LAP W&G Mega Repetition
für KE6G
für KE6G
Kartei Details
Karten | 300 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 26.05.2014 / 01.06.2023 |
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Sondervergtung, die Ende Jahr den Arbeitnehmern ausbezahlt wird. Die Gratifikation ist grundstzlich freiwillig, ausser bei Vereinbarung oder regelmssiger Auszahlung.
Kauf oder Verkauf von beweglichen Sachen im eigenen Namen und fr Rechnung eines Dritten gegen eine Kommission (Provision). Besondere Art des /Auftrags.
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich vertraglich nach Beendigung des Arbeitsverhltnisses keine Ttigkeit aufzunehmen, die den Arbeitgeber konkurrenziert.
Ware bei Kommissionsgeschften. Gegenstnde, die sich beim Einkaufs- oder Verkaufskommissionr befinden (Besitz), aber im Eigentum des Kommittenten stehen.
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer bei Absenzen aus Grnden in der Person des Arbeitnehmers (zum Beispiel Krankheit) den Lohn fr eine bestimmte Zeit zahlen.
Vermittlung von Gelegenheiten zum Abschluss eines Vertrages (zum Beispiel Grundstckkauf). Der Mkler fhrt die beiden Vertragsparteien zusammen.
Staatliche Verordnung, in der bestimmte Arbeitsverhltnisse geregelt werden. Normalarbeitsvertrge bestehen insbesondere in Branche, in denen die Arbeitnehmer geschtzt werden sollen.
Der Arbeitnehmer darf whrend des Arbeitsverhltnisses keine bezahlte Arbeit fr Dritte leisten, wenn er dadurch den Arbeitgeber konkurrenziert (Verletzung der /Treuepflicht).
Zeiten, whrend denen eine Kndigung durch den Arbeitgeber nicht zulssig ist (Kndigungsschutz bei Krankheit, Schwangerschaft, Militrdienst, usw.).
Der Arbeitnehmer hat die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu wahren und darf ihn whrend der Dauer des Arbeitsverhltnisses nicht konkur- renzieren. - -,
Der Unternehmer verpflichtet sich zur Herstellung eines Werkes und der Besteller zur Leistung einer Vergtung. Gehrt zu den Vertrgen auf Arbeitsleistung.
Rechtsfeststellende Wirkung. Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaften) sowie Einzelunternehmungen entstehen bereits vor dem Eintrag ins Handelsregister
Unternehmungen, die ins Handelsregister eingetragen werden mssen, knnen verpflichtet werden, die Buchhaltungsunterlagen und Korrespondenzen in einem Gerichtsverfahren vorzulegen.
Offizieller Name einer Unternehmung, der aufgrund 1 bestimmter Regeln zu bilden ist und im Handelsregister eingetragen wird. Zu unterscheiden von den Begriffen Unternehmung und Betrieb.
Der gleiche Name einer Unternehmung kann in der ganzen Schweiz oder am gleichen Ort nur einmal verwendet werden. Neu gegrndete Unternehmungen mssen andere Namen whlen.
Durch den Handelsregistereintrag wird der Geschftsname geschtzt. Spter gegrndete Unternehmungen mssen Firmen whlen, die sich davon deutlich unterscheiden.
Der Name einer Unternehmung muss den Tatsachen entsprechen. Er darf keine falschen, irrefhrenden oder tuschenden Angaben und Zustze enthalten.
Bestimmende, rechtserzeugende Wirkung. Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) und Genossenschaften entstehen erst mit dem Eintrag ins Handelsregister.
Mit dem Han.delsregistereintrag werden die entsprechenden Informationen bekannt gemacht. Die Eintragungen gelten gegenber jedermann und werden als bekannt vorausgesetzt.
Bei Aktiengesellschaften vorgeschriebener dritter Teil der Jahresrechnung (zustzlich zu Bilanz und Erfolgsrechnung) mit wichtigen Zusatzinformationen zum Abschluss.
Die Erhhung des Aktienkapitals ist abhngig von den Entscheiden von Glubigern oder Mitarbeitern fr die Ausbung von Wandel- oder Optionsrechten.
Recht der bisherigen Aktionre bei einer Kapitalerhhung einen Teil der neuen Aktien zu erwerben, der ihrer bisherigen Beteiligung entspricht (Verwsserungsschutz).
Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates durch die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft. Verzicht der Gesellschaft auf Schadenersatzansprche.
Gewinnanteile, die an die Aktionre ausbezahlt werden. Die Generalversammlung beschliesst die Gewinnverteilung und damit auch die Hhe der Dividende.
Der Verwaltungsrat wird durch die Generalversammlung ermchtigt, das Aktienkapital innerhalb von zwei Jahren zu erhhen (zum Beispiel fr eine bernahme).
Beschrnkt haftender Teilhaber einer Kommanditgesellschaft. Der Kommanditr haftet nur bis zum Betrag der im Handelsregister eingetragenen Kornmanditsumme.
Unbeschrnkt haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft. Haftung in zweiter Linie (nach Gesellschaft), unbeschrnkt und solidarisch (bei mehreren Komplementren).
Revisionsstelle. Fachperson oder Treuhandgesellschaft, welche die Buchhaltung prft und an der Generalversammlung Bericht erstattet und Antrag stellt.
Bezahlung der bernommenen Aktien durch Einzahlung auf das Bankkonto der Aktiengesellschaft oder durch TSacheinlagen (Einbringung von Fahrzeugen, Maschinen, usw.).
Mindestumfang von Bilanz und Erfolgsrechnung, der fr Aktiengesellschaften zur Sicherstellung einer gengenden Aussagekraft des Abschlusses voi geschrieben ist.
Nicht-finanzielle Rechte des Aktionrs. Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung, Stimmund Wahlrecht, Einsichts- und Auskunftsrecht, Anfechtungsrecht.
Konto, auf welches die vorgeschriebenen oder zustzlichen, freiwilligen Gewinnrckbehalte bei Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften gebuch werden.
Fachperson oder Treuhandgesellschaft, welche die Buchhaltung prft und an der Generalversammlung Bericht erstattet und Antrag stellt. Bei Aktiengesellschaften vorgeschrieben.
Bei der Grndung einer Unternehmung wird das bernommene Kapital durch Anlagen, die in die Unternehmung eingebracht werden (Fahrzeuge, Mobilien, usw.) bezahlt.
Grundkapital bei einer Gesellschaft mit beschrnkter Haftung. Das Stammkapital muss in den Statuten geregelt sein und ins Handelsregister eingetragen werden.
Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft mit den wichtigsten Regelungen ber die Organisation der Gesellschaft. Auch das "Grundgesetz" eines Vereins.
Haftung in zweiter Linie. Zum Beispiel haftet die Kollektivgesellschaft in erster Linie. Nach deren Konkurs haften die Gesellschafter persnlich und solidarisch.
Entschdigung des Verwaltungsrates, die durch die Generalversammlung bei der Gewinnverteilung beschlossen wird. Voraussetzung ist die Auszahlung einer Grunddividende.
Die Schulden (Fremdkapital) einer Unternehmung sind grsser als das Vermgen (Aktiven). Der aufgelaufene Verlustvortrag ist grsser als das Eigenkapital.
Das Eigenkapital ist durch aufgelaufene Verluste reduziert. Wenn mehr als die Hlfte nicht mehr gedeckt ist, muss umgehend eine Generalversammlung einberufen werden.