Modul A, 3. Teil
Prämienstruktur, Prämienberechnugn, IPV, Risikoausgleich, KOBE, Prämienverzug, Ruhen der Unfalldeckung, Militärsistierung
Prämienstruktur, Prämienberechnugn, IPV, Risikoausgleich, KOBE, Prämienverzug, Ruhen der Unfalldeckung, Militärsistierung
Set of flashcards Details
Flashcards | 17 |
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Students | 10 |
Language | Deutsch |
Category | Social |
Level | Other |
Created / Updated | 20.03.2013 / 19.10.2022 |
Weblink |
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Prämienstruktur in der Grundvesicherung
- KV legt die Prämien fest
- Prämien können nach den ausgewiesenen Kosteununterschiede kantonal und regional abegstuft werden (BAG let die Regionen für sämtlich KV's fest)
- Massgeben ist Wohnort
- Prämien sind nach Alter abgestuft:
0 - 18 Jahre Kinderpärmien
19 - 25 Jahr Jugenprämien (nicht zwingend)
ab 29 Jahren Erwachsenenprämie (spätestens)
Kinder und Jugenprämien
Kinderprämien:
- Prämien MÜSSEN tiefer sien
- Nicht Kostendeckend
- Rabattierung zweischen 65 - 90 %
Jugendprämien
- Prämien dürfen tiefer sein (nicht zwingend)
- Müssen mit Erw.Prämien Kostendeckend sein
- Rabattierung maximal 30 %
(Stand 1.1.11)
Prämeintarife (KVV Art. 92)
- KV's haben Prämientarife dem BAG spätestens 5 Monate, bevor Anwendung einzureichen (31.07. für die Prämie ab 1.1.)
- Rechtliche Anwendung erst möglich nachdem sie vom BAG genehmigt worden sind
- Das BAG kann der KV Weisungen für die Festsetzung der Prämie der folgenden Geschäftsjahre erteilen
Wichtige Fakten zur Finanzierung
- Einnahmen nur zum Zweck der OKP
- Verbot von Ausschüttung von Gewinn
- Einnahmen müssen selbsttragen sein
- Verbot von fremden Finanzierungsquellen
- Verbot von Quersubventionierungen
Finanzierung der OKP-Prämie
- Kostenbeteiligung
- Zinserträge aus Kaptialanlagen
- Regress
- Risikoausgleich
- IPV (indirekt)
Natürlich Kopfbeiträge der VN's
Minimalprämie in der OKP
- die Prämei der besonderen Versicheurngsformen beträgt mitdestens 50 % der Prämie der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung
- Die Prämeinermässigung für die besonderen Versicherungsformen sind so auszugestalten, dass die Prämeinermässigung bei Sistierung der Unfalldekcung geährt werden kann, ohne dass die minimale Prämie unterschrietten wird
Effektive Prämie
Prämei der OKP (Franchise 300.00 K/U) plus Umweltabgabe
Minimale Prämie
50 % der effektiven Prämie
Effektive Prämie minus Umweltabgabe
Weshalb bezalen nicht alle VN's die gleicht OKP-Prämie?
- Alter
- Kanton
- Regionen innerhalb des Kantons
- Ausgewählte Versicherungsform (HMO, WF, Bonus, etc.)
- Sisiterung der Unfalldeckung
- Prämeinverbilligung
- Risikostruktur der Kasse
- Reserve der Kasse
- Strategie der Kasse
- Unterschiedliche Prognosen der Mengenentwicklung
- Verwaltungskosten der Kasse
- Kassen die Gerichtsverfahren einkalkulieren
Finanzierung der Zusatzversicherung nach VVG
- In der Regel Umlageverfahren
- Risikogerechte Prämien (Äfquivalenzprinzip)
- Wegfall Risikoausgleich
- Möglichkeit der Gründung verschiedener Risikogruppen
- Möglichkeit nach Eintritssalter oder Effektivalter zu tarifrieren
- Bewilligungsverfahren wesentlich einfacher
Genehmigung durch FINMA
Prämienverbilligung / Allgemeines
- Wegfall der Subventionen an KV per 1.1.1996
- Ersatz durch Beiträge an VN in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
- Finanzierung druch Bund und Kantone
Beiträge durch Bund und Kantone
- Bundesbeitrag an Kantone von 7,5 % der Bruttokosten
(= Prämiensoll + KOBE) - Kantone bestimmen ihren Anteil selber
- Verbilligung der Prämien bei unteren und mittleren Einkommen für Kinder und Jugendliche in Ausbildung um mindestes 50 %
(Kann sein das die Erwachsenen (Eltern) keine IPV bekommen, jedoch die Kinder/Jugendliche schon)
Jeder Kanton definiert den Begriff "Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse" selber
Möglichkeiten:
- Steuerbares Einkommen
- Vermögen
- Einzalungen in Säule 3a; Pensionskasse
- Anzahlung Untetstützungs-Bedürftige
- Bezüger von Ergänzungsleistungen
- Bezüger von Sozialhilfe
Ermittlung der Anspruchsberechtigten bei der IPV
- Automatische Ermittlung der Anspruchsberechtigung
- Antragssystem
- Diverse Mischformen
Risikoausgleich
Ziel: Ausgleich der ungleich verteilten Risiken innerhalb der Versicherer
Kriterien: Alter, Geschlecht, Spitalnächte (ab 3 Nächten)
Hohe Risiken: Frauen und ältere Versicherte
Grundlage: Bestandesstrukturen innerhalb eines Kantons
Druchführung: Gemeinsame Einrichtung
Gültigkeit: ab Neu 1.1.12 für 5 Jahr befristet bis 31.12.16
Risikogruppen für den Risikoausgleich
Alter:
18 - 25 Jahre
26 - 90 Jahre (aufgeteilt in 5- Jahresschritten)
Ab 91 Jahre
(Kinder werden nicht berücksichtigt)
- Zuteilung Aufgrund der Geburtsjahre
- Trennung nach Geschlecht
- Spital- und Pflegheimaufenthalte ab 3 Nächten
Risikoausgleich, Verpflichtungen der KV's
- Datenlieferung an Gemeinsame Einrichtung
- Bildung separater Rückstellung
- Leistung von Akontozahlung (= Vorschuss an Gemeinsame Einrichtung)