NIV

Wichtigstes aus der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen

Wichtigstes aus der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen


Fichier Détails

Cartes-fiches 45
Utilisateurs 38
Langue Deutsch
Catégorie Electronique
Niveau Université
Crée / Actualisé 09.04.2016 / 05.01.2023
Lien de web
https://card2brain.ch/box/niv6
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/niv6/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>

Der Sicherheitsnachweis muss mindesten folgende Angaben enthalten:

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen.

 

Welche Angaben braucht es auf dem SINA

a. Adresse der Installation und des Eigentümers

b. Beschreibung der Installation einschlisslich allfälliger Besonderheiten

c. Kontrollperiode

d. Name und Adresse des Installateur

e. Ergebnisse der betriebsinternenen Schlusskontrollen nach Artikel 24

f Name und Adresse des Inhabers der Kontrollbewilligung und Ergebnis seiner Kontrolle bei Abnahmekontrollen und periodischen Kontrollen

2 SINA muss von der Person die Kontrolle durchgeführt hat und vom Ihnhaber der Kontroll oder Installationsbewilligung unterschrieben werden.

3 Das Departement legt den technischen Inhalt des SINA fest. Es hört dabei auf das Inspektorat und die Fachorganisationen

Ungenügende Sicherheitsnachweise:

1 Die Netzbetreiberinnen weisen unvollständige oder offensichtlich unrichtige SINAs zurück oder ordnen notwendige Masnahmen an.

2 Sie können zusätzliche Angaben und die Vorlage der technischen Unterlagen der Installation verlangen.

Stichprobenkontrolle

1das INspektorat und die NEtzbetreiberin können Stichproben anordnen wenn der Verdach besteht dass sie dieser Verordnung nicht entsprechen. Sie können hierfür andere Kontrollorgane beziehen.

2die Kosten der Kontrolle ins von Eigentümer zu bezahlen wenn Mängel in der Installation bestehen.

ist Kontrolle mängelfrei muss diejenig Stelle bezahlen die die Kontrolle angeordnet hat.

Mängelbehebung:

1Mängel die Personen oder Sachen Gefährten müssen unverzüglich behoben werden. Wenn unmittelbare oder erhebliche Gefahr unterbricht das Kontrollorgane die stromzufuhr sofort.

2die NEtzbetreiberin oder das ESTI setzten eine angemessene Frist für mängelbehung falls bei Stichproben oder Überprüfung der des SINA festgestellt wurden.

3werden innerhalb der festgesetzten Frist Mängel nicht behoben oder die Angeordneten Massnahmen nicht durchgeführt übergibt die NEtzbetreiberin die Durchsetzung dem INspektorat.

4das INspektorat kann weiter interessierte stellen, insbesondere die kantonale Feuerpolizei über die Mängel der elektrischen Installation informierenund Weigerung des Eigentümers diese zu beheben.