Mehrwertsteuer

2. Teil ab Seite 53

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Flashcards 205
Students 12
Language Deutsch
Category Finance
Level Other
Created / Updated 11.07.2015 / 24.09.2023
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Je nach Abrechnungsart entsteht der Anspruch auf den Vorsteuerabzug in einem unterschiedlichen Zeitpunkt und zwar - MWSTG Art. 40: für die bei der Einfuhr entrichtete MWST

Am Ende der Periode, in der die steuerpflichtige Person über das Original des Einfuhrdokumentes verfügt. 

Es gibt im normalen Geschäftsgang oft Gegenstände oder Dienstleistungen, die einerseits für Leistungen mit Vorsteuerabzugsrecht bezogen werden und andererseits aber auch für Leistungen, bei denen der Vorsteuerabzug nicht vorgenommen werden darf. Diese Gegenstände oder Dienstleistungen werden somit...

...gemischt verwendet - MWSTG Art. 30. Hier muss eine Vorsteuerkorrektur vorgenommen werden. 

In welchen Fällen spricht man von einer Vorsteuerkürzung?

Wo die Anpassung der Vorsteuer aufgrund von Zahlungen gemäss MWSTG Art. 18 Abs. 2 lit. a-c erfolgt. 

Um einen sachgerechten Vorsteuerabzug bei einer gemischten Verwendung von Gegenständen und Dienstleistungen zu erhalten, gibt es zwei Methoden: 

die sofortige Korrektur des Vorsteuerabzugs und die Vornahme des vollen Vorsteuerabzugs mit jährlicher Korrektur.

Sofortige Korrektur des Vorsteuerabzugs: 

Die Vorsteuer wird bereits im Zeitpunkt des Rechnungseingangs (bei Abrechnung nach vereinbarten Entgelten) bzw. im Zeitpunkt der Rechnungsbezahlung (Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten) nur in der Höhe geltend gemacht, die effektiv zum Vorsteuerabzug berechtigt. Der Anteil der MWST, die nicht in Abzug gebracht werden kann, wird direkt ausgeschieden. 

Eine sofortige Kürzung des Vorsteuerabzugs muss immer vorgenommen werden, 

  • wenn die Verwendung der bezogenen Leistung zu mehr als 50% nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
  • bei Leistungen für Immobilien, mit Ausnahme der Nebenkosten

Voller Vorsteuerabzug mit jährlicher Korrektur

Sobald eine bezogene Leistung zu 50% oder mehr für steuerbare Zwecke verwendet wird und nicht Immobilien betrifft, ist es nicht zwingend notwendig, dass bei jedem Leistungsbezug der anteilige zum Vorsteuerabzug berechtigte Betrag ermittelt wird. Während des Jahres darf auf den Rechnungen der volle Vorsteuerabzug gemacht werden und erst am Ende des Kalenderjahres muss die geltend gemachte Vorsteuer wegen der gemischten Verwendung korrigiert werden. 

Erst am Ende des Kalenderjahres muss die geltend gemachte Vorsteuer wegen der gemischten Verwendung korrigiert werden:

Es wird der Eigenverbrauch ermittelt und versteuert. Diese Methode kann aber nur für einzelne bezogene Dienstleistungen oder Gegenstände angewandt werden, d.h. bei jedem Bezug ist bei Anwendung dieser Methode der Anteil der abzugsberechtigten bzw. nicht abzugsberechtigten Verwendung festzulegen - MWSTG Art. 30 Abs. 2. 

Was muss die Vorsteuerkorrektur immer sein?

Die Korrektur muss immer sachgerecht sein und darf nie zu einem offensichtlichen Steuervor- oder -nachteil für die steuerpflichtige Person führen. 

Die ESTV schlägt verschiedene Vorgehensweisen für die Ermittlung der Vorsteuerkorrektur vor. Es steht aber den steuerpflichtigen Personen frei, ...

eine andere Variante zu wählen, solange diese die Grundsätze sachgerecht und kein Steuervor- oder -nachteil berücksichtigt. 

Die wichtigsten von der ESTV vorgeschlagenen Vorgehensweisen sind: 

  • Effektive Methode
  • Teilzuordnung der Vorsteuer
  • Einheit der Leistung
  • Umsatzschlüssel

Bei der effektiven Methode sind sämtliche Aufwendungen und Investitionen aufgrund ihrer Verwendung entweder dem zum Vorsteuerabzug berechtigten oder nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Bereich zuzuordnen. Die Aufteilung hat für jeden...

...einzelnen Gegenstand und für jede einzelne Dienstleistung zu erfolgen. Wenn die Aufteilung nicht möglich ist, kann der Wert aufgrund von Verteilschlüsseln wie z.B. Fläche (m2), gefahrene Kilometer, Anzahl Angestellte ermittelt werden, wie dies üblicherweise auch in die Kostenrechnung einfliesst. 

Bei der Teilzuordnung der Vorsteuer wird ein Teil...

...der abzugsberechtigten Vorsteuer direkt zugeordnet und ein Teil pauschal ermittelt. 

Teilzuordnung der Vorsteuer: Die Vorsteuern auf den direkten Aufwendungen für die erbrachte Leistung werden direkt aufgeteilt nach Verwendung der Leistungsbezüge. Die Vorsteuer auf Leistungsbezügen für steuerbare Leistungen darf voll in Abzug gebracht werden, die Vorsteuer auf den Leistungsbezügen für nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Zwecke darf... 

...nicht in Abzug gebracht werden. Bei einer gemischten Verwendung der Leistungsbezüge ist eine Aufteilung nach der effektiven Methode vorzunehmen.

Bei der Variante Einheit der Leistung werden...

...die direkt zuordenbaren Aufwendungen den entsprechenden Erträgen zugeordnet. Die übrig gebliebenen, nicht zuordenbaren Aufwendungen werden darauf im Verhältnis der Bruttogewinne der einzelnen Sparten aufgeteilt. 

Bei der Methode Umsatzschlüssel werden...

...sämtliche angefallenen Vorsteuern im Verhältnis des Gesamtumsatzes gekürzt. 

Es gibt viele Unternehmen, die neben einer steuerbaren Tätigkeit in einem kleinen Rahmen auch Einnahmen aus einer Nebentätigkeit erzielen, welche nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Um solchen Unternehmen die Ermittlung der Vorsteuerkorrektur zu erleichtern, hat die ESTV...

...für bestimmte Nebentätigkeiten einen Korrektursatz ermittelt, mit dem einmal jährlich die Vorsteuerkorrektur für die benutzte Infrastruktur abgegolten wird, für die dadurch beim Bezug der volle Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. 

Die Tätigkeiten, Vorsteuerkorrektursätze und Berechnungsbasen der Vorsteuerkorrektur sind: 

  • Finanzerträge, 0.02%, Umsätze aus Zinsen, Verkauf von Wertpapieren sofern sie zusammen mehr als 5% des Gesamtumsatzes ausmachen; sind sie kleiner als 5% (oder auch kleiner als CHF 10'000.00), muss keine Vorsteuerkorrektur vorgenommen werden. 
  • Immobilienerträge, 0.07%, Bruttomieteinnahmen; sofern sie mehr als CHF 10'000.00 betragen, ist eine Korrektur vorzunehmen. 
  • Referentenleistungen, 1.00%, Brutto-Referentenhonorare; sofern sie mehr als CHF 5'000.00 betragen, ist eine Korrektur vorzunehmen. 
  • Verwaltungsratsmandate u .Ä., 1.00%, Brutto-Verwaltungsratshonorare; sofern sie mehr als CHF 5'000.00 betragen, ist eine Korrektur vorzunehmen. 

Mit den Korrektursätzen für Nebentätigkeiten wird nur die Vorsteuer von...

...effektiv gemischt verwendeten Gegenständen und die gemischt verwendete Infrastruktur korrigiert. Auf Aufwendungen, die direkt der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Nebentätigkeit zugeordnet werden können, darf nie ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. 

Im Sinne einer Vereinfachung können steuerpflichtige Personen, die Gegenstände und Dienstleistungen gemischt verwenden (d.h. sowohl für steuerbare als auch für von der Steuer ausgenommene Zwecke), an Stelle der sonst erforderlichen Korrektur des Vorsteuerabzugs...

...sämtliche Umsätze versteuern. Dabei hat die Versteuerung in jedem Fall zum Normalsatz zu erfolgen. Da für diese Umsätze keine Option für die freiwillige Versteuerung der ausgenommenen Umsätze eingegangen wurde, darf die Steuer in der Rechnung auch nicht offen ausgewiesen werden. 

Die annäherungsweise Ermittlung kann auch im Falle...

...einer Vorsteuerkürzung aufgrund eines Erhalts von Subventionen angewandt werden.

Wann liegt eine Nutzungsänderung vor?

Es kommt vor, dass sich die beim Bezug einer Leistung vorliegenden Verhältnisse der Nutzung und somit der zum Vorsteuerabzug berechtigende Anteil ändern, sogenannte Nutzungsänderung. 

Liegt die Änderung in einer Zunahme des steuerbaren Anteils,...

...wird die Nutzungsänderung in Form einer Einlageentsteuerung korrigiert, während bei einer Zunahme des nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Teils eine Eigenverbrauchsbesteuerung vorgenommen werden muss. 

Der Sinn einer Verbrauchssteuer wie der MWST ist es, ...

...den Endkonsum mit der Steuer zu belasten. Dies geschieht automatisch bei all jenen Konsumenten, die nicht steuerpflichtig sind und somit gar nie die Möglichkeit haben, einen Vorsteuerabzug geltend zu machen - MWSTG Art. 31 Abs. 1. 

Was stellt die Eigenverbrauchssteuer sicher?

Dass keine unversteuerte Ware in den Endkonsum gelangt. Bei steuerpflichtigen Personen, die auf dem Einkauf die Vorsteuer in Abzug bringen können, muss ein System verhindern, dass die entsteuerte Ware oder DL dem Endkonsum zugeführt werden kann, ohne dass darauf die MWST wieder erhoben wird. Dies könnte z.B. geschehen, wenn Waren aus dem steuerpflichtigen Unternehmen für einen privaten oder ausgenommenen Zweck abgezweigt werden. 

Es gibt fünf Arten von Eigenverbrauchstatbeständen - MWSTG Art. 31 Abs. 2:

  • die Entnahme von Gegenständen und Dienstleistungen aus dem Unternehmen für private Zwecke
  • die Entnahme von Gegenständen und Dienstleistungen aus dem Unternehmen für von der Steuer ausgenommene Leistungen
  • die Entnahme...für unentgeltliche Zuwendungen ohne unternehmerischen Grund. Bei Geschenken bis zu CHF 500 pro Person und Jahr sowie bei Werbegeschenken und Warenmustern zur Erzielung steuerbarer oder von der Steuer befreiter Umsätze wird der unternehmerische Grund ohne weiteres vermutet. 
  • Gegenstände und DL, die sich bei Wegfall der Steuerpflicht noch in der Verfügungsmacht des Unternehmens befinden
  • Übernahme eines Gesamt- oder Teilvermögens im Meldeverfahren für einen nicht steuerbaren Zweck

Wann liegt eine dauernde Entnahme vor?

Wenn ein Gegenstand definitiv für eine nicht steuerbare Tätigkeit verwendet wird. 

Gegenstände können nicht nur dauernd, sondern auch vorübergehend für einen nicht der Steuer unterliegenden Zweck verwendet werden. Als vorübergehend verwendet gilt ein beweglicher Gegenstand, wenn...

...er nicht länger als 6 Monate ausschliesslich für einen nicht der Steuer unterliegenden Zweck genutzt wird. Die Bemessungsgrundlage bei der vorübergehenden Verwendung von beweglichen Gegenständen ist der Mietpreis, der einem unabhängigen Dritten für die Verwendung der Gegenstände in Rechnung gestellt würde. 

Eigenverbrauchsberechnung: Mietwert berechnet sich in der Praxis mit...

...33% des verwendeten Materialwertes - MWSTV Art. 69 Abs. 3. Der Pauschalzuschlag von 33% auf den Vorsteuern auf Material und allfälligen Drittarbeiten wird auch bei Arbeiten an eigenen Liegenschaften angewandt. 

Bei der Übertragung eines Gesamt- oder Teilvermögens im Meldeverfahren im Rahmen einer Gründung, einer Liquidation oder einer Umstrukturierung hat die steuerpflichtige Person...

...ihre Steuerpflicht durch Meldung der steuerbaren Lieferung und Dienstleistung zu erfüllen. 

Verwendet der übernehmende Steuerpflichtige das übernommene Gesamt- oder Teilvermögen ganz oder teilweise für der Steuer nicht unterliegende Zwecke, so liegt bei ihm...

...grundsätzlich Eigenverbrauch vor. 

Bemessungsgrundlage für die Eigenverbrauchssteuer - MWSTG Art. 31 - der ganz oder teilweise nicht für einen steuerbaren Zweck verwendeten Gegenstände und Dienstleistungen ist grundsätzlich...

...der Übernahmepreis im Zeitpunkt der tatsächlichen Vermögensübertragung. 

Für häufig vorkommende Eigenverbrauchstatbestände hat die ESTV Pauschalen festgelegt. Diese Pauschalen dienen zur Erleichterung der Eigenverbrauchsberechnung bei Entnahmetatbeständen. Sie dürfen, müssen aber nicht angewandt werden. Werden die Pauschalen jedoch nicht angewandt, so müssen...

... für die effektiven Berechnung der nachstehenden Tatbestände genaue Aufzeichnungen über die Verwendung der Gegenstände (z.B. Fahrtenkontrolle der Autos) vorhanden sein. Die mit Pauschalen ermittelten Eigenverbrauchswerte sind immer brutto, d.h. inklusive Steuer zu verstehen. 

Am häufigsten zur Anwendung kommt die Eigenverbrauchspauschale für den Privatanteil an Autokosten. Er berechnet sich...

...pro Monat mit 0.8% des Bezugspreises (exkl. MWST) des Fahrzeuges - mindestens aber CHF 150.00 - als Privatanteil, der zum Normalsatz zu versteuern ist. Die Berechnung der Steuer erfolgt dabei brutto, d.h. der ermittelte Privatanteil versteht sich inklusive Steuer (108%). 

Die Eigenverbrauchspauschale für die Berechnung des Privatanteils bei Fahrzeugen kann sowohl von Einzelfirmen wie auch von juristischen Personen und Personengesellschaften angewandt werden, obwohl der Privatanteil bei...

...juristischen Personen und Personengesellschaften einen Lieferungstatbestand und nicht einen Eigenverbrauchstatbestand darstellt. 

Für Naturalbezüge von Einzelfirmainhabern sind die Pauschalen nach Branchen festgelegt. Dabei können bei den Lebensmitteln sowohl der reduzierte Satz als auch der Normalsatz zur Anwendung kommen. Die Basis für die Naturalbezüge sind...

...aus den Merkblättern N1/2007, N2/2007 und NL1/2007 der direkten Bundessteuern zu entnehmen. Diesen Eigenverbrauchstatbestand gibt es nur beim Inhaber einer Einzelfirma. Bei allen übrigen Rechtsformen oder beim mitarbeitenden Ehepartner liegt hingegen eine entgeltliche Leistung vor. 

Die Einlageentsteuerung ist das Gegenstück zur Eigenverbrauchsbesteuerung. Wenn im Zeitpunkt des Bezugs eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung kein Vorsteuerabzug möglich war, die Vorsteuerabzugsberechtigung aber später eintritt, kann...

...mit der Einlageentsteuerung dieser Abzug nachgeholt werden - MWSTG Art. 32.

Die Bemessungsgrundlage für die Nutzungsänderung ist: 

  • bei neuen, nicht in Gebrauch genommenen Gegenständen: der Einkaufspreis (bei Kauf) bzw. der Selbstkostenpreis (bei Herstellung); dieser setzt sich aus dem Einkaufspreis der Einzelteile +33% Infrastrukturkosten zusammen (bei Herstellung)
  • bei in Gebrauch genommenen Gegenständen: der Zeitwert (Einkaufspreis / Selbskostenpreis abzüglich Abschreibungen)

Zur Berechnung des Zeitwertes werden folgende Abschreibungssätze anerkannt: 

  • auf beweglichen Gegenständen: linear 20% pro Jahr am Ende des Jahres
  • auf unbeweglichen Gegenständen: linear 5% pro Jahr am Ende des Jahres

Auch Dienstleistungen können in eine Eigenverbrauchssteuer bzw. in eine Einlageentsteuerung einfliessen. Bedingung, dass diese besteuert bzw. entsteuert werden können, ist aber, dass...

...die Dienstleistungen noch nutzbar sind (wie z.B. eine Lizenz, deren Nutzungsdauer noch nicht abgelaufen ist).