KVG

Sozialvers.fachfrau

Sozialvers.fachfrau


Set of flashcards Details

Flashcards 60
Students 52
Language Deutsch
Category Social
Level Other
Created / Updated 12.09.2012 / 29.04.2024
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Können andere Franchisen gewählt werden?

Ja

Bei Erwachsenen: 500, 1000, 1500, 2000, 2500. SB max. immer 700.00

Bei Kindern: 100, 200, 300, 400, 500, 600. SB max immer 350.00

Bei mehreren Kindern: Max. das Doppelte eines Kindes

Kriterien zur Berechnung von Kostenbeteiligungen?

- Kind / Erwachsene

- Kalendarium (Jahreswechsel)

- Höhe der Franchise

- Max. des Selbstbehaltes

- Pflichtleistung Ja/Nein

- Bruttoleistung der KK

- Anzahl der Kinder (ab 3 beim gleichen Versicherer)

- Mutterschaft

- Prävention

- Generika

Versicherte Risiken?

- Krankheit

- Unfall, soweit dafür keine Unfallversicherung aufkommt

- Mutterschaft

Definition Krankheit?

Kranheit ist jede Beeinträchtigung des körperliche, geistigen oder psychischen Gesundheit, die nicht Folge eines Unfalles ist und die eine medizinische Untersuchung oder Behandlung erfordert oder eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.

ATSG Art. 3

Definition Unfall?

Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

ATSG Art 4

Definition Mutterschaft?

- Schwangerschaft

- Niederkunft

- Die nachfolgende Erholungszeit der Mutter

ATSG Art. 5

Wie kann eine Unfalldeckung ruhen?

- Sistierung der Unfalldeckung für Personen die obligatorisch UVG (BU+NBU) versichert sind

- Personen (SE) die sich freiwillig dem UVG (BU+NBU) unterstellen

- Personen die eine Abredeversicherung abgeschlossen haben

- nicht möglich für Personen die eine private (nicht UVG-Deckung) abgeschlossen haben

KVG Art. 8 + KVV art. 11

- Prämienreduktion entsprechend der Unfallkosten, max. 7%

- schriftliches Gesuch mit Nachweis der vollen UVG-Deckung

-Beginn der Sistierung frühestens am 1. Tag des dem Antrag folgenden Monats

KVV Arrt. 91a

Einschluss und Gültikeit (Unfall)?

- automatische (gesetzliche) Auflebung der Unfallversicherung zum Zeitpunkt des Wegfalls der vollen UVG-Deckung

- Folgekosten von Unfällen bleiben immer beim Versicherer, bei welchem der Versicherte zum Zeitpunkt des Geschehens, versichert war

Pflichten und Folgen von Arbeitgeber und Arbeitslosenversicherung?

Schriftliche Infopflicht an Versicherte vor Ende:

- Arbeitsverhältnis

- Wegfall Deckung NBU

- Anspruch auf AL-Entschädigung

- Bei Unterlassen der Info sind Prämien rückwirkend von AG oder ALV geschuldet. (max. 5 Jahre) inkl. Verzugszins

Unfalldeckung ist in jedem Fall gegeben.

KVG Art. 10 + KVV Art. 11

Pflichten und Folgen von Versicherten?

- Meldung an Krankenvers. spätestens 1 Monat nach Info v. AG oder ALV

- Bei Unterlassung der Meldung, Prämien rückwirked geschuldet. (max. 5 Jahre) inkl. Verzugszins

Unfalldeckung ist in jedem Fall gegeben!

KVG Art. 10 + KVV Art. 11

Pflichten und Folgen von KK?

- schriftliche Infopflicht an Versicherte über die Sistierungsmöglichkeit bei Beitritt

- Folgen keine geregelt

KVG Art. 9

Sistierung bei Militärdienst?

- Dienst mehr als 60 aufeinanderfolgende Tage

- Mitteilung an KK mind. 8 Wochen vor Dienstbeginn (z.B. mit Marschbefehl)

= Sistierung und Befreiung der Prämien ab Dienstbeginn

- Verspätete Meldung = Befreiung der Prämie ab nächstmögl. Termin, spätestens 8 Wo. ab Meldung

- Bezahlte Prämien während der Sistierung werden nach Bbendigung des Dienstes angerechnet oder zurückerstattet (Bsp. 1/2jährliche Zahlung)

Leistungen?

Versicherer dürfen keine anderen Kosten als diejenigen fü die Leistungen nach Artikel KVG 25-33 übernehmen!

KVG Art 34. Abs.1

Leistungsvoraussetzung?

WZW!

- Wirksamkeit (muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein)

- Zweckmässigkeit (angestrebter Heilerfolg)

- Wirtschaftlichkeit (Kosten/Nutzen)

Grundsatz: KVG-Leistungen?

- Maxima- sowie Minimalleistungskatalog:

(Max.: Krücken v. Arzt sind teuerer als max.Betrag gem. Leistungskatalog; Mehrpreis selber bez. / Min.: KK muss Physiotherapie bez. aber nicht angegeben wieviele Serien bez. werden)

- Prinzip der Gleichbehandlung

- Zusatzvers. separat nach privatem VVG

Was bezweckt die Leistungsverordnung?

(KLV = Krankenpflege-Leistungsverordnung)

- Regelt die detaillierten Leistungen

- Regelt die von der Leistungskommission geprüften Leistugen, ob sie

a) übernommen werden

b) nur unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden

c) nicht übernommen werden

Übernahme der Kosten für...?

... Leistungen die der Diagnose, der Behandlung, den Folgen einer Krankheit dienen.

KVG Art. 25, Abs. 1

Leistungen bei (wie/wo)?

- Ambulant

- Stationär

- im Geburtshaus

- im Pflegeheim

- bei Hausbesuchen

KVG Art. 25, Abs. 2

Wann spricht man von einer stationären Behandlung?

- Aufenthalt von mind. 24 Stunden zur Untersuchung, Behandlung oder Pflege

- Aufenthalt von weniger als 24 Stunden bei Bettenbelegung über Nacht; bei Überweisung in ein anderes Spital; bei Todesfall

Alles Übrige = ambulant

VKL Art. 3

Wer kann Leistungserbringer sein?

- Ärzte/Innen, Chiropraktoren/Innen, Hebammen

- Personen, die auf Anordnung oderAuftrag eines Artzes/In Leistung erbringen

(PhysiotherapeutIn, ErgotherapeutIn, Pflegefachfrau/-mann, LogopädIn, ErnährungsberaterIn

- Abgabestellen für Mittel und Gegenstände

- Spitäler, Geburtshäuser, Pflegeheime, Heilbäder

- Transport- und Rettungsunternehmen

- Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege

KVG Art. 35, Abs. 2