Modul A, 3. Teil

Prämienstruktur, Prämienberechnugn, IPV, Risikoausgleich, KOBE, Prämienverzug, Ruhen der Unfalldeckung, Militärsistierung

Prämienstruktur, Prämienberechnugn, IPV, Risikoausgleich, KOBE, Prämienverzug, Ruhen der Unfalldeckung, Militärsistierung

Eljane Knüsel

Eljane Knüsel

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Flashcards 17
Students 10
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 20.03.2013 / 19.10.2022
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Prämienstruktur in der Grundvesicherung

  • KV legt die Prämien fest
  • Prämien können nach den ausgewiesenen Kosteununterschiede kantonal und regional abegstuft werden (BAG let die Regionen für sämtlich KV's fest)
  • Massgeben ist Wohnort
  • Prämien sind nach Alter abgestuft:
    0 - 18 Jahre Kinderpärmien
    19 - 25 Jahr Jugenprämien (nicht zwingend)
    ab 29 Jahren Erwachsenenprämie (spätestens)

Kinder und Jugenprämien

Kinderprämien:

  • Prämien MÜSSEN tiefer sien
  • Nicht Kostendeckend
  • Rabattierung zweischen 65 - 90 %

Jugendprämien

  • Prämien dürfen tiefer sein (nicht zwingend)
  • Müssen mit Erw.Prämien Kostendeckend sein
  • Rabattierung maximal 30 %

(Stand 1.1.11)

Prämeintarife (KVV Art. 92)

  • KV's haben Prämientarife dem BAG spätestens 5 Monate, bevor Anwendung einzureichen (31.07. für die Prämie ab 1.1.)
  • Rechtliche Anwendung erst möglich nachdem sie vom BAG genehmigt worden sind
  • Das BAG kann der KV Weisungen für die Festsetzung der Prämie der folgenden Geschäftsjahre erteilen

Wichtige Fakten zur Finanzierung

  • Einnahmen nur zum Zweck der OKP
  • Verbot von Ausschüttung von Gewinn
  • Einnahmen müssen selbsttragen sein
  • Verbot von fremden Finanzierungsquellen
  • Verbot von Quersubventionierungen

Finanzierung der OKP-Prämie

  • Kostenbeteiligung
  • Zinserträge aus Kaptialanlagen
  • Regress
  • Risikoausgleich
  • IPV (indirekt)

Natürlich Kopfbeiträge der VN's

Minimalprämie in der OKP

  • die Prämei der besonderen Versicheurngsformen beträgt mitdestens 50 % der Prämie der ordentlichen Versicherung mit Unfalldeckung
  • Die Prämeinermässigung für die besonderen Versicherungsformen sind so auszugestalten, dass die Prämeinermässigung bei Sistierung der Unfalldekcung geährt werden kann, ohne dass die minimale Prämie unterschrietten wird

Effektive Prämie

Prämei der OKP (Franchise 300.00 K/U) plus Umweltabgabe

Minimale Prämie

50 % der effektiven Prämie
Effektive Prämie minus Umweltabgabe

Weshalb bezalen nicht alle VN's die gleicht OKP-Prämie?

  • Alter
  • Kanton
  • Regionen innerhalb des Kantons
  • Ausgewählte Versicherungsform (HMO, WF, Bonus, etc.)
  • Sisiterung der Unfalldeckung
  • Prämeinverbilligung
  • Risikostruktur der Kasse
  • Reserve der Kasse
  • Strategie der Kasse
  • Unterschiedliche Prognosen der Mengenentwicklung
  • Verwaltungskosten der Kasse
  • Kassen die Gerichtsverfahren einkalkulieren

Finanzierung der Zusatzversicherung nach VVG

  • In der Regel Umlageverfahren
  • Risikogerechte Prämien (Äfquivalenzprinzip)
  • Wegfall Risikoausgleich
  • Möglichkeit der Gründung verschiedener Risikogruppen
  • Möglichkeit nach Eintritssalter oder Effektivalter zu tarifrieren
  • Bewilligungsverfahren wesentlich einfacher

Genehmigung durch FINMA

Prämienverbilligung / Allgemeines

  • Wegfall der Subventionen an KV per 1.1.1996
  • Ersatz durch Beiträge an VN in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen
  • Finanzierung druch Bund und Kantone

Beiträge durch Bund und Kantone

  • Bundesbeitrag an Kantone von 7,5 %  der Bruttokosten
    (= Prämiensoll + KOBE)
  • Kantone bestimmen ihren Anteil selber
  • Verbilligung der Prämien bei unteren und mittleren Einkommen für Kinder und Jugendliche in Ausbildung um mindestes 50 %

(Kann sein das die Erwachsenen (Eltern) keine IPV bekommen, jedoch die Kinder/Jugendliche schon)

Jeder Kanton definiert den Begriff "Bescheidene wirtschaftliche Verhältnisse" selber

Möglichkeiten:

  • Steuerbares Einkommen
  • Vermögen
  • Einzalungen in Säule 3a; Pensionskasse
  • Anzahlung Untetstützungs-Bedürftige
  • Bezüger von Ergänzungsleistungen
  • Bezüger von Sozialhilfe

Ermittlung der Anspruchsberechtigten bei der IPV

  • Automatische Ermittlung der Anspruchsberechtigung
  • Antragssystem
  • Diverse Mischformen

Risikoausgleich

Ziel: Ausgleich der ungleich verteilten Risiken innerhalb der Versicherer

Kriterien: Alter, Geschlecht, Spitalnächte (ab 3 Nächten)

Hohe Risiken: Frauen und ältere Versicherte

Grundlage: Bestandesstrukturen innerhalb eines Kantons

Druchführung: Gemeinsame Einrichtung

Gültigkeit: ab Neu 1.1.12 für 5 Jahr befristet bis 31.12.16

Risikogruppen für den Risikoausgleich

Alter:
18 - 25 Jahre
26 - 90 Jahre (aufgeteilt in 5- Jahresschritten)
Ab 91 Jahre
(Kinder werden nicht berücksichtigt)

  • Zuteilung Aufgrund der Geburtsjahre
  • Trennung nach Geschlecht
  • Spital- und Pflegheimaufenthalte ab 3 Nächten

Risikoausgleich, Verpflichtungen der KV's

  • Datenlieferung an Gemeinsame Einrichtung
  • Bildung separater Rückstellung
  • Leistung von Akontozahlung (= Vorschuss an Gemeinsame Einrichtung)