LAP W&G Mega Repetition
für KE6G
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Fichier Détails
Cartes-fiches | 300 |
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Utilisateurs | 11 |
Langue | Deutsch |
Catégorie | Culture générale |
Niveau | École primaire |
Crée / Actualisé | 26.05.2014 / 01.06.2023 |
Lien de web |
https://card2brain.ch/box/lap_wg_mega_repetition
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Intégrer |
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Zweite verbindliche Willensusserung (Akzept). Bei tKonsens (gegenseitig bereinstimmende Willensusserungen in Antrag und Annahme) entsteht der Vertrag.
Unverlangte Ansichtssendungen stellen rechtlich keinen 'Antrag dar. Eine 'Annahme durch Stillschweigen oder Verwendung der Sache ist nicht mglich.
Erste verbindliche Willensusserung. Wenn die Gegenpartei diesen Antrag annimmt (gegenseitig bereinstimmende Willensusserung), muss der entsprechende Vertrag erfllt werden.
Die Vertragsparteien konnten keine Einigung erreichen. Die gegenseitig bereinstimmende Willensusserung als Grundvoraussetzung fr einen Vertrag fehlt.
Der Eigentmer einer Unternehmung. Der Geschftsherr haftet fr Schden, die seine Arbeitnehmer in Ausbung der geschftlichen Verrichtungen verursachen.
Bestimmte Form der kaufmnnischen Stellvertretung. Der Handlungsbevollmchtigte darf nur alltgliche, gewhnliche Geschfte fr die Unternehmung ttigen.
Kaufvertrag, der an der Haustr, auf ffentlichen Pltzen oder an Werbeveranstaltungen abgeschlossen wird. Im Gegensatz zum normalen Kaufvertrag ist ein Widerrufsrecht vorgesehen.
Haftung fr fremdes Handeln und nicht fr eigenes schuldhaftes Verhalten. Haftung besteht aufgrund einer Verantwortung und einer bestimmten Rechtsgrundlage.
Schlssiges Verhalten. Aus dem Verhalten einer Partei kann auf ihren Willen geschlossen werden (zum Beispiel, dass sie einen bestimmten Vertrag eingehen will).
Einigung (gleiche Meinung) der Vertragsparteien. Die bereinstimmende, gegenseitige Willensusserung ist Grundvoraussetzung fr jeden Vertragsabschluss.
Bestimmte Form der kaufmnnischen Stellvertretung. Der Prokurist darf alle Geschfte ttigen, die der Zweck der Unternehmung mit sich bringen kann.
Im Schaufenster oder im Laden ausgestellte Waren mit Preisschildern gelten als verbindliche Angebote. Der Kufer kann verlangen, dass er die Ware zum angeschriebenen Preis erhlt.
In Ausnahmefllen kann ein 'Antrag durch Stillschweigen angenommen werden (Ware wird ber lngere Zeit nicht zurck geschickt oder Sache wird gebraucht).
Widerrechtliches Zufgen eines Schadens. Zwei Arten von Haftungen aus unerlaubten Handlungen sind zu unterscheiden: Verschuldenshaftung und /Kausalhaft-ung.
Erhalt einer Vermgenszuwendung ohne gltigen Rechtsgrund, aus einem nicht verwirklichten Rechtsgrund oder aus einem nachtrglich weggefallenen Rechtsgrund.
Haftung fr einen Sach- oder Personenschaden, den man durch eigenes schuldhaftes Verhalten (absichtlich oder fahrlssig) einer Drittperson zufgt.
Eigentmer einer Liegenschaft (Haus, Grundstck, Strasse, usw.). Der Werkeigentmer haftet fr Schden, die durch fehlerhafte Anlage oder mangelhaften Unterhalt verursacht werden.
Wichtige, fr den Vertragsabschluss entscheidende Bestimmungen. In den wesentlichen Punkten mssen sich die Vertragsparteien einig sein, damit ein Vertrag entstehen kann.
Aufhebung einer Willenserklrung. Der Widerruf muss grundstzlich vor oder mit dem Antrag oder der Annahme bei der Gegenpartei eintreffen oder ihr vorher zur Kenntnis gebracht werden.
Einseitig unverbindlicher Vertrag. Eine Partei kann innerhalb eines Jahres erklren, dass sie den Vertrag nicht einhalten wolle (mit entsprechender Begrndung und Beweismitteln).
Der Brge verpflichtet sich, gegenber dem Glubiger fr die Schuld einzustehen, wenn der Hauptschuldner zahlungsunfhig wird. Der Brge kann erst nach erfolgloser Betreibung belangt werden.
Vertraglicher und vorbergehender Zusammenschluss von rechtlich selbstndigen Unternehmungen zum Beispiel zur Realisierung eines grsseren Projektes (Baukonsortium).
Ort, an dem der Schuldner (Geld- oder Warenschuldner) seine Leistungshandlung vornehmen muss (Leistungsort). Gesetzliche Bestimmung ist dispositives Recht.
Ware, die in genau gleicher Art in grosser Zahl vorhanden ist. Gattungswaren sind vertretbare oder austauschbare Sachen (zum Beispiel Schuhe, Lebensmittel, Bcher).
Eine Vertragspartei schliesst unter falschen Vorstellungen ber die Art des Vertrages, die Person des Vertragspartners oder den Inhalt des Vertrages einen Vertrag ab.
Der Warenglubiger muss fr die Vertragserfllung die Ware beim Schuldner oder am Ort, wo sie sich bei Vertragsabschluss befand, abholen (oder die Transportkosten zahlen).
International Commercial Terms. Standardisierte Bezeichnungen fr die Vereinbarung des Risikobergangs sowie der Belastung von Transport- und Versicherungskosten.
Hinterlegung eines bestimmten Geldbetrages an einer neutralen Stelle zur Sicherung der korrekten Vertragserfllung (zum Beispiel Kaution des Mieters oder des Arbeitnehmers).
Irrtum im Beweggrund zum Abschluss eines Vertrages. Der Motivirrtum gilt als unwesentlicher Irrtum, weshalb der Vertrag nicht angefochten werden kann.
Genaue und angemessene Frist, die bei /Mahngeschften durch den Kufer in der Liefermahnung zu setzen ist. Der Verkufer kommt bei Ablauf der Nachfrist in Verzug.
Risiko bei einer zuflligen Zerstrung oder Beschdigung der Sache (zum Beispiel durch Brand) oder Vermgenszugang bei einer nachtrglichen Aufwertung.
Forderung oder Anspruch auf eine Sache oder Leistung aus einer bestimmten /Obligation. Obligatorische Rechte gelten nur gegenber dem Vertragspartner.
Eine Person mit ihrem Vermgen ist als Sicherheit fr einen Kredit vorgesehen (/Brgschaft, /Konventionalstrafe, tZession). Zustzlich sind /Realsicherheiten mglich.
Eine Sache oder eine Geldsumme ist als Sicherheit fr einen Kredit vorgesehen (/Kaution, /Retentionsrecht, /Grundpfand, usw.). Zustzlich sind /Personalsicherheiten mglich.
Der Brge verpflichtet sich, gegenber dem Glubiger fr die Schuld einzustehen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt. Der Brge kann bereits nach erfolgloser Mahnung belangt werden.
Einmalige Sache, die in genau gleicher Art nur einmal vorhanden ist. Spezieswaren knnen nicht ersetzt werden (Originalbilder, Occasionsfahrzeuge, Antiquitten, usw.).
Offenbares Missverhltnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Vertrag entsteht durch Ausbeutung einer Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn des Benachteiligten.
Der Gegenstand oder die Leistung des Vertrages ist objektiv unmglich. Niemand kann diesen Vertrag erfllen. Vertrge mit objektiv unmglichem Inhalt sind /nichtig.
Die im Vertrag vereinbarte Leistung oder Gegenleistung verstsst gegen die guten Sitten. Vertrge, die in den wesentlichen Punkten unsittlich sind, sind tnichtig.
Fr die Erfllung eines Vertrages wurde ein bestimmter Tag (zum Beispiel genaues Lieferdatum) vereinbart. Der Schuldner kommt mit Ablauf dieses Tages in Verzug.