Menschenrechte und Berufsethik
Menschenrechte und Berufsethik
Menschenrechte und Berufsethik
Kartei Details
Karten | 14 |
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Lernende | 20 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Psychologie |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 19.01.2014 / 01.12.2024 |
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Was sind Grundrechte?
Definition: Von der BV und EMRK gewährleisten grundegenden Rechte des Einzelnen gegenüber dem Staat.
Einteilung der Grundrechte
- Freiheitsrechte (Glaubensfreiheit)
- Soziale Grundrechte (Ansprc Grundschulunterricht)
- Rechtsstaatliche Garantien (Rechtsgleichheit)
- Politische Rechte (BV)
- Menschenrechte (Menschenwürde)
Was sind Menschenrechte?
Definition: Gesamtheit der Rechte, über die jede Person in ihere Eigenschaft als Mensch verfügt.
Menschenrechte = ?
Grundrechte = ?
Menschenrechte = jeder Mensch
Grundrechte = Schweizer, Flüchtlinge
Vorraussetzung Einschränkungen Grundrechte
- Gesetzliche Grundlage
- Verhältnismässigkeit
- Öffentliches Interesse
- Kerngehalt unangetastet
Polizeiliche Schutzgüter
- Öffentliche Ruhe
- Öffentliche Ordnung
- Öffentliche Sicherheit
- Öffentliche Gesundhei
- Öffentliche Sittlickeit
- Treu und Glauben im Geschäftsverkehrs
Verhältnismässigket 1
Geeignetheit:
Dielizeilich Massnahme mus tauglich sein, um den in öffentlichen Interesse verfolgten Zweck hebeizuführen.
Verhältnissmässigkeit 2
Erforderlichkeit:
Der Eingriff darf in
- sachlicher
- personeller
- zeitlicher
- und räumlicher Beziehung nicht über das Notwendige hinausgehen.
Verhältismässigkeit 3
Verhältnismässigkeit i.e.S
Es muss ein vernüftiges Verhältnis zwischen dem angestrebten Ziel und der zu diesem Zweck notwendigen Beschränkung des Grundrechts bestehen
Unverzichtbare Menschenrechte
- Das Recht auf Leben
- Das Verbot der Folter
- Das Verbot der Sklaverei
- Verbot der Rückwirkung der Strafgesetze
- Unschuldsvermutung
Sind Menschenrechte absolute Rechte oder nicht?
Nein
Einschränkungskriterien (Menschenrechte)
Art. 8 Abs. 2 EMRK
Art. 10 Abs. 2 EMRK
Polizeiliche Generalklausel
Die polizeiliche Generalklausel ersetzt die gesetzliche Gundlage ann, wenn kein Gesetz im materiellen Sinne vorliegt und zeitlich dringnde Massnahmen zum Schutz fundamentaler Rechtsgüter notwendig sind.
Dem Staat obliegen aufgrund der Grund- und Menschenrechte folgende Pflichten
- Unterlassugspflicht
- Schutzpflicht
- Leistungspflicht