Mündliche Prüfung

Bilanzierung, Sonderbilanzen

Bilanzierung, Sonderbilanzen

Sandra Pistor

Sandra Pistor

Kartei Details

Karten 96
Sprache Deutsch
Kategorie BWL
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 23.11.2013 / 16.10.2020
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Erläutere die Bilanzierung der stillen Gesellschaft!

- stille Beteiligungen sind nicht buchführungspflichtig

- § 233 (1) HGB: Recht des stillen Gesellschafter Kopie des Jahresabschlusses zu verlangen

- dadurch müssen UN auch JA erstellen, wenn sie nicht buchführungspflichtig sind

- Einlage des stillen Gesellschafter muss nicht ausgewiesen werden, wird jedoch bei folgenden Punkten empfohlen: kann nicht längerfristig gekündigt werden, ist am Verlust beteiligt, Forderung in Liquidationsfall erst nach Befriedigung aller GLäubiger und im Insolvenzfall nur nachrangig geltend machen

- bei nicht Erfüllung ist die Einlage als Fremdkapital zu qualifizieren --> "sonstige Verbindlichkeit" §§ 230-236 HGB

- Gewinnanteil des stillen G. ist in HR in der GuV als "sonstiger betrieblicher Aufwand" oder "Zinsaufwand" gewinnmindernd im Soll zu buchen und als "sonst. Verb."

Wie ist die Einkommensteuer bei stillen Gesellschaftern zu berücksichtigen?

typisch stiller Gesellschafter:

  • erzielt Einkünfte lt. § 20 (1) Nr. 4 EStG (Kapitalvermögen) --> unterliegen der KapSt § 43 (1) Nr. 3
  • Gewinn/Verlustanteile sind Zinserträge bzw. negative Einnahmen
  • wenn Einlage gemindert wird und somit die Verfügungsmacht gemindert wird -->Zeitpunkt wo Bilanz aufgestellt wird und UNsverlust ermittelt wird, nicht das Jahr wo Bilanz erstellt wird

Bsp.: Zinsaufwand durch Verlustübernahme für das Jahr 02 wird im JA 02 gebucht

  • bei Zinserträgen wird 03 berücksichtigt (Zeitpunkt der Zahlung)

 

atypisch stiller Gesellschafter:

  • sind Mitunternehmer § 15 (1) Nr. 2 EStG und erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • vom Gewinn wird keine KapSt erhoben, der Gewinnanteil wird bereits im JAhr der Entstehung versteuert unabhängig davon, ob es entnommen wurde oder nicht

Wie ist die GewSt und die USt bei stillen Gesellschaftern zu bewerten?

GewSt:

- bei typisch stillen G. werden Zinsen lt. § 8 Nr. 1c GewStG hinzugerechnet

 

USt:

- Unternehmereigenschaft wird durch UStG hauptsächlich durch das Auftreten nach außen bestimmt

- stille Gesellschaft tritt als Innengesellschaft auf --> keine Unternehmer

Nenne Gründe für die Insolvenzeröffnung!

1.   §17: Zahlungsunfähigkeit: „Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Zahlungsunfähigkeit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat“.

2.   §18: Drohende Zahlungsunfähigkeit: „Der Schuldner droht zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen.“

3.   §19: „Bei einer juristischen Person ist auch die Überschuldung (negatives Eigenkapital) ein Eröffnungsgrund.“

Wie läuft das Verfahren bei der Insolvenz ab?

- Zuständigkeit des Amtsgerichtes ist dort, wo das Landsgericht sein Sitz hat (§ 2 (1) InsO)

- Prüfung ob tatäschlich Insolvenz vorliegt erfolgt vom Gericht

- bei Eröffnung der Insolvenz haben Gläubiger eine Frist von mindestens 2 Wochen und höchstens 3 Monaten ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden

Welche steuerlichen Besonderheiten weist die Insolvenz auf?

- man unterscheidet nach Eröffnung des Verfahrens zwingend unter Insolvenz- und Massenverbindlichkeit

- Insolvenzverbindlichkeiten: sind VOR der Verfahrenseröffnung entstanden, sie wurden vom Schuldner begründet --> müssen prozentual, wenn überhaupt beglichen werden

- MAssenverbindlichkeiten: entstehen NACH der Verfahrenseröffnung, sie sind vom Insolvenzverwalter eingegangen --> diese müssen zu 100% bezahlt werden

- es müssen neue Konten für VSt und USt für vor und nach der Verfahrenseröffnung erstellt werden

- USt-Schuld nach Verfahrenseröffnung MUSS beglichen werden; VSt-Guthaben nach Verfahrenseröffnung darf nicht mit USt-Schuld vor der Verfahrenseröffnung verrechnet werden

Nenne Insolvenzdelikte!

- manchmal erfahren Steuerberater und Geschäftsführer erst im Insolvenzverfahren, dass sie Straftaten begangen haben

- § 49 (3) GmbHG: z.B. wenn die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, muss Geschäftsführer einen Insolvenzantrag binnen 3 Wochen stellen

- Pflichtverletzung kann lt. § 84 (1) GmbHG mit einer Freiheitstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe geahndet werden

Erläutere die Sanierung genauer!

- enthält Besonderheiten gegenüber der Insolvenz

- Sanierung kann im Rahmen eines Insolvenzverfahren stattfinden (findet aber oft außerhalb eines Verfahrens statt)

- Großgläubiger können neues Management ernennen und setzen erfahrene Sanierer ein

- diese erhalten z.B. Beserungsscheine, die bedingte Verbindlichkeiten darstellen die zunächst nicht passiviert werden

Nenne die steuerlichen Aspekte der Sanierung!

- wenn Gläubiger auf ihre Forderung/Teil davon verzichtet -->reduziert sich die Verbindlichkeit beim Schuldner/Sanierungsfall

-->Gegenbuchung ist ein Ertrag (Sanierungsgewinn), diese sind steuerpflichtig

- diese Sanierungsgewinne werden mit den aufgelaufenen Verlusten verrechnet lt. § 10d EStG

- beachte: § 8c KStG

Wie geht man vor, wenn man eine Aufgabe hat, wo es Posten gibt, die nicht zur Bilanz gehören?

- Erstellung der Sonderbilanz zum 1.1.

- Buchungen vornehmen

- SB-GuV erstellen

- SB zum 31.12. erstellen

- additive Gewinnermittlung

Welche Besonderheiten sind in manchen Fällen der Sonderbilanzierung zu beachte?

- nicht an die Bank buchen, sondern Eigenkapitalkonto benutzen

- Darlehen wird nicht gemindert/erhöht durch die Zinsen

- Zinsen für Darlehen werden in Buchungen berücktsichtigt (erscheint dadurch in der SB-GuV)

 

Was ist bei Tätigleitsvergütungen und Zinsen des variablen Konto zu beachten?

- Tätigkeitsvergütungen die als Vorabgewinn getätigt werden, werden nicht als SB-Ergebnis gewertet

- variable Konten werden mit 5% verzinst, nehme den Stand (der in der Aufgabe gefordert wird) und rechne die Zinsen aus, nachdem du die SB-Ergebnisse berechnet hast

Nenne Gründe, warum die Einlage eines stillen Gesellschafters doch in Bilanz ausgewiesen werden könnte!

  • kann nicht längerfristig gekündigt werden
  • ist am Verlust beteiligt
  • Forderung ist im Liquiditionsfall erst nach Befriedigung aller Gläubiger zu leisten
  • im Insolvenzfall wird diese nur nachrangig geltend gemacht

§ 268 (3) HGB

Aktiva stehen nur Vermögensgegenstände und NUR bei einer Kapitalgesellschaft darf ein negatives Eigenkapital auf der Passiva stehen (mit - vorne)

§ 7 (2) GmbHG

jeder GEsellschafter muss 1/4 seiner Einlage bis zur Eintragung zahlen, es muss jedoch mindestens die Hälfte des Stammkapitals beglichen werden

§ 5 GmbHG besagt, dass das STammkapital 25.000 € beträgt

Was ist zu tun bei der Eröffnungsbeilanz, wenn nur ein Teil der Einlage gezahlt worden ist, sagen wir, es wurden 13.000 € von 25.000 € eingezahlt!

Somit steht auf der Aktiva, das Guthaben mit 13.000.

Auf der Passiva steht das gezeichnete Kapital mit den 25.000-

  • jedoch ist darunter eine Zeile mit "nicht eingeforderte Einlage" mit -12.000
  • und darunter eine Zeilte mit "eingefordertes Kapital" 13.000

Somit beträgt bei beiden die Bilanzsumme 13.000.