BP 2013
Set of flashcards Details
Flashcards | 21 |
---|---|
Language | Deutsch |
Category | Marketing |
Level | Secondary School |
Created / Updated | 23.06.2016 / 02.09.2020 |
Weblink |
https://card2brain.ch/box/liegenschaftsverkauf_steuern_berufspruefung_immmovermarktung_2013
|
Embed |
<iframe src="https://card2brain.ch/box/liegenschaftsverkauf_steuern_berufspruefung_immmovermarktung_2013/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
|
A) Fragegruppen mit richtig / falsch Antworten
Aufgabe A1:
A) Wer erhebt die Steuern (Steuerhoheit)? #richtig #falsch
B) Die Kantone erheben die Grundstückgewinnsteuer #richtig #falsch
C) Der Bund und die Kantone erheben die Erbschaft- und Schenkungssteuer #richtig #falsch
D) Der Bund erhebt die Kapitalsteuer #richtig #falsch
A) Falsch
B) Richtig
C) Falsch
D) Falsch
Aufgabe A2:
Wer ist steuerpflichtig (Steuersubjekt)?
A) Die Grundstückgewinnsteuer wird nur bei juristischen Personen erhoben #richtig #falsch
B) Die Schenkungssteuer wird bei derjenigen Person erhoben, welche die Schenkung vornimmt und nicht bei derjenigen, welche die Schenkung erhält. #richtig #falsch
C) Die Vermögenssteuer ist von einer natürlichen Person geschuldet. #richtig #falsch
D) Die Hanänderungssteuer ist von natürlichen und juristischen Person geschuldet #richtig #falsch
A) Falsch
B) Falsch
C) Richtig
D) Richtig
Aufgabe A3:
Was wird besteuert (Steuerobjekt)?
A) Die Einkommenssteuer wird auf das Nettoeinkommen einer privaten Person erhoben. #richtig #falsch
B) Die Handänderungssteuer wird in der Regel auf den Verkaufspreis bei einer Handänderung eines Objektes erhoben. #richtig #falsch
C) Die Grundstückgewinnsteuer wird auf den Wertzuwachs von Grundstücken erhoben.
D) Die Schenkugssteuer wird auf den unentgeltlichen Vermögenswert der Schenkung erhoben. #richtig #falsch
A) Richtig
B) Richtig
C) Richtig
D) Richtig
Aufgabe A4:
Fragen zu den periodischen Steuern bei Grundeigentum
A) Eine natürliche Person, welche in einer selbstbewohnten Eigentumswohnung wohnt, muss den Eigenmietwert unter der Einkommenssteuer versteuern. #richtig #falsch
B) Natürliche Personen, welche in einer selbstbewohnten Liegenschaft wohnen, können die Kosten für Brand- und Wasserschadenversicherung (betreffend der Liegenschaft) bei der Einkommenssteuer in Abzug bringen #richtig #falsch
C) Die "Dumont-Praxis" regelt die Abgrenzungsfrage von abzugsfähigen Unterhaltskosten und wertvermehrenden Aufwendungen. Bei der direkten Bundessteuer betrifft dies die ersten 3 Jahre nach Erwerb einer Liegenschaft.
D) Schuldzinse für Hypotheken sind steuerlich abziehbar, Schuldzinse für Konsumkredite jedoch nicht.
A) Richtig
B) Richtig
C) Falsch
D) Falsch
Aufgabe A5:
Fragen zu den periodischen Steuern bei Grundeigentum
A) Einkünfte aus Baurechtverträgen unterliegen bei einer natürlichen Person der einkommensteuer. #richtig #falsch
B) Kosten für denkmalpflegerische Arbeiten sind als Aufwand beim Einkommen von natürlichen Personen abziehbar.
C) Einkünfte aus einer Nutzniessung in Bezug auf eine Liegenschaft gehören zum steuerbaren Ertrag.
D) Die Festlegung des Eigenmietwertes erfolgt in allen Kantonen auf Basis des aktuellen Gebäudeversicherungswertes #richtig #falsch
A) Richtig
B) Richtig
C) Richtig
D) Falsch
Aufgabe A6:
Fragen zu den periodischen Steuern bei Grundeigentum
A) Die Investitionskosten für Energiesparmassnahmen können von der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden. #richtig #falsch
B) Der Begriff "gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel" hat einen Einfluss auf die Besteuerung von Verkaufsgewinnen natürlicher Personen bei der direkten Bundessteuer.#richtig #falsch
C) Befindet sich eine Liegenschaft im Geschäftsvermögen einer natürlichen Person, können jährlich Abschreibungen vorgenommen werden, welche steuerlich akzeptiert werden.
D) Vermietet eine natürliche Person ein nicht mehr benötigtes Zimmer seines Einfamilienhauses an einen Studenten, muss der entsprechende Mietzins als Einkommen versteuert werden.
A) Richtig
B) Richtig
C) Richtig
D) Richtig
Aufgabe A7:
Fragen zur Grundstückgewinnsteuer (GGSt)
A) Die GGSt ist eine direkte Steuer. #richtig #falsch
B) Beim monistischen System werden alle Grundstückgewinne mit der Sondersteuer (GGSt) besteuert. #richtig #falsch
C) Auch bei einer Enteignung eines Grundstücks kann die GGSt zum Tragen kommen.#richtig #falsch
D) Ein Eigentumswechsel eines Grundstückes unter Ehegatten infolge scheidungsrechtlicher Ansprüche, bewirkt einen Steueraufschub betreffend GGSt. #richtig #falsch
A) Richtig
B) Richtig
C) Richtig
D) Richtig
Aufgabe A8:
Fragen zur Grundstückgewinnsteuer (GGSt)
A) Bei der Überführung von Grundstücken vom Privat- in das Geschäftsvermögen ist in keinem Fall die GGSt geschuldet. #richtig #falsch
B) In den meisten Kantonen hat die Besitzdauer bei Veräusserung eines Grundstücks einen Einfluss auf die Höhe der GGst. #richtig #falsch
C) Eine Belastung eines Grundstücks mit einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung gegen Entgelt kann kein GGSt-Pflicht auslösen.
D) Das Kongruenzprinzip besagt, dass der Gewinnberechnung vergleichbare Verhältnisse zugrunde liegen müssen.
A) Falsch
BI Richtig
C) Falsch
D) Richtig
Aufgabe A9:
Fragen zur Grundstückgewinnsteuer (GGSt)
A) Sämtliche Mäklerprovisionen (auch sogenannte Eigenprovisionen) sind bei der Berechnung des zu versteuernden Grundstückgewinnes anrechenbar. #richtig #falsch
B) Kosten einer Verteigerung sind bei der Berechnung des zu versteuernden Grundsückgewinnes anrechenbar. #richtig #falsch
C) Handänderungskosten sind bei der Berechnung des zu versteuernden Grundsückgewinnes anrechenbar. #richtig #falsch
D) Sämtliche Sanierungskosten während der Haltedauer einer Liegenschaft sind bei der Berechnung des zu versteuernden Grundsückgewinnes anrechenbar. #richtig #falsch
A) Falsch
B) Richtig
C) Richtig
D) Falsch
Aufgabe A10:
Fragen zu Handänderungssteuer
A) Die Mehrzahl der Kantone bemessen die Handänderungssteuer nach einem progressiven Tarif. #richtig #falsch
B) Bei einem Schulhausverkauf einer Gemeinde an den Kanton wird keine Handänderungssteuer erhben. #richtig #falsch
C) Die volle Handänderunssteuer wird in der Regel beim Veräusserer erhoben. #richtig #falsch
D) Bei Tauschgeschäften wird die Handänderungssteuer häufig auf den Verkehrswert im Zeitpunkt der Übertragung berechnet. #richtig #falsch
A) Falsch
B) Richtung
C) Falsch
D) Richtig
Aufgabe A11:
Fragen zur Hanänderungssteuer
A) Die Handänderungssteuer ist eine Rechtsverkehrssteuer. #richtig #falsch
B) Von einer subjektiven Ausnahme von der Handänderungssteuer spricht man bei Händerungen infolge ERbgang. #richtig #falsch
C) Einzelne Kantone erheben anstelle der Handänderungssteuer eine Handänderungsabgabe.#richtig #falsch
D) Die Handänderungssteuer ist eine indirekte Steuer. #richtig #falsch
A) Richtig
B) Falsch
C) Richtig
D) Richtig
Aufgabe A12:
Fragen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
A) Auf Erbschaften an eigene Kinder ist in den meisten Kantonen keine Erbschaftssteuer geschuldet. #richtig #falsch
B) Die Erbschaft- und Schenkungssteuer ist in den meisten Kantonen nach der Höhe des Vermögensanfalls degressiv ausgestaltet. #richtig #falsch
C) Bei Schenkung von landwirtschaftlichen Grundsücken erfoglt die Bewertung in der Regel nach dem Ertragswert. #richtig #falsch
D) Die Schenkungssteuer auf geschenkten Liegenschaften wird durch denjenigen Kanton erhoben, in dem der Schenker zum Zeitbunkt der Schenkung seinen Wohnsitz hat.
A) Richtig
B) Falsch
C) Richtig
D) Falsch
B) Spezielle Steuerfragen im Liegenschaftshandel
Aufgabe B1:
Erklären Sie in einem Satz oder anhand eines Beispeils, wann man von einer wirtschaftlichen Handänderung spricht.
Eine wirtschaftliche Handänderung liegt vor, wenn die Verfügungsgewalt über ein Grundstück die Hand wechselt, ohne dass die erwerbende Person zivilrechtlich Eigentum erwirbt.
Beispiel:
- Übertragung einer Mehrheitsbeteiligung einer Immobiliengesellschaft
- Kettengeschäfte mittels Substitutionsklausel in Kauf- oder Kaufrechtsverträgen.
Aufgabe B2:
Eine vermögende Rentnerin veräussert ihr einfamilienhaus zu einem sehr günstigen Preis an ihre Haushälterin (der Verkaufspreis liegt ca. 50% unter dem Verkehrswert).
Welcher Wert dient bei diesem Verkauf als Grundlage für die Berechnung der Handänderungssteuer?
Der mutmassliche Verkehrswert oder ein anderer Ersatzwert (Steuerwert etc.)
Aufgabe B3:
Mit wie viel Prozent resp. Promille muss man bei der Handänderungssteuer insgesamt rechnen?
Bemerkung: Eine ungefähre Angabe zwischen zwei Werten ist möglich
1 – 3% (auch Richtig: Werte innerhalb 0.5 – 4%)
Aufgabe B4:
Nennen Sie 4 Beispiele objektiver Ausnahme von der Handänderunssteuer?
- Handänderung infolge Erbgang
- Handänderung infolge Schenkung
- Zwangsverwertungs- und Nachlassverfahren
- Handänderung unter Ehegatten und Verwandten
- Bei handändernden Grundstücken, die gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken dient.
- Bei Handänderungen im Rahmen von Umstrukturierungen von Unternehmen
Aufgabe B5:
Grundstückgewinne werden in einzelnen Kantonen teilweise innehalb der ordentlichen Einkommens- oder Gewinnsteuer besteuert. Wie nennt man dieses System und welcher Sachverhalt führt dazu, dass ein Grundstückgewinn innerhalb der Einkommenssteuer besteuert wird?
Dualistisches System
Wenn die veräusserte Liegenschaft im Geschäftsvermögen einer Privatperson resp. Personengesellschaft ist
Aufgabe B6:
erklären Sie den Begriff "Präponderanzmethode" in Bezug auf die Grundstückgewinnsteuer (GGSt)?
Welche Auswirkung hat diese Präponderanzmethode bei Verkauf eines Grundstückes in einem Kanton im dualistischem System?
Zuordnung eines Grundstückes zum Geschäfts- oder Privatvermögen. Die überwiegende Nutzung der Liegenschaft entscheidet über die Zuteilung.
Entscheidet darüber, ob die GGSt oder die ordentliche Einkommens- oder Gewinnsteuer zur Anwendung gelangt.
Aufgabe B7:
Kann die Besitzesdauer eines Grundstücks Einfluss auf die erhobene Grundstückgewinnsteuer haben?
Falls Ja, welche?
Falls Nein, warum nicht?
Ja
Kurze Haltedauer führt in den meisten Kantonen zu Zuschlägen bei der GGSt.
Lange Haltedauer führt in den meisten Kantonen zu Abzügen bei der GGSt.
Aufgabe B8:
Berechnen Sie anhand der folgendenAusgangslage, auf welchem Wert die Grundstückgewinnsteuer geschuldet ist.
Ausgangslage
Eine Pribatperson hat 1995 ein Einfamilienhaus zum Preis von CHF 900'000 erworben. Die dabei angefallenen Gebühren und Steuern betrugen CHF 20'000.
Seit 1995 wurden folgende Investitionen getätigt:
Ersatz der Küchengeräte (Kühlschrank/Backofen/Geschirrwaschmaschine) für CHF 10'000
Erstellung eines Gartenzaunes zur Nachbarsparzelle (bisher existierte keine Abgrenzung) für CHF 5'000
Fassadenanstrich für CHF 15'000
Anbau eines Wintergartens für CHF 50'000
Im Jahr 2013 wird das Einfamilienhaus für CHf 1'300'000 verkauft. Dabei fallen seitens Verkäufer Maklerkosten con CHF 30'000 sowie übrige Gebühren und Steuern von CHF 20'000 an.
Kaufpreis 900‘000
Gebühren und Steuern beim Kauf 20‘000
Wertvermehrende Investitionen während der Haltedauer:
Neuer Gartenzaun 5‘000
Wintergarten 50‘000
Total Kauf inkl. wertverm. Investitionen 975‘000
Verkaufspreis 1‘300‘000
Maklerkosten - 30‘000
Gebühren und Steuern beim Verkauf - 20‘000
Nettoverkaufspreis 1‘250‘000
Nettoverkaufspreis 1‘250‘000
Kaufpreis inkl. wertverm. Investitionen - 975‘000
Aufgabe B9:
Spricht man bei folgendem Sachverhalt von einer Ersatzbeschaffung bei nur teilweise Reinvestition?
Sofern dies der Fall ist, wie hoch ist der steuerbare Grundsückgewinn?
Ist dies nicht der Fall, ist eine Begründung notwenidg.
Ausganglsage
Eine Liegenschaft wir zum Preis von CHF 1'200'000 veräussert.
Diese Liegenschaft wurde vor 20 Jahren fpr CHF 700'000 erworben.
Vor 5 Jahren wurde ein Wintergarten für CHF 50'000 angebaut.
Die Reinvestition in die Ersatzliegenschaft betrtägt CHF 900'00.
Ja
Erlös Veräusserungsobjekt 1‘200‘000
Anlagekosten (Kaufpreis inkl. w.v. Investitionen) -750‘000
Wertzuwachsgewinn 450‘000
Reinvestition in Ersatzliegenschaft 900‘000
Steueraufschub des Wertzuwachsgewinns
(Differenz Reinvestition zu Anlagekosten Veräusserungsobjekt) 150‘000
Steuerbarer Grundstückgewinn (Erlös ./. Reinvestition) 300‘000