Lexik QV 2013 ABU
Kursiv geschriebene Begriffe sind Prüfungsstoff für die 4-jährige Grundbildung!
Kursiv geschriebene Begriffe sind Prüfungsstoff für die 4-jährige Grundbildung!
Fichier Détails
Cartes-fiches | 86 |
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Utilisateurs | 16 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 26.01.2013 / 03.06.2015 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/lexik_qv_2013_abu
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Intégrer |
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Taggeldberechnung
Personen mit einem versicherten Einkommen bis 3‘797.- CHF erhalten 80% des ursprünglichen Lohns. Personen mit einem höheren Einkommen bekommen 70% des ursprünglichen Lohns. Für Beitragsbefreite gelten Pauschalansätze.
Überstunden
Im EAV ist die durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit festgehalten. Übersteigen die effektiv geleisteten Arbeitsstunden die vertraglich festgelegte Wochenarbeitszeit, so gelten diese zusätzlichen Stunden als Überstunden. In der Regel werden sie durch Freizeit von gleicher Dauer oder mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent ausgeglichen. Es ist jedoch möglich im EAV, NAV oder GAV eine andere Form der Auszahlung zu vereinbaren. Überstunden müssen geleistet werden, wenn eine betriebliche Notwendigkeit besteht und dem AN die zusätzliche Arbeitsbelastung nach Treu und Glauben zugemutet werden kann.
Überzeit
Man spricht von Überzeit, wenn die geleisteten Arbeitsstunden die im Arbeitsgesetz festgelegte wöchentliche Höchstarbeitszeit übersteigen. Fürs Gastgewerbe beispielsweise hat das Arbeitsgesetz eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 50 Stunden festgelegt. Arbeitet ein Koch (42 Stunden im EAV) pro Woche 52 Stunden, so verrichtet er 10 Überstunden, davon gelten 2 Stunden als Überzeitarbeit. Für die zwei Stunden Überzeit schreibt das Arbeitsgesetz eine zwingende Kompensation von mindestens 125% Lohn vor.
Wartetage
Wer arbeitslos wird, muss bis zum Erstbezug von Arbeitslosengeldern Wartetage überbrücken. Die Anzahl der Wartetage ist abhängig von der Höhe des letzten versicherten Verdienstes. Wer mehr verdient hat, muss länger auf Arbeitslosengelder warten. Wartetage können als Selbstbehalt verstanden werden.
Zumutbare Arbeit
Eine arbeitslose Person unter 30 Jahren muss jede zumutbare Arbeit annehmen, also auch eine Arbeit, die nicht ihrer Ausbildung entspricht. Bei Personen über 30 Jahren gilt eine den Fähigkeiten entsprechende Arbeit als zumutbar. Nicht zumutbar sind Arbeitswege über 4 h pro Tag oder Löhne, die wesentlich geringer (Einbussen von über 30%) als der ursprünglich erhaltende Lohn sind.
Zwischenverdienst
Wenn arbeitslose Personen eine Teilzeitstelle annehmen, so bezeichnet man dies als Zwischenverdienst. Es findet eine neue Taggeldberechnung statt. Vom ursprünglichen Lohn wird der Lohn für den Zwischenverdienst subtrahiert. Vom Differenzbetrag erhält die arbeitslose Person 70% oder 80% als Taggeld.