OBREa - 1. Einführung (11. - 142.142)

OBRE AT - 1. Einführung (11. - 142.2) S. 1-76. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil

OBRE AT - 1. Einführung (11. - 142.2) S. 1-76. Obligationenrecht - Allgemeiner Teil

Giuliano Buonanno

Giuliano Buonanno

Set of flashcards Details

Flashcards 128
Students 10
Language Deutsch
Category Law
Level University
Created / Updated 29.11.2012 / 16.11.2015
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Was braucht eine urteilsunfähige Person, welche durch ihr Handeln keine Rechtswirkungen erzeugen kann?

einen gesetzlichen Vertreter, der für sie handelt

Wird der gesetzlicher Vertreter oder die vertretene urteilsunfähige Person berechtigt und verpflichtet?

Die urteilsunfähige Person.

Wird der gesetzlicher Vertreter oder die vertretene urteilsunfähige Person berechtigt und verpflichtet?

Die urteilsunfähige Person.

Für welche Geschäfte sind Vertreter unzulässig? (Ausnahmen)

-keine Bürgschaften eingehen

-keine Stiftungen errichten

-keine Schenkungen

-absolut höchstpersönliche Rechte (Eheschliessung, Testamentserrichtung)

Mit was kann eine beschränkt Handlungsunfähige Person einen Vertragspartner binden, sich selbst aber nicht?

-Mit der Willenserklärung Entgegennahme. (Offerte)

-Rechtsvorkehren treffen die nicht mit Verpflichtung oder Rechtsverlust verbunden sind (Mängelrüge erheben)

-als Stellvertreter für andere Handeln

Wann kann eine urteilsfähige unmündige Person selbständig ein wirksames Rechtsgeschäft abschliessen?

Wenn der gesetzliche Vertreter zustimmt.

Welche Arten der Zustimmung gibt es bei gesetzlichen Vertretern?

-stillschweigende oder ausrückliche

-vor Abschluss des Rechtsgeschäfts (Ermächtigung) oder danach (Genehmigung) für ein oder einen bestimmten Kreis von Rechtsgeschäften)

Wer hat das verkackte Privatgesetz geschrieben?

Eugen Huber