Mündliche Prüfung
Einkommensteuer
Einkommensteuer
Set of flashcards Details
Flashcards | 89 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Micro-Economics |
Level | University |
Created / Updated | 23.11.2013 / 10.07.2020 |
Weblink |
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§ 26a EStG
Einzelveranlagung von Ehegatten
- SA, außergewöhnliche Belastungen, werden demzugesprochen, der sie wirtschaftlich getragen hat
§ 32 EStG
Kinder, Freibeträge für Kinder
- Kinder sind im ersten Grad mit Steuerpflichtigen Verwandt oder Pflegekinder
- (6) Freibeträge für Existenzminimum von 2.184 € und Betreuungskosten von 1.320 €, Eheleuten verdoppelt sich das
§ 33 EStG
außergewöhnliche Belastungen
- (3) Liste der zumutbaren Belastung, dort wird der GdE gezahlt in welcher Höhenklasse ist angegeben und da entdeckt man ebenfalls den dazugehörigen %, solange dieser % nicht überstiegen ist, sind die Belastungen nicht ansetzbar
§ 33a EStG
außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
§ 35a EStG
Steuerermmäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
- (1) geringfügige Beschäftigung, ESt vermindert sich um 20% höchstens jedoch um 510 €
- (2) haushaltsnahe Dienstleistungen ebenfalls ESt vermindert um 20% maximal jedoch 4.000€
- (3) Handwerkerleistungen, ESt um 20% maximal jedoch 1.200 €
Erläutere § 19 EStG!
Einkünfte aus nichtselbständiger ARbeit:
- Arbeitnehmer: Löhne, Gehälterfallen dort runter, sowie Vorteile eines Firmenwagens, Betriebsrenten; der AN schuldet Arbeitskraft und Anwesenheit, wenig unternehmerisches Risiko, sowie Bezahlung im Urlaub
- Arbeitslohn: § 8 EStG wird dieser definiert, sind Einnahmen die durch Dienstverhältnis zufließen (steuerfreie Einnahmen sind u.a. Arbeitslosengeld, Erstattung von Reisekosten, Zuschläge für Sonntags- und Feiertage, Erstattung Bezahlung von Fortbildungskosten
- Zufluss/Abfluss: Einahme-Überschuss-REchnung zählt § 4 (3) EStG
- Rechtsverhältnis zwischen Angehörigen: werden nur steuerlich anerkannt, wenn sie ernsthaft gewollt, zivilrechtlich wirksam und tatsächlich geführt werden (da sonst Gewinn gemindert werden kann durch Sozialversicherungen), müssen behandelt werden wie Dritte
- GEhalt muss regelmäßig gezahlt werden nicht erst am JAhresende, sonst kein Dienstverhältnis
- es gibt Gefälligkeitsbeschäftigung z.B. wenn Sohn Geld erhält für kleinere Aufgaben, ist es eher wie ein besseres Taschengeld
Nenne die wichtigsten WErbungskosten für ARbeitnehmer!
- Tagungen
- Fortbildung
- Reisekosten
- Umzugskosten
- doppelte Haushaltsführung
Nenne Besonderheiten zu Sonderausgaben!
SA sind in den §§ 10, 10a, 10b genannt und sinnvoll. Der § ist abschließend und somit gibt es nicht mehr SA, diese sind im Gegensatz zu den Werbungskosten nur beschränkt abzugsfähig.
- § 10: Ehegattenunterhalt (Anlage U); Altersvorsorgungsaufwendungen; Sonstige Vorsorrgungsaufwendungen; Kirchensteuer; Kinderbetreuungskosten; Berufsausbildung; Schulgeld (30%, max. 5000 für private Schule können angesetzt werden)
- § 10b: Spenden an anerkannte, steuerbegünstigte ORganisationen sind abzugsfähige SA
- § 10c: keine höheren Aufwendungen, dann zieht FA automatisch 36 € /72 € als SA-PB ab
Erläutere außergewöhnliche Belastungen!
Ao. B. sind wie SA nicht unbeschränkt abzugsfähig, daher probieren Steuerpflichtige alles, was sie nicht in die Betreibsausgaben/ WK oder in die Sonderausgaben bekommen dort unter zu bringen. Diese müssen:
- aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen zwangsläufig sein,
- den Steuerpflichtigen durch GEldabfluss belasten, aber nicht unangemessen sein,
- betreffen nicht die überwiegende Zahl der STeuerpflichtigen
Diese werden um zumutbare Belastung gekürzt, die im Gesetz geschildert ist.
§ 33b gewährt Pauschbeträge für Behinderte, Hinterbliebende und Pflegepersonen.