FamZG

Eljane Knüsel

Eljane Knüsel

Set of flashcards Details

Flashcards 7
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 02.05.2013 / 31.08.2019
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Risiko / Ziel

Es regelt die Anspruchsvoraussetzungen für Kinder- & Ausbildungszulagen und stetz sie Mindeshöhe der Zulagen fest. Mit den FamZ sollen die finanziellen Mehrbelastunen durch Kinder teilweise ausgeglichen werden

seit 1.1.2009

Versicherte Personen

Grundsätzlich Familien mit Kinder

Seit 1.1.2013 egal ob AN oder selbständig erwerbende

Nichterwerbstätige nur wenn Steuerbares Einkommen 41'760.- pro Jahr nicht übersteigt.

Infolge KH oder Unfall AUF für den Monat wo KH oder Unfall eintirtt und max für 3 weitere Monate.

Finanzierung Beitragspflicht

Die Beträge werden in Prozenten des AHV-plichtigen Einkommens berechnet.

Leistungen

Kinderzulagen -> ab Geburt bis zum Ende des Monats in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet hat.
Kind behindert und erwerbsunfähig bis zmum vollendeten 20. Altersjahr.

CHF 200.- pro Monat

Ausbildungszulagen -> ab dem Monat nach vollendung des 16. Altersjahr bis Ausbildung beendet längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahr

CHF 250.- pro Monat

andere Zulagen

die Kantoe können die genannten Zulagen erhöhen und andere Zuslagen wie die Geburts- & Adoptionskosten einführen.

Diese müssen ausserhalb der Familienzulageordnung geregelt und finanziert werden.

Anspurchskonkurrenz und Diferenzzahlungen

Höhe je nach Kanton
Grundsätlich nur eine Zulage möglich, berechtig ist:

  • der erwerbstätige
  • Pseron, welche die elterliche Sorge hat
  • Person, bei der das Kind überwiegend lebt
  • Person, auf welche die FamZG im Wohnsitz des Kindes anwendbar ist
  • Person mit dem höheren AHV-pflichtigen Eiinkommen

Zweitanspruchsberechtigte Person, hat anspruch auf den Differenzbetrag, wenn die FamZ in ihrem Kanton höher sind.

Organistation

Für die Familienzulage sind grundsätzlich die Kantone zuständig. (somit 26 verschindene Regelungen)

BUND:

  • umschreibt, wer dem Gesetz unterstellt ist und Leitungen bziehen kann
  • bestimmt mindestansätze
  • regelt Voraussetzungen
  • regelt Konkurrenz zwischen versch. Ansprüchen auf FamZ für das gleiche Kind

KANTONE:

  • legt Leistungen fest (nicht tiefer als min. Beträge)
  • regelt Organisation und Finanzierung
  • Aufsicht über Familenausgleichskasse
  • erlassen Bestimmungen über Organistation und Finanzierung für Nichterwerbstätige
  • Haben Möglichkeit Geburts- & Adoptionskosten vorzusehen

DURCHFÜHUNG

FamZ werden den anspruchsberechtigten AN in der Regel durch den AG ausbezahlt.