für KE6G

Livio Tatschl

Livio Tatschl

Fichier Détails

Cartes-fiches 300
Utilisateurs 11
Langue Deutsch
Catégorie Culture générale
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 26.05.2014 / 01.06.2023
Lien de web
https://card2brain.ch/box/lap_wg_mega_repetition
Intégrer
<iframe src="https://card2brain.ch/box/lap_wg_mega_repetition/embed" width="780" height="150" scrolling="no" frameborder="0"></iframe>
Urabstimmung

Schriftliche Stimmabgabe bei grossen Genossenschaften anstelle einer Generalversammlung. Zus„tzlich ist eine Delegiertenversammlung vorgesehen.

Effekten

Wertpapiere, die in gr”sserer Zahl und in genau gleicher Art herausgegeben werden. Wertpapiere sind besondere Schuldurkunden, die an der B”rse gehandelt werden.

Eigenwechsel

Wertpapier, das vom Schuldner ausgestellt wird und eine Kredit- und Sicherungsfunktion erfllt. Verpflichtung des Schuldners gegen Vorweisung des Wertpapiers eine bestimmte Summe zu zahlen.

Emission

Ausgabe von Aktien oder Obligationen von grossen Gesellschaften mit einem ”ffentlichen Angebot und Zeichnungsfrist. Wertpapiere, die in Serien herausgegeben werden.

Fungible Papiere

Ersetzbare oder vertretbare Wertpapiere. Wertpapiere, die in genau gleicher Art in grosser Zahl bestehen (tEffekten) und damit an der B”rse gehandelt werden k”nnen.

Gezogener Wechsel

Wertpapier, das vor allem eine Sicherungs- und Kreditfunktion erfllt. Der gezogene Wechsel wird vom Gl„ubiger ausgestellt und vom Schuldner unterschrieben.

Indossament

šbertragungsvermerk mit Unterschrift auf der Rckseite von Order-Wertpapieren. Voraussetzung fr die šbertragung des Eigentums an Wertpapieren.

Inhaberaktie

Beteiligungspapier, das auf den Inhaber lautet. Der Gl„ubiger ist nicht namentlich erw„hnt und muss der Gesellschaft nicht bekannt sein. Fr die šbertragung gengt die šbergabe des Wertpapiers.

Namenaktie

Beteiligungspapier, das auf den Namen lautet. Der Gl„ubiger ist namentlich erw„hnt. Fr die šbertragung sind tlndossament und šbergabe des Wertpapiers notwendig.

Nominalwert

Nennwert bei Wertpapieren. Der offizielle, ursprngliche und aufgedruckte Wert von Aktien oder Obligationen. Der Mindestnennwert bei Aktien betr„gt einen Rappen.

Obligation

a)Schuld-/Forderungsverh„ltnis zwischen zwei Parteien (zum Beispiel durch Vertrag entstanden). b)Wertpapier: Gl„ubigerpapier mit bestimmtem Zins und bestimmter Laufzeit.

Orderpapier

Wertpapiere, die auf den Namen des Berechtigten oder auf eine von ihm beauftragte Person lauten. Zur šbertragung sind tIndossament und šbergabe des Wertpapiers notwendig.

Rimesse

Besitzwechsel. Kurzfristige Forderung, die durch einen Wechsel gesichert ist (Wechselschulden unterliegen einem besonderen, strengeren Betreibungsverfahren).

Tratte

Schuldwechsel. Kurzfristige Verpflichtung, die durch einen Wechsel gesichert ist (Wechselschulden unterliegen einem besonderen, strengeren Betreibungsverfahren).

Vinkulierung

šbertragungsbeschr„nkungen bei tNamenaktien. Der Verwaltungsrat kann die Einwilligung zur šbertragung unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen.

Arrest

Sicherungsmassnahme im Betreibungsverfahren. Amtliche, beschleunigte Beschlagnahmung von Verm”gensstcken des Schuldners (vorgezogene Pf„ndung).

Existenzminimum

Teil des Einkommens, der nicht gepf„ndet werden kann. Fr die Deckung der Existenzbedrfnisse notwendiges minimales Einkommen des Schuldners.

Freihandverkauf

Anstelle einer Versteigerung kann unter bestimmten Voraussetzungen oder bei bestimmten Objekten (Wertschriften) ein Verkauf durch das Betreibungsamt erfolgen.

Generalexekution

Gesamtvollstreckung. Im Konkursverfahren wird das ganze Verm”gen (ohne Kompetenzstcke) des Schuldners liquidiert und alle Schulden werden bercksichtigt.

Insolvenzerklrung

Ein Schuldner erkl„rt sich als zahlungsunf„hig. Auf Verlangen des Schuldners (auch nicht im Handelsregister eingetragene) wird der Konkurs er”ffnet.