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Livio Tatschl

Livio Tatschl

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Langue Deutsch
Catégorie Culture générale
Niveau École primaire
Crée / Actualisé 26.05.2014 / 01.06.2023
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Intégrer
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Steuerfuss

Faktor, mit dem die 100 %-Steuer gem„ss Steuertarif multipliziert wird. Jeder Kanton, jede Gemeinde und jede Kirchgemeinde kann den Steuerfuss festlegen.

Steuerobjekt

Gegenstand, welcher besteuert wird. Was bildet die Grundlage fr die Steuerberechnung (Einkommen, Verm”gen, Gewinn, Kapital, steuerbare Ums„tze, usw.)?

Steuerperiode

Zeitraum, fr welchen die /Steuerveranlagung gltig ist, das heisst fr den die Steuern bezahlt werden mssen. /Bemessungs- und Steuerperiode sind identisch (Gegenwartsbemessung).

Steuerprogression

šberproportionale (progressive) Zunahme der Steuerbelastung bei steigendem Einkommen. Je h”her das Einkommen, desto h”her ist der Steuersatz.

Steuersatz

Prozentsatz, zu dem das entsprechende Einkommen gem„ss Steuertarif besteuert wird. Berechnung: steuerbares Einkommen x Steuersatz = 100 %-Steuer.

Steuersubjekt

Natrliche oder juristische Person, welche Steuern zahlen muss. Wer muss die Steuererkl„rung erstellen und die Steuern der zust„ndigen Steuerbeh”rde berweisen?

Steuerveranlagung

Festlegung der steuerbaren Faktoren (Einkommen und Verm”gen) durch die Steuerbeh”rde. Die Steuerbeh”rde prft die Steuererkl„rung und erstellt die definitive Steuerrechnung.

Umsatzsteuer

Mehrwertsteuer auf den steuerpflichtigen Ums„tzen (Verkauf von Gtern und Dienstleistungen, Eigenverbrauch), die an die Steuerverwaltung abgeliefert werden muss.

Vorsteuer

Mehrwertsteuer, die mit den Eink„ufen und Investitionen den Lieferanten bezahlt werden muss und bei der Mehrwertsteuerabrechnung abgezogen werden kann.

Bsglubig

Eine Vertragspartei weiss oder msste wissen, dass ihr Handeln unkorrekt oder gesetzeswidrig ist. Wer b”sgl„ubig ist, wird durch das Recht nicht geschtzt.

Dispositives Recht

Erg„nzendes Recht, das nur gilt, wenn im Vertrag keine andere Vereinbarung besteht. Im Vertrag drfen davon abweichende Regelungen vorgesehen werden.

Einseitiger Vertrag

Durch den Vertragsabschluss wird eine Partei nur berechtigt, die andere Partei nur verpflichtet. Beispiele: Schenkung, Brgschaft, Schulderlass, Zession, usw.

Einseitiges Rechts- geschft

Die Willens„usserung einer Partei gengt, damit Rechtswirkungen entstehen. Beispiele: TTestament (rechtsbegrndend) oder Kndigung (rechtsaufhebend).

Empfangsbedrftig

Willenserkl„rungen, die erst wirksam werden, wenn sie bei der Gegenpartei eingetroffen sind. Beispiel: Kndigung muss vor Beginn der Kndigungsfrist bei der Gegenpartei eintreffen.

Formfreiheit

Vertrag kann ohne Einhaltung einer bestimmten Form abgeschlossen werden. Wenn beim jeweiligen Vertrag keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, kann dieser formfrei abgeschlossen werden.

Gerichtsstand

Zust„ndiges Gericht und damit anwendbares Recht in einem Streitfall, insbesondere bei internationalen Gesch„ften. Der Gerichtsstand kann vertraglich geregelt werden.

Gewohnheitsrecht

Br„uche oder Usanzen, die seit langer Zeit in einer bestimmten Branche oder an einem bestimmten Ort bestehen, gelten als verbindlich (zum Beispiel Tageberechnung bei Zinsen).

Gutglubig

Eine Vertragspartei nimmt an, dass ihr Handeln korrekt oder gesetzeskonform ist. Grunds„tzlich geht man davon aus, dass die Parteien gutgl„ubig gehandelt haben.

Hhere Gewalt

Eine Vertragspartei kann einen Vertrag unverschuldet nicht oder nicht rechtzeitig erfllen. Dazu z„hlen Naturkatastrophen, wie šberschwemmungen und Lawinenniederg„nge.

Innominatkontrakt

Im Gesetz nicht genannter Vertrag und damit nicht als solcher geregelter Vertrag (zum Beispiel 1-Leasingvertrag, /Lizenzvertrag, Generalunternehmer-vertrag).

Kaufmnnischer Ver- kehr

Die Vertragsparteien handeln mit diesen Waren gewerbsm„ssig. Die Ware wird fr den Weiterverkauf oder die Weiterverarbeitung in der Produktion gebraucht.

Konventionalstrafe

Im Vertrag vereinbarte pauschale Vergtung (Busse), die anstelle eines Schadenersatzes von derjenigen Partei bezahlt werden muss, die den Vertrag verletzt.

Legalittsprinzip

Grundsatz, wonach die staatlichen Beh”rden und Verwaltungen in ihrer T„tigkeit an Verfassung und Gesetze gebunden sind. Sie drfen nicht willkrlich handeln.

Lizenzvertrag

Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer die Benutzung eines immateriellen Gutes (Patent, Marke, Software, usw.) gegen Bezahlung einer Gebhr zu gestatten.

Nichtig

Vertrag gilt als nicht entstanden (ungltig). Vertr„ge mit objektiv unm”glichem, widerrechtlichem oder gegen die guten Sitten verstossendem Inhalt sind nichtig.

Prjudizien

Gerichtspraxis (šberlieferung). Entscheide der Gerichte (vor allem Bundesgericht) in frheren, vergleichbaren F„llen werden durch die Gerichte bercksichtigt.

Rechtsfolge

Im Gesetz vorgesehene Wirkung oder Konsequenz, wenn die Voraussetzungen (/Tatbestandsmerkmale) des entsprechenden Artikels vollst„ndig erfllt sind.

Regress

Rckgriff auf eine Person, die jemandem einen Schaden verursacht hat oder ebenfalls haftbar ist (zum Beispiel Rckgriff des Werkeigentmers auf einen Handwerker).

Relativ zwingendes Recht

Rechtsnormen, die einseitig nur zu Gunsten einer Partei abge„ndert werden k”nnen (zum Beispiel nur zu Gunsten des Arbeitnehmers als schw„chere Partei).

Reugeld

Im Vertrag vorgesehene Entsch„digung, die eine Vertragspartei der anderen Partei bei einem Rcktritt vom Vertrag zahlen muss (zum Beispiel bei Pauschalreisevertr„gen).

Solidarische Haftung

Der Gl„ubiger kann jeden Beteiligten (zum Beispiel Kollektivgesellschafter) fr die ganze Schuld belangen. Dieser kann auf die anderen Beteiligten Rckgriff nehmen.

Tatbestandsmerkmale

Notwendige Voraussetzungen fr die Anwendung einer Rechtsnorm. Wenn alle Tatbestandsmerkmale im konkreten Fall zutreffen, tritt die entsprechende Rechtsfolge ein.

Treu und Glauben

Ehrlichkeit, Korrektheit, Anst„ndigkeit und Fairness bei der Rechtsausbung durch die Rechtssubjekte. Werte der Sittlichkeit und Moral sind zu beachten.

Usanz

Br„uche, die seit langer Zeit in einer bestimmten Branche oder an einem bestimmten Ort bestehen, gelten als verbindlich (zum Beispiel Tageberechnung bei Zinsen).

Verjhrung

Forderung kann mit rechtlichen Mitteln nicht mehr durchgesetzt werden, sie besteht aber noch. Der Schuldner kann fr diese Forderung nicht mehr betrieben oder eingeklagt werden.

Vertragsfreiheit

Die Vertragsparteien sind grunds„tzlich frei, mit welchem Inhalt sie einen Vertrag abschliessen. Der Inhalt kann innerhalb der Grenzen des Gesetzes beliebig formuliert werden.

Verzug

Eine Vertragspartei erfllt einen Vertrag nicht rechtzeitig. Bei einem l'Mahngesch„ft ist bereits eine Liefermahnung erfolgt und die Nachfrist ist abgelaufen.

Zession

Abtretung einer Forderung. Mit einem schriftlichen Vertrag (Unterschrift nur vom Abtretenden) zwischen dem alten und dem neuen Gl„ubiger erfolgt die Abtretung.

Zwingendes Recht

Rechtsnormen, die nicht abge„ndert werden k”nnen und deshalb auf jeden Fall gelten. Wenn im Vertrag andere Vereinbarungen bestehen, sind diese ungltig.

Adquater Kausal- zusammenhang

Angemessener Ursache-/Wirkungszusammenhang. Die Ursache ist nach dem natrlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, den eingetretenen Schaden zu bewirken.