Krankenversicherung BP 2015
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul B + AHV
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul B + AHV
Kartei Details
Karten | 235 |
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Lernende | 39 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 05.02.2015 / 06.01.2024 |
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Spital ist nicht im Wohnkanton, steht aber auf dessen Spitalliste – welche Kosten werden übernommen ?
- Höhe des festgelegten Tarifs ist entscheidend
- Ist Referenztarif im ausserkantonalen Spital höher als im Wohnkanton, geht Kostendifferenz zu Lasten des Patienten oder gegebenenfalls seiner Zusatzversicherung.
- gedeckt sind immer höchstens die Kosten, die eine Behandlung verursacht hätte, wenn sie in einem Listenspital des Wohnkantons der versicherten Person durchgeführt worden wäre.
In solchen Fällen kann Gesuch um Kostengutsprache betreffend Übernahme der Tarifdifferenz beim kantonalen Gesundheitsamt gestellt werden
Um Vertragsfreiheit aufrecht zu erhalten, sind folgende Regelungen unzulässig
- Sondervertragsverbote zu Lasten von Verbandsmitgliedern
- Verpflichtung von Verbandsmitgliedern auf bestehende Verbandsverträge
- Konkurrenzverbot zu Lasten Verbandsmitglieder
- Exklusivitäts- und Meistbegünstigtenklausel
KVG 463
Unter welchen Bedingungen werden Pflegeleistungen rückvergütet
- Ärztliche Anordnung
- Ausgewiesener Pflegebedarf
- Ambulant oder stationär
KVG 25a1
Unter welchen Voraussetzungen sind Spitäler und andere stationäre Einrichtungen zugelassen?
- Gewährleistung ausreichender ärztlicher Betreuung
- Erforderliches Fachpersonal
- Zweckentsprechende medizinische Einrichtung
- Gewährleistung einer zweckentsprechenden pharmazeutischen Versorgung
- müssen von einem oder mehreren Kantonen aufgestellten Planung, der bedarfsgerechten Spitalversorgung entsprechen
- Private Trägerschaften sind angemessen in der Planung einbezogen
- Eintragung auf der kantonalen Spitalliste inkl. Leistungsauftrag
-
KVG 39 Abs. 1, KVV 58a
Unter welchen Voraussetzungen werden Behandlungen im Ausland vergütet (ohne Mutterschaft)
- Wenn sie medizinisch begründet sind, weil Behandlung der CH nicht durchgeführt werden kann KVV 36, Abs. 1, KVG 34, Abs. 2, EDI hat jedoch noch keine Leistungen definiert
- Bei notfallmässiger Behandlung während eines vorübergehenden Auslandaufenthaltes, wenn Rückreise in die CH unangemessen (Akuterkrankung) KVV 36, Abs. 2
-
KVG 34, KVV 36
Unvollständige Beitragsdauer bedeutet
- Ausrichtung einer Teilrente
- Bemisst sich nach dem Verhältnis der effektiven Beitragsjahre der versicherten Person
- Pro fehlendes Beitragsjahr in der Regel mind. 1/44 Kürzung der Rente
Vergütung von Mittel und Gegenstände
- Nur auf ärztliche Verordnung
- Bei Verordnung durch Chiropraktikern nur für bestimmte MiGel
- Höchstmiet- und Kaufpreis zulasten KK
- Kein Tarifschutz
- Limitation möglich
- Keine Implantate
Zulassung nach KVV 55
KLV 20 – 24, und Anhang 2, KVV 55, KVG 352g
Verheiratete Frauen, deren Ehegatte verstorben ist, haben Anspruch auf Witwenrente wenn sie
- zum Zeitpunkt der Verwitwung eines oder mehrere Kinder haben
- als Kinder gelten auch im gemeinsamen Haushalt lebende Kinder des Verstorbenen, die durch dessen Tod Anspruch auf Waisenrente haben
- zum Zeitpunkt der Verwitwung das 45. Altersjahr zurückgelegt haben und seit mind. 5 Jahren verheiratet gewesen sind
versicherte Unfälle im KVG und UVG
- KVG --> Mitgliedschaftsprinzip = Unfälle während der Mitgliedschaftszeit sind versichert
- UVG --> Schadenzeitpunktsprinzip = UVG-Deckung zum Zeitpunkt des Unfalls bezahlt die Kosten sofern Kausalität gegeben ist zwischen Unfall und gesundheitlicher Schädigung
Voraussetzungen für Kostenübernahme Rettungstransport
- Rettung in der Schweiz
- Gleiche Voraussetzung wie Transport
- Leistung 50% bis max. 5‘000/KJ
-
KLV 27, KVG 252g, KVV 33g, KVV 56
Wahleinschränkung des Lerb bedeutet... mit den Folgen ...
- Beschränkung der Lerb auf kostengünstigere Versorgung möglich
- Kostenübernahme nur für Leistungen, welche von diesem Lerb erbracht oder veranlasst wurden
- Pflichtleistungen sind nicht eingeschränkt
- Ausnahme: Notfallbehandlungen
- KK können Ausnahmen in AVB ausweiten auf Gynäkologen, Augenärzte etc.
KVG 414
Wann ist eine Behandlung wirksam?
- Wenn sie im Allgemeinen die angestrebte Wirkung erzielt
- Wirksamkeit muss nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen sein. (Wirkungsstudien)
- Behandlung ist nicht einfach wirksam, wenn es in einem Einzelfall einem Patienten hilft
- Im Bereich der SL stützt sich BAG auf die Registrierungsunterlagen von Swissmedic ab KLV32
-
KVG 32 +KLV 32
Wann ist eine Behandlung wirtschaftlich?
- Wenn sie ein angemessenes Kosten-Nutzenverhältnis hat
- Lerb muss seine Leistungen auf das Mass beschränken, das im Interesse des Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist.
- Ist eine Leistung einmal anerkannt, ist sie jedem Patienten zu gewähren, sofern sie im Einzelfall zweckmässig ist, z.B. 80-Jährige mit Hüftimplantat
- Bei der Auswahl zweier oder mehrerer Methoden, welche als wirksam und zweckmässig gelten, muss nur die günstigere, wirtschaftlichere Methode rückvergütet werden – wobei das Interesse des Versicherten angemessen zu berücksichtigen ist
- Wirtschaftlichkeit im Bereich der Medikamente erfolgt mit Vergleich von Fabrikabgabepreis im Ausland und Vergleich zu anderen Medikamenten mit ähnlicher Wirkung etc. KLV 34
-
KVG 56 Abs. 1, KVV 76b, KLV 34
Wann ist eine Behandlung zweckmässig?
- Wenn sie im Einzelfall die angestrebte Wirkung (Heilerfolg) erwarten lässt
- Leistungen sind adäquat nach Diagnose, Zustand des Patienten, Erfolgschancen und Risiken etc. zu erbringen
- Qualitätssicherung wird erreicht, indem der BR systematische wissenschaftliche Kontrollen zur Sicherung der Qualität und des zweckmässigen Einsatzes der übernommen Leistungen vorsieht
- BR kann Durchführung von Kontrollen an Berufsverbände oder andere Einrichtungen übertragen
Im Bereich der Medikamente wird die Zweckmässigkeit auf klinisch-pharmakologische und galenische Erwägungen, Nebenwirkungen und Gefahr einer missbräuchlichen Gefahr beurteilt KLV33
KVG 32 + 58, KLV 33
Wann sind Abgabestellen für Mittel+Gegenstände zugelassen?
- Kantonale Bewilligung
- Vertrag mit KK
Zulassungsbehörde = Kantone
KVG 352g, KVG 38, KVV 55, MiGeL S. 364
Wann sind Apotheker zugelassen?
- Eidg. Diplom
- vom BR anerkannte 2-jährige praktische Weiterbildung KVV 40
- BR regelt Zulassung von Apothekern mit gleichwertigem wissenschaftlichen Befähigungsausweis KVG 37, Abs. 2, KVV 41
- Kantone bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Ärzte zur Führung einer Apotheke den zugelassenen Apothekern gleichgestellt sind
- Kantonale Bewilligung für Zulassung nach kantonalem Recht
Zulassungsbehörden: Gesetzgeber, BR und Kantone
KVG 37, KVV 40 + 41
Wann sind Chiropraktoren zugelassen?
- erfolgreicher Abschluss der Ausbildung (gem. Medizinalberufegesetz) mit Fähigkeitsausweis, Schule für Chiropraktik KLV 40
- erfolgreich abgeschlossene 2-jährige Weiterbildung
- Anwendung von ionisierenden Strahlen zu chiropraktischen Zwecken bleibt vorbehalten
Kantonale Bewilligung für Zulassung nach kantonalem Recht
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 38, KVV 44, KLV 40
Wann sind Ergotherapeuten zugelassen?
- Diplom einer anerkannten Schule für Ergotherapie
- oder ein durch Berufsbildung anerkanntes Diplom
- 2-jähriges Praktikum bei zugelassenem Ergotherapeuten oder in Arztpraxis, Spital oder Organisation der Ergotherapie unter Leitung eines Ergotherapeuten
Kantonale Bewilligung für Zulassung nach kantonalem Recht
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 35, KVV 461b, 48
Wann sind Ergotherapiezentren anerkannt?
- Kantonaler Leistungsauftrag, mit festgelegtem örtlichen, zeitlichen, sachlichen und personellem Tätigkeitsgebiet
- Fachpersonal
- Einrichtung, die dem Tätigkeitsgebiet entspricht
- Massnahmen zur Qualitätssicherung
Kantonale Bewilligung
Zulassungsbehörde = Bundesrat und Kantone
KVG 352e, KVG 38, KVV 52
Wann sind Ernährungsberater zugelassen?
- Diplom einer anerkannten Schule für Ernährungsberatung
- Kantone regeln deren Anerkennung
- 2-jähriges Praktikum bei zugelassenem Ernährungsberater oder in einer entsprechenden Organisation, Spital, Arztpraxis unter der Leitung eines Ernährungsberaters
Kantonale Bewilligung für Zulassung nach kantonalem Recht
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 352e, KVG 38, KVV 461e, KVV 50a
Wann sind Geburtshäuser zugelassen?
- Kantonale Zulassung
- Vertrag mit KK für Abgabe MiGel
- Gleiche Anforderungen wiefür Spitäler
- Sachlicher Tätigkeitsgebiet ist festgelegt
- Ausreichende medizinische Betreuung durch Hebammen
- Vorkehrungen zur Einleitung von Massnahmen im medizinischen Notfall
Zulassungsbehörde = Gesetzgeber und Kantone
KVG 352i, KVG 393, KVV 55a, KVV 58a + c
Wann sind Hebammen zugelassen
- Anerkannte Fachausbildung mit Diplom von anerkannter Hebammenschule (Kantone bestimmen anerkannte Schulen)
- 2-jähriges Praktikum bei einer zugelassenen Hebamme, in Geburtsabteilung eines Spitals oder in fachärztlicher Praxis unter der Leitung einer Hebamme
Kantonale Bewilligung für Zulassung nach kantonalem Recht
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 38, KVV 45
Wann sind Heilbäder zugelassen?
- Anerkennung vom Departement (EDI)
- Wenn unter ärztlicher Aufsicht
- Wenn vor Ort bestehende Heilquelle zu Heilzwecken genutzt wird
- Erforderliches Fachpersonal
- Verfügung über zweckentsprechende diagnostische und therapeutische Einrichtung
Kantonale Zulassung
Zulassungsbehörde = EDI + Bundesrat
KVG 352l, KVG 40, KVV 57, KLV Heilbäderliste S. 403
Wann sind Laboratorien zugelassen?
- Zweckentsprechende Einrichtung für medizinische Analysen
- Erforderliches Fachersonal KLV 42
- Massnahmen zur Qualitätssicherung durchführen KVV 77
- Kantonale Bewilligung
- Zulassungsbehörde = Bundesrat
- BAG-Anerkennung sofern Untersuchung und Erkennung übertragbarer Krankheiten oder für zyto- oder molekulargenetische Untersuchungen KLV 43
KVG 352f, KVG 38, KVV 53, 54, KVV 77, KLV 42 + 43
Wann sind Logopäden zugelassen?
- 3-jährige theoretische und praktische Fachausbildung, welche vom Kanton anerkannt wird
- 2-jähriges Praktikum in klinischer Logopädie, wovon mind. 1 Jahr in einem Spital, in Begleitung eines zugelassenen Logopäden
Kantonale Bewilligung für Zulassung nach kantonalem Recht
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 352e, KVG 38, KVV 461d, KVV 50
Wann sind Organisationen der Ernährungsberatung zugelassen?
- Kantonaler Leistungsauftrag, mit festgelegtem örtlichen, zeitlichen, sachlichen und personellem Tätigkeitsgebiet
- Fachpersonal und entsprechende Einrichtung
- Qualitätssicherung durch entsprechende hochstehende und zweckmässige Ernährungsberatung
Kantonale Bewilligung
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 352e, KVG 38, KVV 52b
Wann sind Pflegefachfrauen zugelassen?
- Diplom einer anerkannten Schule für Gesundheits- und Krankenpflege
- Kantone regeln deren Anerkennung
- 2-jähriges Praktikum als Pflegefachfrau bei einer Pflegefachfrau, in Spital oder einer Krankenpflegeorganisation unter der Leitung einer zugelassenen Pflegefachfrau
Kantonale Bewilligung für Zulassung nach kantonalem Recht
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 352e, KVG 38, KVV 461c, KVV 49
Wann sind Physiotherapeuten zugelassen?
- Diplom von anerkannter Physiotherapieschule (Kantone bestimmen deren Anerkennung)
- oder ein durch Berufsbildung anerkanntes Diplom
- 2-jähriges Praktikum bei Physiotherapeut, Physiotherapiezentrum oder Spezialabteilung eines Spitals für physikalische Therapie
Kantonale Bewilligung für Zulassung nach kantonalem Recht
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 38, KVV 461a, 47
Wann sind Physiotherapiezentren zugelassen ?
- Kantonaler Leistungsauftrag, mit festgelegtem örtlichen, zeitlichen, sachlichen und personellem Tätigkeitsgebiet
- Fachpersonal und entsprechende Einrichtung
- Qualitätssicherung durch entsprechend hochstehende und zweckmässige Physiotherapie
Kantonale Bewilligung
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 352e, KVG 38, KVV 52a
Wann sind Spitexorganisationen zugelassen?
- örtlicher, zeitlicher, sachlicher und personeller Tätigkeitsbereich sind festgelegt
- erforderliches Fachpersonal mit entsprechender Ausbildung
- Einrichtungen, die dem Tätigkeitsbereich entsprechen
- Teilnahme an Massnahmen zur Qualitätssicherung
- Kantonaler Leistungsauftrag
Kantonale Bewilligung
KVG 352e, KVG 38, KVV 51
Wann sind Transport- und Rettungsunternehmen zugelassen?
- Kantonale Bewilligung
- Vertrag mit KK
Zulassungsbehörde = Bundesrat
KVG 352m, KVG 38, KVV 56
Wann sind Zahnärzte zugelassen?
- Eidg. Diplom
- zweijährige praktische Weiterbildung in Zahnarztpraxis oder Zahninstitut KVV 42
- Ausländische Zahnärzte mit anerkanntem ausländischen Diplom (Medizinalberufegesetz 15) oder kantonaler Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung KVV 43
Zulassungsbehörde = Gesetzgeber und BR
KVG 363, KVV 42 + 43
Wann sind Ärzte zugelassen?
- eidg. Diplom KVG 36
- eine vom BR anerkannte Weiterbildung (Medizinalberufegesetzes Art. 20) KVV 38
- BR regelt Zulassung von ausländisch diplomierten Ärzten mit gleichwertigem wissenschaftlichen Befähigungsausweis KVV 39
- Zahnärzte sind den Ärzten gleichgestellt
Zulassungsbehörde = Gesetzgeber und Bundesrat
KVG 36, KVV 38 + 39
Wann werden Arzneimittel vergütet
- Nur auf ärztliche Verordnung
- Rezepte von Chiropraktikern nur für bestimmte Medikamente
- Arzneimittel nach ALT oder SL Liste
- Ersatz durch Generika möglich
Was bedeutet Bezugs-Check (3 TP) in der LOA
- wird insbesondere für die Führung eines Patientendossiers und dessen Interpretation verrechnet
- darf nur einmal pro Patient, pro Tag und pro Lerb verrechnet werden.
LOA Art. 3
Was bedeutet der Begriff DRG
- Diagnosis Related Group
- Patientenklassifikationssystem um Patienten in möglichst homogene Gruppen einzuteilen
Was bedeutet freie Spitalwahl für den Patienten
- OKP-Versicherte können für stationäre Behandlung akuter Krankheiten (Somatik oder Psychiatrie) oder für stationäre medizinische Rehabilitation das Spital grundsätzlich frei wählen.
- Das bis Ende 2011 geltende Prinzip „innerkantonale – ausserkantonale Hospitalisation“ wurde aufgehoben und durch das System der „Listenspitäler“ ersetzt, unabhängig ob öffentliches oder privates Spital
- Zudem ist in gewissen Fällen eine Zusatzversicherung oder Selbstbezahlung notwendig, wenn gewisse Bedingungen nicht erfüllt sind.
Was bedeutet Tariffestsetzung durch die Genehmigungsbehörden
Einfrieren der bestehenden Tarife und Preise bei:
- Anstieg der Durchschnittskosten pro VN und Jahr doppelt so stark wie allgemeine Preis- und Lohnentwicklung
- Für ambulante und stationäre Leistungen
- Für sämtliche oder bestimmte Leistungen
- Solange der relative Unterschied +50% beträgt
Zuständig sind Bundesrat, EDI oder Kantonsregierung, für die von ihnen genehmigten Tarifverträge
KVG 55
Was bedeutet Vertretungsrecht im KVG
- KK vertritt Patienten gegenüber Lerb auf eigene Kosten im System des tiers garant
- wenn es Schwierigkeiten bei Rückforderung gegenüber Lerb gibt = Patient hat Rechnung bereits bezahlt und fordert den zu Unrecht verrechneten Teil beim Lerb zurück.
-
KVG 893
Was bedeutet Wahleinschränkung des Lerb
- Beschränkung der Lerb auf kostengünstigere Versorgung möglich
- Kostenübernahme nur für Leistungen, welche von diesem Lerb erbracht oder veranlasst wurde
- Pflichtleistungen sind nicht eingeschränkt
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KVG 414