Modul E

Allgemeines

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Eljane Knüsel

Eljane Knüsel

Kartei Details

Karten 35
Lernende 10
Sprache Deutsch
Kategorie Soziales
Stufe Andere
Erstellt / Aktualisiert 06.05.2013 / 29.04.2021
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Ziel der Sozialversicherungen?

Nach welchem Prinizp?

verhindern, dass die Existenzgrundlage entzogen wird.

Nach dem Versicherungsprinzip.

Was bezweckt die Sozialhilfe?

Nach welchem Prinzip?

Letzes Auffangnetz

Nach dem Bedarfsprinzip

Was ist das oberste Ziel der Sozialpolitik?

Stabiliät!

Durch Soz. Vers. entsteht Sichherheit, dies wiederum gibt Stabilität.

Durch Chancengleichheit und Umverteilung gibt es Gerechtigkeit, dies wiederum gibt Stabilität.

so wird verhindert das die Bürger auf die Strasse gehen und um ihre Existenz kämpfen → keine Streiks, gewaltätige Auseinandersetzungen, ...

Welche Risiken decken die Soz. Vers.?

  • Alter (AHV, BV, (Auch UV & mV erbringen Altersrenten))
  • Krankheit (MV, UV, IV, KV)
  • Unfall (MV, UV, IV, KV)
  • Invalidität (IV, UV oder MV, BV → Komplimentärrentensystem)
  • Arbeitslosigkeit (ALV)
  • Tod des Ernährers (AHV, UV oder MV, BV)

Wann erbringt die Sozialhilfe Leistungen?

Wenn gegebnüber eines AG oder Soz. Vers. keine Ansprüche mehr bestehen. (Sozialhilfe kann in spez. Fällen auch nahe Verwandte zur Mitfinanzierung heranziehen)

Wenn keine andere Möglichkeit zur Existenzsicherung vorhanden sind, primär:

  • alleinerziehende, wenig verdienende
  • junge, wenig verdienende Fam. mit Kindern
  • "neue Selbständige" aus Not heraus selbst.
  • woorking poor

Öffentliches Recht

regelt Verhältinis zwischen Bürger und Staat

Soz. Vers. (Durchführung Sache des Bundes)

können Verfügungen erlassen

Privates Recht

wenn sich zwei Parteien gegenüber stehen, grundsätzlich die gleichen rechtlichen Möglichkeiten

VVG

KEINE Verfügungen -> Bei Streit müssen Sie den Zivilrichter rufen

Subsitität?

Staat soll nur dann eingreifen, wenn die Bürger sich nicht mehr selber helfen können

Kausalität?

Grund bzw. Ursache (lat. causa) -> warum ist ein Schaden eingetreten?

Im Kausalen System besteht für jedes Risiko eine eigene Sozialversicherung

Finalität?

Es wird nicht danach gefragt, weshalb, sondern vielmehr das Endergebnis ist massgebend. Leistungen werden ausgerichtet wenn der Bedarf vorhanden ist. -> Sozialhilfe.

Entstehung und Entwicklung der Sozialen Sicherheit:

Mittelalter: keine Soz.Vers., war noch nicht nötig (Selbstversorger)

18. Jht.: entwickelte sich die Industrialisierung der Prodkution. Personen arbeiteten in Frabriken. Konnten sie wegen KH oder Unfall nicht arbeiten -> kein Lohn und somit grosse Not. Sie wollten sich davon schützen. Erste Ansätze von Sozialer Sicherheit.

Otto von Bismarck: (Reichskanzler von Kaiser Wilhelm I, Deutschlad) War das Vorbild für die CH bezüglich der Entstehung der Sozialversicherungen. Von Ihm ist der Grundstein für das Kausalesystem entstanden.

William Beveridge: (englischer Sozialminister z.Z. von Churchill) er schuf ein zentrales System, welches die gesammte Bevölkerung umfasste

Präsident F. D. Roosvelt: (USA) Noch vor dem 2. Weltkrieg, klassenspezifische Sicherung für die Arbeiterschaft geschaffen.

Entstehung der Sozialversicherungen in der Schweiz. (Jahreszahlen)

1902 → MV (war die 1. Soz. Vers.)

1912 - 1918 → KUVG

1948 → AHV

1953 → Erwerbsausfallentschädigung und Familienzl.

1952 - 1984 → ALV

1960 → IV

1966 → Ergänzungsleistungen

1984 → UVG -> oblig. für alle AN

1985 - 1987 → BVG

1996 → KVG -> oblig. / Splitting VVG und OKP

1.7.2005 → MSE

2009 → Familienzulage (eingeführtes Bundesgesetz)

Wann enstand das 3 Säulenprinzip?

1972 und wurde in die Bundgesverfassung aufgenommen.

1. Säule

  • Existenzsicherung
  • Staatliche Vorsorge
  • Für ganze Wohnbevölkerung

AHV, IV, EL

Finanzierung mit Solidarität ohne Plafonierung -> Lohn%

Dempographie!

-> Ist der Teuerung angepasst

2. Säule

  • Sicherung der ewohnten Lebenshaltung
  • Nur für Erwerbstätige
  • Koordination AHV

BVG

Lohn%, Parität

Kapitaldeckung

Infaltion

-> Nicht der Teuerung angespasst.

3. Säule

 

  • Wahlbedarf
  • Selbstvorsorge

3a nur für Erwerbstätige
BVV3 / VVG

Zahlt jeder selber ein -> Steuerprivileg

Kapitaldeckung

Inflation!

Nicht der Teuerung angepasst.

Das Ausgabeumlageverfahren

Diejenigen Einnahmen, die in einer Zeitperiode realisiert werden, fliessen in Leistungen, die in der gleichen Zeitperiode ausbezahlt werden.
Meist wird dabei eine gewisse Schwankreserve einbehalten.

z.B.: ALV oder KV / AHV kennt eine besondere Form, hier zahlen und beziehen unterschiedliche Generationen.

Das Kapitaldekcungsverfahren

Jeder Beitragszahler zahlt im Grundsatz nur für sich ein. -> Beiträge werden ihm selber gutgeschrieben.

z.B.: BVG

Das Rentenwert-Umlageverfahren

Nur die obligatroische Unfallversicherung kennt diese Finanzierungsart. An sich, nach dem Umlageverfahren. Sobald jedoch in einem konkrekten Fall absehbar ist, dass Rentenleistungen ausbezahlt werden müssen (langfristige Leistungen), stellt der Unfallversicherer die Rentenleistungen druch Kapitalmässige Rückstellungen sicher.
Finanzierung wechselt also vom Umlageverfahren ins Kapitaldeckungsverfahren.

Die Kopfbeiträge

Nur die Krankenversicherung kennt die Kopfbeiträge

Die Lohnprozente

Lohnprozente sind weit verbreitet:

z.B.: AHV/IV/EO, ALV, UV, BV

Zweckbundene Steuern (z.B. MwSt)

 

Ein gutes Mittel zur Finanzierung von Sozialversicherungen, da nicht nur die arbeitende Bevölkerung belastet wird.

Jedoch Kinderreiche Familien können übermässig belastet werden.

Andere Zwecksteuern sind die Spielbankabgabe sowie die Alkohol - & Tabaksteuer.

Direkte Bundessteuer

Der Bund finanziert verschiedene Sozialversicherungen über diese Stuer mit.

-> MV wird z.B. fast ganz nach diesem Prinzip finanziert

Kantonale Steuern

Finanzierung der Sozialhilfe durch die Steuern der Kantone und Gemeinden. Auch bei der EL und IPV beteiligt sich der Kanton.

Beiträge

Kopfbeiträge

Lohn%

Stueren

Direkte Bundessteuer

Kantonale Stuern

Zweckgebundene Steuern

Finanzierungsquellen

  • Kopfbeiträge
  • Lohn%
  • Zweckgebundene Steuern
  • Direkte Bundessteuer
  • Kantonale Steuern

Zinsen
Regresseinnahmen
KOBE

Finanzierungsarten:

  • Ausgabeumlageverfahren
  • Kapitaldeckungsverfahren
  • Rentenwert-Umlageverfahren

 

Wann ist ein System der sozialen Sicherheit effizient?

  • wenn es wesetnlich zur Erreichung der Sozialpolitische Ziele beiträgt
  • administrativ möglichsteinfa ist -> tiefe Verwaltungskosten
  • transparent und auch für den Bürger durchschau- & nachvollziehbar ist
  • System sollte Missbräuche möglichst ausschliesen

Moral Hazard

Ist ein System der Sozialen Sicherheit nicht effizient, kann dis zu Moral Hazard führen.

Moral Hazard: Fehlendes Interesse an der Schadenminderungspflicht.

Ensteht z.B. wenn Abgaben von VN sehr och sind, so das VN aus dem System etwas zurück  erhalten will. -> mit der stätigen Prämienerhöhung der KV wird dies gfördert, wobei JF noch hilft.

Oder weil Anzreiz zum Überkonsum sehr gross ist, weil nichts selber übernommen werden muss oder Lswtungen höher sind als selbst erwirtschaftetes Einkommen.

Die Zufunkft

Einflussfaktoren

  • Bevölkerungsentwicklung (demographische Entw.)
  • Wirtschaftliche Entwicklung
  • gesellschaftliche Entwicklung
  • internationale Entwicklung

Demographische Entwicklung

Immer weniger jüngere müssen immer mehr ältere finanzierung und versorgen.

Wirtschaftliche Entwicklung

Geht es der Weltwirtschaft schlecht, merken wird das auch.

(stetige Zunahme des BPI wäre das beste)

gesellschaftliche Entwicklung

Die Sozialversicherungen passen sich nur sehr langsam an die gesellschaftliche Entwicklung an. z.B. heute arbeiten in einer Familie beide Partner, teilzeit, .....

internationale Entwicklung

Bilaterale Abkommen.