MV
Kartei Details
Karten | 21 |
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Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 02.05.2013 / 09.02.2021 |
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Risiko / Ziel
Aller Gesundheitschäden von Personen die für den Beund persönliche Leistungen im Bereich der Sicherheit- oder Friedensdienste erbirngen
dazu gehören:
- Militärdienst
- Zivildienst
- Zivilschutzdienst
- Einsätze des CH Katastrophenhilfekorps
- freidenserhaltene Aktionen
- gute Dinste des Bundes
Versicherte Personen
obligatorisch
- Personen im oglig. oder freiw. Militär-, Zivilschutzdienst sind
- Zivildienstleisten (Ersatzdienst)
- Bunesbedienstete
- dem Katastrophenhilfekorps angehören
Versicherte Personen
freiwillig
Wer von Berufswegen, dauern bei der MV versichert ist/war, kann sich nach der Pensionierung bei der MV für die "Grundversicherung" versichern lassen.
Dauer der Versicherung
- Gilt während der ganzen Zeit der Tätigkeit, inkl. Hin- & Rückweg, sofern dieser innert angemessener Frist zurückgelegt wird.
- Auch während Allg. und persönlichen Urlaub.
-> Allerdings ruht diesen wenn Person während Urlaub einer Tätigkeit nachgeht, bei der VN oblig. UVG versichert ist.
Finanzierung
Die MV wird für die oblig. Versicherten nur duch den Bund finanziert. -> keine Prämien.
Seit 1.1.2006 zahlen jedoch die berfutlich bei der MV versicheren Prämien -> 2.3 % des Höchstbetrag (146'206.-) pro Jahr.
Leistungen
Für Krankheit und Unfall
Pflegeleistungen und Kostenverütung
- Heilbehandlungen
- Hilfsmittel
- Sachschäden
- u.a. berufliche Eingliederung
- Nachfürsorge
- Entschädigungen
- Reise-, Transport-, & Rettungskosten
- Leichentransprot- & Bestatungskoten
Geldleistungen
- Taggeld
- IV -Rente
- Integritätsentschädigung / Genugtung
- Abfindung -> anstelle einer Rente
Heilbehandlungen
ärztliche Behandlung
Medis
Hilfsmittel
Spital -> Allg. Abteilung
Zusätzich Kosten im Zusammenhang mit Hauspflege oder Kuraufenthalte werden übernommen.
Reise- & Bergungskosten
Notwendige Reise-, Transport- Such- & -Rettungskosten
in Ausnahmefällen -> nächste Angehörige für Besuch von VN.
Taggeld
80 % bei voller Hanfugn vom entgehenden Verdienst.
Teil AUF entsprechend gekürtz.
höchstebrag des ver. Jahresverdienst -> 146'206.-
Entschädigung für die Verzögerung der Berufsausbildung
10 % von 146'206.-
Wenn Berufsausbildung eines VN wegen von MV versicherten Gesundheitsschädigung um min. 6 Mt. verzögert wird.
Eingliederungsleistungen
Trotz Med. Behand. -> Invalidität, so trifft die MV Eingliederungsmassnahmen:
- BEratung bei der Berufswahl
- Umshulung der weiterbilidung
- Vergütung von wesentlichen Kosten bei der Erstausbildung
Unterbestimmten umständen -> Kapitalhilfe ums selbständige Tätigkeit aufzunehen.
Zur beruflichen Eingliederung und Ermöglichung, Erhalten oder Verbesserung der soz. Integrität, finanziert MV auch Hilfsmittel auch leihweise
Nachführsorgemassnahmen
Sind vorallem Geldleistugen, wenn VN ohne eigenes vershculden AF nciht afunehmen kann, nachdem Wiedereingliederungsmassnahmen abgeschlossen sind.
Infalidenrente
Bei voller Invalidiät 80 % vom versicherten Jahresverdienst.
Altersrenten für invalide VN
Bei Erreichung des AHV-Rentenalters werden die IV-Renten in Altersenten umgewandelt. Für die Bere chnung wird vom halben Verdienst augegangen.
Integritätsentschädigung
einmalige Entschädigung
Kostenübernahme von Sachschäden
MV vergüten Schäden von:
- Kleider
- Brillen
- Uhren
- Prosthesen, ... weiter auf dem Körper tragende Gegenstände
-> sofern Schäden in einem engen zusammenhang mit Versicherter Gesundheitschädigung steht.
Genugtung
Sofern besondere Umstände vorliegen, kann MV bei erheblicher Körperverletzung dem Verletzen oder bei Tod den Angehörigen eine angemessene Genugtung zusprechen.
-> Genugtung und Integritätsentschädigung können NICHT kumuliert werden.
Bestattungskosten / Bestattungsentschädigung
Stribt VN an folgen einer vers. Gesundheitschädigung, so wird den Angehörigen eine Bestattungsenschädigung von CHF 14'620.- ausgerichtet.
Entschädigung für Berfusbildungskosten
Falls die Eltern oder der Ehegatte für die Berufsaubildung des VN erhebliche Kosten hatten & VN vor Beendiung der Ausbildung oder innerhalb 3 Jahren nach deren Beendiung gestorben ist, kann den Eltern oder dem Ehegatten eine angemessener Betrag an diese Kosten gewährt werden.
Prävention von Gesunheitschädigungen
MV fördert und unterstütz Massnahmen zur verhütung von Gesundheitsschäden.
Med. Untersuchungen und vorbeugende Mes. Unters.
Wenn Gesundheitszustand des Stellenpflichtigen dies rechfertigt kann med. Unters. z.L. MV vor Aushebung genehmigt werden.
Organisation
Die MV bildet ein eigenes Sozialversichungssystem.
Per 1.7.2005 hat der BR die Führung der MV der SUVA übertragen.
Geschäftssitz der MV ist in Htingen bei Bern.
Agenturen -> Bellinzona, Genf, und St. Gallen