für KE6G

Livio Tatschl

Livio Tatschl

Kartei Details

Karten 300
Lernende 11
Sprache Deutsch
Kategorie Allgemeinbildung
Stufe Grundschule
Erstellt / Aktualisiert 26.05.2014 / 01.06.2023
Weblink
https://card2brain.ch/box/lap_wg_mega_repetition
Einbinden
<iframe src="https://card2brain.ch/box/lap_wg_mega_repetition/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
Gratifikation

Sondervergtung, die Ende Jahr den Arbeitnehmern ausbezahlt wird. Die Gratifikation ist grunds„tzlich freiwillig, ausser bei Vereinbarung oder regelm„ssiger Auszahlung.

Kommission

Kauf oder Verkauf von beweglichen Sachen im eigenen Namen und fr Rechnung eines Dritten gegen eine Kommission (Provision). Besondere Art des /Auftrags.

Konkurrenzverbot

Der Arbeitnehmer verpflichtet sich vertraglich nach Beendigung des Arbeitsverh„ltnisses keine T„tigkeit aufzunehmen, die den Arbeitgeber konkurrenziert.

Konsignationsware

Ware bei Kommissionsgesch„ften. Gegenst„nde, die sich beim Einkaufs- oder Verkaufskommission„r befinden (Besitz), aber im Eigentum des Kommittenten stehen.

Lohnfortzahlung

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Absenzen aus Grnden in der Person des Arbeitnehmers (zum Beispiel Krankheit) den Lohn fr eine bestimmte Zeit zahlen.

Mklervertrag

Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages (zum Beispiel Grundstckkauf). Der M„kler fhrt die beiden Vertragsparteien zusammen.

Normalarbeitsvertrag

Staatliche Verordnung, in der bestimmte Arbeitsverh„ltnisse geregelt werden. Normalarbeitsvertr„ge bestehen insbesondere in Branche, in denen die Arbeitnehmer geschtzt werden sollen.

Schwarzarbeit

Der Arbeitnehmer darf w„hrend des Arbeitsverh„ltnisses keine bezahlte Arbeit fr Dritte leisten, wenn er dadurch den Arbeitgeber konkurrenziert (Verletzung der /Treuepflicht).

Sperrfrist

Zeiten, w„hrend denen eine Kndigung durch den Arbeitgeber nicht zul„ssig ist (Kndigungsschutz bei Krankheit, Schwangerschaft, Milit„rdienst, usw.).

Treuepflicht

Der Arbeitnehmer hat die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu wahren und darf ihn w„hrend der Dauer des Arbeitsverh„ltnisses nicht konkur- renzieren. - -,

Werkvertrag

Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergtung. Geh”rt zu den Vertr„gen auf Arbeitsleistung.

Deklaratorische Wir- kung

Rechtsfeststellende Wirkung. Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) sowie Einzelunternehmungen entstehen bereits vor dem Eintrag ins Handelsregister

Editionspflicht

Unternehmungen, die ins Handelsregister eingetragen werden mssen, k”nnen verpflichtet werden, die Buchhaltungsunterlagen und Korrespondenzen in einem Gerichtsverfahren vorzulegen.

Firma

Offizieller Name einer Unternehmung, der aufgrund 1 bestimmter Regeln zu bilden ist und im Handelsregister eingetragen wird. Zu unterscheiden von den Begriffen Unternehmung und Betrieb.

) Firmenausschliess- lichkeit

Der gleiche Name einer Unternehmung kann in der ganzen Schweiz oder am gleichen Ort nur einmal verwendet werden. Neu gegrndete Unternehmungen mssen andere Namen w„hlen.

Firmenschutz

Durch den Handelsregistereintrag wird der Gesch„ftsname geschtzt. Sp„ter gegrndete Unternehmungen mssen Firmen w„hlen, die sich davon deutlich unterscheiden.

Firmenwahrheit

Der Name einer Unternehmung muss den Tatsachen entsprechen. Er darf keine falschen, irrefhrenden oder t„uschenden Angaben und Zus„tze enthalten.

Konstitutive Wirkung

Bestimmende, rechtserzeugende Wirkung. Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) und Genossenschaften entstehen erst mit dem Eintrag ins Handelsregister.

Publizittswirkung

Mit dem Han.delsregistereintrag werden die entsprechenden Informationen bekannt gemacht. Die Eintragungen gelten gegenber jedermann und werden als bekannt vorausgesetzt.

Anhang

Bei Aktiengesellschaften vorgeschriebener dritter Teil der Jahresrechnung (zus„tzlich zu Bilanz und Erfolgsrechnung) mit wichtigen Zusatzinformationen zum Abschluss.

Bedingte Kapital- erhhung

Die Erh”hung des Aktienkapitals ist abh„ngig von den Entscheiden von Gl„ubigern oder Mitarbeitern fr die Ausbung von Wandel- oder Optionsrechten.

Bezugsrecht

Recht der bisherigen Aktion„re bei einer Kapitalerh”hung einen Teil der neuen Aktien zu erwerben, der ihrer bisherigen Beteiligung entspricht (Verw„sserungsschutz).

D&harge-Erteilung

Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft. Verzicht der Gesellschaft auf Schadenersatzansprche.

Dividende

Gewinnanteile, die an die Aktion„re ausbezahlt werden. Die Generalversammlung beschliesst die Gewinnverteilung und damit auch die H”he der Dividende.

Genehmigte Kapital- erhhung

Der Verwaltungsrat wird durch die Generalversammlung erm„chtigt, das Aktienkapital innerhalb von zwei Jahren zu erh”hen (zum Beispiel fr eine šbernahme).

Kommanditr

Beschr„nkt haftender Teilhaber einer Kommanditgesellschaft. Der Kommandit„r haftet nur bis zum Betrag der im Handelsregister eingetragenen Kornmanditsumme.

Komplementr

Unbeschr„nkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Haftung in zweiter Linie (nach Gesellschaft), unbeschr„nkt und solidarisch (bei mehreren Komplement„ren).

Kontrollstelle

Revisionsstelle. Fachperson oder Treuhandgesellschaft, welche die Buchhaltung prft und an der Generalversammlung Bericht erstattet und Antrag stellt.

Liberierung

Bezahlung der bernommenen Aktien durch Einzahlung auf das Bankkonto der Aktiengesellschaft oder durch TSacheinlagen (Einbringung von Fahrzeugen, Maschinen, usw.).

Mindestgliederung

Mindestumfang von Bilanz und Erfolgsrechnung, der fr Aktiengesellschaften zur Sicherstellung einer gengenden Aussagekraft des Abschlusses voi geschrieben ist.

Mitgliedschaftsrechte

Nicht-finanzielle Rechte des Aktion„rs. Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung, Stimmund Wahlrecht, Einsichts- und Auskunftsrecht, Anfechtungsrecht.

Reservefonds

Konto, auf welches die vorgeschriebenen oder zus„tzlichen, freiwilligen Gewinnrckbehalte bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften gebuch werden.

Revisionsstelle

Fachperson oder Treuhandgesellschaft, welche die Buchhaltung prft und an der Generalversammlung Bericht erstattet und Antrag stellt. Bei Aktiengesellschaften vorgeschrieben.

Sacheinlage Sonderprfung

Bei der Grndung einer Unternehmung wird das bernommene Kapital durch Anlagen, die in die Unternehmung eingebracht werden (Fahrzeuge, Mobilien, usw.) bezahlt.

Stammkapital

Grundkapital bei einer Gesellschaft mit beschr„nkter Haftung. Das Stammkapital muss in den Statuten geregelt sein und ins Handelsregister eingetragen werden.

Statuten

Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft mit den wichtigsten Regelungen ber die Organisation der Gesellschaft. Auch das "Grundgesetz" eines Vereins.

Subsidire Haftung

Haftung in zweiter Linie. Zum Beispiel haftet die Kollektivgesellschaft in erster Linie. Nach deren Konkurs haften die Gesellschafter pers”nlich und solidarisch.

Tantiemen

Entsch„digung des Verwaltungsrates, die durch die Generalversammlung bei der Gewinnverteilung beschlossen wird. Voraussetzung ist die Auszahlung einer Grunddividende.

berschuldung

Die Schulden (Fremdkapital) einer Unternehmung sind gr”sser als das Verm”gen (Aktiven). Der aufgelaufene Verlustvortrag ist gr”sser als das Eigenkapital.

Unterbilanz

Das Eigenkapital ist durch aufgelaufene Verluste reduziert. Wenn mehr als die H„lfte nicht mehr gedeckt ist, muss umgehend eine Generalversammlung einberufen werden.