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Definitionen
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Cartes-fiches | 128 |
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Utilisateurs | 26 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 22.11.2013 / 17.05.2024 |
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rechtmässiges Alternativverhalten
Macht der Schädiger rechtmässiges Alternativverhalten geltend, so beruft er sich darauf, dass derselbe Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn er nicht gegen eine allgemeine deliktische Verhaltenspflicht oder gegen eine Vertragspflicht verstossen hätte.
Vorsatz
Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen des Erfolgs.
Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit bedeutet das Ausserachtlassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt.
Hilfsperson i.S.d. Art. 101 Abs. 1 OR
Hilfsperson i.S.d. Art. 101 Abs. 1 OR ist jede Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer Schuldpflicht tätig wird.
Substitution
Substitution liegt vor, wenn der Beauftragte die Besorgung des Geschäfts einem Dritten überträgt, der selbständig an seiner Stelle die geschuldete Leistung erbringen soll.
hypothetische Vorwerfbarkeit
Hypothetische Vorwerfbarkeit liegt vor, wenn die Handlung der Hilfsperson dem Schuldner vorwerfbar wäre, wenn er sie selbst vorgenommen hätte.
Hilfsperson i.S.d. Art. 55 OR
Hilfspersonen i.S.d. Art. 55 OR sind Personen, die der Weisungs- und Aufsichtsbefugnis des Geschäftsherrn unterstellt sind (Subordinationsverhältnis).
Vertragsfreiheit
Vertragsfreiheit bedeutet, dass jede Person in ihrer Entscheidung frei ist, ob, mit wem und mit welchem Inhalt sie einen Vertrag schliesst.
Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist eine private Kundgabe eines Willens, die auf die Erzielung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
Handlungs-, Geschäfts-, Erklärungswille
empfangsbedürftige Willenserklärung
Eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist eine Willenserklärung, die, um Wirkung zu erlangen, an eine andere Person gerichtet sein und dieser zugehen muss.
Abgabe
Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende die Erklärung in Richtung auf die Empfängerin in Bewegung gesetzt hat
Täuschung
Täuschung ist die Vorspiegelung falscher oder das Verschweigen vorhandener Tatsachen.
Drohung
Drohung (Furchterregung) ist die Beeinflussung der Entschlussfreiheit durch Inaussichtstellen eines künftigen Übels.
Angebot / Antrag / Offerte
Der Antrag ist eine empfangbedürftige Willenserklärungen, durch die der Antragsteller einer anderen Person den Abschluss eines Vertrages so anträgt, dass der Vertragsschluss nur noch von deren Einverständnis abhängt und z.B. durch ein schlichtes „ja“ oder „einverstanden“ zustande kommen kann.
Bindungswille
Der Bindungswille ist der Wille des Offerenten, im Falle der Annahme des Antrags gebunden zu sein.
Annahme
Die Annahme ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Offertenempfänger dem Offerenten sein Einverständnis mit dem angebotenen Vertragsschluss kundtut.
Konsens
Konsens liegt vor, wenn die Willenserklärungen der vertragsschliessenden Parteien übereinstimmen.
essentialia negotii
Die essentialia negotii sind die objektiv wesentlichen Vertragspunkte, die den unentbehrlichen Geschäftskern enthalten, nämlich die vertragstypenbestimmenden Merkmale, Leistung und Gegenleistung, sowie die Parteien.
Widerrechtlichkeit im Sinne des Art. 19 Abs. 2 und 20 Abs. 1 OR
Widerrechtlichkeit im Sinne des Art. 19 Abs. 2, 20 Abs. 1 OR liegt vor, wenn ein Vertrag gegen zwingende privat- oder öffentlichrechtliche Normen des schweizerischen Rechts verstösst.
offenbares Missverhältnis im Sinne des Art. 21 OR
Ein offenbares Missverhältnis liegt vor, wenn die Inäquivalenz von Leistung und Gegenleistung nach vergleichbaren Marktverhältnissen gewissermassen in die Augen springt.
Irrtum
Irrtum ist die unbewusste, falsche Vorstellung über einen Sachverhalt.
Erklärungsirrtum
Der Erklärungsirrtum ist ein Irrtum bei der Erklärung des (Geschäfts-)Willens. Dabei entspricht die Erklärung nicht dem fehlerfrei gebildeten Willen des Erklärenden.
Irrtum im Erklärungsakt
Beim Irrtum im Erklärungsakt benutzt der Erklärende ein falsches Erklärungszeichen, indem er sich verschreibt, verspricht oder vergreift.
Inhaltsirrtum
Beim Erklärungsirrtum in Form des Inhaltsirrtums benutzt der Erklärende bewusst ein bestimmtes Erklärungszeichen, misst ihm jedoch eine andere Bedeutung zu, als ihm nach normativer Auslegung zukommt.
Motivirrtum
Der Motivirrtum ist ein Irrtum bei der Willensbildung.
Grundlagenirrtum
Der Grundlagenirrtum ist ein qualifizierter Motivirrtum, der zur Anfechtung berechtigt.
Ungültigkeitstheorie
Nach der Ungültigkeitstheorie ist ein Vertrag, der an einem Willensmangel leidet, zunächst ungültig. Er ist aufschiebend bedingt, wobei die aufschiebende Bedingung in der nicht rechtzeitigen Geltendmachung des Willensmangels besteht.
Anfechtungstheorie
Nach der Anfechtungstheorie ist ein Vertrag, der an einem Willensmangel leidet, zunächst gültig, kann aber durch die Partei, bei der ein Willensmangel vorliegt angefochten werden. Er ist auflösend bedingt, wobei die auflösende Bedingung in der rechtzeitigen Geltendmachung des Willensmangels besteht.
unmittelbare Stellvertretung
Bei der unmittelbaren (echten) Stellvertretung handelt der Vertreter auf Rechnung und im Namen des Vertretenen.
unmittelbare Stellvertretung
Bei der unmittelbaren (echten) Stellvertretung handelt der Vertreter auf Rechnung und im Namen des Vertretenen.
mittelbare Stellvertretung
Bei der mittelbaren (unechten) Stellvertretung handelt der Vertreter auf Rechnung des Vertretenen, aber in eigenem Namen.
Vollmacht
Die Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft erteilte Vertretungsmacht. Sie betrifft das Aussenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Dritter und regelt das rechtliche Können des Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers tätig zu werden.
Grundverhältnis
Das Grundverhältnis ist das Rechtsgeschäft, das der Vollmacht zugrunde liegt. Es betrifft das Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem und regelt das rechtliche Dürfen bzw. Müssen des Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers tätig zu werden.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, welche die Verwenderin der anderen Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages stellt.
Widerrechtlichkeit (Rn. 50.04)
Widerrechtlich ist eine Schadenszufügung, wenn entweder ein absolutes Recht des Geschädigten beeinträchtigt wird oder eine reine Vermögensschädigung durch Verstoss gegen eine einschlägige Schutznorm erfolgt.
Gefahrensatz (Rn. 50.32)
Nach dem Gefahrensatz muss derjenige, der einen Zustand schafft, welcher einen anderen schädigen könnte, die zur Vermeidung eines Schadens erforderlichen Schutzmassnahmen treffen.
Tierhalter (Rn. 53.06)
Tierhalter ist, wer in einem tatsächlichen Gewaltverhältnis zum Tier steht, darüber also verfügen kann.
Werk (Rn. 53.18)
Werke sind stabile, mit dem Erdboden direkt oder indirekt verbundene, von Menschenhand geschaffene oder angeordnete Gegenstände.
Konstruktionsfehler (Rn. 53.36)
Ein Konstruktionsfehler haftet allen Produkten einer Serie an.