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Definitionen

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Kartei Details

Karten 128
Lernende 26
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 22.11.2013 / 17.05.2024
Lizenzierung Kein Urheberrechtsschutz (CC0)
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Rechtsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft ist ein Tatbestand, der aus mindestens einer Willenserklärung besteht, und an den die Rechtsordnung den Eintritt des gewollten rechtlichen Erfolges knüpft.

Gestaltungsrecht

Ein Gestaltungsrecht ist die Befugnis einer Person, durch einseitige Willenserklärung ein Recht zu begründen, zu verändern oder aufzuheben.

Vertrag

Der Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das aus inhaltlich übereinstimmenden, aufeinander bezogenen Willenserklärungen von mindestens zwei Personen besteht.

Verpflichtungsgeschäft

Das Verpflichtungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das die Verpflichtung zu einem Handeln oder Unterlassen begründet wird. Das Verpflichtungsgeschäft beschränkt das rechtliche Dürfen.

Verfügungsgeschäft

Das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein Recht übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Das Verfügungsgeschäft beschränkt das rechtliche Können.

Schuldverhältnis 

 

Ein Schuldverhältnis (Obligation) ist das Rechtsverhältnis zwischen Gläubiger und Schuldnerin, kraft dessen der Gläubiger eine Leistung, d.h. ein Tun oder Unterlassen, verlangen kann und die Schuldnerin korrespondierend hierzu zur Leistungserbringung verp

Obliegenheit

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, welche nicht gerichtlich durchsetzbar ist. Ihre Verletzung führt nicht zu einem Anspruch auf Schadenersatz, regelmässig aber zu Rechtsnachteilen, vor allem zum Verlust einer günstigen Rechtsposition.

Leistungsort

Der Leistungsort ist der Ort, an dem die Schuldnerin ihre Leistungshandlungen vorzunehmen hat.