Miete
Fragen Buch
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 48 |
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Langue | English |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | Apprentissage |
Crée / Actualisé | 16.11.2016 / 16.11.2016 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/miete14
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Intégrer |
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9.2 Wie und wo können Sie eine Wohnung suchen?
"Suche im Internet (z.B. www.immoscout24.ch; www.homegate.ch)
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9.4 Zählen Sie vier Tipps auf, die beim Vorbereiten eines Umzuges beachtet werden sollten.
"Bei der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber den rechtlich zustehenden freien Tag für den Umzug einfordern
9.5 Welche Formvorschrift gilt für den Mietvertrag?
Das Gesetz sieht für den Mietvertrag keine besondere Form vor. Dieser kann also schriftlich oder mündlich abgeschlossen werden.
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9.8 Zählen Sie vier Beispiele von Nebenkosten auf.
Heizung, Warmwasser, Garten- und Umgebungspflege, Strom
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9.12 Woran ist zu denken, wenn Sie in der Wohnung einen Umbau tätigen wollen?
"Als Mieter kann ich Erneuerungen und Änderungen nur vornehmen, wenn die Vermieterin schriftlich zugestimmt hat. Sonst könnte es sein, dass ich den ursprünglichen Zustand wiederherstellen muss
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9.16 Wann muss die Kündigung spätestens bei der Vermieterin eintreffen?
Die Kündigung muss am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Vermieterin eintreffen, sonst gilt sie als verspätet.
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9.18 Welche Kündigungsfristen gelten für Wohnungen und möblierte Einzelzimmer?
"Für unmöblierte und möblierte Wohnungen sowie unmöblierte Einzelzimmer gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin (z.B. Kanton Bern: 30. April, 31. Oktober)
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9.2 Was regelt der Mieterschutz? Der Mieterschutz regelt
"den Schutz des Mieters vor missbräuchlichen Mietzinsen und anderen missbräuchlichen Forderungen der Vermieterin
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9.22 Innert welcher Frist müssen Sie eine Mietzinserhöhung anfechten?
Die Vermieterin muss die Mietzinserhöhung auf einem vom Kanton bewilligten Formular rechtzeitig mitteilen (spätestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist) und begründen.
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9.24 Welche Umstände verunmöglichen eine Mieterstreckung?
Die Erstreckung ist von vornherein ausgeschlossen, wenn der Mieter z.B. in Zahlungsverzug ist oder er seine Pflicht zur Sorgfalt und zur Rücksichtnahme verletzt hat.
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