LAP W&G Mega Repetition
für KE6G
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Kartei Details
Karten | 300 |
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Lernende | 11 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Allgemeinbildung |
Stufe | Grundschule |
Erstellt / Aktualisiert | 26.05.2014 / 01.06.2023 |
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Faktor, mit dem die 100 %-Steuer gemss Steuertarif multipliziert wird. Jeder Kanton, jede Gemeinde und jede Kirchgemeinde kann den Steuerfuss festlegen.
Gegenstand, welcher besteuert wird. Was bildet die Grundlage fr die Steuerberechnung (Einkommen, Vermgen, Gewinn, Kapital, steuerbare Umstze, usw.)?
Zeitraum, fr welchen die /Steuerveranlagung gltig ist, das heisst fr den die Steuern bezahlt werden mssen. /Bemessungs- und Steuerperiode sind identisch (Gegenwartsbemessung).
berproportionale (progressive) Zunahme der Steuerbelastung bei steigendem Einkommen. Je hher das Einkommen, desto hher ist der Steuersatz.
Prozentsatz, zu dem das entsprechende Einkommen gemss Steuertarif besteuert wird. Berechnung: steuerbares Einkommen x Steuersatz = 100 %-Steuer.
Natrliche oder juristische Person, welche Steuern zahlen muss. Wer muss die Steuererklrung erstellen und die Steuern der zustndigen Steuerbehrde berweisen?
Festlegung der steuerbaren Faktoren (Einkommen und Vermgen) durch die Steuerbehrde. Die Steuerbehrde prft die Steuererklrung und erstellt die definitive Steuerrechnung.
Mehrwertsteuer auf den steuerpflichtigen Umstzen (Verkauf von Gtern und Dienstleistungen, Eigenverbrauch), die an die Steuerverwaltung abgeliefert werden muss.
Mehrwertsteuer, die mit den Einkufen und Investitionen den Lieferanten bezahlt werden muss und bei der Mehrwertsteuerabrechnung abgezogen werden kann.
Eine Vertragspartei weiss oder msste wissen, dass ihr Handeln unkorrekt oder gesetzeswidrig ist. Wer bsglubig ist, wird durch das Recht nicht geschtzt.
Ergnzendes Recht, das nur gilt, wenn im Vertrag keine andere Vereinbarung besteht. Im Vertrag drfen davon abweichende Regelungen vorgesehen werden.
Durch den Vertragsabschluss wird eine Partei nur berechtigt, die andere Partei nur verpflichtet. Beispiele: Schenkung, Brgschaft, Schulderlass, Zession, usw.
Die Willensusserung einer Partei gengt, damit Rechtswirkungen entstehen. Beispiele: TTestament (rechtsbegrndend) oder Kndigung (rechtsaufhebend).
Willenserklrungen, die erst wirksam werden, wenn sie bei der Gegenpartei eingetroffen sind. Beispiel: Kndigung muss vor Beginn der Kndigungsfrist bei der Gegenpartei eintreffen.
Vertrag kann ohne Einhaltung einer bestimmten Form abgeschlossen werden. Wenn beim jeweiligen Vertrag keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, kann dieser formfrei abgeschlossen werden.
Zustndiges Gericht und damit anwendbares Recht in einem Streitfall, insbesondere bei internationalen Geschften. Der Gerichtsstand kann vertraglich geregelt werden.
Bruche oder Usanzen, die seit langer Zeit in einer bestimmten Branche oder an einem bestimmten Ort bestehen, gelten als verbindlich (zum Beispiel Tageberechnung bei Zinsen).
Eine Vertragspartei nimmt an, dass ihr Handeln korrekt oder gesetzeskonform ist. Grundstzlich geht man davon aus, dass die Parteien gutglubig gehandelt haben.
Eine Vertragspartei kann einen Vertrag unverschuldet nicht oder nicht rechtzeitig erfllen. Dazu zhlen Naturkatastrophen, wie berschwemmungen und Lawinenniedergnge.
Im Gesetz nicht genannter Vertrag und damit nicht als solcher geregelter Vertrag (zum Beispiel 1-Leasingvertrag, /Lizenzvertrag, Generalunternehmer-vertrag).
Die Vertragsparteien handeln mit diesen Waren gewerbsmssig. Die Ware wird fr den Weiterverkauf oder die Weiterverarbeitung in der Produktion gebraucht.
Im Vertrag vereinbarte pauschale Vergtung (Busse), die anstelle eines Schadenersatzes von derjenigen Partei bezahlt werden muss, die den Vertrag verletzt.
Grundsatz, wonach die staatlichen Behrden und Verwaltungen in ihrer Ttigkeit an Verfassung und Gesetze gebunden sind. Sie drfen nicht willkrlich handeln.
Der Lizenzgeber verpflichtet sich, dem Lizenznehmer die Benutzung eines immateriellen Gutes (Patent, Marke, Software, usw.) gegen Bezahlung einer Gebhr zu gestatten.
Vertrag gilt als nicht entstanden (ungltig). Vertrge mit objektiv unmglichem, widerrechtlichem oder gegen die guten Sitten verstossendem Inhalt sind nichtig.
Gerichtspraxis (berlieferung). Entscheide der Gerichte (vor allem Bundesgericht) in frheren, vergleichbaren Fllen werden durch die Gerichte bercksichtigt.
Im Gesetz vorgesehene Wirkung oder Konsequenz, wenn die Voraussetzungen (/Tatbestandsmerkmale) des entsprechenden Artikels vollstndig erfllt sind.
Rckgriff auf eine Person, die jemandem einen Schaden verursacht hat oder ebenfalls haftbar ist (zum Beispiel Rckgriff des Werkeigentmers auf einen Handwerker).
Rechtsnormen, die einseitig nur zu Gunsten einer Partei abgendert werden knnen (zum Beispiel nur zu Gunsten des Arbeitnehmers als schwchere Partei).
Im Vertrag vorgesehene Entschdigung, die eine Vertragspartei der anderen Partei bei einem Rcktritt vom Vertrag zahlen muss (zum Beispiel bei Pauschalreisevertrgen).
Der Glubiger kann jeden Beteiligten (zum Beispiel Kollektivgesellschafter) fr die ganze Schuld belangen. Dieser kann auf die anderen Beteiligten Rckgriff nehmen.
Notwendige Voraussetzungen fr die Anwendung einer Rechtsnorm. Wenn alle Tatbestandsmerkmale im konkreten Fall zutreffen, tritt die entsprechende Rechtsfolge ein.
Ehrlichkeit, Korrektheit, Anstndigkeit und Fairness bei der Rechtsausbung durch die Rechtssubjekte. Werte der Sittlichkeit und Moral sind zu beachten.
Bruche, die seit langer Zeit in einer bestimmten Branche oder an einem bestimmten Ort bestehen, gelten als verbindlich (zum Beispiel Tageberechnung bei Zinsen).
Forderung kann mit rechtlichen Mitteln nicht mehr durchgesetzt werden, sie besteht aber noch. Der Schuldner kann fr diese Forderung nicht mehr betrieben oder eingeklagt werden.
Die Vertragsparteien sind grundstzlich frei, mit welchem Inhalt sie einen Vertrag abschliessen. Der Inhalt kann innerhalb der Grenzen des Gesetzes beliebig formuliert werden.
Eine Vertragspartei erfllt einen Vertrag nicht rechtzeitig. Bei einem l'Mahngeschft ist bereits eine Liefermahnung erfolgt und die Nachfrist ist abgelaufen.
Abtretung einer Forderung. Mit einem schriftlichen Vertrag (Unterschrift nur vom Abtretenden) zwischen dem alten und dem neuen Glubiger erfolgt die Abtretung.
Rechtsnormen, die nicht abgendert werden knnen und deshalb auf jeden Fall gelten. Wenn im Vertrag andere Vereinbarungen bestehen, sind diese ungltig.
Angemessener Ursache-/Wirkungszusammenhang. Die Ursache ist nach dem natrlichen Lauf der Dinge und der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet, den eingetretenen Schaden zu bewirken.