Krankenversicherung BP 2015
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul B + AHV
Übungen zur eidg. Fachprüfung Modul B + AHV
Kartei Details
Karten | 235 |
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Lernende | 39 |
Sprache | Deutsch |
Kategorie | Soziales |
Stufe | Andere |
Erstellt / Aktualisiert | 05.02.2015 / 06.01.2024 |
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Welche Pflegeleistungen sind versichert
- Massnahmen zur Abklärung
- Untersuchung und Behandlung
- Grundpflege
- Positivliste in der KLV
KLV 7
Unter welchen Bedingungen werden Pflegeleistungen übernommen
- Befristete ärztliche Anordnung – Akutpflege = 3 Monate / Langzeitpflege = 6 Monate / Übergangspflege max. 2 Wochen
- Anordnung aufgrund Bedarfsabklärung und gemeinsame Planung der notwendigen Massnahmen
- Ausgewiesener Pflegebedarf
- Ambulant oder stationär
- Bei mittlerer oder schwerer Hilflosigkeit gilt die Verordnung bis zur Revision der Hilflosenentschädigung unbefristet KLV 8, 6bis
KVG 25a1, KLV 86, KLV 86bis
Wie wird die Spitalplanung koordiniert?
- Kantone koordinieren Planung
- Für hochspezialisierte Medizin beschliessen Kantone gemeinsam eine gesamtschweizerische Planung
- Kommt der Kanton nicht rechtzeitig nach, so legt der BR fest, welche Spitäler für welche Leistungen auf der Spitalliste stehen (Leistungsauftrag)
- BR erlässt einheitliche Planungskriterien auf Grundlage der Qualität und Wirtschaftlichkeit
- Anhörung der Kantone, Lerb und Versicherer
KVG 392
Welche 3 Lerb brauchen ein eidgenössisches Diplom und anerkanntes Fähigkeitsdiplom?
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
KVG 36 + 37, KVV 38 - 43
Welche Berufe brauchen nur eine anerkannte Fachausbildung? Fachhochschule
- Hebammen
- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Pflegefachfrauen
- Ernährungsberater
KVV 45-50a
Welche 2 Berufe brauchen nur eine definierte Fachausbildung?
- Chiropraktiker KVV 44, KLV 40
- Logopäden KVV 46 + 50
KVG 38, KVV 44, KLV 40, KVV 46 + 50
Welches ist das spezifische Merkmal, welches alle Lerb (ambulant)für die Zulassung mitbringen müssen?
- 2-jährige Weiterbildung oder Praktikum
- Mit Ausnahme von Ärzten, die kantonale Bewilligung
- Ärzte und Zahnärzte brauchen keine kantonale Bewilligung
Was sind juristische Personen als Lerb?
- Einrichtungen und Organisationen, wie Spitex, Ergo- Ernährungs- und Physio-Therapie-zentren
- Abgabestellen für Mittel und Gegenstände
- Transport und Rettungsunternehmen
Was sind die Merkmale der Zulassung für Spitex- Ergotherapie- Physiotherapie- und Ernährungsberatungs-Organisationen?
- Müssen über kantonalen Leistungsauftrag verfügen
- Brauchen Fachpersonal und entsprechende Facheinrichtung
- Qualitätssicherung
- Kantonale Bewilligung
KVV 51 – 52b
Kostenübernahme ambulante Pflege
- Lerb = Pflegefachfrau oder Organisationen der Krankenpflege KLV 7a, 1
- Differenzierte Stundenansätze für Abklärung, Beratung, Koordination / Untersuchung und Behandlung / Grundpflege
- Abrechnung in Zeiteinheiten von 5 Min. wobei mind. 10 Minuten
- Überprüfung der Bedarfsabklärung und Kontrolle der Zweckmässigkeit/Wirtschaftlichkeit erfolgt stichprobenweise, wenn Pflegebedarf unter 60h pro Quartal KLV 8a
- Werden +60h pro Quartal an ambulanter Pflege nötig = Überprüfung der Verordnung durch VA KLV 8a
KVG 25a1+4, KLV 7a
Unter welchen Voraussetzungen sind ausländische Staatsangehörige für GG versichert
- Nur solange Wohnsitz in der CH und
- Sofern bei Eintritt der IV während mind. 1 Jahr Beiträge an AHV/IV entrichtet oder
- Sich während mind. 10 Jahren ununterbrochen in der CH aufgehalten haben
IVG 62
Was ist das Ziel der Qualitätssicherung
Soll mithelfen, qualitativ hoch stehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Preisen zu erreichen
Leistungen – Physiotherapie
- Pro ärztliche Verordnung, Übernahme von 9 Sitzungen
- Wobei erste Sitzung innert 5 Wochen ab Ausstellung der Verordnung
- Nach 36 Sitzungen wird Arztbericht erforderlich mit begründetem Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie
- VA prüft Gesuch und beantragt ob und in welchem Umfang für wie lange die Therapie fortgesetzt wird, bis neuer Arztbericht erforderlich wird = Kostengutsprache der KK
- Medizinische Massnahmen der IV, welche nach Vollendung des 20. Altersjahres weitergeführt werden, zu Lasten der KK, werden nach 36 Sitzungen ebenfalls durch VA geprüft
- Physio für Krankheiten des muskuloskelettalen und neurologischen Systems
- oder der inneren Organe und Gefässe, sofern durch Physiotherapie zugänglich
- Physiotherapeutische Abklärung, Behandlung, Beratung und Instruktion
- Liste der Therapien in KLV 5, S. 278
- z. Bsp. Physiotherapie auf Pferd bei MS
- Herz-Kreislauf-Physiotherapie
- Lichttherapie
KVG 252a Ziff. 3, KLV 5
Was ist Ergotherapie
- Ergotherapie unterstützt und begleitet Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind.
- zur Erlangung der Handlungsfähigkeit im Alltag
Leistungen – Ergotherapie
- bei somatischen Erkrankungen durch Verbesserung der körperlichen Funktionen zur Selbständigkeit und Verrichtung alltäglicher Lebensverrichtungen
- oder im Rahmen einer psychiatrischen Behandlung
- Pro ärztliche Verordnung, Übernahme von 9 Sitzungen
- Wobei erste Sitzung innert 8 Wochen ab Ausstellung der Verordnung
- Nach 36 Sitzungen wird Arztbericht erforderlich mit begründetem Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie
- VA prüft Gesuch und beantragt ob und in welchem Umfang für wie lange die Therapie fortgesetzt wird, bis neuer Arztbericht erforderlich wird = Kostengutsprache der KK
- Medizinische Massnahmen der IV, welche nach Vollendung des 20. Altersjahres weitergeführt werden, zu Lasten der KK, werden nach 36 Sitzungen ebenfalls durch VA geprüft
KVG 252a Ziff. 3, KLV 6
Leistungen – Ernährungsberatung
- Auf ärztliche Verordnung – Übernahme von max. 6 Sitzungen
- Bei Bedarf, kann ärztliche Anordnung wiederholt werden
- Nach 12 Sitzungen wird Arztbericht erforderlich mit begründetem Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie
- VA prüft Gesuch und beantragt ob und in welchem Umfang für wie lange die Therapie fortgesetzt wird, bis neuer Arztbericht erforderlich wird = Kostengutsprache der KK
- Bei Stoffwechselkrankheiten
- Übergewicht BM + 30
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Verdauungs- und Nierenkrankheiten
- Fehl- und Mangelernährung
- Nahrungsmittelallergie
KVG 252a Ziff. 3, KLV 9b
Leistungen - Diabetesberatung
- Beratung durch Arzt oder Spital = normale Pflichtleistung
- Ansonsten pro ärztliche Verordnung – Übernahme von max. 10 Sitzungen
- Nach 10 Sitzungen wird Arztbericht erforderlich mit begründetem Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie
- VA prüft Gesuch und beantragt ob und in welchem Umfang für wie lange die Therapie fortgesetzt wird = Kostengutsprache der KK
- Beratung durch Pflegefachfrau oder zugelassene Diabetesberatungsstelle der Schweizerischen Diabetes-Gesellschaft (zugelassene Ernährungsberater oder Pflegefachleute)
- Umfasst Beratung über Zuckerkrankheit und Schulung für Umgang mit Krankheit
KVG 252a Ziff. 3, KLV 9c
Indikationen für Logopädie
- Störungen der Sprache, Artikulation, Stimme oder Redefluss infolge
- Organischer Hirnschäden oder
- Phoniatrische Leiden
KLV 10
Leistungen – Logopädie
- Pro ärztliche Verordnung – Übernahme von max. 12 Sitzungen innert 3 Monaten ab Ausstellung der Verordnung
- Nach 60 einstündigen Sitzungen innert eines Jahres = Arztbericht zu Handen VA erforderlich, nur mit Angaben für die Beurteilung der Leistungspflicht
- Begründeter Vorschlag über die Fortsetzung der Therapie
- VA prüft Gesuch und beantragt ob und in welchem Umfang die Therapie fortgesetzt wird = Kostengutsprache der KK
- Mind. 1x jährlich Arztbericht an VA mit Angaben über Behandlungsverlauf und weitere Indikation der Therapie
KVG 252a Ziff. 3, KLV 11
Leistungen – Was sind Arzneimittel mit Tarif (ALT)
- Magistralrezepturen, d.h. Rezepturen nach ALT, die ein Apotheker in seiner Offizin herstellt
- Arzneimittelliste wird jährlich herausgegeben – amtliche Sammlung des Bundesrechts
- Liste der in einer Rezeptur verwendeten Präparate, Wirkstoffe und Hilfsmittel
- Umfasst auch Leistungen des Apothekers
KVG 521a Ziff. 2, KVV 63, KLV 29
Was sind Generika Medikamente
- Nachahmerprodukt nach Patentablauf des Originalpräparats
- Erheblich günstiger, da keine Forschungskosten im Preis enthalten
KVV 64a2
Was ist ein Innovationszuschlag bei Medikamenten
- Neues Arzneimittel bedeutet Fortschritt in der medizinischen Behandlung
- Bei Originalpräparten im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung werden Kosten für Forschung und Entwicklung des Medikamentes angemessen berücksichtigt = Innovationszuschlag
KVV 65b4
Was wird als Rettung betrachtet
- Leben einer Person retten oder
- Verhindern, dass sich dessen Gesundheitszustand derart verschlechtert, dass er in kurzer Zeit in Lebensgefahr gerät
- Die Beurteilung des gewählten Rettungstransportmittels stellt sich auf denjenigen Moment ab, wo sich die Frage gestellt hat und kann nachträglich nicht bestritten werden, wenn sich Gesundheitszustand später als weniger gravierend herausstellt als ursprünglich angenommen
- Z. B. wenn Ambulanz gar nicht nötig gewesen wäre. Je nach Situation weiss man ja nicht, wie schwer der Gesundheitszustand der zu rettenden Person zum Zeitpunkt der Rettung war
Mutterschaftsleistungen
- Leistungen analog Krankheit oder Unfall
- Kontrolluntersuchungen durch Arzt oder Hebamme
- Entbindung zu Hause, im Spital oder Geburtshaus + Geburtshilfe durch Arzt/Hebamme
- Pflege und Aufenthalt des gesunden Neugeborenen
- Beitrag an Geburtsvorbereitungskurse
- Stillberatung
- Abschliessend definierte Leistungen durch Hebammen
- Keine Kobe ab der 13. Schwangerschaftswoche und bis 8 Wochen nach der Niederkunft, gilt für alle Behandlungen (KK und SS) KVV 105, KVG 64,7
KVG 29, KVG 647, KVV 105, KLV 13 - 16
Zahnärztliche Behandlungen
- Übernahme der Kosten wenn
- Schwere, nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems
- Zahnbehandlung durch schwere Allgemeinerkrankung oder ihre Folgen bedingt
- Zahnbehandlung zur Behandlung einer schweren Allgemeinerkrankung oder ihrer Folgen notwendig ist KVG 31, 1c – Zahnherdbehandlung zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung bei Herzklappenersatz, Immunsuppression, Chemotherapie und Endokarditis KLV 19
- Zahnbehandlungen bei Geburtsgebrechen KLV 19a
- Zahnunfälle
- Abschliessende Liste in der KLV
KVG 31, KVG 363, KVV 33d, KLV 17 – 19a
Was versteht man unter dual-fixer Finanzierung
Spitalfinanzierung mit fixem Kantons- und KK-Anteil
Was ist SwissDRG AG und deren Funktion
- Organisation in welcher alle wesentlichen Vertreter im Gesundheitswesen anwesend sind
- Sas, GDK Gesundheitsdirektion, MTK Medizinaltarifkonferenz, H+, FMH
DRG - Welche Leistungen fallen nicht unter Swiss DRG
- Reha
- Psychiatrie
- Geriatrie
Was ist ein Offlabel-Medikament
Medikament, welches ausserhalb der genehmigten Fachinformation (Indikation) oder Limitierung (Dosierung) verwendet wird.
KVV 71a
Kostenübernahme von SL-Präparat ausserhalb der genehmigten Fachinformation (Indikation) oder Limitierung (Dosierung) – Offlabel-Medikament
- wenn Medikament unerlässliche Voraussetzung für eine Behandlung darstellt oder
- Medikament von so grossem Nutzen ist, dass Behandlung ohne dieses zum Tod oder einer schweren chronischen Krankheit führen würde und keine therapeutische Alternative oder andere wirksame und zugelassene Behandlungsmethode besteht
- Kostenübernahme ausschliesslich mit Kostengutsprachgesuch an VA
- Kosten/Nutzen-Verhältnis muss angemessen sein, KK bestimmt Höhe der Vergütung, der SL-Preis gilt als Höchstpreis
- KVV 71a
Was ist Orphandrug
seltene Diagnose, kein Medikament in der CH für diese Diagnose zugelassen = anderes zugelassenes Medikament wird für Therapie ausserhalb der Fachinformation eingesetzt oder ein Medikament, welches noch gar nicht zugelassen ist
Kostenübernahme eines zugelassenen Medikamentes, welches NICHT auf SL-Liste, Orphandrug – seltene Diagnose, kein Medikament in der CH für diese Diagnose zugelassen = anderes zugelassenes Medikament wird für Therapie ausserhalb der Fachinformation eingesetzt oder ein Medikament, welches noch gar nicht zugelassen ist
- Zugelassenes Medikament wird innerhalb oder ausserhalb der Fachinformation trotzdem über OKP rückvergütet, wenn ohne Einsatz des Medis tödliche oder chronische Folgen oder Medikament unerlässliche Voraussetzung für die Behandlung ist
- Medikament ist in der CH nicht zugelassen, darf aber eingeführt werden, wenn Voraussetzungen KVV 71a erfüllt sind und Medikament in einem anderen Land für die entsprechende Indikation zugelassen ist
- Kostenübernahme ausschliesslich mit Kostengutsprachgesuch an VA
- Kosten/Nutzen-Verhältnis muss bestehen. Versicherer bestimmt die Vergütung
- KVV 71b
Kobe bei Arzneimitteln
- Selbstbehalt 20%, wenn Höchstpreis des Medikamentes den Durchschnitt der Höchstpreise des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung um mind. 20% übersteigt
- Departement bezeichnet Arzneimittel, deren SB 20% beträgt KVV 104a, 1bis
- Beträgt SB 20% werden nur 15% an den maximalen SB/KJ angerechnet
- Massgebend ist Höchstpreis der umsatzstärksten Packung pro Dosisstärke
- Senkt Hersteller nach Patentablauf Originalpräparat oder das Co-Marketing-Arzneimittel auf das Niveau des Generikas, bleibt SB 10% für die ersten 24 Monate ab der Preissenkung
- Verschreibt Arzt/Chiropraktiker aus medizinischen Gründen des Originalpräparat, kommt SB 20% nicht zur Anwendung
- Aufklärungspflicht des Arztes/Chiropraktikers, wenn mind. 1 Generika zum Originalpräparat existiert
- KVG 646, KVV 104a1bis, KLV38a
Streichung von SL-Liste, wenn...
- Aufnahmebedingungen nicht mehr erfüllt
- Preiserhöhung ohne Zustimmung des BAG
- Bedingungen und Auflagen nicht mehr erfüllt
- Publikumswerbung für Medikament betrieben wird
- Gebühren und Kosten nicht rechtzeitig entrichtet werden
- Meldung der Indikationserweiterung an BAG nicht erfolgt
- Mehreinnahmen nicht rückerstattet werden
Veröffentlichung im BAG-Bulletin KVV 72 mit darauf folgendem Inkrafttreten nach 3 Monaten, bei besonderen Gründen auch sofort wirksam
- KVV 68, 72
Medikamente - Indikationserweiterung – Limitierungsänderung
- Bei Änderung der Indikation oder Änderung/Aufhebung einer Limitierung eines Originalpräparats prüft BAG erneut die Aufnahmebedingungen in SL KVV 65f, 1, KLV 37b, KLV 37d
- Originalpräparat gilt bis zum Abschluss der Aufnahmeüberprüfung als wirtschaftlich, wenn Medikament um 35% günstiger angeboten wird. Ausnahme: wenn neue Indikation eine Umsatzsteigerung von mind. 100% bedeutet = Mehrumsatz KVV 65f, 2
- Nach 2 Jahren überprüft BAG voraussichtlichen Mehrumsatz mit tatsächlichem Umsatz und kann Hersteller zur Rückerstattung der erzielten Mehreinnahmen verpflichten KVV 65f, 3, Rückerstattung an Gemeinsame Einrichtung KVG 183
- Erteilt Swissmedic für SL-Originalpräparat Zulassung für neue Indikation = Hersteller macht Meldung an BAG innert 90 Tagen KVV 65f, 4
- KVV 65f, KLV 37b, 37d