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Definitionen
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Cartes-fiches | 128 |
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Utilisateurs | 26 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Droit |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 22.11.2013 / 17.05.2024 |
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Leistung
Leistung ist die bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
Leistung auf eine Nichtschuld
Eine Leistung auf eine Nichtschuld liegt vor, wenn zwischen Leistendem und Leistungsempfängerin ein Schuldverhältnis überhaupt nie oder nicht wirksam begründet wurde oder im Zeitpunkt der Leistung bereits wieder weggefallen war.
Leistung aus einem nicht verwirklichten Grund
Im Unterschied der Leistung auf eine Nichtschuld weiss der Leistende bei der Leistung aus einem nicht verwirklichten Grund, dass keine Leistungspflicht vorliegt. Die Leistung erfolgt jedoch im Hinblick auf einen erwarteten Grund, der später nicht eintritt, oder um die Leistungsempfängerin zu einem Verhalten zu bewegen, zu dem sie von Rechts wegen nicht verpflichtet ist.
Leistung aus einem nachträglich weggefallenen Grund
Im Zeitpunkt der Leistung hat ein Rechtsgrund bestanden, der jedoch später weggefallen ist.
Gegenstand der Bereicherung
Entsprechend der Differenzhypothese im Schadensrecht wird primär auf den aktuellen Vermögensstand des Bereicherungsschuldners abgestellt und dieser mit seinem hypothetischen Vermögensstand verglichen, wenn der zu Bereicherung führende Umstand ausgeblieben wäre.
Naturalrestitution
Rückgabe des Erlangten in natura.
Zweikondiktionentheorie
Nach der früher herrschenden Zweikondiktionentheorie ist jeder Bereicherungsanspruch im Hinblick auf Art. 64 gesondert zu beurteilen. Eine Partei kann das von ihr Geleistete auch dann zurückverlangen, wenn sie von ihrer eigenen Rückgewährpflicht wegen Wegfalls der Bereicherung nach Art. 64 befreit ist.
Saldotheorie
Die Saldotheorie erhält die synallagmatische Verknüpfung beider Leistungen auch in der Phase der Rückabwicklung aufrecht. Danach kann Rückgewähr der eigenen Leistung nur gegen Herausgabe der empfangenen Leistung verlangt werden.