OR BT 1 - Kaufvertrag
Herzog/Lienhard, Übungsbuch Obligationenrecht Besonderer Teil, Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2015
Herzog/Lienhard, Übungsbuch Obligationenrecht Besonderer Teil, Orell Füssli Verlag AG, Zürich 2015
Set of flashcards Details
Flashcards | 105 |
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Students | 49 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 17.08.2015 / 10.06.2025 |
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41. Welche Regelung gilt beim Doppelverkauf hinsichtlich des Übergangs von Nutzen und Gefahr?
Entgegen OR 185 gehen Nutzen und Gefahr nicht über auf den nichtbedienten Käufer. Der Verkäufer hat keinen Anspruch auf den Kaufpreis, wenn die Sache durch Zufall vor Übergabe untergeht.
42. Was ist ein stellvertredendes commodum?
Ersatzanspruch bei Untergang der Sache (z.B. Versicherungsleistung).
Der Käufer kann statt des Erfüllungsanspruchs die Herausgabe des stellvertretenden commodums verlangen, wenn Nutzen und Gefahr bereits auf ihn übergegangen sind.
Gleichzeitig schuldet er jedoch den Kaufpreis.
43. Wann liegen besonder Verhältnisse i.S.v. OR 185 I (Gefahrtragung) vor?
Insbesondere bei
- Annahmeverzug
- Sache befindet sich bei Vertragsabschluss nicht am Erfüllungsort
- Mehrfachverkauf
- Wahlschuld mit Wahlrecht des Verkäufers
44. Was gilt hinsichtlich der Gefahrtragung bei Wandelung des Kaufvertrages?
Wandelung: OR 205 Rückgängig machen des Kaufvertrages infolge Sachmängel, Verkäufer muss Kaufpreis zurückerstatten, Käufer muss Kaufsache zurückgeben.
Gefahrtragung: Was geschieht, wenn die Sache zufällig untergeht, bevor sie der Käufer zurückgeben kann?
- Der Verkäufer trägt die Preisgefahr (Geld muss man haben).
- Trotz Untergang der Sache kann der Käufer noch wandeln (OR 207), der Veräufer trägt deshalb auch die Gefahr des Untergangs der Sache vor Rückgabe.
Ausnahme: Sache ist durch Verschulden des Käufers untergegangen: nur Minderwert für Mängel (OR 207 III).
45. Wie kann das Eigentum am Kaufgegenstand übertragen werden?
bewegliche Sachen: Besitzesübertragung
- Übergabe
- Besitzeskonstitut
- Besitzanweisung (z.B. Kaufsache ist bei Drittem, welcher angewiesen wird, die Sache dem Käufer herauszugeben)
- brevi manu traditio (z.B. Kauf einer durch den Käufer gemieteten Sache)
- longa manu traditio (z.B. Übergabe einer Zugangsmöglichkeit zur Sache, Schlüssel bei Auto)
Grundstücke: Eintrag ins Grundbuch
Forderungen: Zession
unkörperliche Sache: Einräumung eines Vorteils
46. Wo befindet sich der Erfüllungsort der Kaufsache beim Stückkauf?
- gemäss Vereinbarung
- Am Ort, an welchem sich die Sache bei Vertragsschluss befand (Holschuld; OR 74)
47. Wo befindet sich der Erfüllungsort der Kaufsache beim Gattungskauf?
- gemäss Vereinbarung
- Am Ort, an welchem der Verkäufer bei Vertragsschluss Wohnsitz/Sitz hatte (Holschuld; OR 74)
48. Wo befindet sich der Erfüllungsort des Kaufpreises?
- gemäss Vereinbarung
- Am Ort, an welchem der Verkäufer Wohnsitz/Sitz hat (Bringschuld; OR 74)
49. Welche Nebenpflichten hat der Verkäufer?
allgemein: alles tun resp. unterlassen, was für eine vertragsgemässe Erfüllung notwendig ist.
OR 188: Kostenübernahme für
- Ausscheiden
- Wägens/Messens
- Übergabe/Verpackung (Auch Eigentumsverschaffung)
50. Wann kann ein Eigentumsvorbehalt vereinbart werden?
- Gemäss ZGB 715 kann ein Eigentumsvorbehalt nur für bewegliche Sachen vereinbart werden.
- Nur beim Postnumerandokauf (bei Pränumerandokauf resp. Erfüllung Zug um Zug macht der Vorbehalt keinen Sinn)
51. Wie kann ein Eigentumsvorbehalt gültig begründet werden?
Er muss am Wohnort des Käufers eingetragen werden (ZGB 715).
52. Welche Wirkung hat der gültig eingetragene Eigentumsvorbehalt?
Das Eigentum geht erst mit Bezahlung des Kaufpreises über.
Dritte können dennoch gutgläubig Eigentum erwerben (ZGB 933). Es besteht diesbezüglich keine Publizitätswirkung.
Bei Gebrauchtwagen kann eine Pflicht zur Einsichtnahme in des Register bestehen (BGE 46 II 47).
53. Welche Wirkung hat ein vereinbarter Eigentumsvorbehalt?
Unabhängig von der Eintragung hat der vertraglich vereinbarte Eigentumsvorbehalt stets die Wirkung eines Rücktrittsrechts nach OR 214 III.
Achtung: Wurde die Kaufsache in den Besitz des Käufers übergeben und gerät dieser in Konkurs, so kann der Verkäufer selbst dann nicht von dem Vertrag zurücktreten, wenn er es sich nach OR 214 III vorbehalten hat (SchKG 212).
54. Welche Regeln finden Anwendung auf den Verzug des Verkäufers?
Geldleistung: Gläubigerverzug (OR 91 ff.)
Sachleistung: Schuldnerverzug (OR 102 ff.; im Kaufmännischen Verkehr: OR 190 f.)
55. Wann liegt kaufmännischer Verkehr vor?
Unterschiedliche Auffassungen:
- Kauf zum Zweck des Wiederverkaufs
- gewerbsmässsiger Kauf zum Zweck des Wiederverkaufs
- Kauf zwischen Kaufleuten
- Kauf zwischen Kaufleuten für den Betrieb ihres kaumännischen Gewerbes
56. Was ist speziell bei Verzug im kaufmännischen Verkehr?
Bei Vereinbarung eines Verfalltages, stellt OR 190 die Vermutung auf, dass der Käufer
- auf Erfüllung verzichtet und
- Schadenersatz aus Nichterfüllung verlangt (positives Interesse)
Dies beschränkt die Wahlmöglichkeiten des Käufers nach OR 102 und 107 ff. Der Käufer kann demnach
- entweder schon von Beginn weg etwas anderes Vereinbaren oder
- bei Nichtlieferung unverzüglich auf Erfüllung und Schadenersatz wegen Verspätung (Schlechterfüllung) verlangen.
Der Schadenersatz wird nach OR 191 berechnet.
57. Was ist ein relatives Fixgeschäft?
Es wird ein Termin vereinbart bis zu welchem der Verkäufer zu leisten hat.
Der Käufer kann weiterhin auf Erfüllung beharren (Leistung nicht nutzlos).
58. Was ist ein absolutes Fixgeschäft?
Es wird ein Termin vereinbart, bis zu welchem der Verkäufer zu leisten hat.
Die Leistung wird mit Ablauf des Termins für den Käufer nutzlos.
59. Wie berechnet sich der Schadenersatz gemäss Differenztheorie nach der konkreten Berechnungsmethode?
Kaufpreis Ersatzgegenstand - vereinbarter Kaufpreis = Schadenersatz
Es ist in guten Treuen ein Deckungskauf im Zeitpunkt des Erlöschens des Erfüllungsanspruchs, am Erfüllungsort/wo ein Marktpreis existiert vorzunehmen.
60. Wie berechnet sich der Schadenersatz gemäss Differenztheorie nach der abstrakten Berechnungsmethode?
Markt- oder Börsenpreis - vereinbarter Kaufpreis = Schadenersatz
Ohne tatsächlichen Deckungskauf wird auf den Preis zum Zeitpunkt des Erlöschens des Erfüllungsanspruchs, am Erfüllungsort abgestellt.
61. Was ist der Marktpreis?
Derjenige Preis, der infolge regelmässiger Geschäftsabschlüsse für eine bestimmte Ware bestimmter Gattung und Art an einem bestimmten Handelsplatz zu einer bestimmten Zeit erzielt wird.
62. Worum handelt es sich bei der Rechtsmängelgewährleistung resp.Eviktionshaftung?
Um eine Verschuldensunabhängige Haftung
dafür dass nicht ein Dritter aus besseren Rechten (z.B. tatsächliches Eigentum) den Kaufgegenstand dem Käufer ganz oder teilweise entzieht.
63. Wann greift die Rechtsmängelhaftung nicht?
- Beim Forderungskauf
- bei beschränkungen öffentlich-rechtlicher Art
- bei besonderer gesetzlicher Regelung (z.B. Kauf einer Sache auf einem Markt, ZGB 934 II)
64. Unter welchen Voraussetzungen greift die Rechtsmängelhaftung?
Prüfschema:
- gültiger Kaufvertrag
- Entstehung der Haftung nach Vertragsabschluss
- Übergabe der Sache an den Käufer
- Kaufsache wird ganz/teilweise entzogen
- keine Kenntnis des Käufers im Zeitpunkt des Vertragsschlusses/Verkäufer hat sich verpflichtet
- kein (gültiger) Ausschluss der Rechtsgewährleistung (Ausnahme absichtliches Verschweigen)
65. Wie wirkt ein Urteil auf Herausgabe / die freiwillige Herausgabe der Kaufsache an Dritte gegen den Verkäufer?
- Grundsätzlich nicht.
- Ausser dem Verkäufer wird der Streit verkündet (ZPO 78 ff.) und er tritt ein; oder
- gegen den Verkäufer wird die Streitverkündungsklage erhoben (ZPO 81 f.).
Wird die Streitverkündung unterlassen/verspätet erhoben, so steht dem Verkäufer der Beweis offen, dass bei rechtzeitiger Streitverkündung ein günstigeres Prozessergebnis zu erreichen gewesen wäre. Diesfalls entfällt die Rechtsgewährleistungshaftung (OR 193 II).
66. Wann ist eine Rechtsmängelhaftung überhaupt denkbar?
Käufer ist nicht Eigentümer geworden
- insb. abhanden gekommene Sache (Käufer kann nicht nach OR 933 Eigentümer werden)
- Sache noch nicht ersessen ist (Grundstücke ZGB 661, Fahrnis ZGB 728, beschränkt dingliche Rechte ZGB 731 i.V.m. 661)
- böser Glaube (ZGB 940; Keine Ersitzung möglich ZGB 661, 728, 731 i.V.m. 661)
67. Was sind die Rechtsfolgen und Ansprüche des Käufers bei vollständiger Entwehrung infolge Rechtsmängel?
Wirkung: Der Vertrag wird ex tunc und ipso iure aufgelöst (OR 195 I).
Ansprüche des Käufers (OR 195 I):
- Rückerstattung Kaufpreis inkl. Zins, abzüglich gezogene Früchte und Nutzen
- Ersatz der gemachten Verwendungen, soweit nicht vom Dritten erhältlich (beachte ZGB 934 II, Kauf auf Markt)
- Ersatz der gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten
- Schadenersatz für unmittelbar verursachte Kosten
- Schadenersatz für mittelbaren Schaden bei Verschulden (OR 195 II)
68. Was sind die Rechtsfolgen und Ansprüche des Käufers bei teilweiser Entwehrung infolge Rechtsmängel?
Wirkung: Vertrag bleibt bestehen, ausser Käufer weist nach, dass er bei Kenntnis den Vertrag nicht geschlossen hätte (OR 196, analog Teilnichtigkeit). Die Auflösung erfolgt diesfalls mittels Gestaltungsurteil.
Ansprüche (OR 196):
- Schadenersatz wegen Entwehrung
- Ausnahmsweise Aufhebung durch Richter und Ansprüche gem. OR 195
69. Worin unterscheidet sich die Rechtsmängelhaftung zur Sachmängelhaftung?
Rechtsmängelhaftung: Sache ist durch bessere Rechte Dritter belastet, welche die Rechtsstellung des Käufers beeinträchtigen
Sachmängelhaftung: Ist- weicht von der Sollbeschaffenheit der Sache ab
70. Worin unterscheidet sich die Rechtsmängelhaftung vom Schadenersatz nach OR 97?
Nach herrschender Lehre schliesst die Geltendmachung von Rechtsmängel (OR 192 ff.) die Geltendmachung von Schadenersatz wegen Nicht-/Schlechterfüllung (OR 97) aus.
71. Worin unterscheidet sich die Rechtsmängelhaftung von der Irrtums- und Täuschungsanfechtung?
Alternative Geltendmachung, d.h. der Käufer kann sich auch über den Rechtsmangel irren/täuschen lassen. Soweit der Käufer sich auf das eine oder andere beruft, muss er sich daruaf behaften lassen.
72. Worum handelt es sich bei der Sachmängelhaftung/Sachgewährleistung?
- Verschuldensunabhängige Haftung
- für Mängel an der Kaufsache.
73. Welche Voraussetzungen müssen für die Sachmängelhaftung erfüllt sein?
Prüfschema:
- gültiger Kaufvertrag
- Sachmangel
- Mangelhaftigkeit bei Gefahrübergang
- kein Ausschluss der Gewährleistung
- kein Ausschluss der Wandelung, Minderung oder Nachlieferung (je nach Wahl)
74. Kann sich der Käufer statt auf die Sachmängelhaftung auf die Irtumsanfechtung berufen?
BGer: Ja.
grosser Teil der Lehre: Nur Sachmängelhaftung, da gleicher Lebenssachverhalt betroffen.
Beim Viehkauf ist beides ausgeschlossen (BGE 70 II 48, OR 198)
75. Was ist ein Sachmangel?
negative oder ungünstige Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit.
Kann sowohl in der gewöhnlich vorausgesetzten oder vertraglich vereinbarten Beschaffenheit bestehen.
76. Welche Arten von Gattungsabweichen können im Sachmängelrecht unterschieden werden?
- falsche Sache (Aliud)
- schlechte Sache (Peius)
Ein Aliud bewirkt Schuldnerverzug (OR 102 ff. und 107 ff.),
Ein Peius bewirkt eine Sachmängelhaftung (OR 197 ff.)
77. Worum handelt es sich bei einer Zusicherung?
- nach h.L. eine Wissenserklärung.
- Dabei wird eine Eigenschaft der Kaufsache versprochen.
Abzugrenzen von der reklamenhaften Anpreisung (das beste Waschmittel) und der Grantie (3 Jahre Garagen-Garantie).
78. Wer trägt die Beweislast der Mangelhaftigkeit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs?
ZGB 8: derjenige, der hieraus Rechte ableitet.
Wird die Kaufsache vorbehaltslos angenommen, trägt der Käufer die Beweislast.
Wird die Annahme verweigert oder ein Vorbehalt angebracht, so trägt der Verkäufer die Beweislast.
79. Wann liegt ein Mangel schon im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor?
Wenn er zumindest im Keim schon vorhanden war.
80. Welche Ausschlussgründe der Sachgewährleistung bestehen?
- Verletzung der Prüfungs- und Rügeobliegenheit (sobald nach dem Geschäftsgang tunlich) gilt als Genehimgung
- Ausschluss der Gewährleistung (ausser vorsätzlich verschwiegene Mängel)
- ausdrückliche Genehmigung
- Käufer kannte Mangel/hätte Mangel kennen müssen