Personaladministration

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Sandra Von Arx

Sandra Von Arx

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Langue Deutsch
Catégorie Gestion d'entreprise
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 29.05.2014 / 17.11.2020
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Ansprüche an die Arbeitszeit? (Konflikt der Anspruchsgruppen)

Reglementinhalte

AN: Flexible Arbeitszeit für mehr Freizeit

AG: Flexibiliserung ist ein Bedrüfnis der AN, unterschiedl. Auftragslagen, aber auch die Auslastung der Produktionsanlagen machen die Personalplanung schwierig. (Flexible Modelle können Kapazitäten und Auslastungen am besten unterstüzten)

Kunden: 7x24 Dienstleistungen

Gesetze: Arbeits-, Ruhezeit und Sonderschutzbest. einhalten

Arbeitszeitregelement

  1. Ziel, Zweck, Frundsätze, Geltungsbereich
  2. Arbeitszeit / .modell
  3. Pausen
  4. Überzeit, Vorholzeit, Kompensation
  5. Ferien, Feiertage
  6. Absenzen
  7. Zeiterfassung und Kontrolle
  8. Schutzbestimmungen, gesetzliche Vorgaben
  9. Folgen bei Reglementverstösse
  10. Inkraftreten

Fixierte Arbeitszeit

AG

  • Vorteile: Einfache Kontrolle, Man weiss wer anwesend ist (ist ein MA vor Ort oder nicht)
  • Nachteile: Keine Flexibilität bei Produktionsschwankungen oder gegenüber Kunden

AN

  • Vorteile: Gleiche Bedigungen für alle, Weiss, woran man ist
  • Nachteile: Keine Flexibilität für persönliche Bedürfnisse

 

Jahresarbeitszeit Vor und Nachteile (AN + AG)

Vorteile

AG

  • Kostengünstig / Keine Überzeit
  • Hohe Arbeitszufriedenheit der MA
  • Gutes Marketinginstrument
  • Weniger reine Präsenzzeit
  • Bessere Nutzung der MA Kapazität

AN

  • Grosse persönliche Freiheit
  • Hohe Arbeitszufriedenheit
  • Anpassung an persönliche Arbeitsrythmus

Nachteile

AG

  • Erschwerte Kommunikation
  • Aufwändig in Planung und Kontrolle
  • Gemeinsame Unternehmenskultur gefährdet
  • Anspruch Führung (wer ist wann da)

AN

  • Hohe Anforderung an Eigenverantwortung
  • Arbeitgeber erwartet Flexibilität
  • Hohe Anforderung an Teamfähigkeit
  • Disziplin
  • Arbeitsziele einhalten

verschiedene Kündigungsgründe

AG: Standortwechsel, Umstrukturierung, Konkurs, Mangelnde Leistung AN, Mangelndes Verhalten AN, Straftat AN

AN: Neue Herausforderung, schelchte Entlöhnung, unflexible Arbeitszeiten, Spannung im Team/Vorgesetzter, Weiter Arbeitsweg, Heirat, Ausland

Weder noch: Tod, Pension, Invalidität, keine Verlängerung der Arbeitsbewilligung

Wann benötigt es eine Arbeitsbewilligung? Und was ist das Duale System?

Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbetet oder sich länger als drei Monaten in der Schweiz aufhält. Die Schweiz kennt das duale System: Erwärbstätige aus den EU /EFTA Staaten können vom Personenfreizügigkeitsabkommen profitieren. Aus allen anderen Staaten werden in beschränkten Ausmass lediglich gut Qualifizierte zugelassen.

Was ist das ANAG und wann wurde es durch was ersetzt?

Was ist VZAE, VEP und ASylG?

Bundesgesetz über Aufenthalt und Niderlassung der Ausländer wurde am 01.01.2008 durch das neue Ausländergesetz (AuG) ersetzt.

Neu werden Personen ausserhalb der EU und der EFTA auf besonders qualifizierte Arbeitskräfte beschränkt. Durch dies soll die Arbeitslosigkeit und die starke Belastung der Sozialwerke vermieden werden.

VZAE: Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwärbstätigkeit (Detailregelung aus AuG)

VEP: Verordnung über die Einfühurng des freien Personenverkehrs. (bilaterales Abkommen zwischen Schweiz und EU - Dies regelt die Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und EU)

AsylG: Asylgestz regelt die Asylgewährung, Rechsstellung der Flüchtliche und den vorübergehenden Schutz von Schutzbedürftigen in der Schweiz

Welche Rechten haben die EU Bürger in der Schweiz und die Schweizer in der EU?

  • Geografische und berufliche Mobilität
  • Gleiche Arbeitsbedigungen
  • Koordinierter Versicherungsschutz
  • Gegenseitige Diplomanerkennung
  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit von Familienangehörigen
  • Ohne Erwerbstätigkeit im Land wohnen
  • Unter gewissen Umständen Land erwerben

Die alten EU Staaten

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Östereich, Portugal, Schweden, Spanien sowie Malta und Zypern

EFTA Staaten

NILS

Norwegen Island, Lichtenstein, Schweiz

EFTA Staaten

NILS

Norwegen Island, Lichtenstein, Schweiz

1. Osterweiterung vom 1.Mai 04

Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn

2. Osterweiterung am 1. Januar 2007

Bulgarien und Rumänien (Die beiden haben noch immer Kontingente - voraussichtlich bis 31.5.2016 gelten Übergangsregelungen > Beschäftigungsgesuch - Inländervorrang sowie orts- und branchenüblicher Lohn und Arbeitsgedigungen werden geprüft)