Markenrecht
Grundlagen Markenrecht
Grundlagen Markenrecht
Fichier Détails
Cartes-fiches | 34 |
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Langue | Deutsch |
Catégorie | Marketing |
Niveau | Université |
Crée / Actualisé | 24.06.2016 / 01.06.2022 |
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Urherberrecht: Für welche Werke ist es möglich?
Literatur und Kunst
Urheberrecht: Wie entsteht das Recht?
Das Recht entsteht im Schöpfungsmoment, es gibt kein Registerrecht.
Urheberrecht: Ist der Schutzvermeckt Copyright zwingend notwendig?
Nein, er ist fakultativ, kann aber abwehrend wirken
Urheberrecht: 3 Schutzmassnahmen
- Privatgebrauch
- Zitate
- Berichterstattung
Urheberrecht: Voraussetzungen
Es muss ein Werk vorliegen:
- Geistige Schöpfung (menschlicher Willen, keine Maschinenarbeit)
- Aus dem Bereich der Literatur und Kunst (breit zu verstehen)
- Individuelle rCharakter
Urheberrecht: Was ist die Probelmatik?
Beweisbarkeit. Notarielle Beglaubigung oder Hinterlegung des Werkes bei Anwalt / Notar unbeidngt anzuraten.
Unlauterer Wettbewerb: Basiscs
- Ziel des UWG: Fairer, unverfälschter Wettbewerb
- Wettbewerbsverhältnis zwischen Beteiligten nicht notwendig
- Tätigkeit muss sich auf eigene oder fremde Wettbewerbsstellung auswirken (Mitbewerber, Verbraucher, Allgemeinheit, Presse)
- Notwendig ist wirtschaftliche Beätigung, Verhalten im rein privaten Kreis fällt nicht unter das UWG
- Es gilt grundsätzlich die Nachahmungsfreiheit!
UWG: Unlautere Verhaltungsweisen, die gegen Treu und Glauben (Bauchgefühl) vertossen sind u.a:
- Irreführung der Konsumenten durch Schaffung einer Verwechslungsgefahr (Fehlzurechnungen)
- Herabsetzung von Konkurrenten / Rufausbeutung
- Nachmachung ohne eigenen Aufwand
Markenrecht: Was ist eine Marke?
- Die Market ist ein Zeichen, welches geeignet ist, Waren und DL eines Unternehmes von solchen anderer zu unterscheiden
Markenrecht: Wie entsteht das Recht?
Enstehtung mit Registereintrag (Hinterlegungspriorität)
Markenrecht: Welche Markentypen sind möglich?
- Wort
- Bild
- Akustik
- etc
Markenrecht: Ist das Zeichen (R) zwingend?
Nein, es ist fakultativ
Markenrecht: Wie ist die Schutzdauer geregelt?
Schutzdauer: 10 Jahre, beliebig verlängerbar, dafür Gebrauchspflicht
(Wird immer um 10 Jahre verlängert, mach 5 Jahren muss man Gebrauch nachweisen)
Markenrecht: Voraussetzungen
- Eintragungsfähigkei: unterscheidungskräfitg, nicht bescheibend, nicht gegen öffentl. Ordnung/ gute Sitten verstossend
- Das Vorliegen älterer Recht wird nicht überprüft: Markenrecherche im Vorfeld daher unbedingt empfohlen
- K3: Kreativität (Eintraung/Abwehrbereicht) / Konkurrenz (ältere Rechte? drohende Konflikte!) / Künftige Zeiten (welche Waren und DL, Auslandausdehnung?
Patennrecht: Was schützt das Recht?
Eine Erfindung (Lösungen) im Bereicht der Technik
Patentrecht; Entstehung
Entstehung des Rechts mit Erteilung des Schutzpatentes
Patentrecht: Schutzvermerk pflicht?
Schutzvermerkt pat. ist Fakulatitv
Patentrecht: Schutzdauer?
Schutzdauer 5 Jahre, danach jährliche Ernenerung möglich, mx. 20 Jahre
Patentrecht: Schutzaussnahmen
Privatgebrauch, Forschung und Lehre
Patentrecht: Warum Patentrecherche?
Neuheit und erfinderische tätigkeit werden in der Schweiz nicht geprüft, daher empfohlen
Patentrecht: Voraussetzungen
- Neuheit: vor der Anmeldung nicht öffnetlich bekannt (nicht zum weltweiten Stand der Technik gehörend)
- Erfinderische Tätigkeit, die sich für Fachmann auf betreffendem Gebiet nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben darf
- Gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung
Designrecht: Was schützt es?
Schützt die Form (äussere Gestaltung eines Gegenstandes)
Designrecht; Entstehung
Entstehung des Rechts mit Registereintrag (Hinterlegungsprioritöt)
Desingrecht: Schutzdauer
Schutzdauer 5 Jahre (max. 25 Jahre), dafür keine Gebrauchspflicht
(4x 5 Jahre verlängerbar)
Designrecht: Schutzvermek
mod. dép. faktultativ
Designrecht: Voraussetzungen
- Neuheit: Kein identisches Design zugänglich (wird jedoch nicht geprüft!)
- Eigenart: charakterisches Merkmal, Kreativität?
- Kein Verstoss gegen öffenttliche Ordnung/gute Sitten
Domainrecht: Basiscs
- Prinzip first-come first-served, ausser ältere, bessere Recht sind vorhanden oder bei Ausnahmen zb. Gemeindenamen (Luzern.ch)
- Einfach zu erhaltenes und günstiges Recht
Domainrecht: Wichtig fürs Unternehmen
- Besteht eine Domainnamenstrategie?
- Toplevel-Domains? (.swiss)
- Domainnamen auf Firma und nicht auf Einzelperson registriert?
Welche Aussage ist korrekt?
Patentrecht: Grund für ein Patent
- Investitionen und Investorenschutz
- innerbetriebliches Innovations-Anreizsystem
- Schaffung von Handlungsfreiheiten
- Innovationskraft fördern
Designrecht: Was ist kein Design?
- Herstellungsweise
- Design hat ausschliesslich technische Funktion
- Ideen, Konzepte
Urheberrecht: Wie lange besteht das Recht?
70 Jahre nach Tod des Urhebers, bei PC-Programmen 50 Jahre nach Tod des Urhebers.
Urheberecht: Rechte am Werk, nicht übertragbar
- Erstveröffentlichung
- Namensnennung (zitieren)
- Werkintegrität
Urheberrecht: Verwertungsgesellschaften
- SUISA
- SUISSIMAGE
- PROLITTERIS
- SSA
- SWISSPREFORM
- Es gibt 5 Organisationen