für KE6G

Livio Tatschl

Livio Tatschl

Set of flashcards Details

Flashcards 300
Students 11
Language Deutsch
Category General Education
Level Primary School
Created / Updated 26.05.2014 / 01.06.2023
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Annahme

Zweite verbindliche Willens„usserung (Akzept). Bei tKonsens (gegenseitig bereinstimmende Willens„usserungen in Antrag und Annahme) entsteht der Vertrag.

Ansichtssendung

Unverlangte Ansichtssendungen stellen rechtlich keinen 'Antrag dar. Eine 'Annahme durch Stillschweigen oder Verwendung der Sache ist nicht m”glich.

Antrag

Erste verbindliche Willens„usserung. Wenn die Gegenpartei diesen Antrag annimmt (gegenseitig bereinstimmende Willens„usserung), muss der entsprechende Vertrag erfllt werden.

Dissens

Die Vertragsparteien konnten keine Einigung erreichen. Die gegenseitig bereinstimmende Willens„usserung als Grundvoraussetzung fr einen Vertrag fehlt.

Geschftsherr

Der Eigentmer einer Unternehmung. Der Gesch„ftsherr haftet fr Sch„den, die seine Arbeitnehmer in Ausbung der gesch„ftlichen Verrichtungen verursachen.

Handlungsvollmacht

Bestimmte Form der kaufm„nnischen Stellvertretung. Der Handlungsbevollm„chtigte darf nur allt„gliche, gew”hnliche Gesch„fte fr die Unternehmung t„tigen.

Haustrgeschft

Kaufvertrag, der an der Haustr, auf ”ffentlichen Pl„tzen oder an Werbeveranstaltungen abgeschlossen wird. Im Gegensatz zum normalen Kaufvertrag ist ein Widerrufsrecht vorgesehen.

Kausalhaftung

Haftung fr fremdes Handeln und nicht fr eigenes schuldhaftes Verhalten. Haftung besteht aufgrund einer Verantwortung und einer bestimmten Rechtsgrundlage.

Konkludentes Handeln

Schlssiges Verhalten. Aus dem Verhalten einer Partei kann auf ihren Willen geschlossen werden (zum Beispiel, dass sie einen bestimmten Vertrag eingehen will).

Konsens

Einigung (gleiche Meinung) der Vertragsparteien. Die bereinstimmende, gegenseitige Willens„usserung ist Grundvoraussetzung fr jeden Vertragsabschluss.

Prokura

Bestimmte Form der kaufm„nnischen Stellvertretung. Der Prokurist darf alle Gesch„fte t„tigen, die der Zweck der Unternehmung mit sich bringen kann.

Schaufensterauslage

Im Schaufenster oder im Laden ausgestellte Waren mit Preisschildern gelten als verbindliche Angebote. Der K„ufer kann verlangen, dass er die Ware zum angeschriebenen Preis erh„lt.

Stillschweigende An- nahme

In Ausnahmef„llen kann ein 'Antrag durch Stillschweigen angenommen werden (Ware wird ber l„ngere Zeit nicht zurck geschickt oder Sache wird gebraucht).

Unerlaubte Handlung

Widerrechtliches Zufgen eines Schadens. Zwei Arten von Haftungen aus unerlaubten Handlungen sind zu unterscheiden: Verschuldenshaftung und /Kausalhaft-ung.

Ungerechtfertigte Be- reicherung

Erhalt einer Verm”genszuwendung ohne gltigen Rechtsgrund, aus einem nicht verwirklichten Rechtsgrund oder aus einem nachtr„glich weggefallenen Rechtsgrund.

Verschuldenshaftung

Haftung fr einen Sach- oder Personenschaden, den man durch eigenes schuldhaftes Verhalten (absichtlich oder fahrl„ssig) einer Drittperson zufgt.

Werkeigentmer

Eigentmer einer Liegenschaft (Haus, Grundstck, Strasse, usw.). Der Werkeigentmer haftet fr Sch„den, die durch fehlerhafte Anlage oder mangelhaften Unterhalt verursacht werden.

Wesentliche Vertrags- punkte

Wichtige, fr den Vertragsabschluss entscheidende Bestimmungen. In den wesentlichen Punkten mssen sich die Vertragsparteien einig sein, damit ein Vertrag entstehen kann.

Widerruf

Aufhebung einer Willenserkl„rung. Der Widerruf muss grunds„tzlich vor oder mit dem Antrag oder der Annahme bei der Gegenpartei eintreffen oder ihr vorher zur Kenntnis gebracht werden.

Anfechtbar

Einseitig unverbindlicher Vertrag. Eine Partei kann innerhalb eines Jahres erkl„ren, dass sie den Vertrag nicht einhalten wolle (mit entsprechender Begrndung und Beweismitteln).

Einfache Brgschaft

Der Brge verpflichtet sich, gegenber dem Gl„ubiger fr die Schuld einzustehen, wenn der Hauptschuldner zahlungsunf„hig wird. Der Brge kann erst nach erfolgloser Betreibung belangt werden.

Einfache Gesellschaft

Vertraglicher und vorbergehender Zusammenschluss von rechtlich selbst„ndigen Unternehmungen zum Beispiel zur Realisierung eines gr”sseren Projektes (Baukonsortium).

Erfllungsort

Ort, an dem der Schuldner (Geld- oder Warenschuldner) seine Leistungshandlung vornehmen muss (Leistungsort). Gesetzliche Bestimmung ist dispositives Recht.

Gattungsware

Ware, die in genau gleicher Art in grosser Zahl vorhanden ist. Gattungswaren sind vertretbare oder austauschbare Sachen (zum Beispiel Schuhe, Lebensmittel, Bcher).

Grundlagenirrtum

Eine Vertragspartei schliesst unter falschen Vorstellungen ber die Art des Vertrages, die Person des Vertragspartners oder den Inhalt des Vertrages einen Vertrag ab.

Holschuld

Der Warengl„ubiger muss fr die Vertragserfllung die Ware beim Schuldner oder am Ort, wo sie sich bei Vertragsabschluss befand, abholen (oder die Transportkosten zahlen).

Incoterms

International Commercial Terms. Standardisierte Bezeichnungen fr die Vereinbarung des Risikobergangs sowie der Belastung von Transport- und Versicherungskosten.

Kaution

Hinterlegung eines bestimmten Geldbetrages an einer neutralen Stelle zur Sicherung der korrekten Vertragserfllung (zum Beispiel Kaution des Mieters oder des Arbeitnehmers).

Motivirrtum

Irrtum im Beweggrund zum Abschluss eines Vertrages. Der Motivirrtum gilt als unwesentlicher Irrtum, weshalb der Vertrag nicht angefochten werden kann.

Nachfrist

Genaue und angemessene Frist, die bei /Mahngesch„ften durch den K„ufer in der Liefermahnung zu setzen ist. Der Verk„ufer kommt bei Ablauf der Nachfrist in Verzug.

Nutzen und Gefahr

Risiko bei einer zuf„lligen Zerst”rung oder Besch„digung der Sache (zum Beispiel durch Brand) oder Verm”genszugang bei einer nachtr„glichen Aufwertung.

Obligatorisches Recht

Forderung oder Anspruch auf eine Sache oder Leistung aus einer bestimmten /Obligation. Obligatorische Rechte gelten nur gegenber dem Vertragspartner.

Personalsicherheit

Eine Person mit ihrem Verm”gen ist als Sicherheit fr einen Kredit vorgesehen (/Brgschaft, /Konventionalstrafe, tZession). Zus„tzlich sind /Realsicherheiten m”glich.

Realsicherheit

Eine Sache oder eine Geldsumme ist als Sicherheit fr einen Kredit vorgesehen (/Kaution, /Retentionsrecht, /Grundpfand, usw.). Zus„tzlich sind /Personalsicherheiten m”glich.

Solidarbrgschaft

Der Brge verpflichtet sich, gegenber dem Gl„ubiger fr die Schuld einzustehen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt. Der Brge kann bereits nach erfolgloser Mahnung belangt werden.

Speziesware

Einmalige Sache, die in genau gleicher Art nur einmal vorhanden ist. Spezieswaren k”nnen nicht ersetzt werden (Originalbilder, Occasionsfahrzeuge, Antiquit„ten, usw.).

bervorteilung

Offenbares Missverh„ltnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Vertrag entsteht durch Ausbeutung einer Notlage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn des Benachteiligten.

Unmglicher Vertrags- inhalt

Der Gegenstand oder die Leistung des Vertrages ist objektiv unm”glich. Niemand kann diesen Vertrag erfllen. Vertr„ge mit objektiv unm”glichem Inhalt sind /nichtig.

Unsittlich

Die im Vertrag vereinbarte Leistung oder Gegenleistung verst”sst gegen die guten Sitten. Vertr„ge, die in den wesentlichen Punkten unsittlich sind, sind tnichtig.

Verfalltag

Fr die Erfllung eines Vertrages wurde ein bestimmter Tag (zum Beispiel genaues Lieferdatum) vereinbart. Der Schuldner kommt mit Ablauf dieses Tages in Verzug.