Personaladministration

Edupool prüfung

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Kartei Details

Karten 92
Lernende 75
Sprache Deutsch
Kategorie Berufskunde
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 24.08.2014 / 12.12.2024
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Schichtarbeit

Gibt 2-4 Schichtmodelle und müssen regelmässig gewechselt werden

+AG

  • Bessere Auslastung der Produktionsanlagen
  • Ausweitung des Dienstleistungsangebots

-AG

  • Höhere Lohnkosten
  • Gesundheitliche Probleme der MA
  • Rekrutierung von Schichtarbeitern nicht immer einfach

+AN

  • Höhere Einkommen (Schichtzulagen)
  • Abwechslung durch verschiedene Arbeitszeiten
  • Andere Freizeitmöglichkeiten

-AN

  • Gesundheitliche Probleme (Schlafrythmus
  • Sozialkontakte können eingeschränkt werden

JAZ

Jährliche Soll Arbeitszeit kann abhängig von der Auftragslage  oder der individuellen Bedürfnissen des AN sein

+AG

  • Hohe Arbeitszufriedenheit bei MA
  • Gutes Marketinginstrument
  • Weniger eine Präsenzzeit
  • Bessere Nutzung der MA-Kapazität

-AG

  • Erschwerte Kommunikation
  • Aufwände Planung und Kontrolle
  • Gemeinsame Unternehmenskultur gefährdet

+AN

  • Grosse persönlcihe Freiheit
  • Hohe Arbeitszufriedenheit
  • Anpassung an persönlichen Arbeitsrhythmus

-AN

  • Hohe Anforderung an Eigenverantwortung
  • Arbeitgeber erwartet Flexibilität
  • Hohe Anforderung an Teamfähigkeit

Teilzeitarbeit

Reduktion der Normalarbeitszeit

+AG

  • Weniger Lohnkosten
  • Gezielter Einsatz von Spezialisten
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit der MA
  • weniger Fehlzeit

-AG

  • Mehraufwand bei der Kommuniktaion, Organisation und Administration

+AN

  • Anpassung an persönlichen Bedürfnissen
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit
  • Arbeitsplätze können erhalten werden

-AN

  • Weniger Einkommen
  • Altersvorsorge wird mit kleinerem Pensum schlechter

Job-Sharing

Zwei oder mehrere AN teilen eine volle Arbeitsstelle

Reduktion der Normalarbeitszeit

+AG

  • Know-How verteilt
  • Stv. ist einfacher möglich
  • Einfacheres Einarbeiten von neuen MA
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit der MA
  • weniger Fehlzeit

-AG

  • Mehrkosten bei Sozialleistungen
  • Mehraufwand bei der Kommuniktaion, Organisation und Administration

+AN

  • Anpassung an persönlichen Bedürfnissen
  • Steigerung der Arbeitszufriedenheit
  • Arbeitsplätze können erhalten werden

-AN

  • Weniger Einkommen
  • Geringere Aufstiegschancen
  • Altersvorsorge wird mit kleinerem Pensum schlechter
  • Hohe Anforderung an soziale Kooperation

KAPOVAZ (Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit)

Arbeit auf Abruf

Reduktion der Normalarbeitszeit

+AG

  • Hohe Entscheidungsmacht
  • Arbeit nach Bedarf
  • Minimierung der Lohnkosten
  • AN stehen auf Stand-by

-AG

  • Mehraufwand bei der Kommuniktaion, Organisation und Administration

+AN

  • Für Personen die einen Gelegenheitsjob suchen

-AN

  • Abrufzeit im Normalfall nicht bezahlt
  • Durchschnittsverdienst meist nicht garantiert
  • Einsatzzeit nicht planbar

Telearbeit / Heimarbeit

Arbeit von zu Hause aus oder bei Kunden oder ortsunabhängige Arbeit

Reduktion der Normalarbeitszeit

+AG

  • Geringe Kosten
  • Geringer Platz- und Infrastrukturbedarf

-AG

  • Mehraufwand bei der Kommuniktaion, Organisation und Administration

+AN

  • AN bestimmt Arbeitszeit meist selbständig
  • Zu Hause (familiäre Aufgaben)

-AN

  • Abhängig von elektronischen Kommuniktaionsmittel
  • Geringere soziale Kontakte

Bandbreitenmodell

AN kann wöchentliche Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren. Je nach Reglement gibt es Lohnerhöhung oder reduktion oder Ferientag

Reduktion der Normalarbeitszeit

+AG

  • Arbeitszufriedenheit MA

-AG

  • Aufwändige Regelung

+AN

  • Individuelle Lösung

-AN

  • Variantenwahl meist für ein Jahr, Änderung schwierig

Zeitautonome Arbeitsgruppe

Die im Rahmen einer klaren Zielvorgabe Zeitbudgets und Anweseneheitszeiten selber organisieren

Sabbaticals

längerer Urlaub (Monate oder Jahre) für Familienpause oder Weiterbildung

Lehrer / Proffessoren

Lebensarbeitszeit

Sammeln von Stundenguthaben für eine ev. frühere Pensionierung.

Wir schwierig bei Stellenwechsel oder bei der Auszahlung der Stunden da sich in dieser Zeit der Lohn verändert haben könnte und somit der Lohnansatz geklärt werden muss

Kündigungsgrund durch AG

  • Standortwechsel der Unternhemung
  • Umsturkturieren (Stellenabbau in de Unternehmung)
  • Konkurs der Unternehmung
  • Mangelnde Leistung des AN
  • Mangelndes Verhalten des AN
  • Straftat des AN

Kündigungsgrund durch NA

  • Neue Herausforderung durch Berufs- oder Aufgabenwechsel
  • Schlechte Entlöhung
  • Keine Entwicklungsmöglichkeiten
  • Unflexible Arbeitszeiten
  • Spannung im Team oder Konflikte mit den VG
  • Weiter Arbeitsweg
  • Heirat
  • Auslandaufenthalt

Kündigungsgrund von AG oder AN welche nicht beeinflussbar sind

  • Tod des AN
  • Pensioniertung des AN
  • Invalidität des AN
  • Keine Verlängerung der Abreitsbewilligung

missbäuchliche Kündigung

  • Persönliche Eigenschaft ( Familienstand, Rasse, Herkunft, Alter, Geschlecht, Vorstrafen)
  • verfassungsmässiges Recht ausübt (Glauben, Mitgliedschaft einer politischen Partei, Gewerkschaft, Freizeitgestaltung)
  • Ansprüche aus Arbeitsverhältnis vereiteln (Auszahlung Treueprämie, Bonus)
  • Diskrimminierung Mann & Frau (Mobbing, Lohnunterschiede für die gleiche Funktion)

AG muss bweseisen können, dass ein begründetere Anlass zur Kündigung besteht.

Formelles bei Austritt

  • Kündigungsschreiben
  • Aufhebungsvertrag (Austrittsvereinbarung)
  • Änderungskündigung (1. Vertrag auflösen dann erst neuer Vertrag unterbreiten --> Rachekündigung)
  • Kündigungsbestätigung
  • Beendigung ohne Schriftverkehr ( mündlich oder befristetes Verhältnis)

Austrittsabwicklung

  • Kündigungsphase
  • Kündigungsfrist
  • Austritt Abschluss

Inhalte Arbeitszeugnis

  • Wahr (objektiv - Beweisen können)
  • Vollständig
  • Wohlwollend (verhältnismässig)
  • Klar (eindeutig

Bausteine eines Arbeitszeugnisses

  • Personalien, Stellung im Unternehmen
  • Funktion und Pflichtenheft, Beförderung
  • Fachwissen
  • Qualifikation (Leistung, Verhalten und Führung)
  • Austrittsgrund
  • Schlusssatz

VZAE & BVO

3. Staaten-Regelung

VZAE = Verordnung über Zuslassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit

VEP

VEP = Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs

Verfahrensablauf

  • Gesuchseinreichung
  • Prüfung (Kanton)
  • Prüfung (Bund)
  • Visumserteilung (falls erforderlich)
  • Anmeldung

Voraussetzung vor der Anstellung einse 3. Staatsbürgers

  • Inländervorrang (Beweis Inserat, 3 Wochen RAV ausgeschrieben, in 6 Monaten keine Ausbildung möglich) AuG Art. 21
  • Orts- und berufsübliche Lohn- und Arbeitsbedingungen AuG Art.22
  • Kontingente AuG Art. 21
  • Angemessene Unterkunft AuG Art. 24
  • Grundversicherung KK

EU - Staaten

nach Liste 

Bulgarien und Rumänien werden mit vorbehalt behandelt

Koratien gilt nicht als EU - Land max. 500 Bewiligungen werden erteilt

EFTA Staaten

Europäisches Freihandelabkommen

  • Island
  • Norwegen
  • Fürstentum Lichtenstein

B-Aufenthaltsbewilligung unbefristet

Wird auch erteilt bei Familiennachzug

  • Stellenwechsel bewilligungspflichtig
  • Berufswechsel bewilligungspflichtig
  • Kantonswechsel bewilligungspflichtig
  • Familiennachzug möglich
  • Quellensteuer
  • Kontingentiert
  • Kontrollfrist 1 Jahr

B-Aufenthaltsbewilligung befristet

  • Stellenwechsel nicht möglich
  • Für befristete Projekte, Kader, Fachspezialisten oder zur Ausbildung
  • Kantonswechsel nicht möglich
  • Familiennachzug nicht möglich nur bei Ehegatten und Kinder unter 18 Jahren, wenn Wohnung und finanzielle Mittel vorhanden
  • Quellensteuer
  • Kontrollfrist 1 Jahr, befristet verlängerbar

C-Niederlassungsbewilligung

Ist keine Einbürgerung

  • Erhalt erst nach 10 Jahren B-Bewiligung; gute Integration (CH-Bürger verheiratet) nach 5 Jahren möglich
  • Famliennachzug möglich
  • Unbefristet gültig; Kontrollfrist 5 Jahre
  • keine Quellensteuer
  • Stellenwechsel möglich
  • Berufswechsel möglich
  • Kantonswechsel möglich

L-Kurzaufenthalterbewilligung

  • Für 4 - 12 Monate pro Kalenderjahr befristet für die Dauer des Einsatzes
  • Kontigentiert
  • einmalige Verlängerungsmöglichkeit von 12 Monaten, anschliessend mind. 1 Jahr unterbruch
  • Durchführen von Projekte, Kader, Aus- und Weiterbildung bei Inernationalen Unternehmen
  • Quellensteuer
  • Familiennachzug möglich für Ehegatte und Kinder unter 18 Jahre wenn Wohnung und finanzielle Mittel vorhanden sind.
  • Stellenwechsel bewilligungspflichtig
  • Kantonswechsel bewilligungspflichtig
  • Berufswechsel bewilligungspflichtig

G-Grenzgängerbewilligung

  • Befristet verlängerbar
  • Für qualifizierte Berufsleute welche in. 6 Monate in der Grenzzone wohnen und ein dauerhaftes Anwesenheitsrecht in einem Nachbarstaat der schweiz besitzt
  • Stellenwechsel bewilligungspflichtig (Nur Grenzkanton)
  • Berufswechsel bewilligungspflichtig
  • Kantonswechsel bewilligungspflichtig (Nur Grenzkanton)
  • Familiennachzug nicht möglich
  • Quellensteuer
  • 1 Mal wöchentlich Rückkehr an Wohnsitz

N-Asylsuchende und F- vorläuftig Aufgenommene

  • Arbeitsbewilligung erst 3 Monate nach Einreichung des Asylgesuches; nach negativen Bescheid weiter 3 Monate warten
  • Einsatz in Erwerbszweigen( Land-, Forst- und Bauwirtschft, Spitälern, Wäscherei, Gastgewerber
  • Stellenwechsen bewilligungspflichtig
  • Kantonswechsel nicht möglich
  • Familiennachzug nur bei anerkannten Flüchtlingen mit Ausnahme möglich
  • Quellensteuer & 10% des Lohnes zur Sicherheit  für div. Kosten

Voraussetzung vor der Anstellung eines EU-EFTA Bürgers

  • Geografische und berufliche Mobilität
  • Gleiche Anstelleungsbedingungen
  • Koordinierte Versicherungsschutz
  • Gegenseitige Diplomanerkennung
  • Familiennachzug
  • Erwerbstätigkeit von Familienangehörige
  • Ohne Erwerbstätigkeit im Land wohnen

Einführung Personenfreizügigkeit VEP

1. Juni 2002

Inkrafttretung der Verträge mit Einschränkung (Inländervorrang & Kontingente)

Einführung Personenfreizügigkeit VEP

1. Juni 2004

Aufhebung des Inländervorrangs udn Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen

Einführung Personenfreizügigkeit VEP

1. Juni 2007

Wegfall der Kontingentierung und der Grenzzonen für Grenzgänger, Meldepflicht der Grenzgänger bei Wechsel Arbeitsort und Stelle ( 1x pro Woche nach Hause fahren)

 Einführung Personenfreizügigkeit VEP

1. Juni 2008

Einseitige Schutzklausel für die CH falls übermässige Zunahme der Einwanderung - wird wieder Kontigentierung eingeführt ( Alle L-Bewilligungen werden beschränkt)

Einführung Personenfreizügigkeit VEP

1. Juni 2009

Entscheid über die Weiterführung des Abkommens (Bundesbeschluss; Rumänien und Bulgarien)

Einführung Personenfreizügigkeit VEP

1. Juni 2014

volle Personenfreizügigkeit (mit allenfalls Schutzklausel im gegenseitigem Einvernehmen)

C-EG Bewilligung Niederlassung

  • Stellenwechsel möglich
  • Berufswechsel möglich
  • Kantonswechsel möglich
  • Unbefristet gültig; erneuerung nach 5 Jahren
  • keine Quellensteuer
  • Erhalt nach 5 Jahren B-EG Bewilligung
  • Familiennachzug möglich

L-EG Kurzaufenthalterbewilligung

  • Stellenwechsel möglich
  • Berufswechsel möglich
  • Kantonswechsel möglich
  • Arbeitsvertrag von 4 bis max.12 Monate; Verlängerung ohne Unterbruch von 12 Monaten möglich
  • Familiennachzug möglich
  • Quellensteuer

G-EG Grenzgängerbewilligung

  • Stellenwechsel möglich
  • Kantonswechsel möglich
  • Berufswechsel möglich
  • Kein Familiennachzug das 1 Mal pro Woche nach Hause
  • Quellensteuer sofern kein besonderes Abkommen (Dopppelbesteuerungsabkommen DE & FR)
  • 5 Jahre gültig oder wie befristetet Arbeitsvertrag