Medienrecht FH Köln

Vorlesungsfolien zusammengefasst

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Kartei Details

Karten 69
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Recht
Stufe Universität
Erstellt / Aktualisiert 19.08.2014 / 01.03.2018
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Was ist ein Urheber?

Schöpfer eines Werkes

  • freie Künstler
  • Privatpersonen
  • Arbeitnehmer

Nicht:

  • juristische Personen
  • Maschinen

 

Wann ist ein Werk Urheberrechtsgeschütz?

  • Es muss eine persönliche Schöpfung des Urhebers vorliegen.
  • Sie muss einen geistigen Gehalt haben.
  • Sie muss eine wahrnehmbare Formgestaltung aufweisen.
  • Es muss in ihr die Individualität des Urhebers zum Ausdruck kommen.
  • erforder keiner Anmeldung oder Eintragung in ein Register

Urheberrechtlich schützenswerte Werke

persönliche geistige Schöpfungen:

  • Sprachwerke
  • Datenverarbeitung, Computerprogramme
  • Musikwerke
  • Pantomimische Werke einschließlich Werke der Tanzkunst
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst
  • Lichtbildwerke
  • Filmwerke
  • Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art

Rechte eines Urhebers

  • Persönlichkeitsrechte
  • Verwertungsrechte
  • Berarbeitungsrecht

Persönlichkeitsrechte des Urhebers

  • sind an den Urheber gebunden
    •  zur Veröffentlichung des Werkes
      • wann, wie, wo das Werk erstveröffentlicht wird
    •  zur Anerkennung der Urheberschaft
      • Recht auf Namensnennung
    •  zur Entstellung des Werkes
      • vorallem verbieten dieser

Verwertungsrechte des Urhebers

 

  • können an Nutzungsberechtigte gegen eine angemessenen Vergütung abgegeben werden
    • Vervielfältigung
    • Verbreitung
      • Recht das Werk ( Orginal oder Kopie )der Öfentlichkeit anzubieten
    • Ausstelung
    • unkörperliche Wiedergabe

Arten von Verwertungsrechten des Urhebers

  • Eigenverwertung durch den Urheber
  • Fremdverwertung
    • Erteilung einfacher Nutzungsrechte
      • Befugnis Werk in bestimmten Umfang zu nutzen
      • Urheber kann weiterhin selbst verwerten oder auch andere Verwerten lassen
    • Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte
      • Gewährt dem Verwerter das Werk auschließlich und allein in dem vereinbarten Umfang zu nutzen
      • Je nach Vereinbarung ist es sogar dem Urheber untersagt das Werk zu nutzen
  • Urheber hat Anspruch auf angemessene Vergütung
    • Höhe der Vergütung kann im Zweifel nachträglich geändert werden
  • Nutzungrechte können auch für unbekannte Verbreitungsmethoden eingeräumt werden ( nur schriftlich)

Arten von Verwertungsgesellschaften

  • GEMA
  • VG Wort
  • VG Bild/Kunst

 

  • nehmen die Rechte des Urhebers war um die Vergütung dieser zu sichern

Wie ist das Urheberrechte im Internet für Inhalte geregelt?

  • übernahme fremder Texte
    • nur wenn der Text das Durchschnittsschaffen deutlich überragt
  • übernahme fremder Fotografien
    • Werbefotos ohne Einwilligung des Urhebers OHNE Bildquellennachweis ist Schadensersatzpflichtig
  • übernahme fremder Computergrafiken
    • wenn die Grafiken einer individuellen eigentümlichen Form entstehen und eine gewissen Gestaltungs- und Schöpfungshöhe aufweisen sind Grafiken Urheberrechtlich geschützt
  • übernahme von Landkarten- / Stadtplanausschnitten
    • geschütztes Werk da Aufwand der Erstellung sehr hoch aber nicht die Schöpfungshöhe

Was sind Telemedien? 

  • Informations und Kommunikationsdienste
    • gegen Entgelt erbrachte Dienste die in der Übertragung von Signalen liegen
  • Onlienangebote
    • Shops, Presse, Teletext
  • Onlinedienste
    • Instrumente zur Datensuche
    • Kartendienste
  • Kommerzielle Verbreitung von Information
    • e-post
  • Video auf abruf

 

KEINE TELEMEDIEN

  • Internetfernsehen
  • Internettelefonie

Aus welchen Gesetzten setzen sich die Grundlagen für Telemedien zusammen?

  • Telemediengesetz
  • Rundfunkstaatsvertrag
    • journalistisch-redakionell gestalteten Inhalt
  • Jugendmedienschutz- Staatvertrag

Was gilt als geschütz unter dem Erfindungsschutz?

  • Geschützt werden Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind
  • eine technische Erfindung setzt voraus:
    • einer Aufgabe, nicht bloß eine Idee
    • eine Lehre zum planmäßigen Handeln
    • unter Einsatz von beherrschbaren Naturkräften
    • wiederholbarkeit

ausgeschlossen sind:

  • entdeckungen, wissenschaftliche Theorien mathematische Methoden
  • Designs
  • Pläne, Regeln, Verfahren für gedankliche Tätigkeiten sowie Programme für Datenverarbeitungsanlagen
  • die Wiedergabe von Informationen

Schutz von Designs

  • Geschützt werden neue und eigenartige Gestaltungen
  • max 25 Jahre
  • Stoffmuster, Computergehäuse, Kostüme, Websitedesigns
  • Schutz als Geschmacksmuster
     

Was ist durch das Markenrecht geschützt? Und ab wann ist eine Marke Schutzfähig?

  • Marken
  • geschäftliche Bezeichnungen
  • geographische Herkunftsangaben

als geschütze marken gilt:

Wenn die Marke das Produkt von anderen Produkten unterscheidbar macht

nicht schützbar:

  • produktbeschreibenden Begriffe ( orangene Farbe von Fanta)
  • Formen und Eigenschaften die sich aus dem Produkt ergeben ( Stuhl mit vier Füßen)
  • Wertfaktor ( Uhr aus Gold )

Welche Arten von Marken gibt es?

 

  • Wort-, Bild-, Wort/Bildmarken
  • Formmarken
  • Farbmarken
  • Geruchsmarken
  • Hörmarken
  • Bewegunsmarken

Was versteht man unter Medienrecht und wo wird dies geregelt

  • Regelt private und öffentliche Information und Kommunikation
  • Presse,Rundfunk,Film,Multimedia,Internet

geregelt in:

  • Art 5 GG
  • Presserecht
  • Rundfunkrecht
  • Internetrecht

Was sind die Landesmedienanstalten. Was ist ihre wesentliche Aufgabe.

 

  • Aufsichtsbehörde der privaten Radio- Fernseheprogramme und Telemedien
  • Überwachung und kontrolle dieser
  • Jugendschutz

Was ist der Rundfunkstaatsvertrag?

Was regelt dieser?

Warum gibt es kein Bundesrundfunkgesetz?

 

  • Vertrag zwischen allen Bundesländern zur Schaffung bundeseinheitlicher Regelungen für das Rundfunkrecht

regelt:

  • duales Rundfunksystem
  • Dauer und Form von Werbung
  • Recht auf Kurzberichterstattung
  • Auftragsdefinition des öffentlich rechtlichen Rundfunk
  • Einteilung der Sender in Vollprogramm und Spartenprogramm

bundesrundfunkgesetz

  • gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern

  1. Erläutern sie den Begriff der Gesetzgebung nach dem Grundgesetz?
  2. Welche Körperschaften sind zur gesetzgebung befugt?
  3. Wie sind die Gesetzgebungskompetenzen nach dem GG verteilt?

 

  1. Setzung genereller und abstrakter Rechtsnormen
  2. Bundestag und Landtage
  3. Wie sind die Gesetzgebungskompetenzen nach dem GG verteilt?
  • Ausübung staatlicher Befugnisse und Erfüllung staatlicher Aufgaben ist sache der Länder
  • Solang das GG nicht dem Bund die Befugnis erteilt
  • desweiteren hat der Bund ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis in bestimmten Gebieten

Welche Rechtsquellen der EU unterscheidet man? Erläutern sie die wesentlich Unterschied dieser Rechstquellen!

  1. Primärrecht
    •  bindet in erster Linie die Organe der EU bei ihren Rechtssetzungen
    •  zwischen den Mitglieder geschlossenen Verträge
  2. Sekundärrecht
    •  Verordnungen und Richtlinien  und Beschlüsse

Erläutern sie den Begriff der urheberrechtlichen Erschöpfung!

ist ein Werk mit zustimmung des Urhebers einmal in Umlauf gebracht kann er die weitere Verbreitung nicht verbieten
der Rechtmäßige Ewerber kann ohne Zustimmung das Werk weiterverkaufen oder verschenken

Welche Angaben müssen in einem Impressum zu finden sein?

  1.  Name und Anschrift des Diensteanbieters
  2. Angabe zur schnellen Kontaktaufnahme
    • Email
    • Tel / Fax
  3. Angabe zur Aufsichtsbehörde
  4. Register und Registernummer
  5. Ust Idf-Nr.
  6. Berufsspezifische Angaben
  7. Besondere Angaben bei AGs, kGaA und GmbHs

  1. erläutern sie den Begriff der Social Media und des Socal Plug-in!
  2.  datenschutzrechtliche Problematik des Social Plug ins?

 

  1. social media:
    • technologie die es Nutzern ermöglicht untereinander auszutauschen und medialen Inhalt einzeln oder in der Gemeinschaft zu erstellen
  2. Social plug in:
    • einbindung der gesammelten daten auf anderen Websites bzwg. Sammeln von daten auf anderen Websites
  3. Problematik
    • Daten lassen sich Usern zu ordnen --> somit verstoß gegen BDSG
    • Datenweitegabe ohne expliziete Einwilligung des Users

Schranken der Pressefreiheit

  1. Vorschriften allgemeiner Gesetze
    • Journalist darf nicht über rote Ampeln fahren für eine Berichterstattung
  2. Schutz der Jugend
    • Jugendgefährdente Inhalte dürfen nicht verbreitet werden
  3. Schhutz der persönlichen Ehre
    • schützt die betroffene Personen vor unwahrer Berichtserstattung, Verletzung der Privatsphäre, Beleidung etv.

immer in Abwägung mit anderen Grundrechten

  • öffentliches Intresse

Sorgfaltspflicht der Presse

Die Presse hat die Nachriten vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenten Sorgfalt auf Wahrheit , Inhalt und Herkunft zu prüfen

wie?

  1. Wie gut ist die Quelle?
  2. Wie viele Quellen gibt es?
  3. Wie groß ist das Intresse der Öffentlichkeit?
  4. Wie ungewöhnlich ist der Inhalt?
  5. Wie sehr belastet der Inhalt den Betroffenen?
  6. Wie groß ist die Verbreitung der Zeitung?

Recht der Presse

  • Informationsrecht
    • Behörden müssen der Presse Auskunft geben zur Einhaltung ihrer Pflichten
    • nur wenn:
      • Durchführung eins schwebenden Verfahren nicht gehindert wird
      • die Info Geheimhaltungspflichten unterliegt ( Arzt, Priester, etc.)
      • öffentliches oder privates schutzwürdiges Intresse verletzt wird
      • Umfang der Info zu groß
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
    • egal welche Presse, jede darf die Info haben

Personen der Zeitgeschichte

  • absoulte
    • Mitglieder der Bundesregierung
    • immer Ausnahme nach §23 KUG
  • relative
    • Strafverteidiger in einem wichtigen Verfahren
    • nur im jeweiligen Zusammenhang

Schranken Urheberrecht

  • vervielfältigung zum privaten gebrauch
    • kopierpauschale fällig
  • auf Bestellung gefertigte Bildnisse darf der Bestellt Vervielfältigungen erstellen
  • Zitate
  • dauerhaft auf öffentlichen Plätzen ausgestellt Werke dürfen abgebildet und verbreitet werden
  • Sammlungen für Schulen und Kirchen
    • gegen angemessene Vergütung
  • Vervielfältigung, Verbreitung,öffentliche Wiedergabe von öffentlichen Reden von Staatsorganen

Folgen bei Verletzung des Urhberrechts

  • Schadensersatz
  • Unterlassung
  • Vernichtung
  • Überlassung
  • Auskunft des Verletzers gegenüber dem Urheber