für KE6G

Livio Tatschl

Livio Tatschl

Set of flashcards Details

Flashcards 300
Students 11
Language Deutsch
Category General Education
Level Primary School
Created / Updated 26.05.2014 / 01.06.2023
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Willensmangel

Der ge„usserte Wille einer Partei entspricht nicht ihrem tats„chlichen, inneren Willen. Wenn ein Willensmangel (wesentlicher Irrtum, Drohung, usw.) vorliegt, ist der Vertrag Tanfechtbar.

Zug-um-Zug

Sofortige Erfllung eines Vertrages. Wenn im Vertrag kein Erfllungszeitpunkt vereinbart ist, kann die Erfllung von beiden Parteien sofort geleistet und gefordert werden.

Annahmeverzug

Der K„ufer nimmt die vertragsgem„ss gelieferte Ware nicht an. Der Verk„ufer kann die Waren auf Kosten und Gefahr des K„ufers einlagern oder einen Selbsthilfeverkauf anordnen lassen.

Aufbewahrungspflicht

a)Pflicht des K„ufers die Ware bei mangelhafter Lieferung aufzubewahren (Weisungen abwarten). b)Pflicht, Korrespondenzen und Buchhaltungsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren.

Deckungskauf

Beschaffung der Ware bei einem anderen Lieferanten beim Lieferungsverzug. Ein allf„lliger Mehrpreis kann im Rahmen des Schadenersatzanspruchs geltend gemacht werden.

Distanzkauf

K„ufer und Verk„ufer befinden sich an verschiedenen Orten. Die Ware muss transportiert werden. šbergang von Mutzen und Gefahr sind bei tPlatzund Distanzkauf unterschiedlich geregelt.

Ersatzlieferung

Bei einer mangelhaften Lieferung kann der K„ufer unter anderem den Ersatz der Ware durch einwandfreie Ware verlangen (nur bei 'r Gattungsware m”glich).

Fahrniskauf

Kauf einer beweglichen Sache (alle Kaufvertr„ge, die keine Liegenschaften betreffen). Der Kaufvertrag fr bewegliche Sachen ist grunds„tzlich formlos gltig.

Fixgeschft

Kaufvertrag, bei dem ein genauer Liefertermin vereinbart ist oder aus der Natur des Gesch„ftes hervorgeht. Dem Liefertermin kommt eine entscheidende Bedeutung zu.

Garantie

Vereinbarung (h„ufig stillschweigende Annahme) im Kaufvertrag ber die ISachgew„hrleistung. Die gesetzlichen Ansprche werden damit h„ufig eingeschr„nkt (Reparatur).

Gewhrleistungs- pflicht

Der Verk„ufer haftet fr M„ngel der Kaufsache (ISachgew„hrleistung) und dafr, dass der K„ufer das Eigentum erwerben kann (IRechtsgew„hrleistung).

Glubigerverzug

Der K„ufer (Gl„ubiger der Warenlieferung) nimmt die vertragsgem„ss gelieferte Ware ohne Grund nicht an. Der K„ufer kommt damit in tAnnahmeverzug.

Kauf auf Probe

Der K„ufer kann entscheiden, ob er die Ware behalten will oder nicht. Wenn er die Ware nicht behalten will, muss er sie in der angegebenen Frist zurcksenden.

Kauf nach Probe

Der K„ufer bestellt aufgrund eines Musters eine gr”ssere Menge. Der Verk„ufer ist dafr verantwortlich, dass die ganze Lieferung genau dem Muster entspricht.

Mahngeschft

Kaufvertrag, bei dem nur ungef„hre oder keine Angaben ber den Lieferzeitpunkt enthalten sind. Der Verk„ufer kommt erst durch Mahnung und Ablauf der Nachfrist in Verzug.

Mngelrge

Mitteilung der M„ngel an den Verk„ufer. Der K„ufer muss M„ngel sofort mitteilen (Anzeigepflicht), damit er Ansprche wegen ISachgew„hrleistung geltend machen kann.

Minderung

Preisnachlass (Qualit„tsrabatt) bei mangelhafter Lieferung. Eine der drei Wahlm”glichkeiten des K„ufers, die bei der Sachgew„hrleistung im Gesetz vorgesehen sind.

Negatives Vertrags- interesse

Der K„ufer m”chte bei einem Lieferverzug die Ware nicht mehr, da er die Ware sofort und gnstiger bei einem anderen Lieferanten beziehen kann (Ersatz des Vertrauensschadens).

Platzkauf

K„ufer und Verk„ufer befinden sich am gleichen Ort (Kunde ist im Laden oder am Stand des Verk„ufers). Ein Transport ist deshalb nicht notwendig.

Positives Vertrags- Interesse

Der K„ufer verzichtet bei einem Lieferverzug auf die Ware, da er die Ware sofort, aber teurer bei einem anderen Lieferanten beziehen kann (Schadenersatz fr Mehrpreis und Umtriebe).

Prfungspflicht

Der K„ufer hat die Pflicht, die erhaltene Ware umgehend auf allf„llige M„ngel zu prfen. Wann und wie diese Kontrolle erfolgen muss, ist von der Branche abh„ngig.

Rechtsgewhrleistung

Der Verk„ufer haftet dem K„ufer gegenber, dass dieser das Eigentum an der Sache rechtm„ssig erwerben kann und ihm kein Dritter die Sache entzieht.

Sachgewhrleistung

Haftung des Verk„ufers fr M„ngel an der Sache selbst (Garantie). Zu unterscheiden von der Produktehaftpflicht und von der l'Rechtsgew„hrleistung.

Sukzessivlieferung

Ein Kaufvertrag wird fr eine gr”ssere Menge eines Artikels abgeschlossen. Die Lieferung soll auf Abruf (auf Verlangen des K„ufers) oder in regelm„ssigen Abst„nden erfolgen.

Wandelung

Der Kaufvertrag wird aufgehoben. Die Sache und der Kaufpreis sind zurckzugeben. Wandelung ist eine der drei Wahlm”glichkeiten des K„ufers bei einer mangelhaften Lieferung.

Borger

Vertragspartei (Schuldner) bei einem Darlehensvertrag. Der Borger hat die Pflicht zur Rckerstattung von Sachen der n„mlichen Art in gleicher Menge und Gte.

Darleiher

Vertragspartei (Gl„ubiger) bei einem Darlehensvertrag. Der Darleiher hat die Pflicht zur šbertragung des Eigentums an einem Geldbetrag oder an andern vertretbaren Sachen.

Erstreckung

Die Kndigung des Mietvertrages kann aufgeschoben und damit das Mietverh„ltnis verl„ngert werden, wenn die Kndigung fr den Mieter eine H„rte bedeutet.

Gebrauchsleihe

šberlassung einer Sache zum unentgeltlichen Gebrauch. Die Sache (zum Beispiel Velo) muss unver„ndert, insbesondere nicht besch„digt, zurckgegeben werden.

Leasingvertrag

Vertrag ber die Miete oder den Abzahlungskauf einer beweglichen Sache (Auto, Maschinen, usw.). Der Leasingvertrag ist im Gesetz nicht besonders geregelt.

Nachmieter

Der Mieter kann die Mietsache vorzeitig zurckgeben, wenn er dem Vermieter einen zumutbaren neuen Mieter vorschl„gt, der den Vertrag zu gleichen Bedingungen bernimmt.

Untermiete

Der Mieter kann die Mietsache mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Gegenber dem Vermieter ist der Mieter weiterhin verantwortlich.

Agenturvertrag

Dauernde Vermittlung von Gesch„ften fr einen oder mehrere Auftraggeber oder Abschluss von Vertr„gen in ihrem Namen und fr ihre Rechnung. Besondere Art des /Auftrags.

Arbeit auf Abruf

Teilzeitarbeit im Rahmen eines unbefristeten Einzelarbeitsvertrages. Zeitpunkt und Dauer der Arbeitseins„tze werden einseitig vom Arbeitgeber festgelegt.

Arbeitsbesttigung

Arbeitszeugnis, das auf Verlangen des Arbeitnehmers ausgestellt wird und nur Angaben ber die Art und Dauer des Arbeitsverh„ltnisses enth„lt (keine Angaben ber Leistung und Verhalten).

Arbeitsgesetz

Gesetz des ”ffentlichen Rechts mit zwingenden Vorschriften ber Unfall- und Gesundheitsvorsorge, Arbeits- und Ruhezeiten sowie Schutz jugendlicher und weiblicher Arbeitnehmer.

Auftrag

Besorgung von Gesch„ften oder Dienstleistungen im Interesse des Auftraggebers gegen eine Verg- . tung (Honorar). Geh”rt zu den Vertr„gen auf Arbeitsleistung.

Berner Skala

Gerichtspraxis ber die Dauer der /Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit, Unfall und aus anderen Grnden. Zus„tzlich existieren eine Zrcher Skala und eine Basler Skala.

Freistellung

Der Arbeitgeber verzichtet mit sofortiger Wirkung auf die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers, zahlt ihm aber den Lohn w„hrend der normalen Kndigungsfrist.

Gesamtarbeitsvertrag

Vertrag zwischen Arbeitgebern oder Arbeitgeberorganisationen und Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften) ber allgemeine Bestimmungen der Arbeitsverh„ltnisse.