Offene Gesellschaft

GEsellschaftsrecht

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Dom Mayer

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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 19.12.2013 / 25.09.2023
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Haftet Gesellschafter in Insolvenz, wenn Sanierungsplan beschlossen wird, trotzdem mit seinem gesamten Vermögen oder muss da auch nur die Sanierungsplanquote erfüllt werden?

natürlich auch nur quote, sonst wäre ja sanierungsplan unsinnig. "Wirkung des Sanierungsplans kommt auch Gesellschafter zugute" (siehe IO Bestimmungen für PersG im Sanierungsplan)

Was ist, wenn der Gesellschafter nach ausscheiden (Nachhaftung) noch herangezogen wird, für bereits begründete Verbindlichkeiten?

 

Ist im Außenverh. zeitlich begrenzt (fälligkeit binnen 5 Jahre), so vorgesehen. Achtung im IV ist der aber bei Ausscheiden (Auseinandersetzung) von Haftung freizustellen...

Wie haftet der Komm zwischen Entstehung und Errichtung?

bis zur Höhe der Haftsumme (§ 176)

Wie haftet der Komm bei Eintritt in eine bestehende KG?

Wie haftet er zwischen Eintritt und Eintragung des Eintritts im FB?

Haftung bei Ausscheiden? Welche Rolle spielt hier die Barabfindung?

  • Haftet normal (bis zur Höhe der Haftsumme) auch für Altschulden (also bis zum Eintritt begründete Verbindlichkeiten)
  • Ebenso bis zur Höhe der Haftsumme (Achtung anderer §)
  • Kein eigener §, Wie Komplementär. begründete Verb die vor Ablauf von 5 Jahren fällig werden. Wenn die Barabfindung aus dem Gesellschafsvermögen geleistet wird, dann gilt das auch als Einlagenrückgewähr!!! Daher lebt Haftung insoweit wieder auf. Wenn Einlage voll geleistet, dann keine Haftung nach Ausscheiden mehr. Auch wenn Rechtsnachfolger Einlage zurückgewährt wird (§ 172 Abs 3)

 

Was passiert wenn der einzige Komplementär ausscheidet? 

Was passiert wenn der einzige Kommanditist ausscheidet?

  1. Ein kommanditist muss erklären, dass er: Komplementär wird oder Gesamtrechtsnachfolge zustimmen. § 178
  2. Identitätswahrender Formwechsel in OG --> keine Übertragung von Vermögen

HAften die übrigen auch (wg beschränkter Haftung) zB für Gewinnanteil?

Haften die ürbgrigen für Schulden die ein GS bezahlt oder Schulden die zB aus Vertrag eines GS m Gesellschaft entstehen?

nein - nicht für Sozialansprüche

ja - Regress nach 896 im Verh Beteiligung ABGB