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Definitionen
Definitionen
Set of flashcards Details
Flashcards | 128 |
---|---|
Students | 26 |
Language | Deutsch |
Category | Law |
Level | University |
Created / Updated | 22.11.2013 / 17.05.2024 |
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Fabrikationsfehler (Rn. 53.36)
Ein Fabrikationsfehler haftet nur einzelnen Produkten einer im Übrigen fehlerfreien Serie an.
Instruktionsfehler (Rn. 53.36)
Ein Instruktionsfehler liegt vor, wenn der Hersteller die Produktbenutzerin nicht vor bestimmten Produktgefahren gewarnt oder sie hinsichtlich einer risikolosen Benutzung des Produktes nicht hinreichend unterwiesen hat.
Entwicklungsrisiko (Rn. 53.36)
Das Entwicklungsrisiko liegt in einem Konstruktions- oder Instruktionsfehler, wobei die Gefährlichkeit des Produktes im Zeitpunkt seines Inverkehrbringens aufgrund des Standes von Wissenschaft und Technik nicht erkannt werden kann.
objektive Unmöglichkeit (Rn. 63.08)
Objektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn niemand auf der Welt in der Lage ist, die versprochene Leistung zu erbringen.
subjektive Unmöglichkeit (Rn. 63.08)
Subjektive Unmöglichkeit liegt vor, wenn lediglich die konkrete Schuldnerin nicht in der Lage ist, die versprochene Leistung zu erbringen.
anfängliche Unmöglichkeit (Rn. 63.09)
Anfängliche Unmöglichkeit liegt vor, wenn die zu erbringende Leistung bereits bei Vertragsschluss unmöglich war.
nachträgliche Unmöglichkeit (Rn. 63.09)
Nachträgliche Unmöglichkeit liegt vor, wenn die zu erbringende Leistung erst nach Vertragsschluss unmöglich geworden ist.
Unmöglichkeit - Verzug (Rn. 63.11)
Verzug setzt voraus, dass die Leistung noch möglich ist. Verzug und Unmöglichkeit schliessen sich gegenseitig aus.
stellvertretendes Commodum (Rn. 64.14)
Ein stellvertretendes Commodum ist ein Ersatz oder ein Ersatzanspruch, den die Schuldnerin aufgrund des Umstandes, der zur Unmöglichkeit der Leistung führt, von dritter Seite erhält.
Austauschtheorie (Rn. 64.24)
Gemäss der Austauschtheorie bleibt der Gläubiger, der als Surrogat für die unmöglich gewordene Leistung Schadenersatz erhält, seinerseits zur Gegenleistung verpflichtet.
Differenztheorie (Rn. 64.25)
Gemäss der Differenztheorie kann der Gläubiger den Schaden anhand der Differenz zwischen der unmöglich gewordenen Leistung und dem Wert seiner Gegenleistung berechnen, ohne diese erbringen zu müssen.
Verzug (Rn. 65.01)
Verzug setzt Nichtleistung trotz Möglichkeit der Leistung, Fälligkeit und Mahnung voraus.
Obhuts- und Schutzpflichten
Obhuts- und Schutzpflichten sollen die Gläubigerin vor Beeinträchtigung ihrer körperlichen Integrität und ihres Eigentums schützen.
leistungsbezogene Nebenpflichten
Leistungsbezogene Nebenpflichten sollen den Eintritt des mit dem Vertrag bezweckten Erfolgs sichern. Hierzu gehören vor allem Aufklärungs-, Beratungs- und Unterlassungspflichten.
Leistungsgefahr / Preisgefahr (Gegenleistungsgefahr)
Trägt der Gläubiger die Leistungsgefahr, so kann er die Leistung des Schuldners nicht mehr verlangen.
Trägt der Gläubiger die Preisgefahr, so muss er die eigene Leistung in diesem Fall dennoch erbringen.
Konventionalstrafe
Die Konventionalstrafe ist ein bedingtes Versprechen für den Fall der Nicht-, Spät- oder Schlechtleistung.
Erfüllung
Erfüllung setzt voraus, dass die geschuldete Leistung an den Gläubiger oder eine andere zum Empfang zuständige Person erbracht wird.
Verrechnung
Die Verrechnung ist eine Gestaltungserklärung, welche gleichartige Forderungen, im Umfang, in dem sie sich decken, wechselseitig zum erlöschen bringt, und zwar rückwirkend auf den Zeitpunkt, in dem sie sich erstmalig verrechenbar gegenüberstanden.
Verjährung
Die Verjährung ist die Entkräftung einer Forderung durch Zeitablauf.
Stillstand der Verjährung
Der Stillstand der Verjährung bewirkt, dass ein bestimmter Zeitraum nicht in die Verjährungsfrist eingerechnet wird.
Unterbrechung der Verjährung
Die Unterbrechung der Verjährung bewirkt, dass die Verjährungsfrist ab diesem Zeitpunkt von neuem zu laufen beginnt.
Deckungsverhältnis
Das Deckungsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger und dem Versprechenden beim Vertrag zugunsten Dritter.
Valutaverhältnis
Das Valutaverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen dem Versprechensempfänger und dem Begünstigten beim Vertrag zugunsten Dritter.
echter Vertrag zugunsten Dritter
Beim echten Vertrag zugunsten Dritter steht dem Dritten ein eigenes Forderungsrecht zu, welches er selbständig im Klagewege durchsetzen kann.
unechter Vertrag zugunsten Dritter
Beim unechten Vertrag zugunsten Dritter steht dem Dritten kein eigenes Forderungsrecht zu, welches er selbständig im Klagewege durchsetzten könnte.
Teilschuld
Eine Teilschuld liegt vor, wenn mehrere Schuldner einer teilbaren Leistung jeweils nur anteilig und nicht zur Erbringung der gesamten Leistung verpflichtet sind.
gemeinschaftliche Schuld
Eine gemeinschaftliche Schuld liegt vor, wenn mehrere Schuldner zu einer ungeteilten Leistung verpflichtet sind und diese nur durch ein Zusammenwirken aller Schuldner erbracht werden kann.
Solidarschuld
Eine Solidarschuld liegt vor, wenn der Gläubiger berechtigt ist, die Leistung nach seinem Belieben von jedem Solidarschuldner ganz oder zu einem Teil zu fordern.
echte/unechte Solidarschuld
Echte Solidarschuld liegt vor, wenn die Verpflichtung der Solidarschuldner auf demselben Rechtsgrund beruht.
Unechte Solidarschuld liegt vor, wenn die Verpflichtung der Solidarschuldner aus verschiedenen Rechtsgründen resultiert.
Abtretung
Die Abtretung (Zession) ist die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Forderung gegen einen Schuldner von der alten Gläubigerin, der Zedentin, auf einen neuen Gläubiger, den Zessionar.
Globalzession
Bei der Globalzession wird eine Gruppe von Forderungen der Zedentin auf den Zessionar übertragen.
privative/kumulative Schuldübernahme
Bei der privativen Schuldübernahme scheidet der Altschuldner aus dem Schuldverhältnis aus, und der neue Schuldner tritt an seine Stelle.
Bei der kumulativen Schuldübernahme tritt der Neuschuldner als zusätzlicher Schuldner neben den Altschuldner.
externe/interne Schuldübernahme
Bei der externen Schuldübernahme erwirbt die Gläubigerin einen eigenen Anspruch gegen den Neuschuldner.
Bei der internen Schuldübernahme kann nur der ursprüngliche Schuldner vom Neuschuldner Leistung an die Gläubigerin verlangen.
Vertragsübernahme
Bei einer Vertragsübernahme tritt eine neue Partei an Stelle der alten in das gesamte Vertragsverhältnis mit sämtlichen Forderungen, Schulden und Gestaltungsrechten ein.
Leistungskondiktionen
Bei den Leistungs- oder Zuwendungskondiktionen geht es um Rückgewähr rechtsgrundloser Zuwendungen, sei es weil jemand auf eine nicht bestehende Schuld geleistet hat oder ein Vertrag fehlgeschlagen ist.
Eingriffskondiktion
Bei der Eingriffskondiktion beruht die Bereicherung auf einem Eingriff in eine dem Bereicherungsgläubiger zugewiesene Rechtsposition.
Bereicherung
Erforderlich ist ein Vermögensvorteil der Bereicherten, der einerseits in der Vergrösserung des Vermögens, oder andererseits in einer Nichtverminderung des Vermögens (sog. Ersparnisbereicherung) bestehen kann.
Entreicherung
Für eine Entreicherung des Bereicherungsgläubigers wird eine Vermögensverschiebung verlangt, wobei zwischen der Einbusse des Verletzten und dem Vorteil der Bereicherten ein Kausalzusammenhang bestehen muss. Dieses Erfordernis wird in der Lehre überwiegend abgelehnt.
Entreicherung
Für eine Entreicherung des Bereicherungsgläubigers wird eine Vermögensverschiebung verlangt, wobei zwischen der Einbusse des Verletzten und dem Vorteil der Bereicherten ein Kausalzusammenhang bestehen muss. Dieses Erfordernis wird in der Lehre überwiegend abgelehnt.
in ungerechtfertigter Weise
Dem Bereicherungsschuldner steht kein Rechtsgrund zum Behaltendürfen des erlangten Vermögensvorteils zu.