Kurs 149151


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Langue Deutsch
Catégorie Droit
Niveau Université
Crée / Actualisé 23.10.2015 / 02.11.2024
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Verfassung im materiellen Sinn

Die Verfassung im materiellen Sinn regelt die inhaltlich grundlegenden Fragen des Staates. Sie enthält Rechtsvorschriften, die die Organe und Verfahren der Erzeugung und Aufhebung genereller Normen, aber auch das Verhältnis der Bürger zur Staatsgewalt sowie die Organisation des Staates regeln.

Die klassische juristische Definition des Staates

1. Staatsvolk

2. Staatsgebiet

3. Staatsgewalt

Eine Gesamtänderung der Bundesverfassung setzt voraus:

  • eine obligatorische Volksabstimmung
  • ein erhöhtes Präsenzquorum von mind. 1/2 der Abgeordneten des Nationalrates
  • ein erhöhtes Konsensquorum von mind. 2/3
  • die ausdrückliche Bezeichnung als "Verfassungsbestimmung" oder "Verfassungsgesetz"

Art. 18 (1) B-VG normiert:

  • die Gesetzesbindung der Verwaltung
  • ein Determinierungsverbot für den Gesetzgeber
  • das verfassungsrechtliche Legalitätsprinzip als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips

Verfassungsrecht im formellen Sinn

Die Summe der

  • Verfassungsgesetze
  • Berfassungsbestimmungen und
  • Bestimmungen der Staatsverträge im Verfassungsrang

macht das Verfassungsrecht im formellen Sinn aus.

Es kommt unter erschwerten Bedingungen zustande, zeichnet sich durch einen besonderen Bestandsschutz aus (erh. Präsenzquoren und erh. Konsensquoren).