LK zu Stockwerkeigentum

Lernkartei zum Thema Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum gemäss Wegleitung zur Prüfung Immobilienbewirtschaftung (Code nlkme2015) gemäss Lernziele der Wegleitung (abgeschlossen gemäss Markierung in der Wegleitung).

Lernkartei zum Thema Bewirtschaftung von Stockwerkeigentum gemäss Wegleitung zur Prüfung Immobilienbewirtschaftung (Code nlkme2015) gemäss Lernziele der Wegleitung (abgeschlossen gemäss Markierung in der Wegleitung).


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Langue Deutsch
Catégorie Matières relative au métier
Niveau Autres
Crée / Actualisé 24.01.2016 / 05.06.2025
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F 4300: Die Abkürzung STOWE steht bei diesen Lernkarten immer für Stockwerkeigentum.

.

F 4301; Welche materiellen Voraussetzungen müssen gegeben sein für die Begründung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft?

  • In sich abgeschlossen
  • Eigener Zugang
  • Wirtschaftliche Einheit

Art 712b ZGB

F 4301; Welche materiellen/formellen Voraussetzungen müssen gegeben sein für die Begründung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft?

  • Ein Grundstück
    • Oder ins Grundbuch aufgenommenes selbständiges und dauerndes Baurecht (gilt auch als Grundstück)
  • Erklärung des Eigentümers (oder Baurecht) die Liegenschaft in Miteigentum und Stockwerkeigentum auszugestalten (=Begründungsakt)
  • Vertrag der Miteigentümer über die Ausgestaltung ihrer Miteigentumsanteile zum Stockwerkeigentum (=Begündungsakt, Begründungsvertrag oder Begründungsurkunde)

F 4301; Wie wird das Stockwerkeigentum begründet?

Durch Eintragung ins Grundbuch.

Entweder aufgrund einer Erklärung des Eigentümers der Liegenschaft (oder Inhabers eine selbständigen + dauernden Baurechts) über die Bildung von Miteigentumsanteilen und deren Ausgestaltung zu Stockwerkeigentum

oder

Aufgrund eines Vertrages der Mieteigentümer über die Ausgestaltung ihre Anteile zu STOWE.

Zwingend ist die öffentliche Beurkundung oder wenn Verfügung von Todes wegen oder ein Erbteilungsvertrag der im Erbrecht vorgeschriebenen Form.

F 4304; Wann kann die Aufhebung von jedem Stockwerkeigentümer verlangt werden?

  • Wenn mehr als die Hälfte des Wertes zerstört und der Wiederaufbau nicht ohne eine für ihn schwer tragbare Belastung möglich ist
  • Seit mehr als 50 Jahren im Stockwerkeigentum aufgeteilt und wegen schlechtem baulichen Zustand nicht mehr sinnesgemäss genützt werden kann.

Anderen Stockwerkeigentümer können die gemeinschaft fortsetzten wenn sie den verlangeden Stockwerkeigentümer abfinden Art 712f ZGB

F 4304; Wann und wie endet ein STOWE?

  • Mit dem Untergang der Liegenschaft
  • Mit dem Untergang/Ablauf Baurecht
  • Löschung im Grundbuch (nach Aufhebungsvereinbarung, oder wenn alle Anteile einer Partei gehören)

F 4305; Ist ein Aufteilungsplan zwingend?

Nein, ausser das Stockwerkeigentum wird vor der Erstellung des Gebäudes errichtet.

F 4305; Nenne zwingend gemeinschaftliche Teile (Bauteile)

  • Boden
  • Fundament
  • Mauerwerk
  • Dach/Dachterrasse
  • Balkone/Fenster/Rolläden/Sonnenstoren
  • Gebäudeumschwung
  • Tragende Wände
  • usw....

F 4305; Umschreibe die Gemeinschaftlichen Teile (allgemein nicht auf Bauteile)

  • Boden, Baurecht aufgrund dessen das Gebäude erstellt ist
  • Bauteile die für den Bestand, konstruktive Gliederung oder Festigkeit des Gebäudes von Bedeutung sind oder die äussere Gestalt bestimmen
  • Anlagen und Einrichtungen die auch den anderen STOWE in der Benutzung ihrer Räume dienen.

F 4305; Wann müssen die Wertquoten spätesten festgelegt werden?

Zum Zeitpunkt der Begründung.

F 4305; Was sagt die Wertquote aus?

Sie drückt den Anteil einer Einheit zur Gesamtheit mit einem gemeinsamen Nenner aus.

F 4305; Welche Rechte und Pflichten gehen mit der Wertquote einher?

  • Stimmkraft im Umfang der Wertquote
  • Tragen der gemeinschaftlichen Kosten im Umfang des Anteils

F 4305; Welche Rechte und Pflichten gehen mit der Wertquote einher?

  • Stimmkraft im Umfang der Wertquote
  • Tragen der gemeinschaftlichen Kosten im Umfang des Anteils

F 4305; Welches sind die wichtigsten Faktoren zur Bestimmung der Wertquote?

Es gibt keine gesetzlichen Auflagen:

  • Fläche in m2
  • Rauminhalt in m3
  • Nebenräume wie Keller, Estrich, Bastelraum, Waschküche
  • Ausschliessliche Benutzungsrechte
  • Lage (Lärm und Aussicht)
  • Besonnung
  • Zugang / Lift
  • usw...

F 4305; Wenn ein Aufteilungsplan nicht mit den Gegebeneheiten vor Ort übereinstimmt, was gilt dann?

Die tatsächlichen Verhältnisse

F 4305; Wessen Zustimmung ist erforderlich um die Wertquote anzupassen?

Zustimmung der unmittelbar beteiligten und Genehmigung der Versammlung.

F 4306: Nenne typische Beispiele für gewillkürte gemeinschaftliche Teile.

  • Hauswartswohnung
  • Hobby/Bastelraum
  • Garagenbox
  • Fitnessraum
  • usw....

F 4306; Die Stockwerkseinheit wird durch das Sonderrecht gebildet. Welche Voraussetzungen sind für die Bildung zu erfüllen?

  • In sich abgeschlossene Einheit
  • Einen eingen Zugang haben
  • Eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden

F 4306; Nenne typische Bauteile im Sonderrecht.

  • Bodenbeläge
  • Deckenverkleidungen
  • Nichttragende Wände
  • Küchen + Badezimmer
  • Leitungen und Radiatoren
  • Leitungen welche ausschliesslich dieser Stockwerkeinheit dienen
  • usw....

F 4307; Erkläre das ausschliessliche Nutzungsrecht.

Ausschliessliche Nutzungsrechte werden an gemeinschaftlichen Teilen im Reglement begründet und bleiben immer gemeinschaftliche Teile!

Sie stehen aber zur Nutzung nur einem bestimmten Teil der Stockwerkeigentümer zur verfügung.

F 4307; Zähle einige typische ausschliessliche Nutzungsrechte auf.

  • Gartensitzplatz
  • Parkplätze in der Sammelgarage
  • Balkone
  • Terassen
  • PP im Freien
  • usw..

F 4308; Auf wessen Grundlage ist der Beitrag an die gemeinschaftlichen Kosten geschuldet und wie sind die Zahlungmodalitäten?

Der Beitrag ist von Gesetzteswegen geschuldet. Über die Zahlungsmodalitäten steht nichts. Wir meist im Reglement geregelt und die Höhe an der Versammlung festgelegt.

F 4308; Was passiert mit den offenen Posten wenn ein Stockwerkeigentümer seine Rechnungen nicht bezahlt?

Die übrigen Stockwerkgeientümer haben diese im Verhältnis der Wertquote zu erbringen.

F 4308; Was kann unternommen werden, wenn ein Stockwerkeigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt?

Gemäss Art. 712k ZGB hat die Gemeinschaft für die letzten drei Jahre entfallenen Beitragsforderungen an den beweglichen Sachen die sich in den Räumen des STOWE befinden und ihm gehören eine Retentionsrecht wie ein Vermieter.

F 4308; Was kann auch noch unternommen werden, wenn ein Stockwerkeigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt?

Art 712i: Die Gemeinschaf hat für die letzten drei Jahre entfallene Beiträge eine Anspruch auf Errichtung eines Pfandrechts auf dessen Anteil.

Die Eintragung kann vom Verwalter oder wo nicht vorhanden von jedem im Mehrheitsbeschluss ermächtigten STOWE verlangt werden.

F 4308; Auf was muss bei den beiden vorherganannten Sicherungsmassnahmen geachtet werden?

Es können nur jene Anteile retiniert werden, die bereits abgerechnet sind. Also keine Beiträge vom laufenden Jahr.

F 4308; Wie sieht die gesetzliche Regelung betreffend des Erneuerungsfonds im Detail aus?

Es gibt keine Vorschriften.

Üblicherweise wird dies im Reglement geregelt (oftmals 3 - 5 Promille der GVZ)

F 4308; Wem gehört der Erneuerungsfond und wie wird er bei einem Verkauf ausbezahlt?

Er gehört der Gemeinschaft und wird nie ausbezahlt, sondern geht beim Verkauf auf den Käufer über.

F 4308; Muss der Anteil am Erneuerungsfonds auf der Steuererklärung ausgewiesen werden?

Ja, von jedem STOWE einzeln, der Verwalter erstellt die entsprechenden Ausweise.

F 4308; Unter welchen Umständen kann ein Mieteigentümer aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden?

Art 649b ZGB

Nur durch gerichtliches Urteil. Vorgänig bedarf es ein Mehrheitsbeschluss aller Eigentümer ausser dem Beklaten.

Erkennt das Gericht den Ausschluss, so wird er verurteilt, seinen Anteil zu veräusser. Macht er dies nicht in der angesetzten Frist, folgt eine Zwangsversteigerung.

F 4308; Ist die Nichtbezahlung von Beiträgen ein Ausschlussgrund?

Nein

Nur bei schwerer Pflichtverletzung wenn der Gemeinschaft die Fortsetzung des Verhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann.

F 4308; Muss der auszuschliessende Eigentümer an die Versammlung eingeladen werden?

Ja, auf jeden Fall. Er hat aber kein Stimmrecht zu diesem Traktandum. Es reicht die einfache Mehrheit.

F 4309; Ist eine Stockwerkeigentümerversammlung nötig?

Ja, zwingend vom Gesetzt als einiges Gremium vorgeschrieben.

F 4309;Gibt es noch eine höher Instanz als die Eigentümerversammlung?

Nein, sie ist das oberste Organ der Gemeinschaft!

F 4309; Was ist die Aufgabe der Stockwerkeigentümerversammlung (zukünftig nur noch als Versammlung bezeichnet)?

Falls kein Verwalter bestellt ist, übernimmt die Versammlung die Verwaltung und trifft alle Entscheidungen.

F 4309; Ab welcher Wertquote sind die STOWE einzuladen?

Egal wie klein eine Einheit ist, jeder ist Miteigentümer und berechtigt an der Versammlung teilzunehmen.

Bei Mit- oder Gesamteigentümer sind auch diese Einzuladen.

F 4309; Sind allfällige Wohnberechtigte oder Nutzniesser auch an die Versammlung einzuladen?

Ja, haben aber ein beschränktes Stimmrecht

Merke:

  • Wohnrecht, darf dort wohnen
  • Nutzniesser darf auch vermieten

F 4309; Kann sich ein STOWE an der Versammlung vertreten lassen?

Ja mit Vollmacht, kann aber im Begründungsakt oder Reglement eingeschränkt oder verboten werden.

F 4309; Wer muss zur Versammlung einladen?

Immer der Verwalter (auch wenn es um dessen Abwahl geht)

Auf Verlangen von mind. 1/5 aller STOWE

Ohne Verwalter durch jeden STOWE

F 4309; Wie lange beträgt die Einladungsfrist?

Gesetz gibt keine vor, hat jedoch rechtzeitig zu erfolgen.

Üblich mindestens 10 Tage ist oft im Reglement geregelt.