Jahren kann Zeugnis nicht mehr richtig ausgestellt werden.
Wer schreibt bzw. unterschreibt Zeugnisse?
Entweder von der Personalabteilung oder vom Linienvorgesetzten.
Rechtspraxis verlangt, dass es leitende Angestellte und zeichnungsberechtigt sind.
Zu welchen Punkten (Elemente/Bestandteile) muss sich ein Vollzeugnis äussern?
- Angaben zur Firma (Genaue Bezeichnung mit Adresse)
- Titel des Dokuments (Zwischen-,Arbeits-, Lehrzeugnis, Arbeitsbestätigung)
- Angaben zur Person (Name, Geburtsdatum, Heimatort/Staatsangehörigkeit)
- Anstellungsdauer (Ein- und Austrittsdatum)
- Art der Tätigkeit (Berufsbezeichnung/Funktion, Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortung
- Werdegang (Entwicklung: Versetzung oder Beförderung, Weiterbildung)
- Leistungsbeurteilung: Fach-/Methoden-kompetenz (Arbeits-Qualität und -Quantität, Fachkenntnisse und deren Anwendung, Arbeitseinsatz und -weise, Leistungen, Erfolge
- Verhaltensbeurteilung: Sozialkompetenz (gegenüber Vorgesetzte, Mitarbeiter, Kunden, Team; Zusammenarbeit im Team & mit VG)
- Führungsbeurteilung (Vorbildrolle, motivierendes Verhalten, Durchsetzungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit, Fähigkeit zur Konfliktlösung)
- Ort/Datum (rechtliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sonst Ausstelldatum)
- Austrittsgrund (nur zur Klärung des Gesamtbildes oder bei Kündigung durch MA)
- Schlusssatz/Grussformel (Dank, Weiterempfehlung, Bedauern und Zukunftswünsche)
Wie lange (Umfang) sollte das Arbeitszeugnis maximal sein?
Grundsatz:
Die Ausführlichkeit & Länge sollte der Anstellungsdauer & Position entsprechen.
In der Regel max. 2 Seiten
Welche Kriterien sollten beim verfassen eines Zeugnisses beachtet werden, um ein gutes, kompetentes Image als AG zu bewirken?
- Die Ausführlichkeit muss der Position und der Anstellungsdauer entsprechen
- Vollständigkeit und ein guter Sprachstil spricht für die Professionalität der Firma
- Individualität und Fehlerfreiheit zeugen von sorgfältiger Arbeit im Personalwesen
Welches sind die formalen Anforderungen an ein Arbeitszeugnis?
Ein Zeugnis muss:
- eine optisch klare Textaufteilung und
-gestaltung haben
- fehlerfrei und grammatikalisch richtig verfasst sein
- auf Firmenbriefpapier geschrieben sein
- Ort und Datum sowie Originalunterschriften der ausstellenden Personen enthalten
- inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein (keine Codes)
- in der gängigen Sprache des Landes, Region oder Firma verfasst
Was sind die Grundsätze für die Ausstellung eines Zeugnisses (Wie muss es formuliert sein)?
Ein Zeugnis muss
- vollständig und
- wahr sein
- und die Beurteilung soll wohlwollend ausfallen sowie
- klar und
- individuell
formuliert sein.
Bemerkung:
Diese 5 Forderungen schliessen aber nicht aus, auch Negatives festzuhalten.
Es empfiehlt sich, die Kündigungsbegründung niederzuschreiben.
Wann wird anstelle eines Zeugnisses eine Arbeitsbestätigung geschrieben?
- Bei besonders kurzen Arbeitseinsätzen
(1-2 Monate)
- auf besonderes Verlangen des Arbeitnehmers
Welche Arten von Arbeitszeugnissen unterscheidet man?
- einfaches Zeugnis (Arbeitsbestätigung)
(Enthält nur Angaben über die Person, deren Funktion, Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und den Tätigkeitsbeschrieb)
- qualifizierte Zeugnis (Vollzeugnis)
(Inhalt: gleiche Angaben wie Bestätigung; zusätzlich Beurteilung über Leistung und Verhalten des AN --> bei VG: Beurteilung Führungsverhalten -- Formalitäten: Erhalt nach Beendigung des Arbeitsverhältnis, Formulierung in der Vergangenheitsform )
- Zwischenzeugnis
(Zweck: dient zur pers. Standortbestimmung bei Versetzungen/Beförderung oder VG-Wechsel -- Formalität: Formulierung in der Gegenwartsform)
- Lehrzeugnis
(Art. 346a OR - wird erst nach Beendigung der Lehre ausgestellt. Inhalt: Angaben über Person, erlernten Beruf und Dauer der Lehre. --> Auf Verlangen des Lernenden, hat sich das Zeugnis auch über die Fähigkeit, die Leistung und das Verhalten auszudrücken.)
Bemerkung: Lernende haben pro Semester 1x Anspruch auf eine schrift. Beurteilung über die Arbeits- und Lernsituation (ALS) --> Inhalt: Aussagen über Eignung für den Beruf, Leistungen und Verhalten
Was ist der Sinn & Zweck von Arbeitszeugnissen?
ein Imageaspekt für den AG: Ausweis für qualitativ gute Personalarbeit
bildet für den AN eine Empfehlung durch AG, die Voraussetzung für wirtschaftliches Fortkommen/eine neue Stelle schafft
Orientierung für AN über die Arbeitsleistung & Verhalten
ist ein Ausweis
Was stellt die rechtliche Grundlage von Arbeitszeugnissen dar und welchen Inhatl regelt sie?
Art. 330a Abs. 1 OR
Der AN hat jederzeit Anspruch auf ein Zeugnis. Es beinhaltet Aussagen über die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, sowie seine Leistungen und sein Verhalten
Art. 330a Abs. 2 OR
Auf besonderes Verlangen des AN hin, hat sich der Inhalt der Angaben auf die Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses zu beschränken